Beethoven hat geschrieben:Kann man denn so einfach Beamte und ich vermute, das werden die Meisten sein, so einfach umsetzen oder entlassen?
Ich könnte mir vorstellen, dass sich diese Herrschaften einen Rechtsanwalt nehmen können. Das Arbeitsrecht ist stark auf der Seite der Arbeitnehmer und Angestellten / Beamten gegenüber dem Arbeitgeber / Dienstherren.
Freundlichst
Beamte kann man sehr leicht umsetzen. Ganz im Gegensatz zu Tarifangestellten des Bundes. Da geht das nicht.
Wenn von einer Entlassung von Ministern (Beamten) gesprochen wird, so ist das nicht immer eine Entlassung, wie wir sie verstehen.
Die gehen dann meist in ein anderes Beamtenverhältnis über. Ansonsten können Beamte vor dem zuständigen Verwaltungsgericht immer eine Anfechtungsklage erheben.
AZ









Ich sage erstmal nur, man sollte nur nicht ganz aus den Augen verlieren, dass man sich mit einer solchen Volksweisheit auch mal zum Affe machen kann.
War nur mal so ein Gedanke, wie ich das so angehen würde. Aber wenn das mit den Russen schon IMMER so war, die These ist eben leider eine sehr unschöne und sehr Alte. 