Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei
vom 11. Juni 1968geändert durch
Gesetz vom 24. Juni 1971 (GBl. I S. 49), Nr. 8
Gesetz vom 14. Dezember 1988 (GBl. I S. 329), Nr. 3
aufgehoben durch
Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei vom 13. September 1990 (GBl. I. S 1489)
Die Deutsche Volkspolizei hat sich im Kampf um die Entwicklung und Festigung der Macht der Arbeiter und Bauern als ein zuverlässiges Organ der sozialistischen Staatsmacht der Deutschen Demokratischen Republik erwiesen. Arbeiter und Bauern, Söhne und Töchter des Volkes, übernahmen die ehrenvolle Aufgabe, in den Reihen der Deutschen Volkspolizei den Aufbau der sozialistischen Gesellschaft und die Errungenschaften des Volkes zu schützen, das friedliche Leben und die Rechte der Bürger zu sichern. In aufopferungsvollem Einsatz haben sie einen bedeutenden Beitrag zur Festigung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung geleistet.
Die Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus erfordert die weitere Stärkung der sozialistischen Staatsmacht und den zuverlässigen Schutz der sozialistischen Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik. Es ist gemeinsames Anliegen der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger, jederzeit die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Damit werden auch für die Arbeit der Deutschen Volkspolizei neue Maßstäbe gesetzt und an die Tätigkeit aller ihrer Angehörigen neue Anforderungen gestellt.
Das erfordert:
- die Tätigkeit der Deutschen Volkspolizei unablässig darauf zu richten, die sozialistische Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik aktiv zu unterstützen und deren Schutz zu gewährleisten sowie dazu beizutragen, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Rechten und Interessen der sozialistischen Gesellschaft, des Staates und seiner Bürger gestalten kann
- Gefahren für die sozialistische Gesellschaft und die Bürger vorzubeugen, eingetretene Störungen sofort zu beseitigen und zielgerichtet den Kampf zur Verhütung und Aufklärung von Straftaten sowie anderen Rechtsverletzungen zu führen
- mit der Bevölkerung eng zusammenzuarbeiten und die Bereitschaft der Bürger, insbesondere der freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei zu fördern, bei der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der Rechtssicherheit und Ordnung verstärkt mitzuwirken
- die Zusammenarbeit der Deutschen Volkspolizei mit den örtlichen Volksvertretungen, den anderen Staatsorganen, den Organen der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, den Wirtschaftsorganen, den gesellschaftlichen Organisationen und den Ausschüssen der Nationalen Front des demokratischen Deutschland weiter auszubauen und zu vervollkommnen
- entsprechend den wachsenden politischen und fachlichen Anforderungen ein höheres Niveau der wissenschaftlichen Führung, Ausbildung und klassenmäßigen Erziehung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei zu erreichen.
Dem Volke verbunden und vom Vertrauen des Volkes getragen, leistet die Deutsche Volkspolizei durch ihre Tätigkeit einen wesentlichen Beitrag zur weiteren Entwicklung und Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der Gerechtigkeit und Rechtssicherheit sowie der Gestaltung der sozialistischen Menschengemeinschaft.
http://www.verfassungen.de/ddr/polizeigesetz68.htm
karnak hat geschrieben:Wenn man sich mit dem Thema beschäftigt sollte man wenigstens erfassen, dass es sowas wie einen " informellen Mitarbeiter " gar nicht gab.
augenzeuge hat geschrieben:karnak hat geschrieben:Wenn man sich mit dem Thema beschäftigt sollte man wenigstens erfassen, dass es sowas wie einen " informellen Mitarbeiter " gar nicht gab.
Nein?
https://taz.de/Volkspolizei-unterhielt- ... /!1750305/
AZ
Es ging mir lediglich um den unsinnigen Begriff eines INFORMELLEN Mitarbeiters.
augenzeuge hat geschrieben:[...]
Ist eben nicht unsinnig. Wenn du googelst, dann findest du auf einigen Seiten Hinweise zum informellen Mitarbeiter. Kann ja nicht überall falsch sein, oder?
AZ
[...]
Ari@D187 hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:[...]
Ist eben nicht unsinnig. Wenn du googelst, dann findest du auf einigen Seiten Hinweise zum informellen Mitarbeiter. Kann ja nicht überall falsch sein, oder?
AZ
[...]
Das sind natürlich erdrückende Argumente.
Ari
augenzeuge hat geschrieben:Ist eben nicht unsinnig. Wenn du googelst, dann findest du auf einigen Seiten Hinweise zum informellen Mitarbeiter. Kann ja nicht überall falsch sein, oder?
AZ
icke46 hat geschrieben:Also, die BSTU übersetzt das Kürzel HIM mit Hauptamtlicher inoffizieller Mitarbeiter. Und irgendwie vermute ich bei denen ein bisschen mehr Kompetenz als zb. bei der taz.
augenzeuge hat geschrieben:Ich widerspreche Merkur ganz klar. Es gab informelle Mitarbeiter
AZ
augenzeuge hat geschrieben:icke46 hat geschrieben:Also, die BSTU übersetzt das Kürzel HIM mit Hauptamtlicher inoffizieller Mitarbeiter. Und irgendwie vermute ich bei denen ein bisschen mehr Kompetenz als zb. bei der taz.
Richtig. Mein Zitat oben entstammt einem Dokument von Mitarbeitern der BSTU.
[...]
augenzeuge hat geschrieben:Zitat:
Hießen die Mitarbeiter beim früheren Ministerium für Staatssicherheit (MfS) „informelle“ oder „gesellschaftliche“ Mitarbeiter — ihre Zahl wird mittlerweile auf beinahe 500.000 geschätzt.....
Ari@D187 hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:icke46 hat geschrieben:Also, die BSTU übersetzt das Kürzel HIM mit Hauptamtlicher inoffizieller Mitarbeiter. Und irgendwie vermute ich bei denen ein bisschen mehr Kompetenz als zb. bei der taz.
Richtig. Mein Zitat oben entstammt einem Dokument von Mitarbeitern der BSTU.
[...]
Welches Zitat? Das hier?augenzeuge hat geschrieben:Zitat:
Hießen die Mitarbeiter beim früheren Ministerium für Staatssicherheit (MfS) „informelle“ oder „gesellschaftliche“ Mitarbeiter — ihre Zahl wird mittlerweile auf beinahe 500.000 geschätzt.....
1:1 TAZ.
Ari
icke46 hat geschrieben:Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass bei dem Streit um die Bezeichnungen viel Rechthaberei im Spiel ist .
augenzeuge hat geschrieben:icke46 hat geschrieben:Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass bei dem Streit um die Bezeichnungen viel Rechthaberei im Spiel ist .
Nee, ich sage nur: Man hat den Begriff nicht versehentlich mit "inoffizieller" verwechselt, man meint bestimmte Informelle Zuträger, auch die für den offiziellen IM, die man teilweise so genannt hat. Also, so wie im BSTU Link beschrieben, https://m.bpb.de/geschichte/deutsche-ge ... asi-helfer .....
Allerdings sieht es so aus, als ob der Begriff regional unterschiedlich verwendet wurde.
AZ
AkkuGK1 hat geschrieben:der Streit ob nun informeller oder inoffizieller Mitarbeiter ist doch genau das was Hr. Snyder hervorhob: Ablenken von der eigentlichen Sache! Das Polizisten dem MfS Informationen zukommen ließ, die nicht rechtskonform waren.
augenzeuge hat geschrieben:Karnak, du kommst der Sache näher.
Leute, die den IM halfen, waren vielseitig, und das MfS nannte sie mitunter nicht nur Helfer.
https://m.bpb.de/geschichte/deutsche-ge ... asi-helfer
https://m.tagesspiegel.de/politik/strei ... 198-2.html
AZ
AkkuGK1 hat geschrieben:der Streit ob nun informeller oder inoffizieller Mitarbeiter ist doch genau das was Hr. Snyder hervorhob: Ablenken von der eigentlichen Sache! Das Polizisten dem MfS Informationen zukommen ließ, die nicht rechtskonform waren.
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