karnak hat geschrieben:Ich gehe mal davon aus der Donald hat seine besten Zeiten hinter sich. Wir werden wohl bald mit einer Eilmeldung wach werden, der Präsident ist erkrankt und muss sich einer medizinischen Behandlung unterziehen.
Ja und...
Bei einer ernsthaften Erkrankung des US-Präsidenten greifen festgelegte verfassungsrechtliche Mechanismen, die darauf ausgelegt sind, die Kontinuität der Regierung sicherzustellen.
Hier sind die wichtigsten Punkte:
Übertragung der Amtsgeschäfte (25. Zusatzartikel): Ist der Präsident temporär handlungsunfähig (z. B. bei einer Operation), kann er dies schriftlich an den Vizepräsidenten und den Kongress übermitteln. Der Vizepräsident übernimmt dann als "amtierender Präsident".
Feststellung der Amtsunfähigkeit: Kann oder will der Präsident seine Unfähigkeit nicht selbst erklären, kann der Vizepräsident gemeinsam mit einer Mehrheit des Kabinetts den Kongress informieren. Dann übernimmt der Vizepräsident sofort.
Tod oder Rücktritt: Stirbt der Präsident, tritt zurück oder wird seines Amtes enthoben, wird der Vizepräsident sofort und dauerhaft neuer Präsident der Vereinigten Staaten.
Regierungshandeln: Während einer Erkrankung läuft das Tagesgeschäft im Weißen Haus weiter, oft koordiniert durch den Stabschef, während der Vizepräsident wichtige Entscheidungen trifft oder politische Termine übernimmt.
Informationspolitik: Die Gesundheit des Präsidenten gilt als Staatsgeheimnis, dennoch wird das Weiße Haus medizinische Updates veröffentlichen, wobei das Ausmaß der Transparenz historisch stark variiert.
Deutsches Ärzteblatt
Hintergrund: Diese Regeln wurden geschaffen, um Krisenzeiten zu überbrücken und ein Machtvakuum zu verhindern. Das Verfahren ist im 25. Zusatzartikel zur US-Verfassung detailliert geregelt.
Wikipedia

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