pentium hat geschrieben:Hurraaa, eine neue Murmeltierrund über den Schießbefehl und die DDR und die Grenze, es fehlt Stasi...
pentium
HPA hat geschrieben:Nur mit dem kleinen aber feinen Unterschied, dass die Schusswaffengebrauchsbestimmungen der DDR das Papier nicht wert waren, auf dem es gedruckt wurde. Die Toten an Mauer und innerdeutschen Grenze spiegelten da eine andere Realität wieder!
Zugleich bezeichnete Lammert nationale Maßnahmen als unausweichlich, sollte keine europäische Lösung zur Begrenzung des Zuzugs von Flüchtlingen gefunden werden.
augenzeuge hat geschrieben:Nicht das man es überliest...Zugleich bezeichnete Lammert nationale Maßnahmen als unausweichlich, sollte keine europäische Lösung zur Begrenzung des Zuzugs von Flüchtlingen gefunden werden.
Aha...ist fast ne Ankündigung.
AZ
pentium hat geschrieben:Was hat denn Frau Petry eigentlich gesagt:
Die Polizei müsse „notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen“. So stehe es im Gesetz...
pentium
augenzeuge hat geschrieben:
Die Gewerkschaft der Polizei betont, dass die Aussage Petrys "weder der Wahrheit noch der Gesetzeslage" entspräche, so der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek. An keiner Stelle der geltenden Polizeigesetze gebe es die Rechtsnorm, den Grenzübertritt von Flüchtlingen mit dem Gebrauch der Schusswaffe zu verhindern.
karnak hat geschrieben:§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst[/size]
(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
" Der Zweck des Schusswaffengebrauchs darf nur sein,angriffs-oder fluchtunfähig zu machen.
karnak hat geschrieben:Auch wenn man peinlich berührt meint,man könnte in die Nähe einer DDR Schusswaffengebrauchsbestimmung geraten.
augenzeuge hat geschrieben:Es gibt einfach andere und bessere Mittel.
AZ
augenzeuge hat geschrieben:HPA, dein Bild mit der Storch lässt eigentlich keine Frage mehr offen. Auch wenn man es zunächst nicht glauben kann.
AZ
karnak hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Es gibt einfach andere und bessere Mittel.
AZ
Aha,dann sag doch mal eins und natürlich unter dem Gesichtspunkt,dass diese Grenze rein bautechnisch nicht ganz so aussieht wie die der Amis oder vielleicht die der Israelis,die wäre ein noch "eindrucksvolleres"Beispiel.
HPA hat geschrieben:Karnak, der Rekrut bei der Bundeswehr lernt fast die gleichen Paragrafen anzuwenden wie der Bundespolizist an der Grenze.
Zwischen UZwG und UZwGBW gibt es keine allzugrossen Unterschiede.
Und nochmal: Es ist unzulässig, was die AfD fordert! Schon allein, da das Übertreten der Grenze keinen Verbrechenstatbestand darstellt.
http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... r-DDR.html
karnak hat geschrieben:Und wenn die AfD nicht locker lässt läuft man definitiv in eine argumentative Falle.
augenzeuge hat geschrieben:
Der Teil des UZwG stammt jedoch aus einer anderen Zeit, nämlich aus den 1960er-Jahren. Damals war der kalte Krieg auf dem Höhepunkt, gab es die innerdeutsche Grenze.
Die Polizei sagt:"Mit Hilfe von Wärme-Bild-Kameras, Überwachung von Handysignalen, Computertechnik, Hunden oder Hubschraubern würde heute das Ziel erreicht.
In Polizeikreisen heißt es, dass man in keinem Fall darauf angewiesen wäre, zu schießen.
AZ
HPA hat geschrieben: mildere Mittel um illegale Grenzverletzer aufzuspüren.
HPA hat geschrieben:Ja kann man. Eventuell solltest Du dich mal damit beschäftigen was eine Wärmebildkamera an Bord eines Hubschraubers kann. So mancher Buntmetalldieb musste das erstaunt zur Kenntnis nehmen.
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