rafimo hat geschrieben:dass einige hier nicht nachvollziehen können, dass einen so etwas anrührt....
ich schrieb im af schon einmal welchen eindruck ich hatte, als ich die stasi-akte aufblätterte und diesem toten jungen auf dem tisch in der gerichtsmedizin ins gesicht blickte....er hatte noch ein blatt im gesicht, vom dem waldboden wo er lag, nicht mal das hatte man entfernt....und wie er einen ansieht....als wollte er sagen.."sieh dir an was sie mit mir gemacht haben"......
wer selbst kinder hat, den läßt sowas nicht kalt....
http://de.wikipedia.org/wiki/Obduktion
Zitat:
Äußere Besichtigung [Bearbeiten]
Eine Obduktion beginnt mit einer genauen Inspektion der Leiche. Größe, Gewicht, Ernährungszustand und Hautkolorit werden festgehalten. Lokalisation und Farbe der Totenflecke sowie Grad der Ausprägung der Totenstarre werden dokumentiert. Hautveränderungen wie Narben, Wunden, Operationswunden, Pigmentflecken, Tätowierungen und dergleichen werden ebenso beschrieben. Speziell bei rechtsmedizinischen Obduktionen wird großer Wert auf eine präzise äußere Beschreibung gelegt, die neben etwaigen Verletzungen (wie z. B. Schuss- oder Stichwunden) auch die Bekleidung und andere Gegenstände (beispielsweise: Schmuck, Armbanduhr usw.) umfasst. Die Untersuchung von Kleidung, Effekten, Körpergröße und Zahnstatus ist insbesondere für die Identifizierung von unbekannten Toten von Bedeutung. Zudem können durch die äußere Besichtigung Rückschlüsse auf äußere Einwirkungen etc. gezogen werden.








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