augenzeuge hat geschrieben:vs1400 hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:
Das ist dein Problem. Nach Aussage mehrerer Ex-AGT gab es ihn in der Endbetrachtung und praktischen Anwendung der Bestimmungen. Ohne Wenn und Aber.
AZ
keinesfalls ist dies mein problem AZ,
ich schrieb und dass hast du natürlich leider beim zitieren "vergessen" ...
... " ... denn es gab, für mich, nie einen schießbefehl und ich wurde nicht aufgefordert menschen zu töten. ...".
darüber können wir gern weiter diskutieren.
nett wäre es, wenn du derartige grenzer zur diskussion finden, einladen würdest.
gruß vs
Es macht für mich keinen Unterschied, ob ich direkt aufgefordert werde, einen Menschen zu erschießen, oder in der Endkonsequenz meiner Vergatterung, der Schußwaffengebrauchsbestimmung, dies doch zu tun, weil das besser ist, als einen Unbewaffneten nicht zu "bekommen".
Da fährt man schon mal mit einem Boot über jemanden, da schießt man schon mal auf einen im Stacheldraht Liegenden, das schießt man auf Leute aus kurzer Distanz, die sich sogar von der Grenze freundwärts entfernen, all das ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden....nein, man wurde noch belobigt. Darum gehts!
AZ
AZ,
diese aussage solltest du mit nachvollziehbaren zeitzeugen untermauern können.
doch über den ablauf einer vergatterung, aus deiner sicht, wäre ich dankbar.
gruß vs
![Hallo [hallo]](./images/smilies/hallo.gif)









... doch ich hab sie wahrgenommen und belächelt.

![Grinsen [grin]](./images/smilies/evilgrins.gif)
... ist ja nicht das erste mal, dass du voll daneben liegst