Das Untersuchungsorgan des MfS

Alles zum Thema Geheimdienste und Sicherheit in der DDR und in der BRD

Das Untersuchungsorgan des MfS

Neuer Beitragvon Merkur » 14. Oktober 2012, 12:34

Das Untersuchungsorgan des MfS (Linie IX) war gem. § 88 StPO der DDR als Untersuchungsorgan für die Ermittlungen in Strafsachen legitimiert. Die anderen Untersuchungsorgane waren die Arbeitsgebiete II und III der Kriminalpolizei sowie die Zollfahndung der Zollverwaltung der DDR.
Ermittlungen in Strafsachen führten diese drei Untersuchungsorgane unter Aufsicht des Staatsanwaltes. Der Staatsanwalt war berechtigt:

- Weisungen zu erteilen hinsichtlich der Durchführung des EV, einzelner Ermittlungshandlungen, der Fahndung sowie zur Weiterleitung oder Einstellung der Sache
- von den Untersuchungsorganen Unterlagen u. a. Angaben über EV anzufordern
- Strafsachen mit schriftlichen Weisungen zur Nachermittlung an das Untersuchungsorgan zurückzuweisen
- ungesetzliche Verfügungen des Untersuchungsorgans aufzuheben oder abzuändern.

Das MfS konzentrierte sich in seiner Untersuchungsarbeit auf Straftatbestände des StGB der DDR besonderer Teil 1. und 2. Kapitel. Das waren u. a. Terror, Sabotage, Spionage, staatsfeindlicher Menschenhandel, Militärstraftaten und Kriegshetze. Das Untersuchungsorgan des MfS untersuchte aber auch Straftaten der allgemeinen Kriminalität, die durch ihre Umstände oder Auswirkungen Fragen der staatlichen Sicherheit tangierten. Mit Genehmigung des Staatsanwaltes konnten EV solcher Art von den Untersuchungsorganen der K oder der Zollverwaltung übernommen bzw. von diesen an das MfS übergeben werden.

Die HA IX verfügte über Abteilungen zur Untersuchung von:
- Spionageverbrechen IX/1
- politischer Untergrundtätigkeit IX/2
- Verbrechen gegen die Volkswirtschaft IX/3
- EV gegen MfS Angehörige IX/5
- Militärstraftaten IX/6
- besonderen Vorkommnissen (Tötungsdelikte, Havarien, Flugzeugunglücke, Brände, Sprengstoffverbrechen) IX/7
- EV bei staatsfeindlichem Menschenhandel IX/9
- Nazi- und Kriegsverbrechen IX/11.

Auf der Linie IX in den BV gab es i.d. R. sechs Referate, davon fünf zur direkten Untersuchungstätigkeit, deren Aufgabenstellungen sich wie folgt verteilten

- Referat 1 Spionage/Militärstraftaten
- Referat 2 staatsfeindlicher Menschenhandel/Flucht und politische Untergrundtätigkeit
- Referat 3 Wirtschafts- und Zollstraftaten
- Referat 4 Vorkommnisuntersuchung und Untersuchung schwerer Straftaten der allgemeinen Kriminalität (z. B. Tötungsdelikte mit bekannten Tätern)
- Referat 5 kriminalistische Spezialkommission (Untersuchung von Tötungsdelikten, Bränden, Havarien, Arbeit am Tat- bzw. Ereignisort).
- Referat 6 Auswertung und Information

Natürlich gab es Schnittstellen zu den anderen Untersuchungsorganen, die eine Zusammenarbeit erforderten. Dazu ein Beispiel:

Bei vorsätzlichen Tötungsdelikten konnte bei operativer Notwendigkeit ein Zusammenwirken zwischen der Morduntersuchungskommission (MUK) und dem Untersuchungsorgan des MfS erfolgen. Dabei gab es entsprechende Abgrenzungen. Der Erste Angriff mit der Tatortuntersuchung, Spurensuche und –sicherung sowie operativer Spurenauswertung, kriminalistische Begutachtung von Spuren und Begehungsweisen, Zeugenermittlungen im Tatortbereich, Ermittlungen und Überprüfungen von Personen sowie die Ausschöpfung aller polizeilichen Karteien und Register und die Einleitung von Fahndungsmaßnahmen sowie das Stadium der weiteren Untersuchung einschließlich der Überprüfung Erstverdächtiger wurden voll verantwortlich durch die MUK geführt.
Bei Vorliegen staatsfeindlicher Motivation erfolgte erst nach Weisung und Abstimmung die Übernahme des Tatverdächtigen durch das Untersuchungsorgan des MfS. Das vom Untersuchungsorgan des MdI eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt blieb bis zum absoluten Nachweis der Täterschaft beim Untersuchungsorgan des MdI (MUK).
Mit der Übernahme eines Tatverdächtigen durch das Untersuchungsorgan des MfS war in die Auswertergruppe des MfS ein verantwortlicher Mitarbeiter der MUK bzw. des Dezernates II einzuordnen. Alle im Zusammenhang mit dem Tatverdächtigen erarbeiteten Dokumente (Vernehmungsprotokolle, Ermittlungsberichte usw.) waren diesem Mitarbeiter zuzustellen und in den Auswertungsprozess des Untersuchungsorgans des MdI einzuführen.
Bei Hinweisen auf staatsfeindliche Motivation eines Tötungsdeliktes an Angehörige der VP erfolgte der Einsatz von Mitarbeitern aus der HA K des MdI und der HA IX des MfS. Sie waren gegenüber den örtlich eingesetzten Kräften federführend verantwortlich für die Festlegung und Durchsetzung aller zur Aufklärung erforderlicher Maßnahmen und Handlungen.
Bei Nichtbestätigung der staatsfeindlichen Motivation oder des Tatverdachts war der Verdächtige einschließlich der übernommenen Unterlagen in den Verantwortungsbereich der MUK zurückzuführen.
Selbstverständlich muss jeder seine individuelle Sicht bzw. Meinung haben und schreiben. Quelle: Augenzeuge.
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Re: Das Untersuchungsorgan des MfS

Neuer Beitragvon marder » 14. Oktober 2012, 14:04

Hallo Mercur,

mir ist aufgefallen, dass es die Abteilungen IX/4, IX/8 und IX/10 nicht gegeben hat.

Gibt es dafür einen Grund oder ist das zufällig so?

MfG Marder
Ich bin auf der Westseite der Grenze in ca. 3 km Entfernung gross geworden.
Ab 1976 als Offiziersanwärter bei den Panzergrenadieren.
1976 1. Pz.Div. Pz.Brig2 Pz.GrenBtl21
1989 11.Pz.GrenDiv. Pz.Brig33 Pz.GrenBtl332
1994 1.Pz.Div. Pz.Gren.Brig1 usw.
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Re: Das Untersuchungsorgan des MfS

Neuer Beitragvon Merkur » 14. Oktober 2012, 15:49

marder hat geschrieben:Hallo Mercur,

mir ist aufgefallen, dass es die Abteilungen IX/4, IX/8 und IX/10 nicht gegeben hat.

Gibt es dafür einen Grund oder ist das zufällig so?

MfG Marder


Ich habe die Bereiche weggelassen, da es sie in den 80er Jahren nicht mehr gab und ihre Aufgaben in der Auswertungs- und Kontrollgruppe aufgingen. Die genannten Abteilungen realisierten keine Untersuchungshandlungen, sondern Auswertungs- und Koordinierungsaufgaben sowie Aufgaben der Speicherführung.
Ebenso hatte ich die HA IX/12 weggelassen, die praktisch der Rückwärtige Dienst der HA IX war und Versorgungs- und Sicherstellungaufgaben realisierte. Die IX/12 existierte aber bis Ende 1989.
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Re: Das Untersuchungsorgan des MfS

Neuer Beitragvon Merkur » 14. Oktober 2012, 16:14

Noch einmal ein paar grundsätzliche Dinge, die in der vorherigen strukturellen Darstellung zu kurz gekommen sind.
Der HA IX oblag schwerpunktmäßig die Untersuchung von
- Nazi- und Kriegsverbrechen
- Staatsverbrechen
- schweren Angriffen gegen die Staatsgrenze
- schweren Straftaten gegen das sozialistische Eigentum
- Strafaten gegen die staatliche Sicherheit und Ordnung sowie
- Militärstraftten.

Bei der Bearbeitung von EV und der Vorkommnisuntersuchung arbeitete die HA IX eng mit den operativen Diensteinheiten des MfS zusammen. Die Überführung operativer Erkenntnisse in das strafprozessuale Stadium erfolgte auf gesetzlicher grundlage und in ausschließlicher Zuständigkeit der HA IX.
In ihrer Tätigkeit als staatliches Untersuchungsorgan unterlag die HA IX der Anleitung und Kontrolle durch die Abteilung IA beim Generalstaatsanwalt der DDR bzw. beim Militärstaatsanwalt.
Leitende Angehörige der HA IX unterhielten im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Verantwortung bei der Bearbeitung von EV, der Untersuchung von Vorkommnissen sowie der Lösung von Aufgaben der staatlichen Rechts- und Sicherheitspolitik Arbeitsbeziehungen zum
- Generalstaatsanwalt der DDR
- Obersten Gericht der DDR
- Ministerium für Justiz
- MdI, insbesondere HA Kriminalpolizei
- Zollfahndungsdienst der Zollverwaltung.
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Re: Das Untersuchungsorgan des MfS

Neuer Beitragvon marder » 14. Oktober 2012, 16:14

Hallo Mercur,

Danke!

MfG Marder
Ich bin auf der Westseite der Grenze in ca. 3 km Entfernung gross geworden.
Ab 1976 als Offiziersanwärter bei den Panzergrenadieren.
1976 1. Pz.Div. Pz.Brig2 Pz.GrenBtl21
1989 11.Pz.GrenDiv. Pz.Brig33 Pz.GrenBtl332
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Re: Das Untersuchungsorgan des MfS

Neuer Beitragvon Bergmensch » 14. Oktober 2012, 19:00

Hallo Merkur,
auch ich bedanke mich für die Info, die hier im Forum für mehr Offenheit sorgt.
Mir war das bisher nicht so bekannt.
LG Reiner
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Re: Das Untersuchungsorgan des MfS

Neuer Beitragvon andr.k » 14. Oktober 2012, 21:06

Sehr gute Arbeit @Merkur. [wink]
Man lebt ruhiger, wenn man nicht alles sagt, was man weiß, nicht alles glaubt, was man hört und über den Rest einfach nur lächelt.
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Re: Das Untersuchungsorgan des MfS

Neuer Beitragvon Interessierter » 15. Oktober 2012, 08:59

@ Merkur

Bist Du der Meinung die Abt. oder Linie IX ermittelte unvoreingenommen bei Personen, die aus politischen Motiven " verdächtig " waren ?

Gab es in der DDR ein Gesetz das die maximale Dauer der Untersuchungshaft regelte und wenn nein, warum nicht ?

" Der Interessierte "
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Re: Das Untersuchungsorgan des MfS

Neuer Beitragvon Merkur » 15. Oktober 2012, 21:41

Ich gehe davon aus, dass das Untersuchungsorgan alle Straftaten unvoreingenommen untersucht hat. Zumindest sind mir keine EV bekannt, bei denen sich die Unvoreingenommenheit nach der Deliktkategorie richtete. Im § 100 der StPO der DDR war explizit festgeschrieben, "die Untersuchungsorgane haben die den Verdacht einer Straftat begründete Handlung allseitig und unvoreingenommen aufzuklären und den Täter zu ermitteln."
Insbesondere bei Vernehmungen galt die Prämisse, wer Vertrauen erwerben will, muss glaubwürdig sein. Das bedeutete Einheit von Wort und Tat, Sachlichkeit und Objektivität sowie die Vermeidung jeglicher Bekundung der Nichtachtung anderer Menschen. Die Untersuchungsführer waren sich der Tatsache bewusst, es mit Menschen zu tun zu haben und nicht ausschließlich mit Beweismitteln. Das galt sowohl für den Mörder als auch für den Republikflüchtling.

Ein EV war erst dann abgeschlossen, wenn alle Möglichkeiten der Informationsbeschaffung und deren Auswertung ausgeschöpft waren.
Mit dem Inkrafttreten des Einführungsgesetzes zur StPO im Jahre 1968 sollten alle Untersuchungsvorgänge innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. Das ließ sich natürlich bei komplexen Verfahren nicht immer realisieren.
Im § 103 (1) der StPO heißt es:
"Alle Ermittlungsverfahren sind innerhalb einer Frist von höchstens drei Monaten abzuschließen. Ermittlungsverfahren, in denen gegen den Beschuldigten Untersuchungshaft angeordnet ist, sind besonders beschleunigt durchzuführen."
Konnte die Frist nicht eingehalten werden, musste die Genehmigung des zuständigen Staatsanwaltes zur Überschreitung der Frist eingeholt werden. Eine Überschreitung der Höchstfrist von drei Monaten war nur mit Zustimmung des Staatsanwaltes des Bezirkes zulässig. Das Untersuchungsorgan konnte also nicht selbstständig Fristen verlängern und unterlag staatsanwaltlicher Kontrolle.
Selbstverständlich muss jeder seine individuelle Sicht bzw. Meinung haben und schreiben. Quelle: Augenzeuge.
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Re: Das Untersuchungsorgan des MfS

Neuer Beitragvon martin » 16. Oktober 2012, 07:25

Eine Frage: Warum stehen diese Kommentare im Mitgliederbereich ? Sollen sie von Gästen nicht gelesen werden ? Hier geht es doch nicht um eine
Sache, die Mitgliederfragen betrifft.
martin
 

Re: Das Untersuchungsorgan des MfS

Neuer Beitragvon Interessierter » 16. Oktober 2012, 08:11

Wie die Abt. IX des Mfs für das größte Fiasko der jüngeren MfS Geschichte sorgte und dadurch auch gleichzeitig aufgedeckt wurde mit welchen Methoden das MfS vorging enthüllt der nachstehend geschilderte Vorgang. So gab es Untersuchungshaftzeiten von 2 bis zu 4 Jahren in denen Untersuchungshäftlinge bis hin zur völligen Erschöpfung vernommen wurden.

Das nachstehend geschilderte Beispiel zeigt auf, daß die Stasi bewußt Straftaten konstruierte, weil es in ihren Kram passte und Unschuldige zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden.
Darüber kann auch die Schönrederei von ehemaligen Vernehmern mit " Kaffee und Kuchen " nicht hinwegtäuschen. Manche " Ehemalige " können eben ihr damaliges Motto " Tarnen - Tricksen - Täuschen " auch heute noch nicht verleugnen.

Eine Erfindung des MfS und ihre Folgen



Das kleine Thüringer Städtchen Bad Salzungen wurde 1971 zum Schauplatz einer der absurdesten Agentengeschichten, die jemals in der DDR inszeniert wurden. Die Suhler Bezirksverwaltung (BV) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) war einem Spionagering auf der Spur. Unter dem Decknamen "Waldläufer" führte sie einen "Operativen Vorgang" (OV) gegen eine ganze Reihe mutmaßlicher westlicher Geheimdienstagenten. Am 29. Juni 1971 war es endlich soweit: Die "Agenten" Werner Ru., Willi Bock und Rosemarie R. wurden konspirativ verhaftet und – streng voneinander isoliert – in eine Stasi-Baracke in der Nähe von Suhl verbracht. In stundenlangen, nächtlichen Verhören bedrängte man sie unter Drohungen, weitere Mittäter zu benennen. Mit Erfolg. Am 8. Juli wurden R.’s Ehemann Gerhard sowie Walter Kreuzburg als Mittäter ebenfalls konspirativ festgenommen. Auch hier "erarbeiteten" die Vernehmer bald Geständnisse – und die Verhaftungen gingen nach dem Schneeballprinzip weiter: Nach diesen Aussagen nahm das MfS am 23. Juli Rolf V. und Gerhard S. fest. Dieselben Methoden führten am 28. September schließlich zur Verhaftung von Otto Böcking, Manfred K., Erich Kr., Rudi M. und Wolfgang Zobel. Immer wurden überlange Erstvernehmungen durchgeführt, die ohne Unterbrechung bis zu 34 Stunden andauerten. Konkrete Tatvorwürfe, die über den pauschalen Verdacht der Agententätigkeit hinausgingen, gab es zunächst nicht. Der Kontakt zu Rechtsanwälten war verboten – man wollte unter sich bleiben.

Die Verhafteten kamen dann in die MfS-Untersuchungshaftanstalt Suhl und wurden von der dortigen für strafrechtliche Untersuchungen zuständigen Abteilung IX vernommen. Als nach einem knappen Jahr noch immer keine anklagetauglichen Untersuchungsergebnisse vorlagen, veranlasste die übergeordnete Hauptabeilung IX (HA IX) des Ministeriums eine Überstellung nach Berlin. Die Suhler Gefangenen kamen in die zentrale Untersuchungshaftanstalt des MfS nach Berlin-Hohenschönhausen. Dort befassten sich neue Vernehmer der eigentlich für Delikte von MfS-Mitarbeitern zuständigen Abteilung 5 der HA IX mit ihnen. Diese kamen recht schnell zu dem Schluss, dass es keinen realen Hintergrund für die den Beschuldigten vorgeworfenen Straftaten gäbe. Dieses Ergebnis teilten sie ihrem Vorgesetzten, Oberstleutnant Herbert Pätzel, Leiter der HA IX/5 mit – und erhielten von ihm die Anweisung, Geständnisse zu erarbeiten. Gemeinsam mit einigen Vernehmern aus Suhl wurden die zwölf Bad Salzunger nun weiter intensiv vernommen. Es dauerte nochmals mehr als zwei Jahre, bis zumindest sieben der zwölf Beschuldigten "Geständnisse" abgelegt hatten.

Die Beschuldigten wurden einzeln angeklagt und zwischen Ende 1973 und Mitte 1975 – abgesehen von dem zu einem Verfahren verbundenen Fällen des Ehepaars R. – in getrennten Verfahren zu je zwischen sechseinhalb und 15 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Zwischen August 1977 und Februar 1978, also erst mehr als sechs Jahre nach ihrer Festnahme, erfolgte auf Anweisung Erich Mielkes ihre Entlassung aus dem Strafvollzug. Bis heute dürften den meisten von ihnen die Hintergründe ihrer Haft unklar sein. Nur eines wissen sie genau: Sie selbst haben niemals die ihnen vorgeworfenen Spionagehandlungen begangen. Doch wie kam es dennoch zu den Festnahmen und Verurteilungen?

Der damalige Leiter der Hauptabteilung IX/5 des MfS, Herbert Pätzel, arbeitete gerade an einem "Forschungsauftrag" zu westlicher Spionage, deren Ergebnisse 1973 zu seiner Promotion zum Dr. jur. führten.
Geständnisse erlangte man in den siebziger Jahren auch beim MfS nicht mehr mit physischer Gewalt. Es gab andere Möglichkeiten – schließlich hatte man alle Zeit der Welt. Ermittlungsfristen waren für das MfS kein Hindernis, Rechtsanwälte wurden erst nach Abschluss der Vernehmungen zuge­lassen, die Verhafteten waren vollkommen isoliert. Ihr einziges Bestreben war es, dieser quälenden Situation der Stasi-Untersuchungshaft zu entrinnen; sie wünschten regelrecht ihren Prozess und damit ihre Verurteilung herbei.

Zwischen Ende 1973 und Frühjahr 1975, also nach teilweise fast vier Jahren Untersuchungshaft, wurde gegen die zwölf Verhafteten aus Thüringen Anklage erhoben.
Die unschuldig Inhaftierten kamen nach 6 bzw 7 Jahren unter Mitwirkung von RA Vogel frei.
Innerhalb des MfS haben die AsA-Verfahren bleibende Spuren hinterlassen. Nach der Freilassung der Verurteilten setzte Mielke eine interne Prüfungskommission ein. Diese stellte fest, dass die Vorwürfe der Agententätigkeit bei den Bad Salzunger sowie allen anderen AsA-Verfahren frei erfunden waren. Das führte jedoch keineswegs zu einer Rehabilitierung oder gar Entschädigung der in diesem Zusammenhang Verurteilten. Eine Auswertung der Geschehnisse außerhalb des MfS lehnte Mielke strikt ab. Lediglich die Arbeit der Hauptabteilung IX des MfS wurde auf einer Dienstkonferenz am 24. Mai 1979 vom Minister heftig gerügt.4 Der inzwischen mit seiner Dissertation zu diesem Thema promovierte und zum stellvertretenden Leiter der Hauptabteilung IX aufgestiegene Oberst Herbert Pätzel wurde lediglich – bei gleichbleibenden Bezügen – als Offizier im besonderen Einsatz (OibE) der Hauptabteilung VII des MfS zur Staatlichen Archivverwaltung der DDR versetzt. Für die an den Verfahren beteilig­ten Richter und Staatsanwälte kam es zu keinerlei Konsequenzen.

http://www.horch-und-guck.info/hug/arch ... -61/06115/
Interessierter
 

Re: Das Untersuchungsorgan des MfS

Neuer Beitragvon Interessierter » 16. Oktober 2012, 08:21

Merkur, daß die Ermittlungen eben nicht unvoreingenommen vorgenommen wurden und das die Untersuchungshaft eben nicht in der Strafprozessordnung geregelt war zeigte die Praxis und ist auch unter anderem bei Wiki nachzulesen.

Die Untersuchungshaft verfolgte im Falle politisch motivierter Verhaftungen in aller Regel nicht das Ziel einer unvoreingenommen Ermittlung. Vielmehr stand die prinzipielle Schuld des Untersuchungshäftlings zumeist bereits vor dessen Verhaftung durch die mit konspirativen Mitteln erlangten Informationen fest. Die Untersuchungshaft diente stattdessen nahezu ausschließlich dem Ziel, von dem Untersuchungshäftling belastende Aussagen zu erhalten, da die zuvor illegal erlangten Informationen in aller Regel vor Gericht nicht verwendbar waren.

Während der Strafvollzug durch das Strafvollzugsgesetz geregelt wurde, gab es kein entsprechendes Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft; dieser wurde über die „Hausordnung“ der jeweiligen Haftanstalt geregelt.
Den Charakter des Untersuchungshaftvollzugs stellte Erich Mielke, Minister für Staatssicherheit, 1979 auf einer internen Dienstkonferenz klar:

„Klar muß aber auch sein, allein immer nur behutsam, behutsam und noch mal behutsam, – aus Angst und Furcht, die Betreffenden könnten sich etwas antun, daß nur nichts passiert – damit muß endgültig Schluß gemacht werden. […] Und wenn sich ein Verbrecher, ein verkommenes Subjekt deshalb etwas antut, weil er merkt, daß wir ihn erkannt haben und mit aller Konsequenz gegen ihn vorgehen, dann ist das noch tausendmal besser, als wenn es ihm gelingt, seine verbrecherischen Absichten zu verwirklichen oder uns weiter anderen Schaden zuzufügen. […] Die sozialistische Gesetzlichkeit strikt durchzusetzen, alle Möglichkeiten voll auszuschöpfen, das gilt erst recht in Bezug auf Feinde, die auch weiterhin wie Feinde behandelt werden.“

– Erich Mielke, 1979[41]

Die Bundeszentrale für politische Bildung stellte dazu fest: „Das MfS unterhielt eigene Untersuchungshaftanstalten, in denen physische und psychische Misshandlungen politischer Gefangener keine Ausnahme bildeten. Auch nach der Entlassung mussten politische Gefangene mit Restriktionen rechnen, z. B. Berufsverboten.“[7]

http://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Haft_%28DDR%29
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Re: Das Untersuchungsorgan des MfS

Neuer Beitragvon Thomas 1948 » 16. Oktober 2012, 12:32

Durch die BV Gera/Abteilung XX/2 wurde am 31.03.67 ein OV angelegt und L. wegen Verdacht der Verbindungsaufnahme und staatsgefährdender Propoganda bearbeitet.
Am 10.07.67 wurde der OV durch die KD Eisenach übernommen.
Am 20.10.1967 wurde ich vorgeführt und von 8.45-13.30 befragt.
Gegen 17.00 hat mich mein Vater abgeholt.
Es gab kein Mittagessen!!!!
Meine ,,Begnadigung,, fand am 25.10.1967 durch den Leiter des BVfS Erfurt Boller/Major statt und meine Akte wurde der Abteilung XX Erfurt übergeben
Thomas Lindner
Thomas 1948
 

Re: Das Untersuchungsorgan des MfS

Neuer Beitragvon Alfred » 16. Oktober 2012, 13:35

Thomas 1948 hat geschrieben:Durch die BV Gera/Abteilung XX/2 wurde am 31.03.67 ein OV angelegt und L. wegen Verdacht der Verbindungsaufnahme und staatsgefährdender Propoganda bearbeitet.
Am 10.07.67 wurde der OV durch die KD Eisenach übernommen.
Am 20.10.1967 wurde ich vorgeführt und von 8.45-13.30 befragt.
Gegen 17.00 hat mich mein Vater abgeholt.
Es gab kein Mittagessen!!!!
Meine ,,Begnadigung,, fand am 25.10.1967 durch den Leiter des BVfS Erfurt Boller/Major statt und meine Akte wurde der Abteilung XX Erfurt übergeben
Thomas Lindner



Thomas,

die BV hatte 1967 wohl einen anderen Leiter mit einen anderen Dienstgrad.
Wenn ich richtig geschaut habe, war es M. Weikert und der war Generalmajor.
Alfred
 

Re: Das Untersuchungsorgan des MfS

Neuer Beitragvon karnak » 16. Oktober 2012, 14:48

Alfred hat geschrieben:
Thomas 1948 hat geschrieben:Durch die BV Gera/Abteilung XX/2 wurde am 31.03.67 ein OV angelegt und L. wegen Verdacht der Verbindungsaufnahme und staatsgefährdender Propoganda bearbeitet.
Am 10.07.67 wurde der OV durch die KD Eisenach übernommen.
Am 20.10.1967 wurde ich vorgeführt und von 8.45-13.30 befragt.
Gegen 17.00 hat mich mein Vater abgeholt.
Es gab kein Mittagessen!!!!
Meine ,,Begnadigung,, fand am 25.10.1967 durch den Leiter des BVfS Erfurt Boller/Major statt und meine Akte wurde der Abteilung XX Erfurt übergeben
Thomas Lindner



Thomas,

die BV hatte 1967 wohl einen anderen Leiter mit einen anderen Dienstgrad.
Wenn ich richtig geschaut habe, war es M. Weikert und der war Generalmajor.

Über diese unglückseelige Geschichte haben wir schon mal mal recht intensiv ausgetauscht.Daß das alles übel war, keine Frage.Hatte aber sicher etwas mit übereifrigen MfS-Mitarbeitern zu tun und Deren Bedürfnis übermäßig zu glänzen.Übel,wie gesagt,keine Frage.Aber fairerweise muß man auch sagen,daß beschreibt nun nicht unbedingt die Arbeit der IV,da doch wohl eher ein unrühmliches Einzelbeispiel von Unfähigkeit, um nicht zu sagen, Dümmlichkeit.
Und Alfred,was ist denn das nun wieder für ein Quatsch mit dem Leiter der BV.Ob der nun Weickert oder Wurmtobler oder Knuffmichel hies,ist doch für den Zusammenhang völlig unerheblich.
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Re: Das Untersuchungsorgan des MfS

Neuer Beitragvon Alfred » 16. Oktober 2012, 15:12

Karnak,

wieso "Quatsch" ?

Man sollte doch bei den Tatsachen bleiben. Es ist doch kein Ding wenn man eine Sache berichtigt.

Ich werde doch den Hinweis geben können, dass kein Major Leiter der BV war und wohl der Name auch nicht korrekt ist.

Sonst können wir ja gleich eine Märchenstunde einführen.

Karnak noch eins. Was ist denn die von DIR erwähnte Abteilung IV ?
Alfred
 

Re: Das Untersuchungsorgan des MfS

Neuer Beitragvon Wosch » 16. Oktober 2012, 15:19

Thomas 1948 hat geschrieben:Durch die BV Gera/Abteilung XX/2 wurde am 31.03.67 ein OV angelegt und L. wegen Verdacht der Verbindungsaufnahme und staatsgefährdender Propoganda bearbeitet.
Am 10.07.67 wurde der OV durch die KD Eisenach übernommen.
Am 20.10.1967 wurde ich vorgeführt und von 8.45-13.30 befragt.
Gegen 17.00 hat mich mein Vater abgeholt.
Es gab kein Mittagessen!!!!
Meine ,,Begnadigung,, fand am 25.10.1967 durch den Leiter des BVfS Erfurt Boller/Major statt und meine Akte wurde der Abteilung XX Erfurt übergeben
Thomas Lindner



Der Major "Boller", der seine Diplomarbeit postgradual mit dem Titel "Das Vorgehen des Untersuchungsführers bei der Vernehmung von Beschuldigten die Staatsverbrechen gegen die DDR begingen, zur Erzielung der Aussagebereitschaft des Vernonnenen" ableistete? Der gute Mann war seinerzeit tatsächlich in der BV Erfurt zuständig für allerlei "Krimskram"
Schönen Gruß aus Kassel. [hallo]
Wosch
 

Re: Das Untersuchungsorgan des MfS

Neuer Beitragvon karnak » 16. Oktober 2012, 15:22

Alfred!
Du hast recht und weist trotzdem was ich meine.
Ansonsten wollte ich Abt.IX schreiben,Entschuldige bitte war ein Fehler.
Ansonsten,wenn ich in diesem Land was zu sagen hätte,Dich würde ich für eine leitende Funktion in einem Finanzamt vorschlagen.Dafür bist Du wie gemacht,glaube ich [grin]
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Re: Das Untersuchungsorgan des MfS

Neuer Beitragvon Wosch » 16. Oktober 2012, 15:31

karnak hat geschrieben:Alfred!
Du hast recht und weist trotzdem was ich meine.
Ansonsten wollte ich Abt.IX schreiben,Entschuldige bitte war ein Fehler.
Ansonsten,wenn ich in diesem Land was zu sagen hätte,Dich würde ich für eine leitende Funktion in einem Finanzamt vorschlagen.Dafür bist Du wie gemacht,glaube ich [grin]



Karnak das wäre vielleicht keine schlechte Idee, dem Alfred traue ich zu daß er sogar die verschwundenen SED-Milliarden orten könnte; ob er sie dann allerdings rausrücken täte?? Na ja, da bin ich mir nicht mehr sicher. [laugh]
Nimms locker Alfred, war nur ein "Späßli"
Schönen Gruß aus Kassel. [hallo]
Wosch
 

Re: Das Untersuchungsorgan des MfS

Neuer Beitragvon augenzeuge » 16. Oktober 2012, 16:11

Interessierter hat geschrieben:Die unschuldig Inhaftierten kamen nach 6 bzw 7 Jahren unter Mitwirkung von RA Vogel frei.
Innerhalb des MfS haben die AsA-Verfahren bleibende Spuren hinterlassen. Nach der Freilassung der Verurteilten setzte Mielke eine interne Prüfungskommission ein. Diese stellte fest, dass die Vorwürfe der Agententätigkeit bei den Bad Salzunger sowie allen anderen AsA-Verfahren frei erfunden waren. Das führte jedoch keineswegs zu einer Rehabilitierung oder gar Entschädigung der in diesem Zusammenhang Verurteilten. Eine Auswertung der Geschehnisse außerhalb des MfS lehnte Mielke strikt ab. Lediglich die Arbeit der Hauptabteilung IX des MfS wurde auf einer Dienstkonferenz am 24. Mai 1979 vom Minister heftig gerügt.4 Der inzwischen mit seiner Dissertation zu diesem Thema promovierte und zum stellvertretenden Leiter der Hauptabteilung IX aufgestiegene Oberst Herbert Pätzel wurde lediglich – bei gleichbleibenden Bezügen – als Offizier im besonderen Einsatz (OibE) der Hauptabteilung VII des MfS zur Staatlichen Archivverwaltung der DDR versetzt. Für die an den Verfahren beteilig­ten Richter und Staatsanwälte kam es zu keinerlei Konsequenzen.


Das ist eine unglaubliche Geschichte! Mich würde dazu die heutige Meinung eines "Insiders der MfS Seite" interessieren. Kann es sein, dass selbst Mielke erst durch westl. Stellen zu dieser Handlung gedrängt wurde? Wie war es möglich, das ein einzelner Leiter so viel Macht hatte?
AZ
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Re: Das Untersuchungsorgan des MfS

Neuer Beitragvon Icke46 » 16. Oktober 2012, 16:20

Interessierter hat geschrieben:Innerhalb des MfS haben die AsA-Verfahren bleibende Spuren hinterlassen. Nach der Freilassung der Verurteilten setzte Mielke eine interne Prüfungskommission ein. Diese stellte fest, dass die Vorwürfe der Agententätigkeit bei den Bad Salzunger sowie allen anderen AsA-Verfahren frei erfunden waren. Das führte jedoch keineswegs zu einer Rehabilitierung oder gar Entschädigung der in diesem Zusammenhang Verurteilten. Eine Auswertung der Geschehnisse außerhalb des MfS lehnte Mielke strikt ab. Lediglich die Arbeit der Hauptabteilung IX des MfS wurde auf einer Dienstkonferenz am 24. Mai 1979 vom Minister heftig gerügt.4 Der inzwischen mit seiner Dissertation zu diesem Thema promovierte und zum stellvertretenden Leiter der Hauptabteilung IX aufgestiegene Oberst Herbert Pätzel wurde lediglich – bei gleichbleibenden Bezügen – als Offizier im besonderen Einsatz (OibE) der Hauptabteilung VII des MfS zur Staatlichen Archivverwaltung der DDR versetzt. Für die an den Verfahren beteilig­ten Richter und Staatsanwälte kam es zu keinerlei Konsequenzen.

http://www.horch-und-guck.info/hug/arch ... -61/06115/


Vielleicht bin ich ja ein bisschen beschränkt oder lese auch zu schnell - aber ich habe nicht herausgefunden, was AsA-Verfahren waren. Kann mir da jemand weiterhelfen?

Gruss

icke
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Re: Das Untersuchungsorgan des MfS

Neuer Beitragvon karnak » 16. Oktober 2012, 16:22

Diese Geschichte stand vor längerer Zeit schon mal als Thema.Ich habe dazu damals meine Meinung geschrieben.Aber wie gesagt,meine Meinung.Ansonsten glaube ich kaum,daß sich hier in so einem Forum jemand rumtreibt der über so eine Geschichte echtes Insiderwissen hat.
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Re: Das Untersuchungsorgan des MfS

Neuer Beitragvon Zicke » 16. Oktober 2012, 16:33

icke46 hat geschrieben:Vielleicht bin ich ja ein bisschen beschränkt oder lese auch zu schnell - aber ich habe nicht herausgefunden, was AsA-Verfahren waren. Kann mir da jemand weiterhelfen?

Gruss

icke

ASA - Agent mit spezieller Auftragsstruktur

vieleicht ist diese PDF gut , hier sind alle Abkürzungen im Zusammenhang zum MfS

http://www.bstu.bund.de/DE/Wissen/Publi ... cationFile
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Re: Das Untersuchungsorgan des MfS

Neuer Beitragvon Merkur » 16. Oktober 2012, 18:38

Interessierter hat geschrieben:Merkur, daß die Ermittlungen eben nicht unvoreingenommen vorgenommen wurden und das die Untersuchungshaft eben nicht in der Strafprozessordnung geregelt war zeigte die Praxis und ist auch unter anderem bei Wiki nachzulesen.



Ist also Wikipedia jetzt das Maß der Dinge und nicht der Text der StPO ?
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Re: Das Untersuchungsorgan des MfS

Neuer Beitragvon Merkur » 16. Oktober 2012, 19:08

Interessierter hat geschrieben:Wie die Abt. IX des Mfs für das größte Fiasko der jüngeren MfS Geschichte sorgte und dadurch auch gleichzeitig aufgedeckt wurde mit welchen Methoden das MfS vorging enthüllt der nachstehend geschilderte Vorgang. So gab es Untersuchungshaftzeiten von 2 bis zu 4 Jahren in denen Untersuchungshäftlinge bis hin zur völligen Erschöpfung vernommen wurden.
Das nachstehend geschilderte Beispiel zeigt auf, daß die Stasi bewußt Straftaten konstruierte, weil es in ihren Kram passte und Unschuldige zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden.
Darüber kann auch die Schönrederei von ehemaligen Vernehmern mit " Kaffee und Kuchen " nicht hinwegtäuschen. Manche " Ehemalige " können eben ihr damaliges Motto " Tarnen - Tricksen - Täuschen " auch heute noch nicht verleugnen.
Eine Erfindung des MfS und ihre Folgen
Das kleine Thüringer Städtchen Bad Salzungen wurde 1971 zum Schauplatz einer der absurdesten Agentengeschichten, die jemals in der DDR inszeniert wurden. Die Suhler Bezirksverwaltung (BV) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) war einem Spionagering auf der Spur. Unter dem Decknamen "Waldläufer" führte sie einen "Operativen Vorgang" (OV) gegen eine ganze Reihe mutmaßlicher westlicher Geheimdienstagenten.


Das Du Dir gerade den OV "Waldläufer" herausgepickt hast, wundert mich nun nicht wirklich, eignet er sich doch wunderbar ein von Dir gewolltes Bild der Untersuchungstätigkeit zu suggerieren. Als ich den Vorgang das erste mal gesehen hatte, habe ich mir schon hinsichtlich der operativen Berabeitung durch die Operativgruppe Kali der Suhler XVIII meine Gedanken gemacht. Das auch die Suhler IX diesem Blödsinn auf dem Leim gegangen ist, macht die Sache nicht besser. Allein die Überprüfung des operativen Ausgangsmaterials zum OV "Waldläufer" hätte gewisse Fragen zum Wahrheitsgehalt aufwerfen müssen. Ebenso bestimmte Rekonstruktionen des Bewegungsablaufes der OV-Person im Kreis Bad Salzungen.
Sollen aber jetzt der OV "Waldläufer" gegen Walter Ruppert oder das EV gegen den angeblich mit Klein-U-Booten angelandeten Herman Töpperwien als repräsentative Aussage hinsichtlich der gesamten Untersuchungstätigkeit herangezogen werden ? Die Dinge die da gelaufen sind, muss man nicht schönreden und sie sind gewiss kein Aushängeschild. Wer aber daraus den Schluss zieht, dass generell so gearbeitet wurde, der zieht einen falschen Schluss. Bekanntlich gab es auch EV der IX, die selbst vor bundesdeutschen/westberliner Gerichten zur Verurteilung der Täter geführt haben.
Die ASA Fälle zeigen deutlich auf, dass ein Geständnis gut und schön ist, aber am Ende auch durch Fakten untermauert werden muss. Der entsprechende Untersuchungsführer hat es versäumt, Maßnahmen zur Feststellung des Wahrheitsgehaltes des abgelegten Geständnisses und die allseitige Objektivierung der Kenntnisse zum Sachverhalt zu veranlassen. Er hat sich einem Wunschdenken hingegeben. Vielmehr hätte die Geständnisüberprüfung zur Widerlegung des Geständnisses führen müssen.
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Re: Das Untersuchungsorgan des MfS

Neuer Beitragvon Merkur » 17. Oktober 2012, 04:35

Thomas 1948 hat geschrieben:Meine ,,Begnadigung,, fand am 25.10.1967 durch den Leiter des BVfS Erfurt Boller/Major statt und meine Akte wurde der Abteilung XX Erfurt übergeben
Thomas Lindner


Rolf Boller war zu diesem Zeitpunkt Leiter der Abt. IX der BV Erfurt.
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Re: Das Untersuchungsorgan des MfS

Neuer Beitragvon Interessierter » 17. Oktober 2012, 09:46

Merkur, nach mehr als 20 Jahren ist doch auch die Arbeitsweise der Abt. IX hinreichend belegt. Die Untersuchungshaft von politischen Gefangenen wurde nicht dazu benutzt zu ermitteln. Das Ermittlungsergebnis und oftmals auch das Urteil stand schon zu Beginn der U - Haft für die Ermittler fest.
In der U - Haft versuchte man die Häftlinge nur " weichzukochen " und so weit zu bringen ( mit physischem und psychischem Druck ), daß sie bereit waren " Alles " zu unterschreiben.

Noch einmal: Es gab kein Gesetz, daß die Dauer der U - Haft vorschrieb, auch wenn Du meinst mit dem § der Ermittlungsdauer ablenken zu können.
Wenn Du meinst erwähnen zu müssen, dass für die Verlängerung der Ermittlungsdauer die Staatsanwaltschaft ihr Einverständnis geben mußte, so ist das einfach lächerlich wenn man weiß, daß vom MfS sogar Abläufe des Prozesses und Urteile abgesprochen wurden und das der ehemalige Leiter der Untersuchungsabteilung Karli Coburger wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung rechtskräftig verurteilt worden ist.

Dazu auch einmal Fakten zum Fall Robert Havemann:


Nachdem Robert Havemann von Erich Honecker die Rücknahme der Ausbürgerung Wolf Biermanns in einem Brief gefordert und seinen Protest im Hamburger Nachrichtenmagazin »Der Spiegel«1 veröffentlicht hatte, verurteilte ihn das Kreisgericht Fürstenwalde im Schnellverfahren am 26. November 1976 zu dem berühmt-berüchtigten Hausarrest, der bis zum Mai 1979 dauern sollte und den er nur um knappe drei Jahre überleben konnte. Das Urteil wurde Robert Havemann nie ausgehändigt. Was ihm, seiner Frau Katja und ihrer Tochter Franziska sowie Lilo Fuchs und deren Tochter Lili, die beide nach der Verhaftung von Jürgen Fuchs noch bei Havemanns lebten, verboten oder gestattet war, mußten sie täglich an den Reaktionen der Wachmannschaften ausprobieren.
Einen Tag vor der Verurteilung konzipierte die MfS-Hauptabteilung IX die juristische Verfahrensweise für das Kreisgericht Fürstenwalde – vom vorformulierten Strafantrag für den Staatsanwalt Wilhelm Pilz bis hin zur Urteilsbegründung durch die Richterin und inoffizielle Mitarbeiterin des MfS Margot Kypast. Tags darauf wurde in gleicher Weise festgelegt, die Berufung Havemanns gegen das Urteil abzulehnen. Rechtsanwalt Götz Berger, der Robert Havemann vertrat und das Berufungsschreiben für ihn aufgesetzt hatte, wurde prompt vom Justizministerium aus dem Anwaltskollegium ausgeschlossen und erhielt Berufsverbot. Im Januar 1977 wurde die Berufung unter Vorsitz des Richters Peter Schmidt vom Bezirksgericht Frankfurt (Oder) entsprechend der MfS-Konzeption verworfen.

Einen Tag vor der Ausbürgerung Wolf Biermanns, am 15. November 1976, beantragten Oberst Rolf Fister von der Untersuchungsabteilung des MfS (Hauptabteilung IX) und Staatsanwalt Gernot Windisch vom Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte Haftbefehl gegen Robert Havemann nach § 98 StGB wegen Sammlung und Übermittlung von Nachrichten.

Der Ablauf der geplanten Gerichtsverhandlung und die Verurteilung Robert Havemanns wurden gemeinsam vom MfS, dem Generalstaatsanwalt der DDR, dem Obersten Gericht und dem Ministerium für Justiz festgelegt. Erich Honecker wurde von Erich Mielke über die Konzeptionen unterrichtet. Die »Konzeption zum Abschluß des Strafverfahrens gegen Robert Havemann« der MfS-Hauptabteilung IX vom 15. Mai 1979 sah neben der Geldstrafe und der Ablehnung der Berufung u. a. auch die Aberkennung des Status Havemanns als Verfolgter des Naziregimes und die Entziehung der entsprechenden Ehrenpension vor. Dies jedoch lehnte Honecker ab. Wegen des Berufsverbots von Götz Berger wollte sich Robert Havemann von dem spanischen Anwalt Enrique Gimbernat verteidigen lassen. Gimbernat wurde zur ersten Verhandlung am 14. Juni 1979 nicht zugelassen und aus Fürstenwalde ausgewiesen. In der zweiten Verhandlung, am 20. Juni, verurteilte das Kreisgericht Fürstenwalde Robert Havemann, der sich nun selbst verteidigte, zu einer Geldstrafe von 10.000 Mark, wie es vorgesehen war. Den Vorsitz hatte der Richter Nikolaus Hauke. Die Verhandlung wurde insgeheim auf Tonband mitgeschnitten. Die wenigen Plätze im Verhandlungsraum besetzte die Staatssicherheit. Vor dem Gericht wurde eine Baustelle eingerichtet. Der Lärm von Preßlufthämmern sollte Interviews mit Robert Havemann unmöglich machen. Die nähere Umgebung und die Bahnhöfe wurden überwacht. Freunde und Unterstützer Havemanns wurden nicht zum Gericht durchgelassen, kontrolliert und zum Teil verhört. Entsprechend der MfS-Konzeption vom 15. Mai lehnte das Bezirksgericht Frankfurt/Oder unter Vorsitz von Richter Peter Schmidt die Berufungsschrift des Pflichtverteidigers Gysi am 18. Juli 1979 ab.

Karli Coburger, damals stellvertretender Leiter der MfS-Hauptabteilung IX kam im Zusammenhang mit dem Fall Robert Havemann mit einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Beihilfe zur Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung glimpflich davon.
Interessierter
 

Re: Das Untersuchungsorgan des MfS

Neuer Beitragvon augenzeuge » 17. Oktober 2012, 16:30

Alfred hat geschrieben:Nachfragen sollten erlaubt sein !


Die sind immer erlaubt, Alfred! Aber kurze Wortgruppen tragen mehr zu Mißverständnissen bei als längere erklärende Sätze....
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Re: Das Untersuchungsorgan des MfS

Neuer Beitragvon Wosch » 17. Oktober 2012, 20:29

ABV hat geschrieben:Um Fragen vorzubeugen: Ich habe sämtliche, nicht zum Thema gehörenden Kommentare entfernt. Das Thema ist viel zu interessant und auch zu ernst, um es durch kindische Streitereien zu zerstören. Nicht zuletzt sind wir das auch Merkur und seiner Fleißarbeit schuldig!!


Gruß an alle
Uwe



Uwe, wer sind "wir" und die entfernten kommentare, sind die ganz weg oder wo sind die hin? Ein sachliche Frage, mehr nicht.
Schönen Gruß aus Kassel. [hallo]
Wosch
 

Re: Das Untersuchungsorgan des MfS

Neuer Beitragvon Merkur » 18. Oktober 2012, 18:03

In den 70er und 80er Jahren gab es Nachtvernehmungen i. d. R. nur noch bei Erstvernehmungen im Zusammenhang mit der vorläufigen Festnahme oder der Verdachtsprüfungshandlung. Die StPO schrieb zwingend vor, dass innerhalb von 24 Stunden eine Entscheidung über die Einleitung eines EV zu treffen war. Dadurch waren lange Vernehmungen mit Ruhepausen nicht unüblich. Ein Bsp. zum Vernehmungsrhythums (Delikt mehrfacher Mord):
-10 bis 12.45 Uhr
-15 bis 20.15 Uhr
-20.30 bis 02.30 Uhr.
Dazwischen war Pause.
In den frühen Jahren wurden Vernehmungen oft in den Abend-/Nachstunden durchgeführt, weil die Dienstzeiten des Untersuchungsorgans dem sowjetischen Modell angepasst waren. Dienstbeginn war 10 Uhr, um 14 Uhr war Mittag und von 17 bis 20 Uhr war Dienstunterbrechung. Danach war nochmal Dienst von 20 bis 23 Uhr. Diesem Dienstrhythmus des Untersuchungsorgans waren die Vernehmungen angepasst.
Selbstverständlich muss jeder seine individuelle Sicht bzw. Meinung haben und schreiben. Quelle: Augenzeuge.
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