Wenn sich Polizisten Daten erschleichenImmer wieder kommt es in Bayern zu unrechtmäßigen Abfragen durch Beamte an Dienstcomputern. Die Grünen fordern strengere Kontrollen, die "NSU 2.0"-Affäre sei eine Warnung. Doch in der Praxis ist das gar nicht so einfach.In Bayern gibt es jährlich Dutzende Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Polizisten, weil sie auf Computern ihrer Dienststellen unrechtmäßig Daten abfragten. Von 2017 bis Mitte vergangenen Jahres (dem Stichtag einer Anfrage der Grünen an die Staatsregierung) wurden insgesamt 182 Verfahren bei den Polizeibehörden eingeleitet. Viele Fälle umfassten mehrere Abfragen.Informationen, die nichts mit ihrem Dienstgebrauch zu tun hatten, besorgten sich Beamte unter anderem im bundesweit verwendeten System Inpol, das Strafanzeigen, Haft- oder Erkennungsdienstdaten aufführt, im Verkehrssünderprogramm, Ausländerzentralregister oder auch in der Einwohnermeldedatei.
Das sei nicht nur eine "stattliche Zahl" in dreieinhalb Jahren, sondern auch lediglich ein "Hellfeld", sagt Katharina Schulze, Fraktionschefin und innenpolitische Sprecherin der Grünen. Zudem zeige ihre Recherche, dass die Entdeckung nur über "rudimentäre Stichproben" geschehe.
"Aufgrund der geringen Kontrolldichte wissen wir nichts über eine möglich erhebliche Dunkelziffer. Die Zahl der anlassunabhängigen Stichprobenkontrollen muss weiter erhöht und systematisiert werden", fordert Schulze. Eigentlicher Anlass ihrer Anfrage ist die "NSU 2.0"-Affäre, die rechtsextremistische Drohbriefserie, bei der etwa in Hessen auf personenbezogene Daten aus Polizeicomputern zurückgegriffen wurde.
Wie das bayerische Innenministerium mitteilt, befinde sich unter den 182 Verfahren kein politisch motivierter Fall. Schulze warnt am Beispiel NSU 2.0 jedoch davor, "welches Gefahrenpotenzial von unrechtmäßigen Datenabfragen ausgehen kann" - zumal bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main dazu eine Spur auch nach Bayern führe. Bei einem ehemaligen Landshuter Polizisten hatte es 2020 eine Hausdurchsuchung gegeben.
Laut Innenministerium trifft die Polizei "eine Vielzahl von Maßnahmen, um Missbrauch vorzubeugen und sicherzustellen, dass auf die polizeilichen Datenbestände nur innerhalb der gesetzlichen Vorgaben zugegriffen wird".
Dazu gehörten zum Beispiel Schulungen, persönliche Passwörter und die automatische Sperrung des Monitors bei Inaktivität.
( Einfach lächerlich diese Schulungen. Die viel zu große Anzahl an entdeckten Datenmissbräuchen, unberücksichtigt von der hohen Dunkelziffer, beweist das überdeutlich. Dazu kommen noch alle anderen Bundesländer, wie beispielsweise Schleswig-Holstein oder Berlin )Hört man sich in Polizeikreisen um, fällt ein Wort häufig: "Neugier". Demnach bezogen sich Abfragen nicht selten darauf, dass ein Kollege Ärger mit dem Gesetz hat. Oder auf Ermittlungen zu Prominenten. Alleine der Fall eines Fußballprofis, der in München sein Haus angezündet hat, habe bayernweit Polizeicomputer quasi glühen lassen. Dazu kämen private Interessen, Beispiel: Der junge Beamte, dem eine attraktive Dame auffalle und der eine Halterabfrage als Flirtanbahnung missbrauche. Oder mitunter "die berühmten Spezl-Dienste".Den vollständigen Beitrag findet man hier:
https://www.sueddeutsche.de/bayern/baye ... -1.5212617Da muss man sich auch gar nicht wundern, wenn derartige im Polizeidienst völlig deplatzierte Angehörige, sogar in der Lage sind, von ihnen völlig fremden Personen, fast lückenlose Lebensläufe zu erstellen. Wenn das vielleicht bei der Volkspolizei in der SED - Diktatur üblich war, so ist das in unserer Demokrie wohl strafbar.