Die Demonstration am 2. Juni 1967 in West-Berlin gegen den Staatsbesuch von Schah Mohammad Reza Pahlavi war ein einschneidendes Ereignis in der bundesdeutschen Geschichte: Dabei kesselten Polizisten die Demonstranten ein, verprügelten sie, griffen Einzelne wahllos heraus, misshandelten sie und behaupteten einen Polizistenmord. Der Polizist Karl-Heinz Kurras erschoss den Demonstranten Benno Ohnesorg, während seine Kollegen diesen verprügelten.
Daraufhin verbreitete und radikalisierte sich die Westdeutsche Studentenbewegung der 1960er Jahre. Soziale und polizeiliche Reformen unter der SPD-FDP-Regierung seit 1969 wie auch der Terrorismus der Rote Armee Fraktion seit 1970 und der Bewegung 2. Juni seit 1972 gehen mit auf dieses historische Ereignis zurück.
Die Bereitschaftspolizei West-Berlins hatte bis 1970 auch paramilitärische Aufgaben und galt als Reserve der alliierten Truppen. Das Personal bestand zu über 50 Prozent aus ehemaligen Offizieren der Wehrmacht.[8] Die Ausbildung war damals noch stark militärisch geprägt. Ideologisch und organisatorisch war die Polizei vor allem auf die Abwehr einer vermuteten Gefahr aus Ost-Berlin und durch kommunistische Verbündete im Inneren ausgerichtet.[9] Rechtsmaßstäbe und Einsatzkonzepte stammten weitgehend aus der Zeit der Weimarer Republik. Bei der Definition und Behandlung von Notwehr-Situationen bestand ein großer Ermessensspielraum.
Die Polizei West-Berlins verschärfte ihr Vorgehen gegen Demonstranten seit 1966. Bei einer „Spaziergangsdemonstration“ am 17. Dezember 1966 setzte sie erstmals in Zivil gekleidete „Greiftrupps“ ein, die während eines Schlagstockeinsatzes einzelne vermutete Rädelsführer aus der Menge griffen und diese der uniformierten Polizei übergaben. 80 Personen wurden festgenommen, darunter auch Kinder. Mehr als 40 davon war keine Beteiligung nachzuweisen.[10]
In einem Brief an Innensenator Wolfgang Büsch sprach Polizeipräsident Erich Duensing am 13. April 1967 von einem „Studentenkrieg“, der nicht mit Polizei, sondern nur mit Staatsanwälten und Gerichten zu bewältigen sei. In seiner Antwort am 8. Mai erwartete Büsch dagegen verschärfte Konfrontation, die größere Polizeiaufgebote notwendig machen würde. Dazu schrieb er:[11]
„Diesen Anforderungen werden die eingesetzten Polizeibeamten nur dann genügen können, wenn sie stets die Gewissheit haben, dass ihre Vorgesetzten auch dann für sie eintreten, wenn sich bei der nachträglichen taktischen und rechtlichen Prüfung Fehler herausstellen sollten. Das setzt allerdings voraus, dass diese Fehler nicht als Dienstpflichtverletzungen angesehen werden müssen.“
Büsch lehnte Deeskalationsmaßnahmen also ab und wollte den studentischen Protesten durch verstärkten Gewalteinsatz begegnen, ohne dass die eingesetzten Polizeibeamten strafrechtliche Verfolgung befürchten müssten.[12]
Am 28. Mai 1967 warnte das Bundeskriminalamt den West-Berliner Senat vor einem möglichen Anschlag von Exiliranern auf den Schah. Springerzeitungen berichteten von angeblichen Anschlagsplänen der Studenten. Beim Schahbesuch in München (30. Mai) störten Studenten den reibungslosen Ablauf mit dem Verteilen von Flugblättern, die den Schah als korrupt darstellten. Daher überlegten Vertreter der Bundesregierung und des West-Berliner Senats noch am 1. Juni 1967, den geplanten Berlinbesuch des Schahs ausfallen zu lassen. Wolfgang Büsch entschied dagegen, weil eine kurzfristige Absage als Einknicken vor den Protesten gewirkt und ein verheerendes Presseecho ausgelöst hätte.[13]
Polizeikommandeur Hans-Ulrich Werner erläuterte Büsch am 30. Mai die Raumzuteilung für die erwartete Protestdemonstration vor der Deutschen Oper: Man lasse den südlichen Gehweg frei, um „alle Störer auf einem Haufen“ haben. Werner war in der NS-Zeit als Polizist bei der Partisanenbekämpfung tätig gewesen und deshalb 1962 in die Kritik geraten. Der damalige Innensenator Heinrich Albertz hatte ihn im Amt gehalten. Als Regierender Bürgermeister vereinbarte Albertz mit Bundesinnenminister Paul Lücke und dem Bundespräsidialamt eine weiträumige Absperrung des gesamten Bereichs um die Deutsche Oper. Seine Sekretärin teilte dies der Senatsinnenverwaltung, die für die Aufsicht der Polizei zuständig war, telefonisch mit. Auch der stellvertretende Polizeipräsident Georg Moch, der Duensing während dessen Urlaubs vertrat, lehnte die Freigabe des südlichen Gehwegs vor der Oper ab.[14]
https://de.wikipedia.org/wiki/Demonstra ... est-Berlin
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