Regulierung bis zum Exitus: EU-Entwaldungsverordnung bedroht 370.000 Unternehmen
Mit ihrem Regulierungswahn machte es die EU ihren Bürgern und Firmen noch nie leicht. Doch was zum 30. Dezember 2025 in Kraft tritt, stellt alles bisher Dagewesene in den Schatten. Ab diesem Datum gilt die sogenannte EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), eine der umfassendsten Regulierungsmaßnahmen der letzten Jahre, wenn nicht Jahrzehnte. Die neue Regelung, die für kleine Betriebe erst ab Juni 2026 verbindlich wird, verbietet nämlich den Handel mit sämtlichen Produkten, die mit der Zerstörung von Wald in Verbindung gebracht werden könnten. Nach Schätzungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) werden europaweit etwa 370.000 Unternehmen von den strengen Vorgaben betroffen sein.
Die Verordnung stellt Unternehmen vor gewaltige bürokratische Herausforderungen: für sämtliche importierten Waren muß zertifiziert werden, daß ihre Rohstoffe nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 gerodet wurden. Die Produktpalette reicht von Kaffee und Kakao über Soja und Rindfleisch bis hin zu Kautschuk und Holzprodukten. „Schokolade und reines Kakaopulver sind beispielsweise erfaßt, nicht aber der mit Kakaobutter gebackene Keks“, erläutert Thomas Uhlig von der Juristenvereinigung KPMG Law die komplexe Regelung. Bei Verstößen drohen drakonische Strafen bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes.
Besonders betroffen sind Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kennzahlen überschreiten: 50 Millionen Euro Umsatz, 25 Millionen Euro Bilanzsumme oder 250 Mitarbeiter. Diese Firmen müssen künftig jährlich eine detaillierte Sorgfaltserklärung vorlegen, die neben Lieferantenangaben und Produktzusammensetzungen sogar die exakten Geokoordinaten der in Anspruch genommenen Anbauflächen enthalten muß. Als Nachweis für entwaldungsfreie Produktion sollen unter anderem Satellitenbilder dienen.
Die praktische Umsetzung der Vorschrift läßt vielen Unternehmern schon jetzt die Haare zu Berge stehen. Ein Kölner Großhändler äußert Bedenken, daß selbst simple Pappbecher für Kaffee unter die Regelung fallen könnten. Thomas Uhlig warnt: „Als Kautschuk-Produkte betroffen sind Reifen und Schläuche. Für das Endprodukt Auto oder Fahrrad selbst gilt die Verordnung jedoch aktuell nicht.“ Besondere Probleme erwarten Experten bei Lieferanten aus Risikoregionen wie Sri Lanka oder Indonesien, die oft nicht über die notwendigen Nachweisdokumente verfügen.
Neben den ökologischen Anforderungen verlangt die EUDR zudem die Einhaltung sämtlicher relevanter Gesetze des Ursprungslandes – von Arbeitsrechten über Steuervorschriften bis zur Korruptionsbekämpfung. Diese umfassenden Anforderungen stellen besonders kleinere landwirtschaftliche Betriebe ohne ausreichende technologische und finanzielle Ressourcen vor kaum lösbare Probleme.
Die EUDR markiert damit einen neuen bürokratischen Höhepunkt der europäischen Regulierungswut, die viele Unternehmen an den Rand der Belastbarkeit bringt. Aber das hat die EU-Kommission noch nie interessiert.
https://x.com/DirtyHarry_tv/status/1954836783201505640