Unglaublich! Das Urteil im Prozess um die Wiederaufnahme im sogenannten Badewannen-Mordfall ist gefallen. Manfred Genditzki (62) wurde von Richterin Elisabeth Ehrl freigesprochen.
Im Oktober 2008 soll Genditzki, der als Hausmeister in einer Wohnanlage in Rottach-Egern arbeitete, eine 87-jährige Bewohnerin in der Badewanne ertränkt haben. Das Landgericht München II verurteilte ihn 2010 zu lebenslanger Haft. Doch neue Gutachten legen nahe, dass es sich womöglich eher um einen tragischen Unfall der alten Frau gehandelt haben könnte. Genditzki bestreitet die Vorwürfe seit jeher. Im neuen Verfahren wurden Gutachter gehört, die den jahrelang inhaftierten Mann entlasten. „Wir rechnen mit einem Freispruch“, hatte Genditzkis Verteidigerin Regina Rick zu Beginn des Prozesses erklärt. Sie geht davon aus, dass die alte Dame schlicht einen Unfall hatte und sich den Kopf aufschlug, als sie in die Wanne stürzte.
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AZ