Von Ärzten und medizinischem Fachpersonal kommen jedoch auch vereinzelte Stimmen, die sich gegen die moralische Impfpflicht wehren. „Es sind zwar Ärzte, aber es sind auch ganz normale Menschen, ganz normale Bürger, die die gleichen Ängste auch haben, wie unsere Patienten“, sagt der Hausarzt Dr. Karl Ludwig Maier. Für ihn sei es aber vor allem entscheidend, jetzt ungeachtet der Impfung ein „ein gutes Miteinander” in der Bevölkerung zu finden.
Corona-Impfung verweigern: Kann medizinischem Fachpersonal die Kündigung drohen?
Doch wie sieht der Sachverhalt abseits von moralischen Verpflichtungen mit Blick auf das Arbeitsrecht aus? Droht Klinikpersonal, das auf eine Impfung verzichtet, eventuell sogar die Kündigung? Rechtlich gesehen wäre dieser Schritt möglich sagt Richard Giesen, Professor für Arbeitsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. „Prinzipiell ist der Arbeitgeber schon jetzt gesetzlich verpflichtet seine Arbeitnehmer möglichst gesund zu halten und gesunde Arbeitsbedingungen vorzuhalten. Wenn es überhaupt keine Einsatzmöglichkeiten mehr gibt für einen solchen Beschäftigten, der sich nicht hat Impfen lassen, dann käme als schlimmste Konsequenz die personenbedingte Kündigung in Betracht“, erläutert der Rechtsexperte.
Doch auch wenn man Impf-Gebote, moralische Verpflichtungen und personelle Konsequenzen außen vor lässt, bleibt eine Tatsache weiterhin klar. Nur mit einer ausreichenden Impf-Bereitschaft in der Bevölkerung kann der Impfstoff zum Erfolgsprojekt*werden und tatsächlich als Licht am Ende des Tunnels dienen. (fd) *merkur.de ist Teil des Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks
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