Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Spartacus » 30. August 2013, 17:23

vs1400 hat geschrieben:im sommer war es immer am mann Bild


gruß vom Torsten [hallo]


Ja Torsten und vor allem wo [flash]

Gut zurück zum Thema.

LG

Sparta


Ich bin stolz darauf, kein Smartdingsbums zu besitzen.
Nicht Deutschland schafft sich ab, sondern Deutschland schaltet sich ab.
Habeck und Baerbock in die Produktion. Die Grünen sind eine fortschrittsfeindliche Sekte.



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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon 94 (OvA) » 30. August 2013, 17:24

Also die Kragenecken auf dem Bild ohne Seitengewehr sind ja eine Gefährung des Weltfriedens, nur mal so *ironisch_grins*

Ansonsten war Seitengewehr zum GD heute hüh und morgen hott und das noch in jeder GK anders. Falls da einem Posten mal wieder die grüne lange Weile anfiel und er anfing, mit dem 'Messer' zu kämpfen und dabei das Messer verlor (ich habe einige abgebrochene Seitengewehre gesehen), dann gab's erstens einen riesengroßen Anschiß (je nachdem das wievielte 'Messer' es im Ausbildungshalbjahr war auch hoch bis zum Zugführer) und zweitens blieben die dann erstemal eine Weile wieder in der Waffenkammer.
Bis dann bei der nächsten Kontrolle vom vorgesetzten Stäben, also falls es soeinem Raupenschlepper überhaupt aufgefallen ist, die Nichtmitnahme bemängelt wurde. Weil dann gabs erstens wieder einen satten Anschiß, diesmal garantiert runter bis zum Zugführer und zweitens wurden die 'Messer' dann halt wieder mitgeschleppt.

Allerdings die Hinterlands-Indianer (III.GB) waren immer komplett.
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Sirius » 30. August 2013, 18:41

Karl_Stülpner hat geschrieben:Beim Schießen hab ich auch mal 3 Stück als stille Reserve abgezweigt falls mal eine abhanden kommt, aber auf schwarzem Samt hat die bei uns keiner gehabt, eher gut versteckt das sie von den Sackis nicht gefunden wurden.
Meine hatte ich in der Bäfo.


Als ich während meines Wehrdienstes mit jemandem im Aufenthaltsraum saß, erzählte mir dieser, dass er auf dem Schießplatz ein "Souvenir" mitgehen ließ. Er schilderte mir sein Vorgehen beim MG-Schießen. Vom Ausgabe-Stand, an dem der Munitionsgurt mit aufmunitionierten 15 (?) Patronen empfangen wurde bis zur Schießbahn waren es ca. 20 Meter. Auf diesem Weg hat er eine Patrone abgezweigt. Ich denke, nur beim MG-Schießen war ein solches Abzweigen möglich, ohne dass es die Aufsicht merkte. Beim Schießen mit dem Gewehr wäre das der Aufsicht möglicherweise aufgefallen. Ich selber habe nie etwas abgezweigt.
Sirius
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Sirius » 30. August 2013, 19:01

LEGO hat geschrieben:
Ich gehe mal davon aus, daß die Waffe im Grenzdienst zumindest unterladen wenn nicht durchgeladen war. Dann war ich es so gewohnt, peinlichst darauf zu achten, daß die Waffe gesichert war.
Wäre der Fall eingetreten, daß ich plötzlich hätte schießen müssen, würde wahrscheinlich die eine Sekunde des Entsicherns nicht "kriegsentscheidend" sein.

Wozu muß ich mir also so eine beknackte Konstruktion a la John Wayne einfallen lassen bzw. benutzen. Damit ich noch schneller auf den Flüchtling schießen kann?


Du bist beim BGS gewesen und ihr habt die rot markierten Bezeichnungen verwendet? Merkwürdig, dass ihr andere Bezeichnungen verwendet habt, als beim Militär. Ich kenne nur die Bezeichnungen "teilgeladen" und "fertiggeladen".
Sirius
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon vs1400 » 30. August 2013, 19:33

Spartacus hat geschrieben:
vs1400 hat geschrieben:im sommer war es immer am mann Bild


gruß vom Torsten [hallo]


Ja Torsten und vor allem wo [flash]

Gut zurück zum Thema.

LG

Sparta


hm Spartacus,
bin mal am hang gestürzt und hatte dass teil an der seite. der griff hat sich dann richtig heftig gegen den unteren rippenbogen gepresst und dass war nen geiles gefühl,
wenn man auf schmerzen steht.
beim schnellen laufen hab ichs halt festgehalten, wie das ganze, andere gebammel auch.

gruß vom Torsten [hallo]
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon ex-maja64 » 30. August 2013, 19:46

94 (OvA) hat geschrieben:Allerdings die Hinterlands-Indianer (III.GB) waren immer komplett.


"Hinterlands-Indianer" gab es aber an der Grünen nur zwischen Herbst 1985 und Mitte 1989. Ansonsten waren dort nur Kantenlatscher oder Staber (z.B. edle Knaben).
*ironisch_grins*en kann ich in diesem Thread nur über Jemanden, der in Neiden mit vier vollen Magazinen, eine Tribüne bewacht hat. [laugh] Dieses Erlebniss hat wohl bei ihm dazu geführt, SED-Mitglied bis zum bitteren Ende zu werden!!! [sick]

Ach so, zum Thema, dass Seitengewehr war bei mir stets am Koppel. Aber wie schon richtig bemerkt, andere Zeiten, andere Orte, es gab kein Unisono!

Werde mal weiter wandern, durch die Foren! [super]
ex-maja64
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon vs1400 » 30. August 2013, 19:48

94 (OvA) hat geschrieben:Also die Kragenecken auf dem Bild ohne Seitengewehr sind ja eine Gefährung des Weltfriedens, nur mal so *ironisch_grins*

Ansonsten war Seitengewehr zum GD heute hüh und morgen hott und das noch in jeder GK anders. Falls da einem Posten mal wieder die grüne lange Weile anfiel und er anfing, mit dem 'Messer' zu kämpfen und dabei das Messer verlor (ich habe einige abgebrochene Seitengewehre gesehen), dann gab's erstens einen riesengroßen Anschiß (je nachdem das wievielte 'Messer' es im Ausbildungshalbjahr war auch hoch bis zum Zugführer) und zweitens blieben die dann erstemal eine Weile wieder in der Waffenkammer.
Bis dann bei der nächsten Kontrolle vom vorgesetzten Stäben, also falls es soeinem Raupenschlepper überhaupt aufgefallen ist, die Nichtmitnahme bemängelt wurde. Weil dann gabs erstens wieder einen satten Anschiß, diesmal garantiert runter bis zum Zugführer und zweitens wurden die 'Messer' dann halt wieder mitgeschleppt.

Allerdings die Hinterlands-Indianer (III.GB) waren immer komplett.


das bild entstand unterhalb des großen winterbergs (LTL) nach ner K6 94er
und oben auf dem pattbrocken hat man, so gegen 07:00, das jäckchen ganz, ganz dicht gemacht.

gruß vs ... bin ja froh das dir die trageweise des guckofons nicht aufgefallen ist [hallo]
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon peterB » 30. August 2013, 20:42

Sirius hat geschrieben:
LEGO hat geschrieben:
Ich gehe mal davon aus, daß die Waffe im Grenzdienst zumindest unterladen wenn nicht durchgeladen war. Dann war ich es so gewohnt, peinlichst darauf zu achten, daß die Waffe gesichert war.
Wäre der Fall eingetreten, daß ich plötzlich hätte schießen müssen, würde wahrscheinlich die eine Sekunde des Entsicherns nicht "kriegsentscheidend" sein.

Wozu muß ich mir also so eine beknackte Konstruktion a la John Wayne einfallen lassen bzw. benutzen. Damit ich noch schneller auf den Flüchtling schießen kann?


Du bist beim BGS gewesen und ihr habt die rot markierten Bezeichnungen verwendet? Merkwürdig, dass ihr andere Bezeichnungen verwendet habt, als beim Militär. Ich kenne nur die Bezeichnungen "teilgeladen" und "fertiggeladen".



Bei der Polizei gab es eben andere Bezeichnungen
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon vs1400 » 31. August 2013, 00:19

Interessierter hat geschrieben:Die ganze Problematik in denen sich AGTs befanden ist meiner Meinung nach in dem nachstehend von mir verlinkten Urteil zu ersehen. Die beiden Grenzsoldaten wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Der Einblick der einem dabei aber auch in ihre Denkweise gewährt wird, wirft logischerweise aber auch Fragen auf und deckt auch schonungslos nicht nur den Konflikt der Grenzsoldaten auf, sondern auch einige Widersprüche und er zeigt auch eindeutig auf, daß es nicht nur in Bezug auf Hilfe für Verletzte GVs eben nicht nur an Widrigkeiten oder der Lage des Tatortes lag, daß Verletze nicht schnell und ärztlich versorgt wurden.

Hier nur ein kleiner, erschütternder Auszug aus dem Urteil:

aa) Die Befehlslage schloß - so das angefochtene Urteil - "zur Vereitelung der Flucht auch die bewußte Tötung des Flüchtenden" ein, falls mildere Mittel zur Fluchtverhinderung nicht ausreichten. Daß der Flüchtende den Westteil von Berlin erreichte, war danach "auf jeden Fall und letztlich mit allen Mitteln zu verhindern." In der regelmäßig wiederkehrenden Vergatterung war nach den Feststellungen der "Kernsatz" enthalten: "Grenzdurchbrüche sind auf keinen Fall zuzulassen. Grenzverletzer sind zu stellen oder zu vernichten." Bei der Schulung der Grenzsoldaten galt als Faustregel: "Besser der Flüchtling ist tot, als daß die Flucht gelingt." Das Interesse, die Flucht zu verhindern, hatte hiernach Vorrang vor dem Leben des Flüchtlings. Eine gelungene Flucht war "das Schlimmste, was der Kompanie passieren konnte, da sie der ihr gestellten Aufgabe nicht gerecht geworden wäre." Die Erschießung eines Flüchtlings an der Mauer hatte dagegen "keine negativen Konsequenzen"; sie hat nie zu einem Verfahren gegen den Schützen geführt. Vielmehr wurde der Posten, der eine Flucht, wie auch immer, verhindert hatte, ausgezeichnet und belohnt. Der Tatrichter hat keinerlei Anhaltspunkte dafür gefunden, daß Gerichte, StaatsanwaltBGHSt 39, 1 (11)BGHSt 39, 1 (12)schaften oder andere staatliche Instanzen der DDR jemals beanstandet hätten, der durch die Befehlslage bezeichnete Schußwaffengebrauch überschreite die in § 27 des Grenzgesetzes gesteckten Grenzen.

bb) Daß der Schutz des Lebens von "Grenzverletzern" hinter andere Ziele, auch das Ziel der Geheimhaltung schwerer Verletzungen, zurücktrat, zeigen auch die folgenden Feststellungen des Tatrichters:

Obwohl § 27 Abs. 5 des Grenzgesetzes vorschrieb, das Leben von Personen nach Möglichkeit zu schonen und unter Beachtung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen Erste Hilfe zu gewähren, hat keiner der nach den Schüssen der Angeklagten hinzugekommenen Angehörigen der Grenztruppen und anderer Einheiten S. geholfen, obwohl dieser mehrfach darum bat. Der Verletzte wurde zu einem Turm "geschleift" und dort an einer vom Westen nicht einsehbaren Stelle "abgelegt". S. ist nicht mit dem gewöhnlichen Krankenwagen der "Schnellen medizinischen Hilfe", sondern mit einem Sanitätswagen des Regiments, der zunächst 45 Minuten für die Anfahrt benötigt hatte, abtransportiert worden, und zwar nicht zum nächstgelegenen Krankenhaus, sondern zu dem entfernteren Krankenhaus der Volkspolizei, wo er mehr als zwei Stunden nach den Verletzungen eingeliefert wurde. In dem Sanitätswagen war kein Arzt, weil bei der Anforderung des Wagens nicht mitgeteilt werden durfte, daß jemand schwer verletzt worden war. Bei schneller ärztlicher Hilfeleistung hätte S. gerettet werden können. Die genannten Maßnahmen, die eine erhebliche Verzögerung bewirkten, entsprachen der Befehlslage, die vorrangig nicht an der Lebensrettung, sondern an dem Interesse orientiert war, daß der Vorfall auf beiden Seiten der Grenze unerkannt blieb; möglicherweise galt diese Geheimhaltung als "notwendige Sicherheitsmaßnahme" im Sinne des § 27 Abs. 5 Satz 2 des Grenzgesetzes. Dem Vorrang der Geheimhaltung vor der Lebensrettung entsprach es, daß die Sanitäter die Fahrt nicht ihrem Regimentsarzt melden durften, daß der Zugführer unterschreiben mußte, der Nachtdienst sei ohne besondere Vorkommnisse verlaufen, und daß der Name des Opfers im Eingangsbuch des Krankenhauses sowie auf dem Totenschein nicht BGHSt 39, 1 (12)BGHSt 39, 1 (13)genannt wurde; auch wurde der Vater des Opfers erst am 4. Dezember 1984 vom Tod seines Sohnes unterrichtet.


http://www.servat.unibe.ch/dfr/bs039001.html#Rn022

Meiner Meinung nach drückt auch dieses Urteil aus, daß es zwar die erwähnten Gesetze in der DDR gab, aber daß auch jeder AGT für sich ganz allein entschied ob er traf oder danebenschoß. So wie es Spartacus schon in einem vorhergehenden Beitrag formulierte.

Wenn es unzählige Menschen in der DDR gab ( übrigens zu allen Zeiten ihres Bestehens ), junge und alte Bürger, warum sollten denn sich ausgerechnet AGTs nicht Gedanken über den Sinn und die Rechtmäßigkeit solcher Gesetze machen können ? Warum beantwortete man die Frage - Ob man schießen würde - nicht einfach mit NEIN wenn man nicht in derartige Konflikte kommen wollte ? Wäre die Konsequenz gewesen, in einen anderen Truppenteil zu kommen oder was hätte den Soldaten erwartet ?

Es wäre schön, darauf eine sachliche Antwort zu erhalten und nicht wieder aufzuheulen, man wolle Schuldzuweisungen machen oder man hätte behauptet ALLE Grenzer wären schießwütig gewesen.

" Der Interessierte "


zurück zum thema und falls Wilfried möchte,
kann er ja auch mal ohne link antworten. ( sorry Wilfried ist ne offene kritik, doch nett gemeint.)

in deiner ersten aussage verallgemeinerst du und schreibst " ... in ihre Denkweise ...".
ist das echt deine meinung?

nun hin zum erschütternden auszug des urteils
und ich hab es gelesen Wilfried.
betroffen stelle ich fest, dass ich nicht nur von den eigenen leuten gelinkt wurde.
der anderen seite war klar, dass ich ne infanteriewaffe hatte.
mir nicht, hab ne schützenschnur mit 2 eicheln zu verzeichnen und dummerweise zu viel vertrauen gehabt.
der anderen seite war ja auch klar, dass ich nie hätte schießen dürfen.
warum berichtete man darüber nichts, auf dauer der bestehenden verhältnisse, in den medien?
deine meinung "...daß es zwar die erwähnten Gesetze in der DDR gab, aber daß auch jeder AGT für sich ganz allein entschied ob er traf oder danebenschoß ..."
ist und bleibt für mich bedenklich.
jedoch nur aus dem grund,
dass du dich nur auf "fakten" (theorien) beziehst.
bei diesen urteil blicke ich echt nicht durch Wilfried,
chapó das es dir möglich ist, war.

ich hätte mir gern so menschen wie dich täglich an der grenze gewünscht.
mit deinem wissen, hätte ich nach der ersten postenführerschicht ne sehr deutliche ansage machen können und dass ist keine schuldzuweisung Wilfried.

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon ratata » 31. August 2013, 19:24

Um hier mal Licht in diese Angelegenheit zu bringen . Die Handhabung des Schießbefehles wurde ja in den Jahren der DDR anders ausgelegt .Auch waren die Ausbildung der Grenzer unterschiedlich . Wir Grenzer der 70 iger Jahre hatten eine ganz andere Ausbildung als die Grenzer in den 80 igern.
Als ich 69 zur Ausbildung in Glöwen war , nannte man uns Mot -Schütze mit Grenzerfahrung. Meine kurze Ausbildung zum Waffenuffz. war nur hinsichtlich auf eine ordnungsgemäßen Führung einer Waffenkammer in der Grenzkompanie ausgerichtet . Alles was hier über die Ausrüstung eines Grenzers im Grenzdienst geschrieben wird, wurde in DV .Dienstvorschriften geregelt . Bei der Ausgabe der Bewaffnung für den Grenzdienst wurde genau auf die DV geachtet . In der Befehlsausgabe wurde vom Kompaniechef bzw. vom Diensthabenden festgelegt , welche zusätzlichen Gerätschaften mit in den Grenzdienst zu nehmen sind und wer sie bekommt .
So gehörten eben die 2 Magazine a 30 Schuss , das Seitengewehr zur MPI.
Auch war in DV .vorgeschrieben wer die Waffenkammer betreten darf . Wer die Waffenkammer mit welcher Petschaftschaftnummer zu versiegeln hat .
Bei erfolgten Kontrollen durch Batt. und Reg. wurde aber darauf besonders geachtet . Bei festgestellten Verstößen , gab es dann entsprechende Anschisse.
Das Verhalten am Grenzzaun , wurde uns von den EK,s oder Uffz . beigebracht .
Das ganze politische Theater in der Ausbildung , kotzte doch jeden an , man wollte uns doch 100 % einstellen . Wer hatte denn als junger Mensch damals an erschießen von flüchtenden Menschen gedacht .
Wenn ich heute hier in den Foren lese , wie sich Grenzsoldaten im Grenzdienst verhalten haben ,"""" geschlafen , gesoffen . gegrillt """ , dann frage ich mich manchmal , vielleicht mußten sie auf Menschen schießen , weil sehr unaufmerksam waren ????????????????????. ratata
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Hausfreund » 5. September 2013, 16:59

Volker Zottmann hat geschrieben:Unsere Magazintaschen waren voll und für 4 Magazine genäht. Eins kam dann an die Kalaschnikow...

n'Abend Volker!

Nochmal zur Bestätigung: Vor zehn Minuten lief mir eins dieser Täschchen übern Weg und der junge Mann zeigte mir freundlich das Innenleben: 4 Magazinfächer. Früher hätte es vorne noch eine Befestigung für ein fünftes gegeben.

Tschüß!
Hausfreund
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon vs1400 » 25. Oktober 2013, 23:21

Wosch hat geschrieben:
S51 hat geschrieben:"................................Auch heute auf dem Lande braucht ärztliche Hilfe oft länger als damals am Kanten. Auch Absicht..."?



So kann man sich die "Sch..sse" auch noch schmackhaft machen:
@S51, etwas mehr Sachlichkeit hätte man von Dir erwarten dürfen, diese Unterstellung grenzt schon an Bösartigkeit!
Als ob Du es nicht selber bessen wissen müßtest.
[bloed] [bloed] [bloed]


woran störst du dich Wolfgang?
ein vergleich der aus deiner sicht hinkt, doch leider nicht unreal ist?

ich kenne S51 leider nicht persönlich,
kann ihm jedoch keinesfalls ne bösartigkeit unterstellen.

er berichtet aus seiner zeit und dass vieles nicht so lief, wie gewollt, sollten wir heute nicht personifizieren.

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Interessierter » 4. April 2014, 08:43

Bild

Wenn man Pferde gehabt hätte und nicht so häufig auf den Trick mit der vorgespielten Notdurft hereingefallen wäre, gäbe es die DDR heute noch. [wink]

" Der Interessierte "
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Volker Zottmann » 4. April 2014, 10:46

Zumindest einen Gaul hatte die Grenztruppe am 3. April 1989.
Den Amtsschimmel!

DDR obskur!
So wie meine Frau im Wohnungsamt Harzgerode nicht vorhandenen Wohnraum "verteilte", so wurde in Berlin ein "nicht vorhandener" Schießbefehl kassiert.

Ich habe hier keinesfalls karikiert. Die DDR war so bekloppt! [flash]

Gruß Volker
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Edelknabe » 4. April 2014, 11:23

Der uralte Gaul Schießbefehl lahmte doch schon ne ganze Weile vor sich hin. Da kam doch Interessierter, packte ihm das nagelneue Geschirr mit Schwung auf den wunden und vom Ausschlag befallenen Rücken, zurrte die Gurte fest das der Gaul leichte Not an frischer Luft bekam, dann schwang er sich in den Sattel...uffz, ächz, und breitbeinig da stehend....noch paar Äppel fallen lassend und Interessierter ritt los...wie immer.

Rainer-Maria ja ja fünf vor Zwölf noch bissel nachgedacht...nichts hatte es mehr genützt. Also Erich konnte richtig gut zusammen zählen....warum da....?
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon augenzeuge » 4. April 2014, 13:58

Ja, der Herr Streletz, was traut er sich denn so plötzlich? Da bestätigt der Kerl indirekt den alten Schießbefehl....[shocked]

AZ
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Nostalgiker » 4. April 2014, 15:14

Das sehe ich etwas anders.
Herr Strelitz sagt hier lediglich das der Waffengebrauch zur Abwehr unmittelbarer Gefährdung von Leib und Leben des Grenzsoldaten durch selbigen in der Vergangenheit sehr großzügig gehandhabt und ausgelegt wurde und keineswegs "gibt er zu" das es sich dabei um einen ominösen Schießbefehl handelt.

Thoth
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
Aber damit sind diese Hoffnungen nicht erledigt. Stefan Hermlin

Freiheit ist nur ein anderes Wort dafür, dass man nichts zu verlieren hat. Janis Joplin

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon augenzeuge » 4. April 2014, 15:47

Thoth hat geschrieben:Das sehe ich etwas anders.
Herr Strelitz sagt hier lediglich das der Waffengebrauch zur Abwehr unmittelbarer Gefährdung von Leib und Leben des Grenzsoldaten durch selbigen in der Vergangenheit sehr großzügig gehandhabt und ausgelegt wurde und keineswegs "gibt er zu" das es sich dabei um einen ominösen Schießbefehl handelt.

Thoth


Thoth, dass er den "Schießbefehl" überhaupt als solchen erwähnt, ist schon entlarvend. Und ich lese daraus, dass der Waffeneinsatz in der Vergangenheit keineswegs nur bei Bedrohung des eigenen Lebens durchgeführt wurde, sonst würde er es für die Zukunft nicht explizit erwähnen müssen, "dass nur dann geschossen wird, wenn.....".

Er stellt ganz eindeutig klar, dass man niemanden mehr in den Rücken schießen darf, der nur weg rennt, wenn es den "Schießbefehl" nicht gibt. (Und das es ihn nicht gibt, wurde mehrfach von Vertretern des Politbüros zuvor behauptet...) Daher stellt er die Praxis der Vergangenheit, bei der es ausschließlich Belobigungen für derartige rücksichtslose Taten gab, in Frage.

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Nostalgiker » 4. April 2014, 16:11

Er erwähnt nicht sondern er stellt fest! nämlich das es keinen gab und gibt.

Thoth
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
Aber damit sind diese Hoffnungen nicht erledigt. Stefan Hermlin

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Spartacus » 4. April 2014, 17:47

Thoth hat geschrieben:Er erwähnt nicht sondern er stellt fest! nämlich das es keinen gab und gibt.

Thoth


Ach ja und was ist das dann Thoth?

Dienstanweisung vom 3. Dezember 1974 für die „Einsatzkompanie“ der Hauptabteilung I „NVA und Grenztruppen“ des MfS


Bild


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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Edelknabe » 4. April 2014, 18:04

Besser nochmal lesen Spartacus mit:

"für die „Einsatzkompanie“ der Hauptabteilung I „NVA und Grenztruppen“ des MfS"

Waren das die normalen Wehrpflichtigen? Ne, das waren Sie nicht.Also erledigt der Fall...Einspruch somit abgewiesen.

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Nostalgiker » 4. April 2014, 18:20

Spartacus hat geschrieben:
Thoth hat geschrieben:Er erwähnt nicht sondern er stellt fest! nämlich das es keinen gab und gibt.

Thoth


Ach ja und was ist das dann Thoth?

Dienstanweisung vom 3. Dezember 1974 für die „Einsatzkompanie“ der Hauptabteilung I „NVA und Grenztruppen“ des MfS


Bild


Ein nicht verifizierbarer Text auf irgendeinem Durchschlagpapier. Was soll das bitte beweisen? Sowas stümperhaftes hat noch nicht mal Kujau abgeliefert .
Dienstanweisungen, auch im zivilen Bereich, sahen technisch-formal ein klein wenig anders aus.

Thoth
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Aber damit sind diese Hoffnungen nicht erledigt. Stefan Hermlin

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Spartacus » 4. April 2014, 18:23

Edelknabe hat geschrieben:Besser nochmal lesen Spartacus mit:

"für die „Einsatzkompanie“ der Hauptabteilung I „NVA und Grenztruppen“ des MfS"

Waren das die normalen Wehrpflichtigen? Ne, das waren Sie nicht.Also erledigt der Fall...Einspruch somit abgewiesen.

Rainer-Maria


Deswegen habe ich es doch extra hingeschrieben, denn die wurden doch an der Grenze eingesetzt, oder etwa nicht?

Und wieso sollte für die, etwas anderes gelten, als für jeden anderen Grenzer auch? Haa?

Waren das so spezielle "Jagdkommandos", nach deiner Denke, oder was? Na der Neun wird sich bedanken.

Du betonst doch immer, das ihr unter Befehl standet, eben auch als " normale Wehrpflichtige", also wieso machst
du da jetzt einen Unterschied?

LG

Sparta


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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon pentium » 4. April 2014, 18:25

Stimmt, ist eine Dienstanweisung für die HA I, das ist eine andere Feldpostnummer!
Aber ich komme mal kurz zur Kavallerie!
Bei der Deutschen Grenzpolizei und dem Kommando Grenze der NVA gab es bis Februar 1970 Pferde. Diese wurden im Rahmen der Streifen (berittene Streife) oder als Gespanne (neben der Inanspruchnahme von Fremdleistungen) zur Bearbeitung des 10m-Streifens bzw. später des K6-Spursicherungsstreifens eingesetzt.

Auf Befehl des Chefs der Grenztruppen der DDR wurden die letzten Dienstpferde bis zum 28.02.1970 im Pferdedepot Mühlhausen ausgesondert. Das Depot Mühlhausen wurde zum 31.03.1970 aufgelöst. Die Pferde wurden an die örtlichen VVB-Tierzucht-Handelskontore veräußert. Die Ausrüstung, Gespannwagen, landwirtschaftlichen Geräte, etc. an die örtlichen Land- und Forstwirtschaftsbetriebe verkauft.

Quelle:
http://www.neues-forum.info/index.php?t ... enztruppen

Soviel zur Kavallerie!

mfg
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*Dos Rauschen in Wald hot mir'sch ageta, deß ich mei Haamit net loßen ka!* *Zieht aah dorch onnern Arzgebirg der Grenzgrobn wie ene Kett, der Grenzgrobn taalt de Länder ei, ober onnere Herzen net!* *Waar sei Volk verläßt, daar is net wert, deß'r rümlaaft of daaner Erd!*
Anton Günther

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Spartacus » 4. April 2014, 18:29

Thoth hat geschrieben:
Ein nicht verifizierbarer Text auf irgendeinem Durchschlagpapier. Was soll das bitte beweisen? Sowas stümperhaftes hat noch nicht mal Kujau abgeliefert .
Dienstanweisungen, auch im zivilen Bereich, sahen technisch-formal ein klein wenig anders aus.

Thoth


Und nun, reicht dir das?

http://de.wikisource.org/wiki/Dienstanw ... Fbefehl%29

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Nostalgiker » 4. April 2014, 18:42

Seit wann ist Wiki die neue Bibel*?

Es reicht mir nicht.

Thoth

*das die Bibel im Interesse bestimmter Gruppen geschönt wurde ist inzwischen auch bewiesen ......
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
Aber damit sind diese Hoffnungen nicht erledigt. Stefan Hermlin

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon pentium » 4. April 2014, 18:45

Und diese Wiki hat es von der Bild
wie man lesen kann!

Quelle: Digitalisat der BILD-Zeitung

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon augenzeuge » 4. April 2014, 18:46

Thoth hat geschrieben:Er erwähnt nicht sondern er stellt fest! nämlich das es keinen gab und gibt.

Thoth


"Es darf nicht auf Menschen geschossen werden, wenn es keinen Schießbefehl gibt".
Das impliziert, das es in der Vergangenheit anders war....denn da durfte man es nicht nur, man verlangte es, und der Schütze wurde belobigt!

Fakt ist, es wurde kurz zuvor Gueffroy erschossen, von hinten....ohne Gewalt gegen AGT. Das dürfte es dann nach Strelez Aussage nicht mehr geben.

Man könnte auch die Aussage umgekehrt ausdrücken:"Es darf auf Menschen geschossen werden, wenn es einen Schießbefehl gibt. Das wäre dann die Entlarvung..... [wink]
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Nostalgiker » 4. April 2014, 19:05

AZ, ich möchte Dich nicht von Deinem Irrglauben abbringen das es explizit einen Schießbefehl gab. Wenn es Deinem Seelenheil zugänglich ist glaube einfach weiter daran.
Thema durch.

Thoth
Ich nehme zur Kenntnis, das ich einer Generation angehöre, deren Hoffnungen zusammengebrochen sind.
Aber damit sind diese Hoffnungen nicht erledigt. Stefan Hermlin

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Psychologen haben herausgefunden, dass Menschen, die immer bei anderen auf die Rechtschreibfehler hinweisen, eine Persönlichkeitsstörung haben und unzufrieden mit ihrem Leben sind. Netzfund
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Volker Zottmann » 4. April 2014, 19:21

Thoths Aussagen zum Schießbefehl sind an Beschönigung und Dreistigkeit unüberbietbar.
Ich wurde nur eine Woche 1971 zum Wachdienst vergattert. Und selbst dort ab es täglich, für uns mündlich ausgesprochen einen Schießbefehl!

Nachdem nun nach der Vereinigung schon kaum ein verantwortlicher General zur Verantwortung gezogen wurde, erdreisten sich damals Beifall Klatschende heute, die erschossenen Opfer zu verhöhnen. Selbst die damaligen Grenzsoldaten kapieren nicht, dass sie nun als alleinige fingerkrümmende Sündenböcke am Pranger stehen sollen. Edelknabe, VS1400 und andere Grenzsoldaten, klatscht einem Thoth und seiner verklärenden Verharmlosung nur weiter Beifall, auch wenn ihr selbst ans Messer geliefert werdet.

Gruß Volker
Volker Zottmann
 

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