karnak hat geschrieben:Deswegen ist so ein neues System nicht mit einem Stichtag einzuführen, sondern über einen ansteigenden Prozess ähnlich wie die Rente mit 63 in einem absteigenden Prozess bis zum Auslaufen.
Das muss nicht zwingend so sein. Denk nur an die Änderung der VBL um 2005 herum. Erst wars ne Aufstockung auf die gesetzl. Rente- und noch abhängig von deren Höhe - und am Ende eine Punktrente, die permanent steigt, umso mehr man einzahlt, und im Gegensatz zuvor, völlig unabhängig von der normalen Rente. Das wurde innerhalb kurzer Zeit umgesetzt.
AZ









Und mir geht es auch nicht um irgendeine Punktanzahl oder einen Geldbetrag. Mir geht es lediglich um den Tatbestand, dass man eine Personengruppe ausnimmt der man Rentrnzahlungen aus eingezahlten Beiträgen nicht zugesteht. Und das es dafür letztlich nur eine Erklärung gibt, da man keine Möglichkeit sieht ihrer strafrechtlich habhaft zu werden will man ihnen wenigstens über die Rente eins reinwürgen, und das halte ich für abenteuerlich den damit erfüllt es den Tatbestand einer " Strafrente"
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