augenzeuge hat geschrieben:wurden 37 Hochspannungsmasten gesprengt.
Kleiner Unterschied zu dem, was passiert ist, oder?
Sorry, auch du überzeugst mich nicht. Und die Presse ist da mehrheitlich meiner Meinung, es war ein Brandanschlag, mehr nicht!
dass Straftaten, namentlich auch gegen Zivilpersonen, die mit der Absicht begangen werden, den Tod oder schwere Körperverletzungen zu verursachen, oder Geiselnahmen, die mit dem Ziel begangen werden, die ganze Bevölkerung, eine Gruppe von Personen oder einzelne Personen in Angst und Schrecken zu versetzen, eine Bevölkerung einzuschüchtern oder eine Regierung oder eine internationale Organisation zu einem Tun oder Unterlassen zu nötigen,
Nichts davon trifft zu!
AZ
Was willst du denn immer mit der UN Resolution?
Was als Terrorismus zu bezeichnen ist und was nicht, dazu gibt es weder in der politischen Praxis noch in der Forschung eine einheitliche Definition.[7][8] In den Sozialwissenschaften gibt es mehrere Definitionsversuche, die sich bei aller Unterschiede doch gegenseitig überlappen. Der einen, von Henner Hess und Sebastian Scheerer vertretenen Definition nach, handelt es sich bei Terrorismus um „(1) eine Reihe von vorsätzlichen Akten direkter, physischer Gewalt, die (2) punktuell und unvorhersehbar, aber systematisch (3) mit dem Ziel psychischer Wirkung auf andere als das physisch getroffene Opfer (4) im Rahmen einer politischen Strategie ausgeführt werden“.[9] Scheerer und Hess beziehen ausdrücklich Akte von „Staatsterrorismus“ in ihre Definition mit ein und unterscheiden diesen Terrorismus „von oben“ vom „revoltierenden“ Terrorismus „von unten“.[10] Peter Waldmann hingegen z. B. reserviert den Begriff Terrorismus zwar für „Gewaltanschläge aus dem Untergrund“[11], doch besteht Einigkeit über das Ziel einer „psychischen Wirkung“ über die physischen Opfer hinaus (Waldmann spricht von einer angestrebten „Schockwirkung“). Auch Armin Pfahl-Traughber möchte möglichen vom Staat ausgehenden Terror nicht als Terrorismus bezeichnen - er unterscheidet daher den Terror staatlicher Akteure vom Terrorismus unterstaatlicher Gruppen.[12] Auch für ihn ist jedoch entscheidend, dass für terroristische Akte nicht der gewaltsame Akt an sich das entscheidende Merkmal ist, sondern deren psychische Schreckenswirkungen. So bleiben als gemeinsames Merkmal aller sozialwissenschaftlichen Definitionen der politische Gehalt sowie das Ziel psychischer Wirkungen.
Umstrittener sind juristische Definitionsversuche. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erarbeitete 2004 in Resolution 1566 eine völkerrechtlich verbindliche Definition,[13] wenngleich sie bislang noch keine umfassende Anerkennung gefunden hat. Die Grenze zwischen „Widerstandskämpfer“ und „Terrorist“ ist weltanschaulich geprägt und daher oft strittig. Der Soziologe Henner Hess findet in der Begrifflichkeit ein Problem, da es im Auge des Betrachters läge. Wen manche als Terroristen nennen, können andere als „Gotteskrieger“, Revolutionär oder Freiheitskämpfer definieren. Richard Reeve Baxter, ehemaliger Richter am Internationalen Gerichtshof, äußerte sich wie folgt: Wir haben Grund zu bedauern, dass uns ein juristischer Begriff des Terrorismus jemals auferlegt wurde. Der Begriff ist unpräzise; er ist mehrdeutig; und vor allem dient er keinem entscheidenden juristischen Zweck.[14]
So existiert für nahezu jeden Staat eine andere Definition von Terror. In den USA gelten darüber hinaus verschiedene Definitionen der einzelnen Behörden.[15] Dabei spiegelt die Definition die Prioritäten und besonderen Interessen der jeweiligen Behörde. So begreift das US-Außenministerium gewaltsame Akte dann als terroristisch, wenn sie sich gegen Nichtkombattanten richten, während das Ministerium für Innere Sicherheit schon dann von Terror spricht, wenn wichtige Infrastruktur angegriffen wird.[16]
Im Jahre 1988 existierten bereits 109 verschiedene Definitionen des Wortes „Terror“ und diese Anzahl dürfte speziell nach dem 11. September 2001 weiter gestiegen sein.[17] Einige Terrorismusforscher unterscheiden zwischen den Begriffen „Terrorismus“ und „Terror“. Demnach wird eine gewaltsame Methode als Terror verstanden, wenn sie von einem Staat angewendet wird, was auch als Staatsterrorismus bezeichnet wird. Diese Bezeichnung ist aber zumindest in den anderen Definitionen nicht enthalten. In der Terrorismusforschung wird Terrorismus als gewaltsame Methode verstanden, die nicht zuletzt gegen Zivilisten und zivile Einrichtungen gerichtet ist. Der Freiheits- oder Widerstandskämpfer wendet zwar physische Gewalt an, doch beschränkt er sich dabei vornehmlich auf militärische Ziele und beabsichtigt damit unmittelbar die Ziele seiner Organisation zu erreichen. Im Gegensatz dazu geht es dem Terroristen primär um die psychischen Folgen der Gewaltanwendung. Die Violenz des Terroristen ist kommunikativ und indirekt, der Terrorist kann sein Ziel nur über Umwege erreichen. Seine Kommunikation ist an sein Opfer, das ein Staat und seine Apparate sein kann, oder auch Zivilisten gerichtet. Der Widerstands- oder Freiheitskämpfer beschränkt sich dabei vornehmlich auf militärische Ziele.
Nach Carsten Bockstette kann Terrorismus wie folgt verstanden werden: „Erst die Verkopplung mit den Massenmedien macht den Terrorismus zu einer weltweit politisch-militärischen Strategie. [...] Terrorismus ist der nachhaltige und verdeckt operierende Kampf auf allen Ebenen durch die bewusste Erzeugung von Angst durch schwerwiegende Gewalt oder der Androhung derselben, zum Zweck der Erreichung eigener politischer Ziele. Dies geschieht unter teilweiser Nichtachtung von existierenden Konventionen der Kriegsführung. Hierbei wird versucht, höchstmögliche Publizität zu erlangen [...].“[3] Demnach ist die Erzeugung von Schrecken ein wichtiger Bestandteil der Definition.
Bockstette weiter: „Terrorismus kann ein Teil eines asymmetrischen Konfliktes sein und trägt einen Konflikt mit geringfügigen Ressourcen gegen eine deutlich überlegende Macht mit gewaltsamen Mitteln aus dem Untergrund aus. Oft proklamieren terroristische Gruppen für sich selbst, Guerilleros zu sein und einen Partisanenkampf mit unkonventionellen Methoden des Gewaltgebrauchs aufgrund ihrer militärischen Unterlegenheit führen zu müssen. Terroristen allerdings sind im Vergleich zu Partisanen normalerweise nicht in der Lage, eine direkte militärische Konfrontation zu überstehen und meiden diese, da sie dem Gegner anzahl- und ausrüstungsmäßig unterlegen sind. Terroristen setzen im Gegensatz zu Partisanen, nicht auf die physischen, sondern schwerpunktmäßig auf die psychischen Folgen ihrer Anschläge [...]“.[3]
Nach der umfangreichen Definition von Pehlivan ist Terrorismus „[…] die Erzeugung von Schrecken
als ein Mittel des Widerstandes (ultima ratio) durch den auf längere Zeit angelegten und zentral gelenkten Zusammenschluss von mehr als zwei Personen
zur Erreichung eines bestimmten (politischen) Zieles, das entweder auf einer sozialrevolutionären, nationalistischen oder religiösen Ideologie oder auf einer separatistischen Motivation (Sezession-Autonomie) basiert
durch Anwendung von oder mit Bedrohung durch organisierte, kontinuierliche, wiederholte, asymmetrische, zweck- und planmäßige, nicht kalkulier- und vorhersagbare, unerwartete und kriminelle Gewalt
mit willkürlichem, unpersönlichem, symbolischem und chaotischem Charakter
gegen zivile, militärische oder neutrale Personen und Objekte
anhand von geheimen, militärischen oder technischen Methoden
mittels konventioneller, biologischer, nuklearer, chemischer oder virtueller Waffen
ohne humanitäre und gesetzliche Beschränkung
auf nationaler, regionaler oder globaler Ebene.
https://de.wikipedia.org/wiki/Terrorismus#Abgrenzungen