vs1400 hat geschrieben:... ist ja nicht das erste mal, dass du voll daneben liegst und nun ein beispiel dafür.
Aha, das ist ein Beispiel dafür...
Also wenn du nix bessers gefunden hast bin ich echt zufrieden.
AZ
vs1400 hat geschrieben:... ist ja nicht das erste mal, dass du voll daneben liegst und nun ein beispiel dafür.



augenzeuge hat geschrieben:vs1400 hat geschrieben:... ist ja nicht das erste mal, dass du voll daneben liegst und nun ein beispiel dafür.
Aha, das ist ein Beispiel dafür...![]()
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Also wenn du nix bessers gefunden hast bin ich echt zufrieden.![]()
AZ
augenzeuge hat geschrieben:https://www.youtube.com/watch?v=cCa7KrDLVuk
Ab 1:09-1:25 min einfach nochmal hören.......![]()
AZ
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vs1400 hat geschrieben: man wollte keine toten an der grenze, dass möchtest du jedoch nicht begreifen. dir ist deine variante halt genehmer, womit ich durchaus leben kann.
gruß vs
dein1945 hat geschrieben: Das Überfahren eines flüchtenden Schwimmers mit dem Grenzboot, Schüsse in den Rücken oder aus Nahdistanz in den Brustkorb u.a.m. haben mit der Schusswaffengebrauchsbestimmung nichts zu tun

augenzeuge hat geschrieben:Ich muss den Achim rügen. Auch wenn ich nachvollziehen kann, wie es dir, Achim, in den Fingern juckt, aber etwas Contenance solltest du in den Ausdrücken üben.
Auch wenn dir die Aussagen von VS nicht gefallen....
vs1400 hat geschrieben: man wollte keine toten an der grenze, dass möchtest du jedoch nicht begreifen. dir ist deine variante halt genehmer, womit ich durchaus leben kann.
gruß vs
So, VS, und warum durfte man sich hier so ungestraft verhalten? Sorry, ich vergaß die Auszeichnungen.....
Das muss doch wie eine "Klatsche" auf deine Aussage oben wirken.....dein1945 hat geschrieben: Das Überfahren eines flüchtenden Schwimmers mit dem Grenzboot, Schüsse in den Rücken oder aus Nahdistanz in den Brustkorb u.a.m. haben mit der Schusswaffengebrauchsbestimmung nichts zu tun
AZ
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Edelknabe hat geschrieben: Gerade du Jörg als Admin, ich fasse es nicht kippst aber auch immer wieder Wasser auf des vs klappende Mühle am rauschenden Bach? Ist das noch normal, geht es einfach nicht, mal die Fingerchen von der Tastatur zu lassen und gut wäre es?

vs1400 hat geschrieben:dein1945 hat geschrieben: Das Überfahren eines flüchtenden Schwimmers mit dem Grenzboot, Schüsse in den Rücken oder aus Nahdistanz in den Brustkorb u.a.m. haben mit der Schusswaffengebrauchsbestimmung nichts zu tun
was die auszeichnungen betrifft,
könntest du dies genauer definieren?

Edelknabe hat geschrieben:"Diskussion" Andreas? Das ist keine Diskussion. Ihr hört euch doch gar nicht zu. Ein Jeder besteht einzig und alleine auf seine Variante denn "So und genau so war es richtig...und Nicht anders". Sinn verstanden? Wie könnte man das noch nennen was hier abgeht, etwa stures Durchdrückenwollen der eigenen Meinung?
Rainer-Maria


vs1400 hat geschrieben:AZ,
so langsam wird es OT, man durfte in der ddr auch schwul sein
und landete dafür nicht im knast.![]()
gruß vs
dein1945 hat geschrieben:
unser noch Bürgermeister durfte sogar offen darüber sprechen und er durfte auch in der SPD sein, wie war es denn mit SPD Mitgliedern nach der Zwangsvereinigung zur SED in der DDR ! Durfte man da auch Schwul und in der SPD sein, oder kamen da nicht tausende SPD Mitglieder nach Bautzen !![]()
Und nun wieder zum Schießbefehl, in der Sendung Talk mit Lanz spricht OSL Jäger ganz offen vom Schießbefehl und schon 1961 Armeegeneral Hoffmann:
Heinz Hoffmann,
Verteidigungsminister der DDR: Wer unsere Grenze nicht respektiert, der bekommt die Kugel zu spüren (Aus: NDR, "Wenn Tote stören. Vom Sterben an der Mauer")
Schönen Sonntag aus Berlin
Volker Zottmann hat geschrieben:
@dein1945,
Sei bezüglich des Umgangs der DDR-SPD-Mitglieder nicht zu human! Wir wollen mal die rund 5000 später Getöteten, die Pieck/Ulbricht nach Moskau überstellten, nicht vergessen.
Der Zusammenschluss zur SED war nämlich auch ein gewaltiges verschwiegenes Blutbad.
Gruß Volker
vs1400 hat geschrieben:........man wollte keine toten an der grenze,.......
gruß vs

Ernest hat geschrieben: Ich finde, erst die Anweisungen, es darf keine zum Tode führenden Schüsse geben, im Zweifelsfall ist nicht zu schießen und diese Abschwächung des Vergatterungstextes, indem dieses "vernichten" verschwindet..........ich finde, erst dann könnte man davon reden, man wollte keine Toten an der Grenze.
Irgendeine Abschwächung der Befehlslage habe ich jedoch in meiner Zeit nicht erlebt. Das wollte man auch gar nicht.
Wer wirklich keine Toten an der Grenze will, der sagt das auch.......................unzwar sagt er es denen, die dort Dienst tun.
Ernest

HPA hat geschrieben:Vernichten, heißt für mich:liquidieren, sprich ,der Tod des Grenzverletzters wurde bewusst in Kauf genommen. Das könnte man auch als Aufforderung zum Totschlag betrachten.

Nov65 hat geschrieben:Mir ist nicht erinnerlich,
dass vorrangig/zuerst/nur auf die unteren Extremitäten geschossen werden sollte. Dieser Befehl war niemals Bestandteil einer Vergatterung.
Mir ist eine solche Weisung/ein solcher Teilbefehl bisher noch nicht schriftlich unter die Augen gekommen.
Wenn @VS1400 das aber so hinstellt, kann es nur in seinem Dienstbereich so gewesen sein, wobei ich das stark anzweifle.
Es gab Grenzer, die haben sich vorgenommen, nur auf die unteren Extremitäten zu schießen. Das war aber angesichts von Streuung und Entfernung in der Realität nur ein frommer Wunsch. An der grünen Grenze mag dieses Vorhaben in bestimmten Situationen (geringe Entfernung)ja umsetzbar gewesen sein.
Welch schlimme Verletzungen die getroffene Person aber dennoch erlitt, lässt sich denken.
Die Postentürme an der Berliner Mauer waren ziemlich weit entfernt. Ein Flüchtender konnte da schon 70-100 m vom Postenturm entfernt das Überwinden der Grenzanlagen versucht haben.In dieser Situation nur die unteren Extremitäten zu treffen, ist illusorisch.
Selbst ein gezielter Einzelschuss neben den Flüchtenden muss deutlich weit entfernt angesetzt werden, um die Person nicht zu verletzen.
Andreas
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