Die Kriminalität in der Bundesrepublik Deutschland- Polizeiliche Kriminalstatistik -
1 Allgemeine Hinweise
Auf der Homepage des Bundeskriminalamtes (BKA) (
http://www.bka.de) ist über den Pfad „Aktuelle Informationen/Statistiken und Lagebilder“ die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zu finden.
Seit dem Berichtsjahr 2012 stehen dort auch eine Vielzahl von Tabellen zu Fällen, Tatverdächtigen und Opfern sowie Zeitreihen zum Abruf bereit.
Gemäß Bundesgleichstellungsgesetz § 4 Abs. 3 soll in Rechts- und Verwaltungsschriften sowie im dienstlichen Schriftverkehr die Gleichstellung von Frauen und Männern sprachlich zum Ausdruck gebracht werden. Diese Vorgabe wird analog auch auf diese Publikation angewandt. Folgende Gegebenheiten müssen jedoch berücksichtigt werden:
- Geschlechtsspezifische Formulierungen können nur verwendet werden, wenn die Texte in der Formulierungshoheit der Autorin/des Autors liegen.
- Katalogwerte sind definierte Begriffe und können in dieser Publikation nicht – abweichend von der getroffenen Festlegung – in geschlechtsspezifischen Schreibweisen verwendet werden (Katalogwerte werden in Anführungszeichen dargestellt).
- Zitate aus anderen Vorschriften/Publikationen/Texten, die nicht geschlechtsspezifisch formuliert sind, können ebenfalls nicht geändert werden.
Datenvergleiche
Die Tabellen der PKS werden auf Basis der Einzeldatensätze in den Landeskriminalämtern und dem BKA nach festgelegten Regeln erstellt. Systembedingt können die auf Bundesebene ermittelten Werte geringe Abweichungen zu den in den Ländern veröffentlichten Daten aufweisen.
Aufgrund von Auf- bzw. Abrundungen bei Prozentzahlen ergibt sich unter Umständen bei der Addition der jeweiligen Prozentzahlen ein Wert ungleich 100 Prozent.
Änderungen in Rechtsvorschriften, aber auch bei den Erfassungsmodalitäten führen oftmals zu Einschränkungen in der Vergleichbarkeit der Daten mit den Vorjahren. In Tabellen, in denen Entwicklungen dargestellt sind, werden die betroffenen PKS-Schlüssel entsprechend gekennzeichnet. Eine korrespondierende Kennzeichnung der übergeordneten Schlüssel bzw. der Summenschlüssel erfolgt in der Regel nicht.
Betrachtungszeitraum der Kriminalitätsentwicklung2 Ziel, Inhalt, Aussagekraft und BesonderheitenZiel:
Die PKS dient- der Beobachtung der Kriminalität insgesamt und einzelner Deliktsarten, des Umfangs und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises sowie der Veränderung von Kriminalitätsquotienten,
- der Erlangung von Erkenntnissen zur vorbeugenden und verfolgenden Kriminalitätsbekämpfung, für organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie für kriminologischsoziologische Forschungen und kriminalpolitische Maßnahmen.
Der Zeitraum für die Betrachtung der Kriminalitätsentwicklung ist auf 15 Jahre festgelegt.
InhaltDie PKS ist eine sogenannte Ausgangsstatistik. Das bedeutet, dass in ihr die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche und der vom Zoll bearbeiteten Rauschgiftdelikte, abgebildet werden und eine statistische Erfassung erst bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt.
Nicht enthalten sind Staatsschutzdelikte, Verkehrsdelikte (mit Ausnahme der Verstöße gegen §§ 315, 315b StGB und § 22a StVG), Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden, Ordnungswidrigkeiten und Verstöße gegen strafrechtliche Landesgesetze, mit Ausnahme der einschlägigen Vorschriften in den Landesdatenschutzgesetzen.
Delikte, die nicht zum Aufgabenbereich der Polizei gehören (z.B. Finanz- und Steuerdelikte) bzw. unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und ausschließlich von ihr bearbeitet werden (z.B. Aussagedelikte), sind ebenfalls nicht in der PKS enthalten.
Die PKS enthält insbesondere Angaben über- Art und Anzahl der erfassten Straftaten,
- Tatort und Tatzeit,
- Opfer und Schäden,
- Aufklärungsergebnisse,
- Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und andere Merkmale der Tatverdächtigen.
Die Aussagen beziehen sich, soweit nicht anders vermerkt, auf das Bundesgebiet insgesamt.
AussagekraftDie Aussagekraft der PKS ist insbesondere durch folgende Punkte begrenzt:
DunkelfeldIn der PKS wird nur das sogenannte Hellfeld – also die der Polizei bekannt gewordene Kriminalität – erfasst. Aufgrund fehlender statistischer Daten kann das sogenannte Dunkelfeld – die der Polizei nicht bekannt gewordene Kriminalität – in der PKS nicht abgebildet werden.
Änderungen im Anzeigeverhalten der Bevölkerung oder in der Verfolgungsintensität der Polizei können die Grenze zwischen dem
Hell- und Dunkelfeld verschieben, ohne dass sich der Umfang der tatsächlichen Kriminalität verändert hat. Sogenannte Viktimisierungssurveys – bei denen zufällig ausgewählte Personen aus der Bevölkerung u. a. dazu befragt werden, ob sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums Opfer von Straftaten geworden sind – erlauben es, den Umfang des kriminalstatistischen Dunkelfeldes abzuschätzen.
Durch wiederholte Befragungen dieser Art kann festgestellt werden, ob sich die Relation von Hell- und Dunkelfeld verändert hat. Bislang wurden unter Beteiligung des BKA drei bundesweite Viktimisierungssurveys in den Jahren 2012, 2017 und 2020 durchgeführt. Dabei stellt der Viktimisierungssurvey des Jahres 2020 den Auftakt zu der periodisch angelegten Studie „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland (SKiD)“ dar, die das BKA in Zusammenarbeit mit den Polizeien der Länder durchführt.
Die zentralen bundesweiten Ergebnisse des ersten Zyklus wurden im November 2022 im Rahmen einer Bundespressekonferenz
vorgestellt und in einem ausführlichen Bericht veröffentlicht. Über die Erkenntnisse dieser ersten Befragungswelle hinaus werden durch zukünftige Wiederholungen der Studie Veränderungen und langfristige Entwicklungen des Kriminalitätsaufkommens und Sicherheitsgefühls in der Gesellschaft identifiziert werden können. Im Rahmen der zweiten Erhebungswelle von SKiD wurde am 19. Februar 2024 mit der Kontaktierung der Befragten in der Bevölkerung begonnen.
EinflussfaktorenFolgende Aspekte können die Entwicklung der Zahlen in der PKS beeinflussen:
- Anzeigeverhalten (zum Beispiel unter Versicherungsaspekten),
- polizeiliche Kontrollintensität,
- Änderung der statistischen Erfassung,
- Änderung des Strafrechts,
- echte Kriminalitätsänderung.
Die PKS bietet kein exaktes Spiegelbild der Kriminalitätswirklichkeit, sondern eine je nach Deliktsart mehr oder weniger genaue Annäherung an die Realität.
Erfassungs-/BewertungskriterienDie Erfassung in der PKS erfolgt vorrangig anhand gesetzlicher Tatbestände und nur eng begrenzt auch unter kriminologischen Gesichtspunkten. Die Registrierung erfolgt bei Abgabe des Vorgangs an die Staatsanwaltschaft. Die Aktualität der PKS
wird daher durch Straftaten mit langer Ermittlungsdauer gemindert.
Die PKS beruht auf dem Erkenntnisstand bei Abschluss der polizeilichen Ermittlungen. Straftaten werden zum Teil von der Polizei, insbesondere wegen des unterschiedlichen Ermittlungsstandes, anders bewertet als von der Staatsanwaltschaft oder den Gerichten. Deswegen und auch aufgrund unterschiedlicher Erfassungszeiträume und -grundsätze lässt sich die PKS mit den Rechtspflegestatistiken der Justiz (z.B. Verurteiltenstatistik) nicht vergleichen.
Die PKS differenziert zwischen deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen. Kriterium ist die Staatsangehörigkeit. Ein eventueller Migrationshintergrund wird nicht berücksichtigt, da aufgrund der Freiwilligkeit einer entsprechenden Angabe eine durchgängige Erfassung nicht gewährleistet ist.