ABV hat geschrieben:Für mich wäre interessant, an welchen Kriterien sich die Begriffe "Opfer" und "Täter" festmachen lassen. Um Täter zu sein, muss man, zumindest im strafrechtlichen Sinn, eine konkrete Unrechtstat begangen haben. Übertragen auf die DDR-Aufarbeitung würde das für mich bedeuten, dass zum Beispiel ein ehemaliger Richter, der sich nachweislich der Rechtsbeugung schuldig machte, ohne Zweifel in diese Kategorie fällt.
Das SED-Unrecht mit dem bundesdeutschen Strafrecht aufzuarbeiten ist schwierig und deshalb zum großen Teil auch nicht gelungen. Wenn ein DDR-Richter wegen Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden sollte (ich stellte
Strafanzeige), musste auf Grund des zur Anwendung kommenden
Rückwirkungsverbotes (Art. 103 Abs. 2 GG) sich der bundesdeutsche Richter in die Lage des DDR-Richter hineinversetzen, praktisch das gesamte DDR-Strafrecht neu studieren, was schon für sich eine komplizierte Aufgabe ist, und prüfen, ob der DDR-Richter nach DDR-Recht Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung begangen hat. Manchmal gelingt das, oft auch nicht. Oft wurde gar nicht erst Strafanzeige gestellt wegen der Kompliziertheit.
Der Richter bleibt aber nach wie vor, auch wenn er nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde, ein
Täter, wenn er Urteile gefällt hat, die der politischen Verfolgung dienten. Das ist leicht nachzuprüfen. Man braucht sich nur die Rehabilitierungsbestimmungen anzusehen:
Politische Haft (DDR) - Wikipedia hat geschrieben:Das Gesetz über Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG) zählt eine Reihe von Normen des DDR-Strafrechts auf, die in der Regel der politischen Verfolgung dienten.[15] Dieser Regelkatalog beinhaltet aus dem Strafgesetzbuch der DDR:
§ 96 – „Hochverrat“
§ 97 – „Spionage“
§ 98 – „Ungesetzliche Sammlung von Nachrichten“
§ 99 – „Landesverräterische Nachrichtenübermittlung“
§ 100 – „Staatsfeindliche Verbindungen“/„Landesverräterische Agententätigkeit“
§ 105 – „Staatsfeindlicher Menschenhandel“
§ 106 – „Staatsfeindliche Hetze“
§ 213 – „Ungesetzlicher Grenzübertritt“
§ 219 – „Ungesetzliche Verbindungsaufnahme“
§ 220 – „Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung“
§§ 245,246 – „Geheimnisverrat“
§ 256 – Wehrdienstentziehung/-verweigerung
sowie „Boykotthetze“ gemäß Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1949.
ABV hat geschrieben:Ebenso wie Ermittler oder Vernehmer, die Beweise manipulierten oder Geständnisse durch physische oder psychische Gewalt erzielten.
Vernehmer wurden meist auch nicht angezeigt, selbst wenn sie psychische Gewalt anwendeten, um Geständnisse zu erpressen. Das liegt vielleicht daran, dass manch einer gar nicht weiß, dass
Isolationshaft psychische Gewalt und
Folter ist, die strafbar sein kann.
Die psychische Gewalt in Form der
Isolationshaft war ein beliebtes, oft angewendetes Mittel, um Gestännisse zu erpressen. Am Anfang hatte ich die Aussage verweigert, einen Anwalt verlangt, den ich nicht bekam, Haftbeschwerde eingelegt, die wirkungslos blieb, bis die
Foltermethode wirkte und mich zum Sprechen brachte. Man spannte mich auf die
Folter mit der Frage:
"Was passiert jetzt?"Isolationshaft - Wikipedia hat geschrieben:Die Isolationshaft ist wegen ihrer Auswirkungen auf den Häftling sehr umstritten und wird von Kritikern auch als
Vernichtungshaft bezeichnet.
Rechtliche BewertungIsolationshaft als solche und damit auch ihre Rahmenbedingungen sind gesetzlich in der Regel nicht festgeschrieben. Die Unterbringung von Gefangenen unter Isolationsbedingungen wird aber weltweit von Menschenrechtsorganisationen geächtet und als Foltermethode bezeichnet, wird aber auch vermutlich weltweit im offiziellen und inoffiziellen Justizvollzug ohne Rechtsgrundlage eingesetzt.
ABV hat geschrieben:Oder grundlos, nur zum eigenen " Vergnügen" prügelnde Gefängniswärter.
Die nicht prügelnden Gefängniswärter waren auch
Täter. Ihre Tat war, dass sie dem Unrechtsstaat dienten, Menschen, die nichts verbrochen hatten, zu bewachen und zu drangsalieren.
ABV hat geschrieben:Aber was ist mit den vielen, vielen anderen. Denen keine konkrete Schuld vorgeworfen werden kann. Kann oder darf man überhaupt Menschen pauschal zu Tätern, im tiefen Sinne der Definition, erklären?
Na klar kann und darf man die oben beschriebenen Menschen pauschal zu
Tätern erklären, weil sie eben
Täter sind (Erklärung s. o.).
ABV hat geschrieben:Opfer sind für mich alle diejenigen, die nur weil ihnen vorenthaltene Menschenrechte wahrnahmen, mit irgendwelchen, aus heutiger Sicht "schwachsinnigen" Gesetzen in Konflikt gerieten.
Was Opfer sind, dürfe klar sein. Was Täter sind, scheint Ihnen leider nicht klar zu sein. Alle, die diese
"schwachsinnigen" Gesetzen machten (z. B. Egon Krenz), aber auch die, die für die Einhaltung dieser
"schwachsinnigen" Gesetze sorgten, Stasi-Ermittler/Vernehmer, Staatsanwälte, Richter, Wachpersonal in den Stasi-Gefängnissen und im Strafvollzug, Grenzposten an der DDR-Staatsgrenze, Zollorgane, die Briefe und Bücher unterschlugen, usw. waren
Täter. Sie alle können eigentlich nicht erwarten, dass man ihre Tätigkeit als wertvoll für die Gesellschaft betrachtet und ihre Rente genauso bewertet, wie bei Werktätigen, zumal ihre Gehälter
um 60 % überhöht waren.
Apropos Stasi-Ermittler und VolkspolizeiDie westdeutsche grüne Abrüstungspartei schmückte sich mit dem Abzeichen
"Schwerter zu Pflugscharen", das von Abrüstungsaktivisten der Evangelischen Kirche der DDR hergestellten wurde, und besuchte Erich Honecker in Berlin.
QuelleDie Grünen wollten natürlich auch die Abzeichenhersteller, bzw. -träger in der DDR besuchen, zu denen auch
ich zählte. Das gefiel den
Tätern, hier der Partei- und Staatsführung, natürlich überhaupt nicht. Die
Täter schalteten weitere
Täter vom MfS und der Volkspolizei ein, um diesen Kontakt zu verhindern.
Die Stasi-Offiziere Oltn. Kö und Major Zer verfolgten mich rund um die Uhr:
Kontrollwut der Stasiund sorgten dafür, dass ein eventuell beabsichtigter Kontakt, der für die Stasi nahe lag, unterbunden wird.
Man sah den Kontakt zu der westdeutschen Abrüstungspartei als
"Handlungen an, die geeignet sind, das sozialistischen Zusammenleben der Bürger in der Öffentlichkeit zu stören" und die auch den Weltfrieden gefährden könnten. Die so genannte
"öffentliche Ordnung und Sicherheit" war unbedingt zu gewährleisten.
Alles war vorbereitet:

Die Volkspolizei hatte nun die unrühmliche Aufgabe, mir die Auflage zu erteilen und sie unter Androhung von
"Zwangsmitteln gemäß §16 Absatz 2 des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der DVP" auch durchzusetzen, die Wohnung nicht zu verlassen, damit ein eventuell geplanter Kontakt zu den Günen gar nicht erst zustande kommt.
Die Volkspolizei zählt zumindest zum Teil auch zu den
Tätern, die Bürgerrechtler und Friedenaktivisten unterdrückte. Für diese ehrenvolle Aufgabe muss sie natürlich ohne Abstriche mit einer um 60% überhöhten Rente überbelohnt werden?
ABV hat geschrieben:Gehören aber auch Leute, die in jedem Staat der Welt gültige Strafrechtsnormen verletzten und möglicherweise in einem DDR-Gefängnis unkorrekt behandelt wurden, ebenfalls uneingeschränkt zur Kategorie "Opder"?
Oder muss man auch dort differenzieren?
Wer die in der DDR gültigen Strafrechtsnormen, die für die Welt natürlich gar nicht gültig sind (13 Stück - oben habe ich sie aufzählt) verletzt, gehört in überhaupt kein Gefängnis, egal ob er dort korrekt oder unkorrekt behandelt wurde. Wo man differenzieren muss, das ist bei den wirklich Kriminellen und auch Stasispitzeln, die der Bundesregierung zum Freikauf
untergeschoben wurden. Das sind natürlich keine Opfer, obwohl sie sich als solche ausgeben.
Apropos Zollorgane
Die Zollorgane müssen wie die Volkspolizei und die NVA natürlich auch ohne Abstriche mit einer um 60% überhöhten Rente überbelohnt werden als Dank für die Entziehung von Friedensliteratur? Wo kommen wir denn hin, wenn die DDR-Gesellschaft sich in einem Friedensstaat auch noch an Friedensliteratur orientiert und erfreut? Die DDR-Gesellschaft hat gefälligst die überhöhten NVA-Gehälter und die Rüstung zu bezahlen?
Verfasser K.