zoll hat geschrieben:Es gibt Beiträge die könnte man auch bei Twitter twittern und die wären dann genau so interessant wie die des verabschiedeten US Präsidenten.

pentium hat geschrieben:Ja, Twitter ist aber auch kein Forum, sondern hat einen anderen Charakter/Sinn.
In einer Sommernacht 1952 flohen alle noch im Dorf lebenden 63 Einwohner nach Bayern. Es war eine der größten Fluchtaktionen aus dem Grenzgebiet.

Walter77 hat geschrieben:ari,
danke für die Fotos.
Vom ehemaligen Dorf sind wohl nur das Trafohaus und der Friedhof übriggeblieben.
[...]

Walter77 hat geschrieben:Stimmt der Druck zur Flucht war damals enorm groß nach einer Entscheidung der Grenzkommission Liebau nicht zu Bayern zu geben, sondern zur DDR.
Das Absurde jedoch ist, dass verlassene Dorf wurde wieder besiedelt mit Bewohnern. Es wurden neue LPG Ställe gebaut, welche dann 1975 abgerissen und geschleift wurden.
Absurder geht es nicht mehr. Die DDR war damals Absurdistan.
Walter77 hat geschrieben:Icke46,
das ist so langweilig und abwegig was du schreibst.
Warum fordern deine Staranwälte nicht gleich Millionenbeträge von mir.
Das ist heute mein letzte Antwort auf deine abwegigen Kommentare.
Der größere Hof von beiden mit ca.31 ha landwirtschaftliche Nutzfläche gehörte seit fast 300 Jahren der Familie B..
![Hallo [hallo]](./images/smilies/hallo.gif)

icke46 hat geschrieben:Mal ein kleiner Exkurs in die Rechtslage hinsichtlich bei Zitaten aus Büchern im WWW(Auszug):
1. Jedes Zitat muss einen Zweck erfüllen.
Damit ein Zitat zulässig ist, genügt es nicht, wenn man sich mit ihm nur eigene Ausführungen sparen oder das eigene Werk ausschmücken will. Zulässig ist ein Zitat nur, wenn es die eigenen Ausführungen unterstützt oder der geistigen Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk dient und es einen inneren Zusammenhang mit dem eigenen Werk aufweist.
2. Das Zitat muss kenntlich gemacht werden, der übernommene Inhalt unverändert bleiben.
Jedes Zitat muss als Übernahme aus einem fremden Werk gekennzeichnet werden – bei Texten zum Beispiel dadurch, dass das Zitat hervorgehoben wird, etwa durch Anführungszeichen oder Fettdruck. Immer muss außerdem die Quelle angegeben werden. Für Quellenangaben gibt es akzeptierte Regeln, aber keine einheitlichen Vorgaben (s. weiterführende Links am Ende des Textes). Im Web gehört es zum guten Ton, dass man die Seite oder Datei, aus der man zitiert, nicht nur nennt, sondern auch verlinkt.
Es ist generell nicht gestattet, die zitierte Stelle zu verändern. Zitate in Texten müssen daher im Regelfall wörtlich erfolgen. Zu kürzen oder zu übersetzen ist nur erlaubt, wenn dadurch nicht der „Sinn entstellt“ wird, denn dem Autor des ursprünglichen Werks darf nichts untergeschoben werden, was er so nicht geschrieben hat. Auslassungen werden üblicherweise durch eine Kombination aus Klammern und Punkten gekennzeichnet: (…).
3. Das Zitat darf nicht über einen zweckmäßigen Umfang hinausgehen.
Eine strikte Grenze, wie lang ein Zitat sein darf, gibt es nicht. Jedenfalls ist der Zitierende nicht verpflichtet, sich nur auf das notwendige Minimum zu beschränken. Zulässig sind Zitate vielmehr in einem sachgerechten, vernünftigen Umfang. Dieses Maß ist dann überschritten, wenn die Nutzung des zitierten Werkes durch das Zitat beeinträchtigt oder gar ersetzt wird, das heißt, wenn jemand das ursprüngliche Werk nicht mehr braucht, weil sein Inhalt allein durch das Zitat deutlich wird.
Wann das der Fall ist, kann nie generell gesagt werden, sondern hängt von den Umständen ab. Aus einem 80-seitigen Text dürfen nicht 8 Seiten in einem eigenen Text zitiert werden, der insgesamt nur 10 Seiten lang ist. Auch dürfen aus einem 10-seitigen Text nicht 8 Seiten zitiert werden.
Allerdings dürfen auch ganze Werke zitiert werden – man spricht dann vom Großzitat –, wenn es durch den Zitatzweck gerechtfertigt ist. Das erlaubt es zum Beispiel Gedichte vollständig zu zitieren, wenn man einen Aufsatz schreibt. Auch bei Bildern wäre ohne die Großzitat-Regelung das Zitieren kaum möglich.
Nur mal so als Info. Den kompletten, interessanten Text findet man hier: https://irights.info/artikel/zitieren-im-www/7007
Zurück zu Grenztruppen der DDR
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste