von augenzeuge » 8. Oktober 2022, 16:38
Die Modelle der Gaspreisbremse
Welche Modelle sind denkbar?
Einmalzahlung: Die Vorsitzende der Gaspreiskommission, die Wirtschaftsweise Veronika Grimm, plädiert für eine einmalige Zahlung, weil damit der Anreiz zum Gassparen erhalten bliebe. "Einen viel geringeren Sparanreiz hätte man, würde man den Gaspreis um einen bestimmten Prozentsatz senken", sagte die Professorin der Funke-Mediengruppe. Wenn man den Menschen eine Einmalzahlung zukommen lasse, hätten sie hingegen noch viel davon, weniger Gas zu verbrauchen.
Rabatt: Der VKU plädiert für einen festen Rabatt je Kilowattstunde. Dabei dürfe das hohe Preisniveau aber nicht komplett ausgeglichen werden, damit Anreize zum Energiesparen blieben, erklärt eine Sprecherin. Der Energieexperte Felix Matthes vom Berliner Öko-Institut hat dem "Spiegel" zufolge solch einen staatlich subventionierten Nachlass vorgeschlagen - als Übergangslösung, bis im Sommer ein komplexeres Modell steht. Bis dahin sollten alle 20 Millionen Haushalte, die mit Gas heizen, einige Cent Rabatt auf den Preis bekommen, den sie pro Kilowattstunde zahlen. Bis zu vier Cent könnten es demnach sein. Diese "Energiekostenpauschale" würde Haushalten mit niedrigem Preis allerdings keinen Sparanreiz bieten und Kunden mit sehr hohen Preisen nur wenig helfen.
Preisdeckel: Beim Deckelmodell würde für einen Grundverbrauch für einen Haushalt eine Preisobergrenze pro Kilowattstunde gelten. Für alles darüber würden marktübliche Preise gelten, also stärkere Sparanreize greifen. Der Ökonom Andreas Fischer vom Institut der deutschen Wirtschaft hält das für einen gangbaren Weg. Der Deckel müsse aber auf dem Preisniveau greifen, das über jenem der vergangenen Jahre liege. "Wichtig ist dabei, dass der erwartete Verbrauch nicht zu 100 Prozent mit dem Preisdeckel versehen wird, sondern bereits eine vorgegebene Einsparquote berücksichtigt. So werden die Verbraucher davor geschützt, dass sie sich ihren Grundverbrauch schlicht nicht mehr leisten können. Allerdings bestehen weiterhin deutliche Anreize, diesen relativ gering zu halten." Die Umsetzung wäre nicht einfach. So kennen die Energieversorger die Zahl der Personen im jeweiligen Haushalt nicht. Und wenn der Vorjahresverbrauch zum Vergleich herbeigezogen wird, würden bisher schon sparsame Haushalte im Vergleich zu solchen mit hohem Verbrauch in der Vergangenheit benachteiligt. Der VKU warnt auch: "Der exakte Vorjahresverbrauch je Kalenderjahr liegt nicht gesichert für alle Kunden vor, wenn beispielsweise Personen unterjährig umziehen oder ihre Lieferanten wechseln."
AZ
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