Die Geschichte der geschleiften Dörfer im DDR Grenzgebiet

Re: Die Geschichte der geschleiften Dörfer im DDR Grenzgebiet

Beitragvon zoll » 14. Februar 2021, 14:14

Es gibt Beiträge die könnte man auch bei Twitter twittern und die wären dann genau so interessant wie die des verabschiedeten US Präsidenten.
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Re: Die Geschichte der geschleiften Dörfer im DDR Grenzgebiet

Beitragvon pentium » 14. Februar 2021, 14:57

Ja, Twitter ist aber auch kein Forum, sondern hat einen anderen Charakter/Sinn.
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Re: Die Geschichte der geschleiften Dörfer im DDR Grenzgebiet

Beitragvon Ari@D187 » 14. Februar 2021, 16:24

zoll hat geschrieben:Es gibt Beiträge die könnte man auch bei Twitter twittern und die wären dann genau so interessant wie die des verabschiedeten US Präsidenten.

Für Interessierte sicher ein sehr interessanter Beitrag.

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Re: Die Geschichte der geschleiften Dörfer im DDR Grenzgebiet

Beitragvon zoll » 15. Februar 2021, 11:32

pentium hat geschrieben:Ja, Twitter ist aber auch kein Forum, sondern hat einen anderen Charakter/Sinn.

Ich möchte in dieses Thema keinen falschen Zungenschlag bringen, deshalb keinen Kommentar!
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Re: Die Geschichte der geschleiften Dörfer im DDR Grenzgebiet

Beitragvon augenzeuge » 15. Februar 2021, 11:46

In einer Sommernacht 1952 flohen alle noch im Dorf lebenden 63 Einwohner nach Bayern. Es war eine der größten Fluchtaktionen aus dem Grenzgebiet.


63 Menschen - das ist aber ne Menge. Da kann man sich vorstellen, was dort passiert sein muss.

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Re: Die Geschichte der geschleiften Dörfer im DDR Grenzgebiet

Beitragvon Ari@D187 » 15. Februar 2021, 12:07

Walter77 hat geschrieben:ari,

danke für die Fotos.
Vom ehemaligen Dorf sind wohl nur das Trafohaus und der Friedhof übriggeblieben.
[...]

Walter, an der heutigen Gedenkstätte Schmerbach sieht es ganz ähnlich aus.

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Re: Die Geschichte der geschleiften Dörfer im DDR Grenzgebiet

Beitragvon Verratnix » 15. Februar 2021, 12:23

Das war eine zeitlang gang und gäbe. Ich eine das ein Ex BGSler (Ratze) das mal erklärt hatte.

Nach dem Krieg gab Wohnungsmangel. Die leeren Häuser wurden den Flüchtlingen aus Ostpreußen zugewiesen. war wohl bis Mitte der 70ziger so. Je mehr gebaut wurde desto mehr wurde dann nach Leerzug abgerissen.

Es gab oder gibt dazu einige Geschichten im Amt Neuhaus. Auch zu lesen in den dortigen "Erinnerungssteilen" oder ehemalige Türmen/ Fähre Lenzen.

MfG Berlin
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Re: Die Geschichte der geschleiften Dörfer im DDR Grenzgebiet

Beitragvon Thunderhorse » 15. Februar 2021, 14:12

Walter77 hat geschrieben:Stimmt der Druck zur Flucht war damals enorm groß nach einer Entscheidung der Grenzkommission Liebau nicht zu Bayern zu geben, sondern zur DDR.
Das Absurde jedoch ist, dass verlassene Dorf wurde wieder besiedelt mit Bewohnern. Es wurden neue LPG Ställe gebaut, welche dann 1975 abgerissen und geschleift wurden.
Absurder geht es nicht mehr. Die DDR war damals Absurdistan.


Absurd, was hier vom Stapel gelassen wird.
Die Grenzkommission hatte damit gar nichts zu Tun.

Schon in den Jahren davor wurden Gebäude abgerissen.
Es waren etwa 70 Personen die mit dem Großvieh nach Oberfranken sich rüber machten.
Wimre blieben zwei ältere zurück.

Auch mal was Neues. Der Gereuthof ein Dorf. Er war, wie der Name sagt ein Hof (Weiler).


Also keinen weiteren Schrott verzapfen.
Zuletzt geändert von Thunderhorse am 15. Februar 2021, 14:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Die Geschichte der geschleiften Dörfer im DDR Grenzgebiet

Beitragvon Thunderhorse » 16. Februar 2021, 09:15

Ich wiederhole es hier nochmal:

Die Räumung der Birx-Mühle begann am Dienstmorgen, 02. Oktober 1961. Kurz nach 08:00 fuhren die Fahrzeuge des VEB Krafverkehr Leipzig vor die Mühle.
Die Mühle wurde im Sommer 1962 abgerissen.
Wimre meldete die Fz - Fuldaer Zeitung dies am 31. Juli 1962.
Die Arbeiten begannen am Sonntag, 29 Juli 1962 und dauerten bis zum Dienstag, 31. Jul 1962.
AK ca. 20 Mann, WK ca. 12 uniformierte.

Klassisches Beispiel, wie ein Zahlenfehler bzw. falsche Informationen weiter getragen werden bzw. die Recherche nicht ganz passt.

Vielleicht mal vorher Informieren.
Zuletzt geändert von Thunderhorse am 16. Februar 2021, 09:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Die Geschichte der geschleiften Dörfer im DDR Grenzgebiet

Beitragvon Icke46 » 16. Februar 2021, 10:38

Werter Lügenbold,

wenn Du lesen könntest, und zwarverstehend lesen, dann wüsstest du, dass ich hier schon seit einigen Jahren Admin bin, neben der anderen. Und wenn Du die Forenregeln llesen würdest, was unter Deiner Würde ist, wüsstest Du, wovon die Rede ist.

Und die Frage, wie Du mir Deinen Beiträgen gegen Forenregeln verstoßen kannst, ist ja dermaßen unterirdisch, dass ich nicht darauf eingehen werde.

Und als letztes: Der Thread stört mich absolut nicht. Was mich allerdings stört, ist, wenn man sich an dem geistigen Eigentum anderer vergreift, weil man selber nicht Schreibfähigkeit ist.
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Re: Die Geschichte der geschleiften Dörfer im DDR Grenzgebiet

Beitragvon Icke46 » 16. Februar 2021, 11:02

Lügner,
dass Du die Kunst des selektiven Lesens perfekt beherrschst, musst Du nicht extra betonen, das merkt sogar ein Blinder mit dem Krückstock. Du liest überall nur das raus, was in Dein beschränktes Weltbild passt. Das sind vermutlich so etwa 3 mm im Quadrat.

Was die Urheberrechtsverstöße angeht, kannst Du viel lesen, allerdings funktioniert das nur nicht-selektiv. Du darfst mir gerne per PN deine ladungsfähige Anschrift mitteilen, damit Dir Anwälte weitere Infos zukommen lassen können, Die paar hunderttausend, die das kostet, zahlst du doch locker aus der Portokasse.

Ich erwarte gerne Deine PN mit den entsprechenden Daten. Da die sicher Nichtkommens wird, bist Du nicht nur ein Lügne, sondern auch ein Feigling.
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Re: Die Geschichte der geschleiften Dörfer im DDR Grenzgebiet

Beitragvon Icke46 » 16. Februar 2021, 11:13

Mal ein kleiner Exkurs in die Rechtslage hinsichtlich bei Zitaten aus Büchern im WWW(Auszug):

1. Jedes Zitat muss einen Zweck erfüllen.

Damit ein Zitat zulässig ist, genügt es nicht, wenn man sich mit ihm nur eigene Ausführungen sparen oder das eigene Werk ausschmücken will. Zulässig ist ein Zitat nur, wenn es die eigenen Ausführungen unterstützt oder der geistigen Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk dient und es einen inneren Zusammenhang mit dem eigenen Werk aufweist.
2. Das Zitat muss kenntlich gemacht werden, der übernommene Inhalt unverändert bleiben.

Jedes Zitat muss als Übernahme aus einem fremden Werk gekennzeichnet werden – bei Texten zum Beispiel dadurch, dass das Zitat hervorgehoben wird, etwa durch Anführungszeichen oder Fettdruck. Immer muss außerdem die Quelle angegeben werden. Für Quellenangaben gibt es akzeptierte Regeln, aber keine einheitlichen Vorgaben (s. weiterführende Links am Ende des Textes). Im Web gehört es zum guten Ton, dass man die Seite oder Datei, aus der man zitiert, nicht nur nennt, sondern auch verlinkt.

Es ist generell nicht gestattet, die zitierte Stelle zu verändern. Zitate in Texten müssen daher im Regelfall wörtlich erfolgen. Zu kürzen oder zu übersetzen ist nur erlaubt, wenn dadurch nicht der „Sinn entstellt“ wird, denn dem Autor des ursprünglichen Werks darf nichts untergeschoben werden, was er so nicht geschrieben hat. Auslassungen werden üblicherweise durch eine Kombination aus Klammern und Punkten gekennzeichnet: (…).
3. Das Zitat darf nicht über einen zweckmäßigen Umfang hinausgehen.

Eine strikte Grenze, wie lang ein Zitat sein darf, gibt es nicht. Jedenfalls ist der Zitierende nicht verpflichtet, sich nur auf das notwendige Minimum zu beschränken. Zulässig sind Zitate vielmehr in einem sachgerechten, vernünftigen Umfang. Dieses Maß ist dann überschritten, wenn die Nutzung des zitierten Werkes durch das Zitat beeinträchtigt oder gar ersetzt wird, das heißt, wenn jemand das ursprüngliche Werk nicht mehr braucht, weil sein Inhalt allein durch das Zitat deutlich wird.

Wann das der Fall ist, kann nie generell gesagt werden, sondern hängt von den Umständen ab. Aus einem 80-seitigen Text dürfen nicht 8 Seiten in einem eigenen Text zitiert werden, der insgesamt nur 10 Seiten lang ist. Auch dürfen aus einem 10-seitigen Text nicht 8 Seiten zitiert werden.

Allerdings dürfen auch ganze Werke zitiert werden – man spricht dann vom Großzitat –, wenn es durch den Zitatzweck gerechtfertigt ist. Das erlaubt es zum Beispiel Gedichte vollständig zu zitieren, wenn man einen Aufsatz schreibt. Auch bei Bildern wäre ohne die Großzitat-Regelung das Zitieren kaum möglich.




Nur mal so als Info. Den kompletten, interessanten Text findet man hier: https://irights.info/artikel/zitieren-im-www/7007
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Re: Die Geschichte der geschleiften Dörfer im DDR Grenzgebiet

Beitragvon Icke46 » 16. Februar 2021, 11:14

Walter77 hat geschrieben:Icke46,

das ist so langweilig und abwegig was du schreibst.
Warum fordern deine Staranwälte nicht gleich Millionenbeträge von mir.
Das ist heute mein letzte Antwort auf deine abwegigen Kommentare.


Das freut mich das Du Dich so freimütig als Feigling outest - das ehrt Dich wirklich.
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Re: Die Geschichte der geschleiften Dörfer im DDR Grenzgebiet

Beitragvon augenzeuge » 17. Februar 2021, 09:48

Der größere Hof von beiden mit ca.31 ha landwirtschaftliche Nutzfläche gehörte seit fast 300 Jahren der Familie B..


Muss ich korrigieren: 30,53 ha, 289 Jahre. [grins]
AZ

P.S. Entschuldigung. [hallo]
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Re: Die Geschichte der geschleiften Dörfer im DDR Grenzgebiet

Beitragvon Verratnix » 17. Februar 2021, 10:14

Zur damaligen Zeit waren 30 ha bzw mehr als 30 ha schon fast ein Großbauer. Üblich zu der Zeit 10 bis 20 ha. Bayern Vollerwerb um die 15 ha.

Hamburg mit den Vier- und Marschlanden ohne Zupachtung (gab es damals eher selten) um die 30 ha.

Großbetriebe in den Vier- und Marschlanden über 40 ha. Während des Krieges wurden dort Erdölvorkommen gefördert was den Landwirten dort gutes Geld brachte. Nirgendwo (Ausnahme Güter) gab es um und während des Krieges bei der Betriebsgröße Traktoren Lanz oder Primus. Das setzte sich nach dem Krieg fort, Grund waren die Zahlungen der Preussag AG (?) für die Zuwegung und den Förderstellen. Es laufen z.T. heute dort noch Pumpen.

Entschuldigung für o.T.
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Re: Die Geschichte der geschleiften Dörfer im DDR Grenzgebiet

Beitragvon Thunderhorse » 17. Februar 2021, 20:51

Zuletzt geändert von Thunderhorse am 17. Februar 2021, 21:01, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Die Geschichte der geschleiften Dörfer im DDR Grenzgebiet

Beitragvon Thunderhorse » 17. Februar 2021, 20:51

icke46 hat geschrieben:Mal ein kleiner Exkurs in die Rechtslage hinsichtlich bei Zitaten aus Büchern im WWW(Auszug):

1. Jedes Zitat muss einen Zweck erfüllen.

Damit ein Zitat zulässig ist, genügt es nicht, wenn man sich mit ihm nur eigene Ausführungen sparen oder das eigene Werk ausschmücken will. Zulässig ist ein Zitat nur, wenn es die eigenen Ausführungen unterstützt oder der geistigen Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk dient und es einen inneren Zusammenhang mit dem eigenen Werk aufweist.
2. Das Zitat muss kenntlich gemacht werden, der übernommene Inhalt unverändert bleiben.

Jedes Zitat muss als Übernahme aus einem fremden Werk gekennzeichnet werden – bei Texten zum Beispiel dadurch, dass das Zitat hervorgehoben wird, etwa durch Anführungszeichen oder Fettdruck. Immer muss außerdem die Quelle angegeben werden. Für Quellenangaben gibt es akzeptierte Regeln, aber keine einheitlichen Vorgaben (s. weiterführende Links am Ende des Textes). Im Web gehört es zum guten Ton, dass man die Seite oder Datei, aus der man zitiert, nicht nur nennt, sondern auch verlinkt.

Es ist generell nicht gestattet, die zitierte Stelle zu verändern. Zitate in Texten müssen daher im Regelfall wörtlich erfolgen. Zu kürzen oder zu übersetzen ist nur erlaubt, wenn dadurch nicht der „Sinn entstellt“ wird, denn dem Autor des ursprünglichen Werks darf nichts untergeschoben werden, was er so nicht geschrieben hat. Auslassungen werden üblicherweise durch eine Kombination aus Klammern und Punkten gekennzeichnet: (…).
3. Das Zitat darf nicht über einen zweckmäßigen Umfang hinausgehen.

Eine strikte Grenze, wie lang ein Zitat sein darf, gibt es nicht. Jedenfalls ist der Zitierende nicht verpflichtet, sich nur auf das notwendige Minimum zu beschränken. Zulässig sind Zitate vielmehr in einem sachgerechten, vernünftigen Umfang. Dieses Maß ist dann überschritten, wenn die Nutzung des zitierten Werkes durch das Zitat beeinträchtigt oder gar ersetzt wird, das heißt, wenn jemand das ursprüngliche Werk nicht mehr braucht, weil sein Inhalt allein durch das Zitat deutlich wird.

Wann das der Fall ist, kann nie generell gesagt werden, sondern hängt von den Umständen ab. Aus einem 80-seitigen Text dürfen nicht 8 Seiten in einem eigenen Text zitiert werden, der insgesamt nur 10 Seiten lang ist. Auch dürfen aus einem 10-seitigen Text nicht 8 Seiten zitiert werden.

Allerdings dürfen auch ganze Werke zitiert werden – man spricht dann vom Großzitat –, wenn es durch den Zitatzweck gerechtfertigt ist. Das erlaubt es zum Beispiel Gedichte vollständig zu zitieren, wenn man einen Aufsatz schreibt. Auch bei Bildern wäre ohne die Großzitat-Regelung das Zitieren kaum möglich.




Nur mal so als Info. Den kompletten, interessanten Text findet man hier: https://irights.info/artikel/zitieren-im-www/7007


Nochmal zur Wiederholung für einen User.
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Re: Die Geschichte der geschleiften Dörfer im DDR Grenzgebiet

Beitragvon Thunderhorse » 24. Januar 2026, 11:57

Verschwundene Dörfer/Weiler im DDR Grenzgebiet, hier ein Link.

Abriss von Gebäuden entlang der einstigen Grenze der DDR zum Bezirk Unterfranken.
https://cold-war.de/home/forum/die-inne ... terfranken
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