pentium hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Ich sag ja, die Leute reden Unsinn. Und sie reden es nach.
Es gibt nach keiner Vorschrift einen Leiterbeauftragten.
Nun, dann muss die Fürsorgepflicht fallen, die Arbeitgeber haben. Das ist nicht umsetzbar.
AZ
Arbeitgeberverbände wollen die Leiterbeauftragten kippen
Der Bundesverband der Arbeitgeberverbände (BDA) sieht beim Arbeitsschutz große Möglichkeiten, um Bürokratie abzubauen. Jährlich könnten Unternehmen in Deutschland dadurch um rund eine Milliarde Euro
entlastet werden.
https://www.staatsanzeiger.de/nachricht ... en-kippen/
Nun akzeptiere doch bitte, dass es keinen Leiterbeauftragten gibt. Kein Unternehmen muss diesen haben.
Es gibt nur eine befähigte Person,welche Leitern 1x im Jahr auf ordentlichen Zustand prüfen muss. Das ist jedoch kein Leiterbeauftragter, den gibt es nicht.
Für diese Ausbildung und Tätigkeit entstehen dem Unternehmen kaum Kosten.
Ich kann dir gern mitteilen, welche Kosten den Unternehmen entstehen, wenn sie Leiterunfälle haben, bzw wie oft diese passieren.
AZ

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