steffen52 hat geschrieben:karnak hat geschrieben:steffen52 hat geschrieben:Da bist Du aber schön auf dem Holzweg. Warum heißt es Grundgesetz und nicht Verfassung. Da hast Du aber eine kräftige Wissenslücke, mal
bei diesem Thema zurück blicken zur Besatzungszeit, da findest Du die Lösung. Eine echte Verfassung wird vom Volk durch Abstimmung gewählt.
Diese Voraussetzung fehlt. Stichwort: " Friedensvertrag"....
Gruß steffen52
Gibt schon ein paar Antworten und Erklärungen dazu die zumindest erahnen lässt, dass dieses Reichsbürgergewurbel ziemlich aus dern Zeit gefallen ist.
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Mehr als der Spruch Reichsbürgergewurbel kommt von Dir nicht, weil Du genau keine Ahnung hast wie und was eine echte Verfassung ist, ein Grundgesetz
ist und bleibt ein Grundgesetz, auch wenn man sie heute Verfassung nennt. Darum Dir noch mal das Stichwort :"
Friedensvertrag"und diesen hat Deutschland nicht, bist wohl auch etwas schwer von Begriff, dann komme mal hinter den Baum hervor und mache Dich schlau.
Das was Du eingestellt hast das ist halt nur ein Abklatsch einer sogenannten Verfassung. Aber bei Dir das selbe, nicht begreifen und Stimmung machen.
Gruß steffen52
Da Polen und Tschechien auch einverstanden waren, war das somit in Ordnung. Insofern: Der Zwei-plus-vier-Vertrag ist kein Friedensvertrag – aber regelt alles Notwendige. Ein weiteres Papier, auf dem fett "Friedensvertrag" steht, in dem aber letztlich nur das Gleiche nochmal steht, ist deshalb nicht nötig.
Im Zwei-plus-vier-Vertrag steht alles drin, was in einem Friedensvertrag auch geregelt ist: Insbesondere die Grenzen des jetzt wiedervereinigten Deutschlands. Mit der Festlegung der Grenzen verzichtete das neue Deutschland endgültig auf die ehemaligen Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie. Durfte Deutschland das? Claus Kreß sagt ganz klar: ja!
"Zu der Frage, wie es sich mit Grenzveränderungen verhält, sagt das Völkerrecht, dass staatliche Grenzen zwar völkerrechtlich ein hohes Gut und als solches geschützt sind, insbesondere gegen Gewaltanwendung. Aber es gibt dem Grundsatz nach kein völkerrechtliches Verbot für einen Staat, im Rahmen einer friedensvertraglichen Regelung Gebiete, die früher zu ihm gehörten, abzutreten. Völkerrechtlich spricht man bei einer solchen Abtretung von einer Zession. Der entscheidende Punkt ist, dass der Gebietsübergang einvernehmlich geschieht. Dann ist eine solche Gebietsregelung möglich. Einvernehmlich bedeutet: Einvernehmlich zwischen dem das Gebiet abtretenden Staat und demjenigen Staat, zu dem dieses Gebiet nun gehören soll." (Claus Kreß)
https://www.swr.de/wissen/1000-antworte ... t-102.htmlIm Zuge der Wiedervereinigung 1990 kam es mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag zu einer Regelung von Fragen, die seit dem Zweiten Weltkrieg noch offen waren. Insbesondere gaben die vier Mächte ihre noch bestehenden Rechte im Hinblick auf Deutschland als Ganzes auf.
Prof. Claus Kreß, Universität Köln
So und nun kannst du ja begründen, warum du unbedingt einen Friedensvertrag haben willst?