Gerd Böhmer hat geschrieben:Spartacus hat geschrieben:Gerd Böhmer hat geschrieben:Ari@D187 hat geschrieben:Gerd Böhmer hat geschrieben:[...]
Deine letzten Absatz teile ich nicht, da es umgedreht war., Israel hat seit 1948 immer wieder arabisches Territorium angegriffen und alles Weitere ergab sind.[...]
Gerd, kannst da bitte mal vier oder fünf Beispiele nennen?
Danke, Ari
Angefangen bei der Einwanderung in den 1930-er und 1940-er Jahren, der unrechtmässigen Staatsgründung Israels im Jahr 1948, der Sechstagekrieg 1967, die Siedlungspolitik des Staates Israel im Laufe der Jahrzehnte bis hin zum aktuellen Vorgehen der Israelis im Gazastreifen. Weiter siehe in den Beiträgen von @ pentium zu den historischen Abläufen seit 1916.
Da kann ich für meinen Teil die Haltung der arabischen Völker gegenüber Israel sogar nachvollziehen, was ich nicht nachvollziehen kann ist der Antisemitismus wie wir es hier in Mitteleuropa gerade wieder erleben müssen.
wie schon mehrfach geschrieben wir drehen uns im Kreis ...
Du hast die gestellte Frage nicht beantwortet. Setzen 5. Aber klar, du kannst sie auch nicht beantworten, da du immer wieder Dinge behauptest, die so nie stattgefunden haben.
Sparta
Die Frage habe ich klar und deutlich beantwortet, nur willst Du die historischen Ereignisse nicht wahrhaben. Aber lassen wir es dabei, wir sind nun einmal unterschiedlicher Meinung und damit kann ich leben.
Mal zu den historischen Ereignissen.
Auf der Konferenz von Sanremo einigten sich die Siegermächte des Ersten Weltkriegs im Frühjahr 1920 über die Aufteilung der ehemals zum Osmanischen Reich gehörenden Gebiete. Palästina und der Irak wurden dabei Großbritannien zugesprochen, das dort schon seit 1918 de facto die Regierungsgewalt ausübte. Offiziell übertrug der Völkerbund Großbritannien am 24. Juli 1922 das Mandat für Palästina und zitierte in der Präambel ausdrücklich die Balfour-Deklaration. Indem der Völkerbund diese ratifizierte, gab er ihr völkerrechtliche Verbindlichkeit. „In Anerkennung der historischen Verknüpfung des jüdischen Volkes mit Palästina“ sei Großbritannien nunmehr dafür verantwortlich, die Errichtung der jüdischen nationalen Heimstätte und die Entwicklung von Selbstverwaltungsinstitutionen zu sichern und dabei die bürgerlichen und religiösen Rechte aller Einwohner Palästinas, ohne Unterschied der Rasse und Religion, zu wahren.[4]
Das britische Mandatsgebiet umfasste ursprünglich die heutigen Staaten Israel und Jordanien sowie den Gazastreifen, das Westjordanland und Teile der Golanhöhen. Bereits 1923 kam es zur administrativen Trennung zwischen dem westlich des Jordans gelegenen, eigentlichen Palästina mit der Hauptstadt Jerusalem und dem autonomen Emirat Transjordanien mit der Hauptstadt Amman im Osten.
Nach Beginn des Arabischen Aufstands (1936–1939) empfahl die von der britischen Mandatsmacht eingesetzte Peel-Kommission 1937 Palästinas Teilung in einen jüdischen und einen arabischen Staat.[5] Zur Lösung des jüdisch-arabischen Konflikts im britischen Mandatsgebiet Palästina schlug eine von der UNO ernannte Staatenkommission 1947 die Gründung zweier unabhängiger Staaten vor. Am 29. November 1947 nahm eine Zweidrittelmehrheit der Generalversammlung den UN-Teilungsplan für Palästina als Resolution 181 an.[6]
Die Resolution 181 sah einen israelischen und einen arabischen Staat in Palästina sowie einen exterritorialen, von mehreren UN-Staaten verwalteten Bezirk um Jerusalem vor. Sie sprach von Israel als einem „jüdischen Staat“, erlaubte einen Hafen für „substantielle jüdische Einwanderung“ und legte Grenzen, Gründungszeitraum, Wahl des Bürgerrechtes und sonstige Übergangsmodalitäten für beide Staaten fest. Sie gilt daher als rechtsgültige Grundlage für beider Existenzrecht und Basis für noch ausstehende Friedensverträge. Obwohl das Israel zugewiesene Staatsgebiet zum Großteil aus unfruchtbaren Wüstengegenden bestand, nahezu dreigeteilt war und Jerusalem nicht umfasste, gab die WZO ihre bisherigen Anspruch auf das ganze Gebiet des Jischuw auf und stimmte dem Plan 1946 zu. Die arabischen Vertreter dagegen lehnten ihn ab und begannen schon Monate vor dem Beschluss mit bewaffneten Übergriffen auf jüdische Siedler.[7]
Das Existenzrecht Israels bezeichnet das Recht Israels auf Fortbestand innerhalb international anerkannter Grenzen und Schutz vor existenzbedrohenden Angriffen aller Art. Dieses Recht besitzen nach dem Völkerrecht alle 193 von den Vereinten Nationen (UNO) als Völkerrechtssubjekte anerkannte Staaten.
Rechtsgrundlage von Israels Unabhängigkeitserklärung von 1948 und damit seiner Staatsgründung waren das Völkerbundsmandat für Palästina und der UN-Teilungsplan für Palästina. Seitdem versuchten einige Nachbarstaaten, den Staat Israel mit mehreren Angriffskriegen zu zerstören. Seit dem Waffenstillstand von 1949 bildete die Grüne Linie faktisch Israels Außengrenze. Mit der Resolution 242 des UN-Sicherheitsrates von 1967 wurde Israels Recht bestätigt, in sicheren, auszuhandelnden Grenzen zu leben. Einige arabische Staaten stimmten der Resolution zu und erkannten Israels Existenzrecht damit an. Bis 2016 erkannten 160 UN-Mitgliedsstaaten den Staat Israel an. Für diese Staatenmehrheit ist die Anerkennung Israels eine notwendige Bedingung für den Aufbau eines lebensfähigen Palästinenserstaates und für dauerhaften Frieden in der Region.
Erklärt uns Wiki
Nun weiß ich nicht wo du deine Quellen liegen....Im übrigen, wegen der jüdischen Einwanderung. Die jüdische Bevölkerung war dort nie ganz fort...