Hydraulischer Abgleich, Methode B

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Hydraulischer Abgleich, Methode B

Beitragvon Dille » 4. November 2024, 17:31

Hat jemandd von euch Erfahrung mit dem "Hydraulischen Abgleich, Methode B" für Heizungsanlagen ??

Ich schlage mich gerade damit herum, es scheint auf diesem Gebiet einen Wildwuchs zu geben, jeden-
falls keinerlei Richtwerte einer Innung etc. Ich hatte Angebote von 1.000,- Euro pauschal, 4,- Euro
pro m2 Wohnfläche (entspricht ca. 650,- Euro), und am Krassesten 1.700,- Euro -- im Bayerischen Wald
fand ich dann eine Anzeige für 399,- €uro. Habe das natürlich gewählt, macht etwas mehr Arbeit für
mich, alle Werte bereitzustellen -- aber was macht man nicht alles für einen Vorteil von max. 1.300,-
Euro ?? (ein Tag intensive Arbeit für mich)
Und nicht einmal das ist sicher -- vielleicht erwarten auch die anderen Anbieter daß man ihnen alles
auf dem Silbertablett serviert, und sie dann nur die Angaben in ihr (kostenloses ?) Software- Programm
eingeben müssen ???
Nun, die für 399,- Euro ermittelten Werte für die einzelnen Heizkörper müssen allerdings noch in den
einzelnen Heizkörpern eingestellt werden --- und am wichtigsten : ich muß das noch von einem zerti-
fizierten Installateur bescheinigt bekommen (um die Förderung abzugreifen).

Irgendwelche Erfahrungen ??

Gruß, Dille
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Re: Hydraulischer Abgleich, Methode B

Beitragvon augenzeuge » 4. November 2024, 17:38

Nun, ich habe dafür vor 4 Jahren bezahlt.

Über ein Programm am PC wurden die Räume eingestellt, je nach Nutzung der Heizung.
Dann mussten nicht nur alle Ventile an den Heizungen erneuert werden, auch das gesamte letzte Endstück musste mit Dichtung erneuert werden.
Die Einstellung der Ventile erfolgte danach. Pro Heizkörper hat man etwa 10-12min gebraucht.

Die Bescheinigung bekam ich dann umgehend. Förderung war schnell erledigt.
Kosten lagen bei 800 EUR.

Ob dir das ein Monteur pauschal bescheinigt, wage ich zu bezweifeln.

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Re: Hydraulischer Abgleich, Methode B

Beitragvon Dille » 4. November 2024, 18:05

Bist du sicher, daß es bei dir um "Methode B" ging ?? Ist erst seit 1.1.2023 Pflicht !! Ansonsten sind
bei mir alle Ventile bereits getauscht, und mir ist bewußt, daß ein zertifizierter Installateur die
berechneten Einstellungen vornehmen oder mindestens anschauen und bestätigen muß.
Bin gespannt, was der dafür nun wieder noch aus mir herausleiern will !!

Gruß, Dille
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Re: Hydraulischer Abgleich, Methode B

Beitragvon augenzeuge » 4. November 2024, 18:56

Nein, Dille, ich bin mir da gar nicht sicher.

Das waren nur meine Erfahrungen zum Thema. Mehr weiß ich dazu nicht.

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Re: Hydraulischer Abgleich, Methode B

Beitragvon ratata » 8. November 2024, 07:36

Hallo Dille , es gibt doch Heizungsforen wo man mitlesen kann . . Lt. Google sollte solcher Abgleich nicht mehr als 650 Euro kosten. Die Preise richten sich ja nach Größe ,des Hauses . Schweine teuer wird der Abgleich wenn Teile erneuert werden. Vor 3 Jahren habe ich eine neue Heizung einbauen müssen , Therme und WW -Boiler . Schon vor 20 Jahren hatte ich bei der damaligen Heizung die Voreingestellten Ventile selber geändert. Die damalige Firma hat die Heizkörper so eingebaut , wie sie gekauft wurden. Berechnungen fand ich im Net . Danach hatte ich in den einzelnen Räumen die Voreinstellung geändert. Heute nach dem ich nun 3Jahre die neue Heizung habe , bin ich erstmal mit der Einstellung der Therme fertig. Auch hier wurde die Heizung wie vom Werk geliefert eingebaut . Die Monteure halten von einen hydraulischen Abgleich nicht viel. Denn sollte man sich nach erfolgten Abgleich für eine andere Einstellung der Ventile entscheiden , war der Abgleich umsonst. Wichtig ist doch erstmal, die Heizungstherme richtig einzustellen . MfG ratata
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Re: Hydraulischer Abgleich, Methode B

Beitragvon Dille » 9. November 2024, 17:43

Alles schön und gut --- aber Voraussetzung für die Auszahlung der Förderungsgelder
ist der zertifizierte Ausgleich Methode B !!

Gruß, Dille
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Re: Hydraulischer Abgleich, Methode B

Beitragvon augenzeuge » 9. November 2024, 17:59

Dille hat geschrieben:Alles schön und gut --- aber Voraussetzung für die Auszahlung der Förderungsgelder
ist der zertifizierte Ausgleich Methode B !!

Gruß, Dille


Ich hab nochmal in den alten Unterlagen von 2020 nachgesehen.
Bei mir war es vorgeschrieben (Fördertatbestand 2), dass der hydr. Abgleich durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird!
Die Methode musste nicht angegeben werden.

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