Vielleicht aber sogar strafbar!
Irritierend: Auf BILD-Anfrage bestätigte der DLF, dass der Beitrag des Herrn Fischer zuvor AUFGEZEICHNET und dementsprechend von der Redaktion zur Ausstrahlung ausgewählt worden war.
Jurist Patrick Heinemann stellt in BILD fest: „Das könnte strafbar gewesen sein.“ Laut Heinemann kommen verschiedene Straftatbestände in Betracht: Gewaltdarstellung (§131 StGB), Volksverhetzung (§130, Abs. 2 StGB) und in Bezug auf den Sender unter Umständen auch Beihilfe zur öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (§111 StGB).
Der Anwalt hat eigener Aussage zufolge am Dienstag Strafanzeige erstattet, „sowohl gegen den Hörer als auch gegen die Redaktion“, so Heinemann. ABER: „Die Staatsanwaltschaft muss den Verdacht prüfen, dem greife ich nicht vor.“
Immerhin: Nachdem mehrere Nutzer auf der Social Media Seite „X“ (vormals Twitter) auf den verstörenden Beitrag hingewiesen hatten, wurde die Meldung des Hörers offenbar auf der online abrufbaren Sendung entfernt.
https://www.bz-berlin.de/deutschland/se ... oerer-satz