Icke46 hat geschrieben:Also, vielleicht sollte der Pentium tatsächlich die letzten Beiträge auslagern, weil sie mit dem Eröffnungsbeitrag nichts mehr zu tun haben, obwohl das Thema durchaus interessant ist….
augenzeuge hat geschrieben:Hat man die Verantwortlichen später zur Rechenschaft gezogen?
AZ
karnak hat geschrieben:Gerichtsverwertbare Übergriffe werden sie wohl eher nicht dokumentiert haben.
karnak hat geschrieben:Das sind Erzählungen, keine Beweise. Und ich weiß zu anderen Themen was sogar staatlich subventioniert alles so erzählt wird. Dinge zu denen ich vor Gericht sofort an eidesstatt erklären würde, dass sie ausgedacht sind. Und dann wie weiter, wie soll ein Richter dann entscheiden?
Icke46 hat geschrieben:Naja, wenn diese Untersuchungskommission die Übergriffe dokumentiert und keine gerichtlichen Konsequenten erreichen konnte, müssen diese Dokumente, aus juristischer Sicht, nicht gerichtsverwertbar gewesen sein, warum auch immer.
pentium hat geschrieben:karnak hat geschrieben:Das sind Erzählungen, keine Beweise. Und ich weiß zu anderen Themen was sogar staatlich subventioniert alles so erzählt wird. Dinge zu denen ich vor Gericht sofort an eidesstatt erklären würde, dass sie ausgedacht sind. Und dann wie weiter, wie soll ein Richter dann entscheiden?
Es gibt nichts zu entscheiden, es wurde festgestellt, dass man nichts für ein Verfahren vor Gericht verwenden kann..."Roma locuta, causa finita"
karnak hat geschrieben:[grin] Die Stasi soll die Übergriffe dokumentiert haben und eine " basisdemokratische Untersuchungskommision" hat sie dann später ausgewertet. Also nicht gerade Freunde der Dikatur und Stasi, sowas nennt sich Interessen Konflikt.
Bekannte Verfahren
Datum / Anlass Beteiligte / Tatvorwurf Ergebnis / Besonderheiten
7./8. Oktober 1989, Ost-Berlin Ein Volkspolizist wurde wegen schwerer Körperverletzung angeklagt, verbunden mit Übergriffen auf Demonstranten. Im Dezember 1989 wurde das Urteil (14 Monate Haft) aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.
7./8. Oktober 1989, Berlin Ehemaliger Oberstleutnant der Volkspolizei (Klaus-Günter N.) angeklagt wegen Freiheitsberaubung bei den Demonstrationen am 7. Oktober Erste Anklage 1992 erhoben.
7. Oktober 1989, Alexanderplatz, Ost-Berlin Ein Oberstleutnant der DDR-Volksarmee (Polizeioffizier) ließ zwei Personen grundlos festnehmen – Willkür bei Freiheitsentzug. Urteil: Bewährungsstrafe von neun Monaten plus Geldstrafe (4.500 Mark)
7. Oktober 1989, Berlin Verfahren gegen zwei ehemalige Volkspolizisten und einen Stasi-Offizier, die zwei Männer vom Dach aus der Demonstration beobachteten und ohne Grund körperlich misshandelten. Anklageerhebung erfolgte 1992; ob Urteil bzw. Rechtskraft in diesen Fällen erreicht wurde, ist unklar aus den Quellen, die ich gefunden habe.
augenzeuge hat geschrieben:Ich hab mal KI gefragt. Etwas gab es schon.Bekannte Verfahren
Datum / Anlass Beteiligte / Tatvorwurf Ergebnis / Besonderheiten
7./8. Oktober 1989, Ost-Berlin Ein Volkspolizist wurde wegen schwerer Körperverletzung angeklagt, verbunden mit Übergriffen auf Demonstranten. Im Dezember 1989 wurde das Urteil (14 Monate Haft) aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.
7./8. Oktober 1989, Berlin Ehemaliger Oberstleutnant der Volkspolizei (Klaus-Günter N.) angeklagt wegen Freiheitsberaubung bei den Demonstrationen am 7. Oktober Erste Anklage 1992 erhoben.
7. Oktober 1989, Alexanderplatz, Ost-Berlin Ein Oberstleutnant der DDR-Volksarmee (Polizeioffizier) ließ zwei Personen grundlos festnehmen – Willkür bei Freiheitsentzug. Urteil: Bewährungsstrafe von neun Monaten plus Geldstrafe (4.500 Mark)
7. Oktober 1989, Berlin Verfahren gegen zwei ehemalige Volkspolizisten und einen Stasi-Offizier, die zwei Männer vom Dach aus der Demonstration beobachteten und ohne Grund körperlich misshandelten. Anklageerhebung erfolgte 1992; ob Urteil bzw. Rechtskraft in diesen Fällen erreicht wurde, ist unklar aus den Quellen, die ich gefunden habe.
AZ
augenzeuge hat geschrieben:Das ist sehr detailliert. Ich denk die Antwort ist in Ordnung.
AZ
Es gab nach dem Oktober 1989 keine großen, namentlich breit bekannten Strafprozesse speziell gegen Täter einzelner Polizeiübergriffe im Oktober 1989. Die juristische Aufarbeitung dieser Ereignisse verlief zum Großteil in Form von unabhängigen Untersuchungskommissionen und einigen nachfolgenden Ermittlungsverfahren, die aber meist im Sande verliefen oder nur zu sehr milden Strafen führten��.Konkret bekannte Prozesse und MaßnahmenNach dem massiven Gewalteinsatz der Sicherheitskräfte, besonders am 7. und 8. Oktober 1989 etwa in Berlin (Gethsemanekirche, Prenzlauer Berg) und Dresden, wurden auf öffentlichen Druck hin in Ost-Berlin Untersuchungskommissionen gebildet, welche die Ermittlung der Täter und die Unterstützung der Opfer zum Ziel hatten�.Einzelne Ermittlungsverfahren wurden gegen Volkspolizisten, Stasi-Mitarbeiter oder Einsatzverantwortliche geführt, mündeten aber selten in eine tatsächliche Hauptverhandlung oder gar in eine strafrechtliche Verurteilung��.Die mangelnde Identifizierbarkeit der Täter, teils fehlende Dokumentation von Einsätzen und teils der Vernichtung von Akten verhinderten meist Prozesse mit klarem Schuldspruch�.Einzelfälle und ErgebnisseOpfer berichteten und dokumentierten die Übergriffe, wodurch es zu Sammelanzeigen kam, etwa nach Gewalteskalationen in Dresden am Hauptbahnhof und Berlin, sodass vereinzelt Dienststrafverfahren oder Ermittlungen eingeleitet wurden, diese endeten aber oft ohne öffentlich wahrnehmbare große Gerichtsverfahren��.Häufige Folge waren Disziplinarverfahren oder milde Strafen, eine nennenswerte Zahl an Prozessen mit Urteilsverkündung direkt wegen Polizeigewalt im Oktober 1989 ist nicht belegt.Die juristische Aufarbeitung der Polizeigewalt im Herbst 1989 blieb somit hauptsächlich auf das Sammeln und Dokumentieren der Opferberichte, Untersuchungsausschüsse und auf Einzelfallprüfungen ohne breite medienwirksame Schuldsprüche beschränkt��.
Es gab nach dem Oktober 1989 keine großen, namentlich breit bekannten Strafprozesse speziell gegen Täter einzelner Polizeiübergriffe im Oktober 1989. Die juristische Aufarbeitung dieser Ereignisse verlief zum Großteil in Form von unabhängigen Untersuchungskommissionen und einigen nachfolgenden Ermittlungsverfahren, die aber meist im Sande verliefen oder nur zu sehr milden Strafen führten��.Konkret bekannte Prozesse und MaßnahmenNach dem massiven Gewalteinsatz der Sicherheitskräfte, besonders am 7. und 8. Oktober 1989 etwa in Berlin (Gethsemanekirche, Prenzlauer Berg) und Dresden, wurden auf öffentlichen Druck hin in Ost-Berlin Untersuchungskommissionen gebildet, welche die Ermittlung der Täter und die Unterstützung der Opfer zum Ziel hatten�.Einzelne Ermittlungsverfahren wurden gegen Volkspolizisten, Stasi-Mitarbeiter oder Einsatzverantwortliche geführt, mündeten aber selten in eine tatsächliche Hauptverhandlung oder gar in eine strafrechtliche Verurteilung��.Die mangelnde Identifizierbarkeit der Täter, teils fehlende Dokumentation von Einsätzen und teils der Vernichtung von Akten verhinderten meist Prozesse mit klarem Schuldspruch�.Einzelfälle und ErgebnisseOpfer berichteten und dokumentierten die Übergriffe, wodurch es zu Sammelanzeigen kam, etwa nach Gewalteskalationen in Dresden am Hauptbahnhof und Berlin, sodass vereinzelt Dienststrafverfahren oder Ermittlungen eingeleitet wurden, diese endeten aber oft ohne öffentlich wahrnehmbare große Gerichtsverfahren��.Häufige Folge waren Disziplinarverfahren oder milde Strafen, eine nennenswerte Zahl an Prozessen mit Urteilsverkündung direkt wegen Polizeigewalt im Oktober 1989 ist nicht belegt.Die juristische Aufarbeitung der Polizeigewalt im Herbst 1989 blieb somit hauptsächlich auf das Sammeln und Dokumentieren der Opferberichte, Untersuchungsausschüsse und auf Einzelfallprüfungen ohne breite medienwirksame Schuldsprüche beschränkt��.
augenzeuge hat geschrieben:Ich weiß. Insgesamt etwas ausführlicher.
AZ
.Die mangelnde Identifizierbarkeit der Täter, teils fehlende Dokumentation von Einsätzen und teils der Vernichtung von Akten verhinderten meist Prozesse mit klarem Schuldspruch
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