HPA hat geschrieben:Villeicht solltest Du nochmal in die Chemiewaffenkonvention rein schauen bevor du solche texte ablässt.
und selbstverständlich darf sich Herr Maas als Außenminister in wirtschaftliche Belange zwishcne 2 Staaten einmischen.
Das ist Teil seines Jobs!
Nordstream 2 ist in keinster Weise für Westeutropa so wichtig wie bestimmte Protagonisten so gern behaupten!
Warum, werter HPA soll ich irgendwo "rein schauen"? Dadurch wird sich nichts ändern. Hr. N wurde vergiftet (nehme ich an) und zwar mit einem Kampfstoff. Das bestreitet wohl niemand.
Das ein Außenminister solche Dinge ablässt, wie die Einstellung der Arbeiten an Nord Stream 2, steht ihm, m.M.n. eben nicht zu. Der Wirtschaftsminister Altmeyer oder die Kanzlerinhat sich in wirtschaftlichen Fragen zu äußern und nicht ein Außenminister. So denke ich jedenfalls.
Aber das ist doch alles bloß hohles Gerede.
Gerade gestern gab es auf Phönix eine Reportage. Von den ca. 150 Firmen, die sich am Bau und der späteren Nutzung beteiligen, kommen ca. 100 also 2/3 aus Deutschland und sind auf die Pipeline und das spätere Gas angewiesen. Die Einstellung der Arbeiten an dieser Pipeline würden also in erster Line Deutschland und dessen Wirtschaft schaden.
Ich glaube nicht, dass die Wirtschaft Einbußen hin nehmen will, weil Herr N. vergiftet worden ist. Na ja, ich kann mich täuschen und die Politik in diesem Lande ist ja manchmal wirklich nicht zu verstehen.
Die Aufgaben eines Außenministers und seines Ministeriums sind:
- Führen der diplomatischen Beziehungen zu anderen Staaten,
- Ansprechpartner für Reisende aus anderen Staaten (Visaanträge etc.),
- Informationen bereitstellen für ins Ausland reisende Deutsche (Reisewarnungen, Zollbestimmungen) und
- Hilfestelle für in Not geratene Deutsche im Ausland.
Quelle: Auswärtiges AmtVon der Einmischung in Wirtschaftsfragen kann ich da nicht lesen aber was solls?
Freundlichst
Die größten Vorteile im Leben überhaupt wie in der Gesellschaft hat ein gebildeter Soldat. J. W. v. Goethe
Das Gesetz ändert sich, die Gesinnung nicht.