Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Neun » 4. April 2014, 19:33

Volker Zottmann hat geschrieben:Thoths Aussagen zum Schießbefehl sind an Beschönigung und Dreistigkeit unüberbietbar./


Na dann lassen wir doch andere was zum Thema sagen...

Einen Schießbefehl im Sinne einer Verpflichtung zum Todesschuss gab es – juristisch betrachtet – nicht. Aber Belobigungen und Prämien für Todesschützen, ideologische Beeinflussung der jungen Wehrpflichtigen und Soldaten sowie Strafgesetze, die Fluchtversuche unter bestimmten Bedingungen als Verbrechen definierten, rückten im Alltag der Grenzsoldaten die Erlaubnis zum Einsatz der Waffe in die unmittelbare Nähe der Pflicht.


Welcher ewig gestrige Verklärer hat diese Feststellung wohl getroffen? Hier kommt die Auflösung: "Der Regierende Bürgermeister von Berlin,- Senatskanzlei -, Referat II A, Online-Kommunikation"¹. Ach ja, selbst die Bundesregierung schließt sich dieser Feststellung an und übernimmt sie auf ihrer Seite www.bundesregierung.de².

¹ https://www.berlin.de/mauer/zahlen_fakten/index.de.html
² https://www.bundesregierung.de/Content/ ... renze.html


Alles amtlich festgestellt und offizielle Position der Bundesregierung, noch Fragen? [grin]
Neun
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Nostalgiker » 4. April 2014, 19:38

Volker Zottmann, warum so erregt? Hat man Dich bei Deinem Wachdienst; Klopapier bewacht?; dazu vergattert gezielt auf einen Menschen zu schießen? den finalen "Rettungs- oder Todesschuß" zu setzen? Oder was genau war der Inhalt Deiner Vergatterung, welche Du Schießbefehl nennst.

Thoth

PS.: Hat sich jetzt etwas mit dem User Neun überschnitten.
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
Aber damit sind diese Hoffnungen nicht erledigt. Stefan Hermlin

Freiheit ist nur ein anderes Wort dafür, dass man nichts zu verlieren hat. Janis Joplin

Psychologen haben herausgefunden, dass Menschen, die immer bei anderen auf die Rechtschreibfehler hinweisen, eine Persönlichkeitsstörung haben und unzufrieden mit ihrem Leben sind. Netzfund
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Volker Zottmann » 4. April 2014, 20:46

Eine lumpige Betontribüne für Generalleutnant von Allenstein, der später nur noch Allenstein hieß, keineswegs Klopapier, war zu bewachen.
Erregt? Höchstens, weil Du Leute verteidigst, die Untergebene wissentlich ins Unglück schickten!

Ja, wir Soldaten wurden wortwörtlich aufgefordert Jeden zu erschießen, der näher als 5 m herankommt. Wie soll ich es beweisen, dass wir jeden "wegrotzen" sollten?
Mir liegt dieser Befehl auch nicht schriftlich vor. Aber laut vernommen habe ich ihn, so wie auch meine mitvergatterten Kameraden. Das kann ich jederzeit beeiden! Es ergab sich glücklicher Weise innerhalb dieser 7 Tagen keine brenzlige Situation. Was aber wenn einer losgeschossen hätte?

Alle die Befehlsgebenden die solche Befehle in absoluten Friedenszeiten grundlos aussprachen sind Täter.
Wieviele Soldaten und Grenzer haben sie so auch in ihr seelisches Unglück geschickt. Die Geschichte der DDR-Grenze lehrt uns doch, dass eben nicht alle Schützen so gereift waren und Recht und Unrecht klar trennen konnten.

Thoth, Du tätest gut daran, als Ungedienter, mal in die menschliche Richtung zu denken. Die Verbrecher saßen ganz oben, da wo auch.... na Du weißt schon ...

Gruß Volker
Volker Zottmann
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Zicke » 4. April 2014, 21:16

Schusswaffengebrauchsbestimmung BW/Nato

Der Gebrauch von Schußwaffen ist vorab anzudrohen. Als Androhung gilt auch die Abgabe eines Warnschusses. Einer Menschenmenge gegenüber ist die Androhung zu wiederholen. Schußwaffen dürfen gegen einzelne Personen nur gebraucht werden, wenn dies den Umständen nach erforderlich ist und geschieht, um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer Straftat gegen die Bundeswehr zu verhindern, die sich darstellt als Verbrechen, Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Explosivmitteln begangen werden soll oder ausgeführt wird, tätlicher Angriff gegen Leib oder Leben von Angehörigen der Bundeswehr, zivilen Wachpersonen oder Angehörigen der verbündeten Streitkräfte während der rechtmäßigen Ausübung ihres Dienstes oder ihres Aufenthalts in militärischen Bereichen oder Sicherheitsbereichen, vorsätzliche unbefugte Zerstörung, Beschädigung, Veränderung, Unbrauchbarmachung oder Beseitigung eines Wehrmittels oder einer Anlage, einer Einrichtung oder eines Schiffes der Bundeswehr oder der verbündeten Streitkräfte, wenn dadurch die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines Entsendestaats einer verbündeten Streitkraft oder die Schlagkraft der deutschen oder der verbündeten Truppe oder Menschenleben gefährdet werden. Schußwaffen dürfen gegen einzelne Personen desweiteren nur gebraucht werden, wenn dies den Umständen nach erforderlich ist und geschieht, um eine Person anzuhalten, die sich der Personenüberprüfung trotz wiederholter Weisung, zu halten oder diese Überprüfung zu dulden, durch Flucht zu entziehen sucht, oder um eine Person anzuhalten, die sich der vorläufigen Festnahme durch Flucht zu entziehen sucht, wenn sie bei einer Straftat auf frischer Tat getroffen oder verfolgt wird, sowie um eine Person an der Flucht zu hindern oder sofort wiederzuergreifen, die sich zur Personenüberprüfung oder wegen dringenden Verdachts einer Straftat im Gewahrsam der Bundeswehr befindet oder befand. Schußwaffen dürfen gegen eine Menschenmenge nur gebraucht werden, wenn von ihr oder aus ihr heraus Straftaten gegen die Bundeswehr unter Gewaltanwendung begangen werden oder solche Straftaten unmittelbar bevorstehen und Zwangsmaßnahmen gegen einzelne nicht zum Ziele führen oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. Schußwaffen dürfen somit nur gebraucht werden, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewandt sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. Gegen Personen ist ihr Gebrauch nur zulässig, wenn der Zweck nicht durch Waffenwirkung gegen Sachen erreicht wird oder offensichtlich keinen Erfolg verspricht. Zweck des Schußwaffengebrauchs darf nur sein, angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Es ist verboten, zu schießen, wenn durch den Schußwaffengebrauch für den Handelnden erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden, außer wenn es sich beim Einschreiten gegen eine Menschenmenge nicht vermeiden läßt. Gegen Personen, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden, dürfen Schußwaffen nicht gebraucht werden.

von cand. jur. Hr. J. Roenner am 03.03.2006 19:41:52

Quelle
http://www.123recht.net/verbotenes-Betr ... bungsplatz
Zicke
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon vs1400 » 4. April 2014, 21:24

augenzeuge hat geschrieben:Ja, der Herr Streletz, was traut er sich denn so plötzlich? Da bestätigt der Kerl indirekt den alten Schießbefehl....[shocked]

AZ


Jörg,
wer gab denn letztendlich den eigentlichem befehl?
kann/ darf es nicht sein das streletz dies bemängelte ...

gruß vs
vs1400
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon augenzeuge » 4. April 2014, 21:31

Thoth hat geschrieben:AZ, ich möchte Dich nicht von Deinem Irrglauben abbringen das es explizit einen Schießbefehl gab. Wenn es Deinem Seelenheil zugänglich ist glaube einfach weiter daran.
Thema durch.

Thoth


Thoth, laß meinen Glauben mal beiseite. Mir ist es unerklärlich, wieso ich der Einzige sein soll, der das aus der Aussage heraus liest.... [denken]

Streletz redet also von einem Irrglauben? Warum spricht er nicht von der Schusswaffengebrauchsbestimmung, warum nennt er die Dinge beim Namen? Thoth, dir muss doch auffallen, was hier im Gegensatz zu früheren Aussagen anders ist.....
AZ
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon augenzeuge » 4. April 2014, 21:32

vs1400 hat geschrieben:kann/ darf es nicht sein das streletz dies bemängelte ...
gruß vs


Doch natürlich. Danke das auch du das erkennst.
AZ
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon augenzeuge » 4. April 2014, 21:35

Neun hat geschrieben: Alles amtlich festgestellt und offizielle Position der Bundesregierung, noch Fragen? [grin]


Kannst du so nett sein und mir deine Interpretation zu Streletz's Aussagen mitteilen. Nur darum geht es mir. [wink]
AZ
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon karnak » 4. April 2014, 21:43

Thoth hat geschrieben:AZ, ich möchte Dich nicht von Deinem Irrglauben abbringen das es explizit einen Schießbefehl gab. Wenn es Deinem Seelenheil zugänglich ist glaube einfach weiter daran.
Thema durch.

Thoth

Wenn es auch eine von der Uralt Geschichten ist, dass mit dem Schiessbefehl.Rein theoretisch und daneben stehend hast Du natuerlich recht,einen Schiessbefehl im wörtlichen Sinne gab es nicht, es gab eben eine Schusswaffengebrauchsbestimmung und die gab es wahrscheinlich von Anbeginn der Zeit der DDR.Das ist eigentlich auch nichts besonders und diese dürfte sich in ihren Grundsätzen auch nicht von Regelungen in anderen Ländern unterschieden haben, sie regelte einfach die Anwendung der Schusswaffe durch die Waffen traeger des Landes.Aber das ist nun mal nicht der ewige Knackpunkt bei dieser Diskussion.Der Knackpunkt ist,dass diese Bestimmung schon vor dem Schließen der Grenzen existierte, eben um die Anwendung der Waffe zu regeln und nachdem es das Land als zwingend notwendig erachtete Bürger des eigenen Landes daran zu hindern das Land zu verlassen,setzte man diese Bestimmung vom Prinzip 1 zu 1 um,um dieses Verhindern sicherzustellen.Sprich ,man wandte diese Bestimmung genauso an, wie man sie gegen einen Bankräuber oder Geiselnehmer angewandt haette.Und das ist eben der Knackpunkt, an dieser Kritik kommen wir beide nicht vorbei,besonders seit die Führenden Verantwortlichen dafür nicht mehr auf dieser Welt leben,oder nicht mehr in der Lage sind sich dazu zu äußern , oder sich dazu nicht äußern wollen. [flash]
Unterm Strich bleibt doch damit ein Fakt uebrig,eine Bankräuber und ein Geiselnehmer und ein Mensch der sich ins Grenz gebiet begab ohne irgendwelche Gewalt anzuwenden,im Gegensatz zu den beiden Ersten,musste mit den gleichen Konsequenzen rechnen und mach nun was Du willst,irgendwie War das unangemessen,es hätte uns was besseres einfallen muessen,in den 30 Jahren,DAS ist der unschöne Knackpunkt.
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon vs1400 » 4. April 2014, 21:50

augenzeuge hat geschrieben:
vs1400 hat geschrieben:kann/ darf es nicht sein das streletz dies bemängelte ...
gruß vs


Doch natürlich. Danke das auch du das erkennst.
AZ


Jörg,
du willst mich nicht verstehen.
von streletz wurde die waffengebrauchsbestimmung, auf puren eigenschutz, geändert.
in denen jedoch nicht gefordert wurde jemanden zu töten.

gruß vs [hallo]
vs1400
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Neun » 4. April 2014, 21:50

augenzeuge hat geschrieben:
Neun hat geschrieben: Alles amtlich festgestellt und offizielle Position der Bundesregierung, noch Fragen? [grin]


Kannst du so nett sein und mir deine Interpretation zu Streletz's Aussagen mitteilen. Nur darum geht es mir. [wink]
AZ


Warum denn nicht?

Bild

Heißt also das in einige AGT auf fliehende Menschen schießen, soweit so gut und bekannt. Er erwähnte jedoch mit keinem Wort das es einen Schießbefehl gibt! Im Gegenteil führt er ja sogar deutlich aus dass es eben keinen gibt, und dass deshalb die Anwendung der Schusswaffe einer noch stärkeren Reglementierungen unterworfen werden muss.

Es ist eben ein Unterschied ob ich einen Befehl habe die Schusswaffe zwingend anzuwenden (Schießbefehl) oder ob ich unter bestimmten Umständen die rechtliche Möglichkeit der Anwendung habe. Die Polizei hat heute auch die rechtliche Möglichkeit die Waffe einzusetzen, kein Mensch würde deshalb auf den kranken Gedanken kommen zu behaupten die Polizei hätte einen Schießbefehl.

Diese rechtliche Erlaubnis, die eben keinen Schießbefehl darstellt wie auch die Bundesregierung attestieren muss, war für jeden Bürger der DDR einsehbar.

Bild
Neun
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon andr.k » 4. April 2014, 21:56

Wollte eigentlich nicht mehr schreiben....

1.JPG


2.JPG


3.JPG


4.JPG


AK
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon augenzeuge » 4. April 2014, 22:00

Danke, Neun. Deine Vergleiche mit der Polizei hinken allerdings gewaltig. Du weiß, dass der nicht mal dann gezielt schießen darf, wenn ich zuvor einer Oma die Handtasche geraubt habe.....

Wie kann ein Minister das Wort Schießbefehl verwenden, wenn es ihn doch nie gab? [flash] Manchmal hilft auch in der Kommunikation ein wenig Mathematik. Man negiert beide Aussagen, wie ich es oben getan habe...das Ergebnis ist verblüffend, nicht wahr?

Zu dem Gesetz:

Wo war die "unmittelbar bevorstehende Gefahr" bei den aus wenigen Metern in den Rücken Geschossenen?

AZ
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon vs1400 » 4. April 2014, 22:07

augenzeuge hat geschrieben:Danke, Neun. Deine Vergleiche mit der Polizei hinken allerdings gewaltig. Du weiß, dass der nicht mal dann gezielt schießen darf, wenn ich zuvor einer Oma die Handtasche geraubt habe.....

Wie kann ein Minister das Wort Schießbefehl verwenden, wenn es ihn doch nie gab? [flash] Manchmal hilft auch in der Kommunikation ein wenig Mathematik. Man negiert beide Aussagen, wie ich es oben getan habe...das Ergebnis ist verblüffend, nicht wahr?

Zu dem Gesetz:

Wo war die "unmittelbar bevorstehende Gefahr" bei den aus wenigen Metern in den Rücken Geschossenen?

AZ


Jörg,
es war laut dv vorgegeben wer einen derartigen befehl,
vor ort,
geben durfte.
nichts anderes bemängelt strelez mit dieser aussage.
sinngemäß, ein posten muss dringlichst nur auf den BEFEHL des postenführer reagieren.

gruß vs [hallo]
vs1400
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Neun » 4. April 2014, 22:46

augenzeuge hat geschrieben:Wie kann ein Minister das Wort Schießbefehl verwenden, wenn es ihn doch nie gab? [flash] Manchmal hilft auch in der Kommunikation ein wenig Mathematik. Man negiert beide Aussagen, wie ich es oben getan habe...das Ergebnis ist verblüffend, nicht wahr?

Zu dem Gesetz:

Wo war die "unmittelbar bevorstehende Gefahr" bei den aus wenigen Metern in den Rücken Geschossenen?

AZ


1. Wie kann die Bundesregierung das Wort Schießbefehl verwenden wenn sie doch selbst feststellt das es ihn nie gab? Du merkst aber schon noch selbst wie hilflos deine Argumentationslinie gerade ist und dass Du gegen die Feststellungen deiner eigenen Regierung argumentierst?

2. Menschliches Fehlverhalten solls auch heute noch geben, da wird in einer plötzlich auftauchenden Stresssitiuation schon mal falsch- oder überreagiert.Der enstprechende Gesetzgeber kann da nur relativ wenig dafür, es liegt eben in der Natur des Menschen.
Neun
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon vs1400 » 4. April 2014, 23:03

augenzeuge hat geschrieben:
Thoth hat geschrieben:Er erwähnt nicht sondern er stellt fest! nämlich das es keinen gab und gibt.

Thoth


"Es darf nicht auf Menschen geschossen werden, wenn es keinen Schießbefehl gibt".
Das impliziert, das es in der Vergangenheit anders war....denn da durfte man es nicht nur, man verlangte es, und der Schütze wurde belobigt!

Fakt ist, es wurde kurz zuvor Gueffroy erschossen, von hinten....ohne Gewalt gegen AGT. Das dürfte es dann nach Strelez Aussage nicht mehr geben.

Man könnte auch die Aussage umgekehrt ausdrücken:"Es darf auf Menschen geschossen werden, wenn es einen Schießbefehl gibt. Das wäre dann die Entlarvung..... [wink]
AZ


Jörg,
wann trat die änderung von streletz in kraft? [denken]

der von dir erwähnte vorfall hat absolut nichts damit gemein.

gruß vs [hallo]
vs1400
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon karnak » 5. April 2014, 08:56

Keine Ahnung was bei dieses Winkeladvokatentum bringen soll. Nun gab es also keinen Schiessbefehl sondern nur eine Schusswaffengebrauchsbestimmung und die würde an der Grenze bis zu letzten Konsequenz angewendet,dass dürfte doch wohl niemand bestreiten wollen.Aber dann bleiben doch die entscheidenden Fragen offen.War denn das so gerechtfertigt und wer trägt denn nun eigentlich die Verantwortung dafuer,die kleinen Grenzer, sollten die diese Bestimmung falsch ausgelegt und angewendet haben, oder was will man eigentlich jetzt sagen?Die Grenzer, denen man zur Durchsetzung des Grenz Regimes Kriegs Waffen zur Verfügung gestellt hat,völlig ungeeignet um die Durchsetzung dieser Bestimmung zu realisieren.Waffen die gebaut wurden um auf dem Gefechts Feld gegnerische Truppen zu vernichten.Schon in dieser Hinsicht beißt sich doch der Hund in den Schwanz.Ich habe das schon mal geschrieben, EIGENTLICH hatte man den Grenz Soldaten Scharfschütze Gewehre zur Verfügung stellen muessen damit sie die Forderungen dieser Bestimmungen unter den Bedingungen an dieser Grenze überhaupt realisieren konnten,die Unverhaeltnismaessigkeit der ganzen Sachlage lasse ich dabei mal ausser Acht.
Und natuerlich muss ich als politischer Führer und als militärischer Führer die Verantwortung für das Geschehen uebernehmen
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon augenzeuge » 5. April 2014, 09:18

Neun hat geschrieben: Du merkst aber schon noch selbst wie hilflos deine Argumentationslinie gerade ist und dass Du gegen die Feststellungen deiner eigenen Regierung argumentierst?


Das Gegenteil ist der Fall. Hilflos argumentieren jene, die immer noch versuchen, die Waffengebrauchsbestimmung der DDR mit jener der BRD vergleichen zu wollen und dabei die praktische Umsetzung und deren Billigung an der Grenze durch die AGT ignorieren. Genau so sah es auch der EuGH im Urteil gegen Krenz. Absolut gerechtfertigt.

Und was die Bundesregierung betrifft, es ist nicht das erste Mal, wo sie Fehler bezüglich dieser Beurteilung gemacht hat.

vs1400 hat geschrieben:wann trat die änderung von streletz in kraft? [denken] der von dir erwähnte vorfall hat absolut nichts damit gemein.


[flash] Also da fällt mir fast nichts mehr zu ein. Schon vergessen, was nach Gueffroy international auf die DDR zukam? Wie peinlich der DDR dieser Vorfall letztlich war? Dieser Vorfall war der i-Punkt im Umdenken und öffnete Diskussionen, die zuvor unmöglich waren. Dessen Resultat auch die Aussage von Streletz war.
AZ
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Interessierter » 5. April 2014, 10:11

Wie hilflos ist es eigentlich sich an Begrifflichkeiten wie Befehl - Bestimmung - oder Vergatterung hochzuziehen ? Und warum haben denn eigentlich die nur wegen Totschlags zu einer Bewährungstrafe verurteilten Grenzer nicht der Begründung in Bezug darauf widersprochen, wenn es diesen Befehl gar nicht gab ?

Das Ergebnis bei allen drei Begriffen war gleich und blieb immer ein feige durch Schüsse in den Rücken getöteter Mensch.


Wenn es also dazu diente, das Strafmass erheblich zu mildern, berief man sich auf Befehl - Bestimmung und Vergatterung und benennt es mit als Antrieb getötet zu haben.
Wenn dann hier ehemalige Grenzer bestreiten.dass es etwas derartiges gegeben hätte, dann bemerken sie nicht einmal einzuräumen, dass sie dann ja aus eigenem Antrieb getötet hätten ? Das entbehrt jeglicher Notwendigkeit darüber weiter zu diskutieren ... [denken]

Unabhängig davon bleiben diejenigen AGT, die Menschen hinterrücks erschossen, rechtskräftig verurteilete Totschläger ! Solche Bewährungsstrafen erhielten in dem Staat dem sie dienten, nicht einmal lediglich politisch Andersdenkende, sondern sie wurden ins Zuchthaus gesteckt.

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon vs1400 » 5. April 2014, 10:53

augenzeuge hat geschrieben:
Neun hat geschrieben: Du merkst aber schon noch selbst wie hilflos deine Argumentationslinie gerade ist und dass Du gegen die Feststellungen deiner eigenen Regierung argumentierst?


Das Gegenteil ist der Fall. Hilflos argumentieren jene, die immer noch versuchen, die Waffengebrauchsbestimmung der DDR mit jener der BRD vergleichen zu wollen und dabei die praktische Umsetzung und deren Billigung an der Grenze durch die AGT ignorieren. Genau so sah es auch der EuGH im Urteil gegen Krenz. Absolut gerechtfertigt.

Und was die Bundesregierung betrifft, es ist nicht das erste Mal, wo sie Fehler bezüglich dieser Beurteilung gemacht hat.

vs1400 hat geschrieben:wann trat die änderung von streletz in kraft? [denken] der von dir erwähnte vorfall hat absolut nichts damit gemein.


[flash] Also da fällt mir fast nichts mehr zu ein. Schon vergessen, was nach Gueffroy international auf die DDR zukam? Wie peinlich der DDR dieser Vorfall letztlich war? Dieser Vorfall war der i-Punkt im Umdenken und öffnete Diskussionen, die zuvor unmöglich waren. Dessen Resultat auch die Aussage von Streletz war.
AZ


Jörg,
dieses thema sollten wir dann jedoch eher im passenden thema fortführen. [wink]

gruß vs [hallo]

ps.: dem kann ich mich nur anschließen Zicke. [hallo]
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Spartacus » 5. April 2014, 12:27

Ich habe das schon mal geschrieben, EIGENTLICH hatte man den Grenz Soldaten Scharfschütze Gewehre zur Verfügung stellen muessen damit sie die Forderungen dieser Bestimmungen unter den Bedingungen an dieser Grenze überhaupt realisieren konnten,die Unverhaeltnismaessigkeit der ganzen Sachlage lasse ich dabei mal ausser Acht.


So ist es Karnak,

ich habe mit dem Dragunov bis auf 800 Meter sehr genau schießen können, war sogar überrascht das dies mit dieser
Waffe - die ja auf einer AK 47 beruht - so geht. Ausgebildete Schützen hätten also Grenzdurchbrüche mit nicht tödlichen
Schüssen verhindern können.

LG

Sparta


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Nicht Deutschland schafft sich ab, sondern Deutschland schaltet sich ab.
Habeck und Baerbock in die Produktion. Die Grünen sind eine fortschrittsfeindliche Sekte.



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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon augenzeuge » 5. April 2014, 12:36

vs1400 hat geschrieben:dieses thema sollten wir dann jedoch eher im passenden thema fortführen.


Warum? Hier reden wir über die Neuausrichtung der Handhabung des Schießbefehls, und nur weil der Fall Gueffroy ein Auslöser zur Neuausrichtung des Umganges mit Flüchtlingen war, muss man das nicht gleich dort diskutieren. Hier sind wir schon ganz richtig. [wink]

Wenn wir dann dort mehr über Streletz oder den Schiessbefehl diskutieren, schieben wir es dann wieder zurück? [flash] Nee, so gehts nicht...

AZ

P.S. Manch einer sollte sich den ersten Beitrag resp. Video des Themas nochmal ansehen, nur mal ein Tipp.
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon pentium » 5. April 2014, 12:37

Ja, wie du schon schreibst sparta, eben ausgebildete Schützen! Aber keine Grenzer im GWD!

mfg
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*Dos Rauschen in Wald hot mir'sch ageta, deß ich mei Haamit net loßen ka!* *Zieht aah dorch onnern Arzgebirg der Grenzgrobn wie ene Kett, der Grenzgrobn taalt de Länder ei, ober onnere Herzen net!* *Waar sei Volk verläßt, daar is net wert, deß'r rümlaaft of daaner Erd!*
Anton Günther

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon vs1400 » 5. April 2014, 13:52

pentium hat geschrieben:Ja, wie du schon schreibst sparta, eben ausgebildete Schützen! Aber keine Grenzer im GWD!

mfg
pentium


pentium,
gut ausgebildete schützen gab es wohl eher kaum in den stino grenzkompanien. dafür reichten schlichtweg die ausbildungs- und trainingsstunden nicht.
darüber diskutierten wir doch nun bereits mehrfach.

gruß vom Torsten [hallo]
vs1400
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon Interessierter » 5. April 2014, 14:34

Kann es das Töten eines Menschen entschuldigen, wenn er ein schlecht ausgebildeter Schütze war? Er zielte und drückte ab, das war das nicht entschuldbare und menschenverachtende an diesem Verbrechen.

In diesem Thread geht es um die Aussagen von Ex - DDR - Grenzern zur Anwendung des Schießbefehls und da nehme ich kopfschüttelnd zur Kenntnis, dass es AGTs gibt, die vor wenigen Monaten schreiben:

moralisch gesehen und aus heutiger sicht, wäre es, zumindest für mich, mord.


und wenig später dann meinen, dass die Flüchtenden doch einfach die Warnschilder hätten beachten müssen und auch hätten bedenken sollen in welche Situatiuon sie den, nach der damals selbst getätigten Aussage, " Mörder " bringen würden.
Da wird dann der vorher empfundene Mord zur selbstverschuldeten Tötung des Flüchtenden.

Ohne Kommentar .

" Der Interessierte "
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon vs1400 » 5. April 2014, 21:57

Interessierter hat geschrieben:[color=#008000]Kann es das Töten eines Menschen entschuldigen, wenn er ein schlecht ausgebildeter Schütze war? [/color]Er zielte und drückte ab, das war das nicht entschuldbare und menschenverachtende an diesem Verbrechen.

In diesem Thread geht es um die Aussagen von Ex - DDR - Grenzern zur Anwendung des Schießbefehls und da nehme ich kopfschüttelnd zur Kenntnis, dass es AGTs gibt, die vor wenigen Monaten schreiben:

moralisch gesehen und aus heutiger sicht, wäre es, zumindest für mich, mord.


und wenig später dann meinen, dass die Flüchtenden doch einfach die Warnschilder hätten beachten müssen und auch hätten bedenken sollen in welche Situatiuon sie den, nach der damals selbst getätigten Aussage, " Mörder " bringen würden.
Da wird dann der vorher empfundene Mord zur selbstverschuldeten Tötung des Flüchtenden.

Ohne Kommentar .

" Der Interessierte "


willi,
hat dies jemand gefordert?
nein.
ich möchte jedoch meine sicht der dinge erklären dürfen. einige werden meine aussagen nachvollziehen können,
was dich betrifft, ist es eben wie perlen vor die säue werfen. [muede]

leider hast du wohl noch immer ein problem und bezeichnest mich im jahr 2014 als AGT ... [flash] [denken] ...
... ein weiteres besteht bei dir im zitieren, worauf ich dich nicht zum 1. mal aufmerksam mache.
daher würde ich dich nochmals bitten, mich im vollen zu zitieren und zwar so, dass es nachvollziehbar ist woher dieses zitat stammt bzw. in welchem zusammenhang es gepostet wurde.

doch hin zum gueffroy,
sein fehler war, dass er sich ungeprüft auf aussagen von damaligen agt verlassen hat.

gruß vs [hallo]
vs1400
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon andr.k » 5. April 2014, 23:47

vs1400 hat geschrieben:doch hin zum gueffroy,
sein fehler war, dass er sich ungeprüft auf aussagen von damaligen agt verlassen hat.

gruß vs


Selten so ein Mist gelesen!!! "Sein Fehler"?! Lass Dir mal was neues einfallen.


AK
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon augenzeuge » 6. April 2014, 08:13

andr 88-1 hat geschrieben:
vs1400 hat geschrieben:doch hin zum gueffroy,
sein fehler war, dass er sich ungeprüft auf aussagen von damaligen agt verlassen hat.

gruß vs


Selten so ein Mist gelesen!!! "Sein Fehler"?! Lass Dir mal was neues einfallen.


AK


Ungeprüft? Wer sprach damals schon mit einem agt darüber bzw. konnte das tun? Und dann sollte er das noch verfizieren? [flash]
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Neuer Beitragvon augenzeuge » 14. April 2014, 21:23

Beim Thema Schüsse an der innerdeutschen Grenze allerdings "kriegt man keine entsprechende Antwort", sagte der SPD-Politiker Eppler am 15. April 1989 zum Abschluss des dreitägigen Treffens am Scharmützelsee in der DDR...

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... 2518,d.bGQ

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