Hallo Ernest, hallo manudave, möchte noch einiges zu meinem Beitrag ergäzen, was ich gestern schon geschrieben hatte, aber plötzlich die Systemmeldung bekam, ich könne an meinem Beitrag nichts mehr ändern.
Wenn jemand in Ungarn vor Gericht angeklagt ist, selber Verbrechen in der kommunistischen Zeit gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, und es wird ihm zweifelsfrei nachgewiesen, muss er mit rechtskräftiger Verurteilung wegen seiner Tat rechnen. Als Angeklagter muss ihm aber genau nachgewiesen werden. Und er darf nach ungarischem Recht als Beschuldigter auch zur Tat schweigen oder die Tat abstreiten, unterliegt sogar nicht der Wahrheitspflicht. Also was soll ein zusätzliches Gesetz, dass nur den Bestand, dass jemand öffentlich leugnet, dass es seiner Meinung nach solche Verbrechen gegeben habe, schon unter Strafe stellt?
Wir haben ähnliche Gesetze in Deutschland. So ist Leugnung der Verbrechen der Nazis und das Bestreiten der Verfolgung der jüdischen Bevölkerung und der Völkermord an ihnen - sechs Millionen Juden brachten die Nazis auf grausame Weise um - verboten und kann mit Bestrafung geahndet werden. Meist sind es Mitglieder von rechtsradikalen Parteien wie NPD und DVU oder anderer neonazistischer Gruppierungen, die die Verbrechen der Nazis in Frage stellen oder gar bestreiten. Aber in der Bekämpfung des Rechtsradikalismus scheint der Staat sich selber ein Bein zu stellen. Denken wir daran, dass das Verbot der NPD vor Jahren daran gescheitert ist, dass im Parteivorstand und an anderen wichtigen Führungsstellen der NPD auch etliche V-Männer des Verfassungsschutzes saßen. Mit anderen Worten, die NPD hätte sich rechtlich mit versprechendem Erfolg gegen ihr Verbot mit der Begründung wehren können: Die Parteiführung sei von konspitaiven Kräften eines staatlich geführten und betriebenen Organ wie dem Verfassungsschutz "geführt" sogar mit "angestiftet" worden.
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gruß hp