Eskalation in einer Straßenbahn
Wie sieht das juristisch aus.
Die Kontrolleure haben dass sog. Jedermannsrecht aus § 127 I StPO.
„Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“
Wer ohne gültigen Fahrschein fährt, begeht dabei regelmäßig eine Straftat im Sinne des §265 a StGB der Leistungserschleichung. Die Eingruppierung von „Schwarz fahren“ als Straftat ist seit längerer Zeit hoch umstritten und zu Recht setzen sich viele dafür ein, dass ganze zu ändern und zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen.
Unabhängig davon durften die Kontrolleure die Person, sofern er keinen Fahrschein hatte, zunächst festhalten allerdings nur bis die Polizei eintrifft.
Wenn die Person sich gegen die Festnahme zur Wehr setzt, also etwa schlägt, greift § 32 StGB. Dann dürften die Kontrolleure im Sinne des Notwehrrechts auch Gewalt anwenden um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwenden.
Dabei ist allerdings das mildeste Mittel anzuwenden und die Grenzen der Notwehr beginnen dort, wo ein krasses Missverhältnis zwischen den Folgen der Verteidigung und der Verletzung durch den Angriff besteht.
Dies dürfte im vorliegenden gegeben sein. Im Mittelpunkt steht die Auseinandersetzung um einen Fahrschein im Wert von 2,70 € dafür dürfen die Kontrolleure, selbst wenn der Täter sich nicht festhalten lassen will, die Person nicht in dieser Art festhalten und nicht über diesen Zeitraum. Das abdrücken der Luft ist nicht gerechtfertigt.
Hätte übrigens einer der Umstehenden gehandelt, hätte dieser sich seinerseits auf das Notwehrrecht berufen können.
Viele fragen, warum die Umstehenden nicht schneller eingegriffen haben. Das erklärt sich auch in der Rechtsunsicherheit und der Angst dann selber zur Verantwortung gezogen zu werden.
Im Ergebnis ist es ein verstörender Fall. Trifft das Tatgeschehen so zu, wie es die Zeugen berichten, dürfte auch auf den Kontrolleur ein Strafverfahren zu kommen und er dürfte seinen Job verlieren.
Für die LVB muss es darum gehen insbesondere ihr Personal sorgfältig auszusuchen, den Fall transparent und zeitnah aufzuarbeiten und deutlich zu machen, etwa durch Schulungen, dass man alles dafür tut, damit es nicht zu solchen Fällen kommt.
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