Volker Zottmann hat geschrieben:Thoths Aussagen zum Schießbefehl sind an Beschönigung und Dreistigkeit unüberbietbar./
Na dann lassen wir doch andere was zum Thema sagen...
Einen Schießbefehl im Sinne einer Verpflichtung zum Todesschuss gab es – juristisch betrachtet – nicht. Aber Belobigungen und Prämien für Todesschützen, ideologische Beeinflussung der jungen Wehrpflichtigen und Soldaten sowie Strafgesetze, die Fluchtversuche unter bestimmten Bedingungen als Verbrechen definierten, rückten im Alltag der Grenzsoldaten die Erlaubnis zum Einsatz der Waffe in die unmittelbare Nähe der Pflicht.
Welcher ewig gestrige Verklärer hat diese Feststellung wohl getroffen? Hier kommt die Auflösung: "Der Regierende Bürgermeister von Berlin,- Senatskanzlei -, Referat II A, Online-Kommunikation"¹. Ach ja, selbst die Bundesregierung schließt sich dieser Feststellung an und übernimmt sie auf ihrer Seite www.bundesregierung.de².
¹ https://www.berlin.de/mauer/zahlen_fakten/index.de.html
² https://www.bundesregierung.de/Content/ ... renze.html
Alles amtlich festgestellt und offizielle Position der Bundesregierung, noch Fragen?
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