Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon vs1400 » 2. Oktober 2014, 00:52

ach gottchen,
man hat sich mal wieder auf einen user eingeschossen
und dass eigentliche thema verlassen ... ... . [denken]

gruß vs [hallo]
vs1400
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Nov65 » 2. Oktober 2014, 07:15

vs1400 hat geschrieben:ach gottchen,
man hat sich mal wieder auf einen user eingeschossen
und dass eigentliche thema verlassen ... ... . [denken]

gruß vs [hallo]


Das eigentliche Thema verlassen zu haben stimmt, sich aber auf einen User mal wieder eingeschossen zu haben ist so was von daneben.
Merkst du das nicht von allein? Lies doch den Thread rückwärts, dann müsste es klicken.
Andreas
Nov65
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Nostalgiker » 2. Oktober 2014, 07:18

Stimmt, das "mal wieder" ist in der Aussage falsch.

Thoth
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
Aber damit sind diese Hoffnungen nicht erledigt. Stefan Hermlin

Freiheit ist nur ein anderes Wort dafür, dass man nichts zu verlieren hat. Janis Joplin

Psychologen haben herausgefunden, dass Menschen, die immer bei anderen auf die Rechtschreibfehler hinweisen, eine Persönlichkeitsstörung haben und unzufrieden mit ihrem Leben sind. Netzfund
Benutzeravatar
Nostalgiker
 
Beiträge: 14079
Registriert: 28. August 2012, 12:36

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Edelknabe » 2. Oktober 2014, 07:30

Wir sind zwar voll OT aber kennt Einer zufällig die Freiheit der Lesermeinungen? Ja, richtig, diese kurzen oder auch mal längeren, manchmal von der Redaktion auch bissel reduzierten Texte in den Regional/Überregionalen Zeitungen.Ich bin also so frei (nur als Beispiel)und schreibe da meinen Frust...oder eben meine Freude hinein.

Bei Frust (siehe Kritik...ich kritisiere etwas) da müsste nun eigentlich etwas passieren...aber es passiert nix, nicht so viel, Nichts, Null Komma nichts. Das ist Freiheit was, das hat was...nur was?

Früher(wieder nur als Beispiel) im Sozialismus,da gab es so etwas ähnliches dies hieß " Eingaben" vom Bürger...an das zuständige staatliche Organ. Die Genossen Sesselfurzer hatten dann einen Monat Zeit, da musste...ja die Eingabe musste dem Bürger innerhalb dieser Frist beantwortet werden. Entweder Positiv oder eben Negativ, der Bürger hatte somit etwas in der Hand....mit dem er was anfangen ...oder eben nicht konnte.

War das nun Freiheit...mit der ich etwas anfangen konnte?

Rainer-Maria

Einen guten Tag allen ins Forum

Äh Doktor....wo war eigentlich vor 1989 unser beider menschlicher Unterschied in der...sagen wir der Alltäglichen ...du nennst es sinngemäß die freiheitliche Entwicklung? Oder müssten wir jetzt dazu Haus, Boot, Auto, Kinder, Carport...etc aufzählen? Denn das wirklich Wichtige hatte ich ja gestern früh schon im Vortext aufgelistet.
Benutzeravatar
Edelknabe
Grenztruppen
Grenztruppen
 
Beiträge: 19721
Bilder: 57
Registriert: 2. Mai 2010, 09:07

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon vs1400 » 2. Oktober 2014, 07:32

Nov65 hat geschrieben:
vs1400 hat geschrieben:ach gottchen,
man hat sich mal wieder auf einen user eingeschossen
und dass eigentliche thema verlassen ... ... . [denken]

gruß vs [hallo]


Das eigentliche Thema verlassen zu haben stimmt, sich aber auf einen User mal wieder eingeschossen zu haben ist so was von daneben.
Merkst du das nicht von allein? Lies doch den Thread rückwärts, dann müsste es klicken.
Andreas


@"Nov65",
ich darf doch bitte eine eigene meinung haben und diese auch vertreten,
ohne dafür belehrt zu werden, oder.Bild

gruß vs [hallo]
vs1400
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Dr. 213 » 2. Oktober 2014, 09:52

Edelknabe hat geschrieben:Äh Doktor....wo war eigentlich vor 1989 unser beider menschlicher Unterschied in der...sagen wir der Alltäglichen ...du nennst es sinngemäß die freiheitliche Entwicklung? Oder müssten wir jetzt dazu Haus, Boot, Auto, Kinder, Carport...etc aufzählen? Denn das wirklich Wichtige hatte ich ja gestern früh schon im Vortext aufgelistet.


Deine Aufzählung ist auch wichtig, keine Frage. Ohne Freiheit ist das Glück aber unvollständig.

Freiheit bedeutet zum Beispiel, zum Bahnhof zu gehen, ein Ticket zu kaufen, und damit einfach so
das südwestliche Europa zu bereisen. Ohne irgendeine Genehmigung einer polizeilichen Meldestelle der VoPo.
Und ohne das Ermittlungen heimlich im Betrieb dazu angestellt werden.

Ohne das die Reichsbahnschnulle am Schalter den Überfallknopf drückt und dann komische Männer
mit Klappfix herbei gerufen werden. Solche, die in ihrer stalinistischen- verbohrtheit gleich ein
Staatsverbrechen wittern, dich darum einfach so mitnehmen um unbedingt etwas "heraus zu arbeiten" .

Gruß
Dr. 213
Dr. 213
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Janko » 2. Oktober 2014, 13:32

...."Die Reichsbahnschnulle am Schalter drückt den Überfallknopf..."....gibt ne herrliche Textzeile für ein neues Lied
....danke
Janko
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Nostalgiker » 4. Oktober 2014, 10:14

Dr 213 Freiheit bedeutet nicht unbedingt das Jeder hanebüchenden Unsinn in einem Grossenjargon, gespickt mit Beleidigungen ganzer Berufsgruppen von sich geben kann.
Ab und Gehirn einschalten, falls vorhanden, und vorher Überlegen.
Denn das was Du in deinem Beitrag von 2.10., 10:52 Uhr ablieferst ist feinstes rumpöbeln auf ganz niedriger Ebene ......

Thoth
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
Aber damit sind diese Hoffnungen nicht erledigt. Stefan Hermlin

Freiheit ist nur ein anderes Wort dafür, dass man nichts zu verlieren hat. Janis Joplin

Psychologen haben herausgefunden, dass Menschen, die immer bei anderen auf die Rechtschreibfehler hinweisen, eine Persönlichkeitsstörung haben und unzufrieden mit ihrem Leben sind. Netzfund
Benutzeravatar
Nostalgiker
 
Beiträge: 14079
Registriert: 28. August 2012, 12:36

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon HPA » 4. Oktober 2014, 10:22

Thoth hat geschrieben:....feinstes rumpöbeln auf ganz niedriger Ebene ......

Thoth


...schreibt der Kenner... [flash]
HPA
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Volker Zottmann » 4. Oktober 2014, 11:00

Thoth hat geschrieben:Dr 213 Freiheit bedeutet nicht unbedingt das Jeder hanebüchenden Unsinn in einem Grossenjargon, gespickt mit Beleidigungen ganzer Berufsgruppen von sich geben kann.
Ab und Gehirn einschalten, falls vorhanden, und vorher Überlegen.
Denn das was Du in deinem Beitrag von 2.10., 10:52 Uhr ablieferst ist feinstes rumpöbeln auf ganz niedriger Ebene ......

Thoth



Das Publikum ist nun mal verschieden!
Ich finde @Dr.213´s Worte trefflich. Das ist nicht mal parodistisch gemeint. Er versteht sein Handwerk, trifft den Nagel auf dem Kopf.

Gruß Volker
Volker Zottmann
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Nostalgiker » 4. Oktober 2014, 11:07

Na Volker Zottmann dann darf ich dich ja zukünftig ohne Geschrei deinerseits zukünftig als Baurülps bezeichnen wenn du den Ausdruck "Reichbahnschnulle" trefflich findest.

Thoth
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
Aber damit sind diese Hoffnungen nicht erledigt. Stefan Hermlin

Freiheit ist nur ein anderes Wort dafür, dass man nichts zu verlieren hat. Janis Joplin

Psychologen haben herausgefunden, dass Menschen, die immer bei anderen auf die Rechtschreibfehler hinweisen, eine Persönlichkeitsstörung haben und unzufrieden mit ihrem Leben sind. Netzfund
Benutzeravatar
Nostalgiker
 
Beiträge: 14079
Registriert: 28. August 2012, 12:36

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Volker Zottmann » 4. Oktober 2014, 11:11

Thoth hat geschrieben:Na Volker Zottmann dann darf ich dich ja zukünftig ohne Geschrei deinerseits zukünftig als Baurülps bezeichnen wenn du den Ausdruck "Reichbahnschnulle" trefflich findest.

Thoth


Aber sicher, gern doch Thoth, das war schon zu DDR-Zeiten ein gängiger Begriff, den wir oft selbst verwendeten.
Stört Dich auch der Sesselfurzer? Mich nicht! [laugh]

Gruß Volker
Volker Zottmann
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon pentium » 4. Oktober 2014, 11:17

Trefflich, kann man geteilter Meinung sein, Volker.
Ich kann Dr. 213 ja mal empfehlen diesen Satz mit der "Reichbahnschnulle" mal in ein Eisenbahner-Forum zu schreiben!
Was soll das? Hat hier jemand traumatische Erlebnisse mit der Reichsbahn oder ihren Mitarbeitern. Es ist eigentlich eine Beleidigung für jede Frau, welche mal bei der RB gearbeitet hat!
Und dann, wo bitte gab es Überfallknöpfe in Fahrkartenschalter der Reichseisenbahn? Mir ist keiner bekannt! Und wenn schon, kam bei Problemen höchstens die Trapo! Mal abgesehen von Grenzbahnhöfen.

mfg
pentium
*Dos Rauschen in Wald hot mir'sch ageta, deß ich mei Haamit net loßen ka!* *Zieht aah dorch onnern Arzgebirg der Grenzgrobn wie ene Kett, der Grenzgrobn taalt de Länder ei, ober onnere Herzen net!* *Waar sei Volk verläßt, daar is net wert, deß'r rümlaaft of daaner Erd!*
Anton Günther

Freundeskreis Schloss Hubertusburg e. V.
http://www.freundeskreis-hubertusburg.de
https://www.schloesserland-sachsen.de/de/startseite/
Benutzeravatar
pentium
 
Beiträge: 57003
Bilder: 164
Registriert: 9. Juli 2012, 16:12
Wohnort: Sachsen/Erzgebirge

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Volker Zottmann » 4. Oktober 2014, 11:31

pentium hat geschrieben:Trefflich, kann man geteilter Meinung sein, Volker.
Ich kann Dr. 213 ja mal empfehlen diesen Satz mit der "Reichbahnschnulle" mal in ein Eisenbahner-Forum zu schreiben!
Was soll das? Hat hier jemand traumatische Erlebnisse mit der Reichsbahn oder ihren Mitarbeitern. Es ist eigentlich eine Beleidigung für jede Frau, welche mal bei der RB gearbeitet hat!
Und dann, wo bitte gab es Überfallknöpfe in Fahrkartenschalter der Reichseisenbahn? Mir ist keiner bekannt! Und wenn schon, kam bei Problemen höchstens die Trapo! Mal abgesehen von Grenzbahnhöfen.

mfg
pentium


Mir ging es um seine generelle Aussage, eine Metapher! Nie um die Reichsbahnerin. Nur, dass sich gerade hier ein @Thoth als Hüter des guten Geschmacks aufspielt, gehört in die Unterhaltungssparte.

Gruß Volker
Volker Zottmann
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon augenzeuge » 4. Oktober 2014, 16:20

Wollen wir nicht mal bei dieser Aussage weitermachen. Sie scheint ja ne gute Basis zu sein. [denken]


vs1400 hat geschrieben:
augenzeuge hat geschrieben:Ein ehemaliger Grenzer spricht sie aus, die traurige Wahrheit: Wenn ein Grenzer einem Flüchtling in den Rücken schiesst, könnte man von Mord sprechen.
AZ


ich denke, hier spricht jemand etwas aus, was viele wohl auch denken, sich jedoch nicht eingestehen wollen oder können.
moralisch gesehen und aus heutiger sicht, wäre es, zumindest für mich, mord.

gruß vs
"Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist."
„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war“.
"Es ist manchmal gefährlich, Recht zu haben, wenn die Regierung Unrecht hat. (Voltaire)"
Benutzeravatar
augenzeuge
Flucht und Ausreise
Flucht und Ausreise
 
Beiträge: 99403
Bilder: 20
Registriert: 22. April 2010, 07:29
Wohnort: Nordrhein-Westfalen

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Volker Zottmann » 4. Oktober 2014, 16:39

Jörg,
erinnerst Du Dich an den Aufschrei hier im Forum, als sich Rafimo und ich "erdreisteten" Mord auch als Mord zu benennen?
Die Front derer, die es ebenso sehen, dass bei Rückenschüssen ohne erkennbare Gefahr für den Grenzposten von Mord auszugehen ist.
Erinnert sei an das feige Abknallen des einen der beiden Jungen bei Hohegeiß. Nicht umsonst hallte das "Mörder,Mörder" von West nach Ost. Die unmittelbar an der Demarkationslinie im Westen Wohnenden haben in nur diesem Abschnitt 5 mal Tötungen hautnah miterleben müssen. Im Denken werden sie so wie die Bevölkerung im Osten gewesen sein, nur im Aussprechen, im Benennen der Verbrechen waren sie entschlossener. Da gab es nie verklärende Beschönigungen.

Gruß Volker
Volker Zottmann
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Interessierter » 4. Oktober 2014, 17:09

Für jeden zivilisierten Menschen war es auch damals Mord, ob man einen Flüchtling absichtlich mit dem Boot überfuhr oder am Brandenburger Tor einem friedlichen Bürger, der sich von der Grenze wegbewegte, aus 4 Metern Entfernung in die Brust feuerte.

Da ist der Kradfahrer genau so ein Mordopfer. Die Verhältnismässigkeit der Mittel sind 1000fach überzogen. Wer das heute noch versucht mit irgendwelchen hilflosen und fadenscheinigen Argumenten zu bestreiten, stellt sich neben jede zivilisierte Gesellschaft.

Meiner Meinung nach hat sich der Schütze auch nach damaliger Sachlage des Mordes schuldig gemacht.

" Der Interessierte "
Interessierter
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Spartacus » 4. Oktober 2014, 17:38

Mal so allgemein gesehen, wenn man sich den Aufbau der Grenzanlagen mal so vor Augen führt,
dann behaupte ich mal, das ich damals in der Lage gewesen wäre, jeden "Grenzverletzer" mit
blosen Händen "einzufangen". Waffen hätte man für den Normalfall - also keinen schwerbewaffneten
Russen - doch gar nicht gebraucht.

LG

Sparta


Ich bin stolz darauf, kein Smartdingsbums zu besitzen.
Nicht Deutschland schafft sich ab, sondern Deutschland schaltet sich ab.
Habeck und Baerbock in die Produktion. Die Grünen sind eine fortschrittsfeindliche Sekte.



Benutzeravatar
Spartacus
 
Beiträge: 28840
Bilder: 0
Registriert: 28. März 2013, 19:01
Wohnort: Bayern

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon augenzeuge » 4. Oktober 2014, 17:49

Volker Zottmann hat geschrieben:Jörg,
erinnerst Du Dich an den Aufschrei hier im Forum, als sich Rafimo und ich "erdreisteten" Mord auch als Mord zu benennen?
Gruß Volker


Ja sicher Volker. Wenn es in diesem Zusammenhang selbst ehemalige AGT so sehen, muss man nichts mehr kommentieren...
Das System und seine Paranoia vor verlassungswilligen Bürgern, welche dadurch zu Verbrecher gestempelt wurden, gipfelte in solchen Taten....
AZ
"Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist."
„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war“.
"Es ist manchmal gefährlich, Recht zu haben, wenn die Regierung Unrecht hat. (Voltaire)"
Benutzeravatar
augenzeuge
Flucht und Ausreise
Flucht und Ausreise
 
Beiträge: 99403
Bilder: 20
Registriert: 22. April 2010, 07:29
Wohnort: Nordrhein-Westfalen

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Dr. 213 » 4. Oktober 2014, 18:41

Thoth hat geschrieben:Dr 213 Freiheit bedeutet nicht unbedingt das Jeder hanebüchenden Unsinn in einem Grossenjargon, gespickt mit Beleidigungen ganzer Berufsgruppen von sich geben kann.
Ab und Gehirn einschalten, falls vorhanden, und vorher Überlegen.
Denn das was Du in deinem Beitrag von 2.10., 10:52 Uhr ablieferst ist feinstes rumpöbeln auf ganz niedriger Ebene ......

Thoth


Na Thoth, nach 2 Tagen weich geworden und die selbstverordnete Ignoranz doch nicht durchgehalten ?

Natürlich gab es am Reichsbahnschalter keinen Überfall- Knopf unter dem Tisch.
Man Thoth das war Satire !
Danke aber, deine pawlowsche Reaktion darauf sorgt sicher für Heiterkeit bei den Lesern.

"Beleidigungen ganzer Berufsgruppen" also, ich lach mich schlapp.

Die "Schnulle" die ich kenne ist die äußerst atraktive blonde Sekretärin von Oberst Klink aus Stalag13.
Aus der der amerikanischen Ulk- Serie die hier unter "Ein Käfig voller Helden" bekannt wurde.
Mit dem unvergessen komischen Werner Klemperer in der Hauptrolle als Oberst Klink.
Die Serie ist auf Youtube zu sehen und die Staffeln liefen mehrmals im Fernsehen.
Das kannst du aber als vermutlich bis heute standhafter Westfernseh- Verweigerer nicht wissen.

Die zweite Berufsgruppe, die komischen "Klappfix- Männer" sind eigentlich noch gut dabei weggekommen.
Wenn ich in meiner Stasi- Akte ihre Berichte durchlese, kriege ich regelmäßig Lachanfälle, so komisch sind die. [laugh]

Aber zurück zum Thema:
Der Schütze, der Heiko Runge bei Hohegeiß ermordet hat, ist für seine schändliche Tat damals sogar "belobigt" worden.
Heißt auf gut deutsch "Alles richtig gemacht, weiter so"
Also wiederum ein starkes Indiz für den "Schießbefehl", denn es ja angeblich nie gegeben hat.

Gruß
Dr. 213
Zuletzt geändert von Dr. 213 am 4. Oktober 2014, 18:53, insgesamt 1-mal geändert.
Dr. 213
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon vs1400 » 4. Oktober 2014, 22:46

augenzeuge hat geschrieben:Wollen wir nicht mal bei dieser Aussage weitermachen. Sie scheint ja ne gute Basis zu sein. [denken]


vs1400 hat geschrieben:
augenzeuge hat geschrieben:Ein ehemaliger Grenzer spricht sie aus, die traurige Wahrheit: Wenn ein Grenzer einem Flüchtling in den Rücken schiesst, könnte man von Mord sprechen.
AZ


ich denke, hier spricht jemand etwas aus, was viele wohl auch denken, sich jedoch nicht eingestehen wollen oder können.
moralisch gesehen und aus heutiger sicht, wäre es, zumindest für mich, mord.

gruß vs


ok AZ,
man darf also krank sein doch sollte man es nicht erwähnen, dass man sich deshalb verändert hat und du es nicht nachvollziehen kannst. [denken]
wie peinlich ist das denn?

die basis dieser diskussion sollte jedoch eher das grenzgesetz der damaligen ddr sein. darauf haben sich generationen verlassen und ihren grundwehrdienst abgedient.

mal nen auszug ...

... " ...

Gesetz über die Staatsgrenze
der Deutschen Demokratischen Republik

vom 25. März 1982

...

§ 9. Allgemeine Bestimmungen

(1) Die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik darf grundsätzlich nur über die Grenzübergangsstellen oder an anderen in völkerrechtlichen Verträgen festgelegten Stellen und mit den erforderlichen Dokumenten passiert werden.

...

§ 17. Grenzverletzungen

Grenzverletzungen im Sinne dieses Gesetzes sind alle Handlungen, die gegen die Unverletzlichkeit der Staatsgrenze oder die territoriale Integrität der Deutschen Demokratischen Republik gerichtet sind, sowie Handlungen, die das Hoheitsgebiet oder den Verlauf der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik beeinträchtigen. Dazu gehören:

a. das Schießen oder Werfen von Gegenständen über die Staatsgrenze,

b. das widerrechtliche Passieren der Staatsgrenze;

c. das widerrechtliche Eindringen in die See- oder Grenzgewässer oder das widerrechtliche Verlassen der See- oder Grenzgewässer,

d. die Verletzung der Bestimmungen über das Ein- oder Auslaufen, den Aufenthalt oder das Durchfahren der See oder Grenzgewässer,

e. das Vortäuschen eines Notfalles durch Wasser- oder Luftfahrzeuge zum Zwecke des Aufenthaltes im Hoheitsgebiet,

f. der widerrechtliche Ein- oder Ausflug über die Staatsgrenze sowie die Nichteinhaltung der zugewiesenen Flugstrecken und -höhen oder der Weisungen des Flugsicherungsdienstes,

g. die Beschädigung oder Zerstörung der zur Sicherung der Staatsgrenze errichteten Anlagen,

die widerrechtliche Entfernung oder Verlegung oder die Beschädigung oder Zerstörung der Grenzmarkierung oder anderer Kennzeichen der Staatsgrenze öder !)die Durchführung land, forst, wasserwirtschaftlicher oder anderer Arbeiten oder Maßnahmen entgegen den entsprechenden völkerrechtlichen Verträgen.

III. Abschnitt
Verantwortung für den Schutz der Staatsgrenze

§ 18. Pflichten der staatlichen Organe

(1) Die Schutz und Sicherheitsorgane und die anderen zuständigen staatlichen Organe, haben in enger Zusammenarbeit die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Grenzgebieten und den Seegewässern, des grenzüberschreitenden Verkehrs und zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften zu treffen.

(2) Die Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik (nachfolgend Grenztruppen der DDR genannt) haben alle erforderlichen Maßnahmen zum zuverlässigen Schutz der Staatsgrenze zu treffen und im engen Zusammenwirken mit den anderen Schutz und Sicherheitsorganen die territoriale Integrität der Deutschen Demokratischen Republik und die Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenze einschließlich ihres Luftraumes und der Territorialgewässer zu gewährleisten.

...

IV. Abschnitt
Befugnisse der Grenztruppen der DDR

§ 21. Recht zum Betreten

Die Angehörigen der Grenztruppen der DDR haben das Recht, zur Beseitigung eines im erheblichen Maße die Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet und in den Seegewässern gefährdenden oder störenden Zustandes Grundstücke, Wohnungen, andere Räume oder Fahrzeuge zu betreten.

§ 22. Beseitigung von Gefährdungen oder Störungen

Wird die Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet durch eine Sache oder einen Zustand gefährdet oder gestört, haben die Angehörigen der Grenztruppen der DDR das Recht, vom Rechtsträger, Eigentümer oder sonstigen Nutzer der Sache oder vom Verursacher des Zustandes die Beseitigung der Gefährdung oder Störung in angemessener Frist zu verlangen oder im Falle unmittelbar drohender Gefahr selbst vorzunehmen.

§ 23. Personalienfeststellung und Klärung eines Sachverhaltes

(1) Die Angehörigen der Grenztruppen der DDR sind berechtigt, Personalien festzustellen oder aufzunehmen, wenn es zur Erfüllung ihrer Aufgaben zum Schutz der Staatsgrenze und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet unbedingt erforderlich. ist.

(2) Können sich Personen nicht mit den für das Grenzgebiet erforderlichen Dokumenten ausweisen, ist eine Zuführung zulässig. Sie ist auch zulässig, wenn es zur Klärung eines die Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet erheblich gefährdenden Sachverhaltes unumgänglich ist, insbesondere, wenn der begründete Verdacht einer Grenzverletzung gegeben ist.

(3) Die freiwilligen Helfer der Grenztruppen der DDR haben das Recht, selbständig Personalien festzustellen oder aufzunehmen, wenn der begründete Verdacht einer Grenzverletzung oder der Verletzung der Ordnung im Grenzgebiet gegeben ist. Sie dürfen Personen der nächsten Dienststelle der Grenztruppen der DDR zuführen oder einem Angehörigen der Grenztruppen der DDR einer Dienststelle oder einem Angehörigen der Deutschen Volkspolizei übergeben, wenn eine Grenzverletzung festgestellt oder begründet vermutet wird öder Personen sich nicht ausweisen können.

§ 24. Durchsuchung und Verwahrung

(1) Personen, die dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durch deren Benutzung die Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet gefährdet oder gestört wird, oder die einer Einziehung unterliegen, dürfen einschließlich der von ihnen mitgeführten Gegenstände zum Zwecke der Verwahrung oder Einziehung dieser Sachen von den Angehörigen der Grenztruppen der DDR durchsucht werden

(2) Werden Sachen gemäß Abs. l festgestellt, sind diese in Verwahrung zu nehmen und den zuständigen staatlichen Organen zu übergeben.

§ 25. Gewahrsam

(1) Wird die Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet durch Personen erheblich gefährdet oder gestört, insbesondere wenn der begründete Verdacht einer Grenzverletzung besteht, dürfen diese Personen von den Angehörigen der Grenztruppen der DDR in Gewahrsam genommen werden, sofern nicht auf andere Weise die Gefahr oder Störung beseitigt werden kann.

(2) Der Gewahrsam ist unverzüglich aufzuheben, wenn der Grund dafür weggefallen ist. Er darf die Dauer von 24 Stunden nicht überschreiten.

§ 26. Durchsetzung von Maßnahmen der Grenztruppen der DDR
(1) Wird den Angehörigen der Grenztruppen der DDR bei der Ausübung ihrer Befugnisse Widerstand entgegengesetzt oder werden die von ihnen auf der Grundlage dieses Gesetzes oder der zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften angeordneten Maßnahmen behindert oder nicht befolgt, ist die körperliche Einwirkung zulässig,, wenn andere Mittel nicht ausreichen; um ernste Auswirkungen für die Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet zu verhindern.
(2) Die Anwendung von Hilfsmitteln ist nur gestattet zur Abwehr von Gewalttätigkeiten, Verhinderung von Fluchtversuchen oder wenn die körperliche Einwirkung nicht zum Erfolg führt. Es sind dabei diejenigen Mittel anzuwenden, die im Verhältnis zur Art und Schwere der Rechtsverletzung und des Widerstandes stehen. Die körperliche Einwirkung und die Anwendung von Hilfsmitteln ist nur so lange zulässig, bis der Zweck der Maßnahme erreicht ist.

§ 27. Anwendung von Schußwaffen

(1) Die Anwendung der Schußwaffe ist die äußerste Maßnahme der Gewaltanwendung gegenüber Personen. Die Schußwaffe darf nur in solchen Fällen angewendet werden, wenn die körperliche Einwirkung ohne oder mit Hilfsmitteln erfolglos blieb oder offensichtlich keinen Erfolg verspricht. Die Anwendung von Schußwaffen gegen Personen ist erst dann zulässig, wenn durch Waffenwirkung gegen Sachen oder Tiere der Zweck nicht erreicht wird.

(2) Die Anwendung der Schußwaffe ist gerechtfertigt, um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer Straftat zu verhindern, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt. Sie ist auch gerechtfertigt zur Ergreifung von Personen, die eines Verbrechens dringend verdächtig sind.

(3) Die Anwendung der Schußwaffe ist grundsätzlich durch Zuruf oder Abgabe eines Warnschusses anzukündigen, sofern nicht eine unmittelbar bevorstehende Gefahr nur durch die gezielte Anwendung der Schußwaffe verhindert oder beseitigt werden kann.

(4) Die Schußwaffe ist nicht anzuwenden, wenn

a. das Leben oder die Gesundheit Unbeteiligter gefährdet werden können,

b. die Personen dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter sind oder

c. das Hoheitsgebiet eines benachbarten Staates beschossen würde.

Gegen Jugendliche und weibliche Personen sind nach Möglichkeit Schußwaffen nicht anzuwenden.

(5) Bei der Anwendung der Schußwaffe ist das Leben von Personen nach Möglichkeit zu schonen. Verletzten ist unter Beachtung, der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen Erste Hilfe zu erweisen.

... "

gruß vs [hallo]
vs1400
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon vs1400 » 4. Oktober 2014, 22:58

Volker Zottmann hat geschrieben:Jörg,
erinnerst Du Dich an den Aufschrei hier im Forum, als sich Rafimo und ich "erdreisteten" Mord auch als Mord zu benennen?
Die Front derer, die es ebenso sehen, dass bei Rückenschüssen ohne erkennbare Gefahr für den Grenzposten von Mord auszugehen ist.
Erinnert sei an das feige Abknallen des einen der beiden Jungen bei Hohegeiß. Nicht umsonst hallte das "Mörder,Mörder" von West nach Ost. Die unmittelbar an der Demarkationslinie im Westen Wohnenden haben in nur diesem Abschnitt 5 mal Tötungen hautnah miterleben müssen. Im Denken werden sie so wie die Bevölkerung im Osten gewesen sein, nur im Aussprechen, im Benennen der Verbrechen waren sie entschlossener. Da gab es nie verklärende Beschönigungen.

Gruß Volker


@"Volker Zottmann",
erinnert sei auch,
dass jedes parteimitglied seine zustimmung für diese grenze gab.

gruß vs [hallo]
vs1400
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon andr.k » 4. Oktober 2014, 23:29

@vs1400, beantworte erst mal die an Dich gestellten Fragen. Danke.

AK
Man lebt ruhiger, wenn man nicht alles sagt, was man weiß, nicht alles glaubt, was man hört und über den Rest einfach nur lächelt.
andr.k
 
Beiträge: 4399
Bilder: 0
Registriert: 31. Oktober 2011, 21:56

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon vs1400 » 4. Oktober 2014, 23:45

andr 88-1 hat geschrieben:@vs1400, beantworte erst mal die an Dich gestellten Fragen. Danke.

AK


@"andr 88-1",
ich hab AZ geantwortet und er hat es in den "Neuen Papierkorb" verschoben.
dort verschwand es nun aber auch.

gruß vs [hallo]
vs1400
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon augenzeuge » 5. Oktober 2014, 10:24

vs1400 hat geschrieben:ok AZ,
man darf also krank sein doch sollte man es nicht erwähnen, dass man sich deshalb verändert hat und du es nicht nachvollziehen kannst. [denken]
wie peinlich ist das denn?



Junge, Junge....komm mir echt vor wie im Kindergarten. [angst]

vs, du kannst es erwähnen, aber nicht hier im Grenzthread und damit erneut einen thread zerstören. Klar? Deine Krankheit kann hier nicht zum Thema gemacht werden, dies hat man dir auch mitgeteilt.

Natürlich kann man seine Aussagen revidieren, wenn man das begründet.

Es ist peinlich für dich, wenn du jene erst als Mörder bezeichnest, ihnen heute aber den Heiligenschein ausstellen möchtest. Vielleicht ist es morgen wieder anders, wer weiß?
Sorry, mit diesen Schwankungen kann keiner umgehen. Deine private Lage bedaure ich sehr und ich würde alles tun, um dir da raus zu helfen, aber ich denke, ich würde dir keinen Gefallen tun, wenn ich dir nach dem Mund rede und die Wahrheiten beuge. Fakten und Wahrheiten müssen bleiben was sie sind!
AZ

P.S.
Es gab eine Kommunikation zwischen vs und Pentium in dessen Ergebnis die Löschung abgesprochen wurde!!
"Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist."
„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war“.
"Es ist manchmal gefährlich, Recht zu haben, wenn die Regierung Unrecht hat. (Voltaire)"
Benutzeravatar
augenzeuge
Flucht und Ausreise
Flucht und Ausreise
 
Beiträge: 99403
Bilder: 20
Registriert: 22. April 2010, 07:29
Wohnort: Nordrhein-Westfalen

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon vs1400 » 5. Oktober 2014, 10:31

augenzeuge hat geschrieben:
vs1400 hat geschrieben:ok AZ,
man darf also krank sein doch sollte man es nicht erwähnen, dass man sich deshalb verändert hat und du es nicht nachvollziehen kannst. [denken]
wie peinlich ist das denn?



Junge, Junge....komm mir echt vor wie im Kindergarten. [angst]

vs, du kannst es erwähnen, aber nicht hier im Grenzthread und damit erneut einen thread zerstören. Klar? Deine Krankheit kann hier nicht zum Thema gemacht werden, dies hat man dir auch mitgeteilt.

Natürlich kann man seine Aussagen revidieren, wenn man das begründet.

Es ist peinlich für dich, wenn du jene erst als Mörder bezeichnest, ihnen heute aber den Heiligenschein ausstellen möchtest. Vielleicht ist es morgen wieder anders, wer weiß?
Sorry, mit diesen Schwankungen kann keiner umgehen. Deine private Lage bedaure ich sehr und ich würde alles tun, um dir da raus zu helfen, aber ich denke, ich würde dir keinen Gefallen tun, wenn ich dir nach dem Mund rede und die Wahrheiten beuge. Fakten und Wahrheiten müssen bleiben was sie sind!
AZ

P.S.
Es gab eine Kommunikation zwischen vs und Pentium in dessen Ergebnis die Löschung abgesprochen wurde!!


es war eine PN an den user pentium und ich bat ihn, sie auch als solche zu betrachten.
na klasse ...

ohne gruß
vs1400
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon vs1400 » 5. Oktober 2014, 10:33

vs1400 hat geschrieben:
ok AZ,
man darf also krank sein doch sollte man es nicht erwähnen, dass man sich deshalb verändert hat und du es nicht nachvollziehen kannst. [denken]
wie peinlich ist das denn?

die basis dieser diskussion sollte jedoch eher das grenzgesetz der damaligen ddr sein. darauf haben sich generationen verlassen und ihren grundwehrdienst abgedient.

mal nen auszug ...

... " ...

Gesetz über die Staatsgrenze
der Deutschen Demokratischen Republik

vom 25. März 1982

...

§ 9. Allgemeine Bestimmungen

(1) Die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik darf grundsätzlich nur über die Grenzübergangsstellen oder an anderen in völkerrechtlichen Verträgen festgelegten Stellen und mit den erforderlichen Dokumenten passiert werden.

...

§ 17. Grenzverletzungen

Grenzverletzungen im Sinne dieses Gesetzes sind alle Handlungen, die gegen die Unverletzlichkeit der Staatsgrenze oder die territoriale Integrität der Deutschen Demokratischen Republik gerichtet sind, sowie Handlungen, die das Hoheitsgebiet oder den Verlauf der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik beeinträchtigen. Dazu gehören:

a. das Schießen oder Werfen von Gegenständen über die Staatsgrenze,

b. das widerrechtliche Passieren der Staatsgrenze;

c. das widerrechtliche Eindringen in die See- oder Grenzgewässer oder das widerrechtliche Verlassen der See- oder Grenzgewässer,

d. die Verletzung der Bestimmungen über das Ein- oder Auslaufen, den Aufenthalt oder das Durchfahren der See oder Grenzgewässer,

e. das Vortäuschen eines Notfalles durch Wasser- oder Luftfahrzeuge zum Zwecke des Aufenthaltes im Hoheitsgebiet,

f. der widerrechtliche Ein- oder Ausflug über die Staatsgrenze sowie die Nichteinhaltung der zugewiesenen Flugstrecken und -höhen oder der Weisungen des Flugsicherungsdienstes,

g. die Beschädigung oder Zerstörung der zur Sicherung der Staatsgrenze errichteten Anlagen,

die widerrechtliche Entfernung oder Verlegung oder die Beschädigung oder Zerstörung der Grenzmarkierung oder anderer Kennzeichen der Staatsgrenze öder !)die Durchführung land, forst, wasserwirtschaftlicher oder anderer Arbeiten oder Maßnahmen entgegen den entsprechenden völkerrechtlichen Verträgen.

III. Abschnitt
Verantwortung für den Schutz der Staatsgrenze

§ 18. Pflichten der staatlichen Organe

(1) Die Schutz und Sicherheitsorgane und die anderen zuständigen staatlichen Organe, haben in enger Zusammenarbeit die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Grenzgebieten und den Seegewässern, des grenzüberschreitenden Verkehrs und zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften zu treffen.

(2) Die Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik (nachfolgend Grenztruppen der DDR genannt) haben alle erforderlichen Maßnahmen zum zuverlässigen Schutz der Staatsgrenze zu treffen und im engen Zusammenwirken mit den anderen Schutz und Sicherheitsorganen die territoriale Integrität der Deutschen Demokratischen Republik und die Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenze einschließlich ihres Luftraumes und der Territorialgewässer zu gewährleisten.

...

IV. Abschnitt
Befugnisse der Grenztruppen der DDR

§ 21. Recht zum Betreten

Die Angehörigen der Grenztruppen der DDR haben das Recht, zur Beseitigung eines im erheblichen Maße die Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet und in den Seegewässern gefährdenden oder störenden Zustandes Grundstücke, Wohnungen, andere Räume oder Fahrzeuge zu betreten.

§ 22. Beseitigung von Gefährdungen oder Störungen

Wird die Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet durch eine Sache oder einen Zustand gefährdet oder gestört, haben die Angehörigen der Grenztruppen der DDR das Recht, vom Rechtsträger, Eigentümer oder sonstigen Nutzer der Sache oder vom Verursacher des Zustandes die Beseitigung der Gefährdung oder Störung in angemessener Frist zu verlangen oder im Falle unmittelbar drohender Gefahr selbst vorzunehmen.

§ 23. Personalienfeststellung und Klärung eines Sachverhaltes

(1) Die Angehörigen der Grenztruppen der DDR sind berechtigt, Personalien festzustellen oder aufzunehmen, wenn es zur Erfüllung ihrer Aufgaben zum Schutz der Staatsgrenze und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet unbedingt erforderlich. ist.

(2) Können sich Personen nicht mit den für das Grenzgebiet erforderlichen Dokumenten ausweisen, ist eine Zuführung zulässig. Sie ist auch zulässig, wenn es zur Klärung eines die Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet erheblich gefährdenden Sachverhaltes unumgänglich ist, insbesondere, wenn der begründete Verdacht einer Grenzverletzung gegeben ist.

(3) Die freiwilligen Helfer der Grenztruppen der DDR haben das Recht, selbständig Personalien festzustellen oder aufzunehmen, wenn der begründete Verdacht einer Grenzverletzung oder der Verletzung der Ordnung im Grenzgebiet gegeben ist. Sie dürfen Personen der nächsten Dienststelle der Grenztruppen der DDR zuführen oder einem Angehörigen der Grenztruppen der DDR einer Dienststelle oder einem Angehörigen der Deutschen Volkspolizei übergeben, wenn eine Grenzverletzung festgestellt oder begründet vermutet wird öder Personen sich nicht ausweisen können.

§ 24. Durchsuchung und Verwahrung

(1) Personen, die dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durch deren Benutzung die Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet gefährdet oder gestört wird, oder die einer Einziehung unterliegen, dürfen einschließlich der von ihnen mitgeführten Gegenstände zum Zwecke der Verwahrung oder Einziehung dieser Sachen von den Angehörigen der Grenztruppen der DDR durchsucht werden

(2) Werden Sachen gemäß Abs. l festgestellt, sind diese in Verwahrung zu nehmen und den zuständigen staatlichen Organen zu übergeben.

§ 25. Gewahrsam

(1) Wird die Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet durch Personen erheblich gefährdet oder gestört, insbesondere wenn der begründete Verdacht einer Grenzverletzung besteht, dürfen diese Personen von den Angehörigen der Grenztruppen der DDR in Gewahrsam genommen werden, sofern nicht auf andere Weise die Gefahr oder Störung beseitigt werden kann.

(2) Der Gewahrsam ist unverzüglich aufzuheben, wenn der Grund dafür weggefallen ist. Er darf die Dauer von 24 Stunden nicht überschreiten.

§ 26. Durchsetzung von Maßnahmen der Grenztruppen der DDR
(1) Wird den Angehörigen der Grenztruppen der DDR bei der Ausübung ihrer Befugnisse Widerstand entgegengesetzt oder werden die von ihnen auf der Grundlage dieses Gesetzes oder der zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften angeordneten Maßnahmen behindert oder nicht befolgt, ist die körperliche Einwirkung zulässig,, wenn andere Mittel nicht ausreichen; um ernste Auswirkungen für die Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet zu verhindern.
(2) Die Anwendung von Hilfsmitteln ist nur gestattet zur Abwehr von Gewalttätigkeiten, Verhinderung von Fluchtversuchen oder wenn die körperliche Einwirkung nicht zum Erfolg führt. Es sind dabei diejenigen Mittel anzuwenden, die im Verhältnis zur Art und Schwere der Rechtsverletzung und des Widerstandes stehen. Die körperliche Einwirkung und die Anwendung von Hilfsmitteln ist nur so lange zulässig, bis der Zweck der Maßnahme erreicht ist.

§ 27. Anwendung von Schußwaffen

(1) Die Anwendung der Schußwaffe ist die äußerste Maßnahme der Gewaltanwendung gegenüber Personen. Die Schußwaffe darf nur in solchen Fällen angewendet werden, wenn die körperliche Einwirkung ohne oder mit Hilfsmitteln erfolglos blieb oder offensichtlich keinen Erfolg verspricht. Die Anwendung von Schußwaffen gegen Personen ist erst dann zulässig, wenn durch Waffenwirkung gegen Sachen oder Tiere der Zweck nicht erreicht wird.

(2) Die Anwendung der Schußwaffe ist gerechtfertigt, um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer Straftat zu verhindern, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt. Sie ist auch gerechtfertigt zur Ergreifung von Personen, die eines Verbrechens dringend verdächtig sind.

(3) Die Anwendung der Schußwaffe ist grundsätzlich durch Zuruf oder Abgabe eines Warnschusses anzukündigen, sofern nicht eine unmittelbar bevorstehende Gefahr nur durch die gezielte Anwendung der Schußwaffe verhindert oder beseitigt werden kann.

(4) Die Schußwaffe ist nicht anzuwenden, wenn

a. das Leben oder die Gesundheit Unbeteiligter gefährdet werden können,

b. die Personen dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter sind oder

c. das Hoheitsgebiet eines benachbarten Staates beschossen würde.

Gegen Jugendliche und weibliche Personen sind nach Möglichkeit Schußwaffen nicht anzuwenden.

(5) Bei der Anwendung der Schußwaffe ist das Leben von Personen nach Möglichkeit zu schonen. Verletzten ist unter Beachtung, der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen Erste Hilfe zu erweisen.

... "

gruß vs [hallo]


damit es nicht wieder ot wird und ich dafür verantwortlich gemacht werde.

gruß vs [hallo]
vs1400
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon SkinnyTrucky » 5. Oktober 2014, 10:38

Torsten, du weisst aber schon, das dies Gesetze sind von Leuten aufgestellt, die nachher vorm Richter standen und nach rechtstaatlichen Gesichtspunkten verurteilt wurden.... [smile]


groetjes

Mara
Wenn es heute noch Menschen gibt, die die DDR verklären wollen, kann das nur damit zusammenhängen, dass träumen schöner ist als denken.... (Burkhart Veigel) Bild
Benutzeravatar
SkinnyTrucky
Flucht und Ausreise
Flucht und Ausreise
 
Beiträge: 9172
Bilder: 73
Registriert: 25. April 2010, 20:07
Wohnort: at the dutch mountains

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon vs1400 » 5. Oktober 2014, 10:41

SkinnyTrucky hat geschrieben:Torsten, du weisst aber schon, das dies Gesetze sind von Leuten aufgestellt, die nachher vorm Richter standen und nach rechtstaatlichen Gesichtspunkten verurteilt wurden.... [smile]


groetjes

Mara


schon klar Mara,
doch wie hätte es der kleine muchel denn damals erkennen sollen?

gruß vom Torsten [hallo]
vs1400
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon augenzeuge » 5. Oktober 2014, 10:45

vs1400 hat geschrieben:es war eine PN an den user pentium und ich bat ihn, sie auch als solche zu betrachten.

Du wirst es nicht glauben, aber das Team hatte die Info über deine vermutliche PN schon von mir, bevor er sie gelesen hatte...
Ich hatte es vermutet und mein Vorgehen nur begründet.
AZ
"Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist."
„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war“.
"Es ist manchmal gefährlich, Recht zu haben, wenn die Regierung Unrecht hat. (Voltaire)"
Benutzeravatar
augenzeuge
Flucht und Ausreise
Flucht und Ausreise
 
Beiträge: 99403
Bilder: 20
Registriert: 22. April 2010, 07:29
Wohnort: Nordrhein-Westfalen

VorherigeNächste

Zurück zu Grenztruppen der DDR

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste