Dascher habe die Gewaltandrohung damit gerechtfertigt, dass er vier Tage nach der Entführung nur noch auf diese Weise eine Möglichkeit gesehen habe, das Leben des Kindes zu retten. Der Täter gab das Versteck zwar danach preis, doch war der elfjährige Jacob zu diesem Zeitpunkt längst tot.
SCHIRACH-FILMPROJEKT „FEINDE“:
Viele Stunden schlechtes Fernsehen
Vorausgesetzt wird mal wieder ein naiv-moralischer „Urzustand“ der Nichtjuristen im Publikum: Warum das Schirach-Projekt „Feinde“ der ARD ein bestürzender Murks ist.
Viel Wind, viel Aufwand, unterkomplex konstruierte, forcierte Gegensätzlichkeit in den Filmen, Anwalt Biegler als Star der Moraldilemma-Chose, kein weiterer Blick auf das Opfer und seine Angehörigen, das ergibt in Summe viele Stunden schlechtes Fernsehen. Kein Vergleich zu dem ausgezeichneten Spielfilm „Der Fall Jakob von Metzler“ von 2012.
pentium hat geschrieben:Ich verstehe den Sinn dieses Fernseh- Éreignisses, das auf allen ARD- Programmen lief wirklich nicht! Warum auf allen Programmen?
pentium hat geschrieben:Da ich beide Teile gesehen habe, kann ich auch sagen, dass ich viele Teile doppelt gesehen habe und nein, sie wurden nicht aus anderen Perpektiven gedreht, einige schon.
Was aber, wenn Schirach einfach Voyeurismus bedient, das Leid anderer zur einfachen Unterhaltung nutzt, und niemand es bemerkt?
Er selbst wird das nicht so sehen. Schirach inszeniert sich gerne als Kritiker, als einer, der nicht nur Blutgeschichten erzählt, sondern in seinen Büchern Fragen aufwirft über Moral und Schuld. Das ist richtig, Schirachs Geschichten gehen mehr in die Tiefe, zeugen von mehr Kenntnis des Rechtssystems, von einem Willen, dem Verbrechen wirklich nahezukommen, es nicht nur in grausligen Bestsellerfarben zu zeichnen. Und doch ist da ein zentrales Problem. Das Problem ist Schirachs Blick.
karnak hat geschrieben:Also ich fand es eigentlich ganz interessant, hängt vielleicht mit meiner Stasi Vergangenheit zusammen. In jedem Fall besser als diese Machwerke mit völlig durchgeknallten Ermittler die eigentlich in die Psychiatrie gehören.
Der Film zeigt die Grenzen des Rechtsstaates in seiner gleichzeitigen Notwendigkeit wenn wir nicht in Teufelsküche landen wollen.
karnak hat geschrieben:Das wäre etwas ganz anderes als über Folter ein Geständnis zu erhalten, dass am Ende nur unter Schmerzen erpresst worden sein kann ohne das ein wirkliches Fehlverhalten der Person vorliegt.
augenzeuge hat geschrieben:karnak hat geschrieben:Das wäre etwas ganz anderes als über Folter ein Geständnis zu erhalten, dass am Ende nur unter Schmerzen erpresst worden sein kann ohne das ein wirkliches Fehlverhalten der Person vorliegt.
Irrtum! Es liegt vor. Und alle wissen es. Es geht nicht um ein Geständnis, was man rechtlich verwerten will oder kann, es geht um die Rettung eines oder mehrerer Menschen, die möglich erscheint. Wie beim Rettungsschuss. Lies nochmal, was ich geschrieben habe.
AZ
augenzeuge hat geschrieben:[...]Wenn der finale Rettungsschuss erlaubt ist, um Leben zu retten, [...]
Volker Zottmann hat geschrieben:Den kleinen Italiener hätte man kaum retten können. Aber ein finaler Schuss, rechtzeitig verabreicht, hätte Silke Bischofs Leben gerettet. Und da fragt man schon, welches Leben zu schützen wohl wichtiger ist.
Ein bewaffneter Geiselnehmer sollte immer wissen, dass er ohne Vorwarnung ausgeknipst werden kann. Das gäbe auch den Polizisten Sicherheit.
Gruß Volker
Volker Zottmann hat geschrieben:Den kleinen Italiener hätte man kaum retten können. [...]
karnak hat geschrieben:[grin] Weißt doch genau, dass Du Quatsch erzählst. Dass ist deswegen so weil wir hier nicht bei " rauchende Colts" sind. Natürlich muß bis ins kleinste Detail geklärt werden wenn ein Mensch durch einen Beamten getötet wird, mit rechtfertigen im negativen Sinn hat das erstmal überhaupt nichts zu tun.
Ari@D187 hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:karnak hat geschrieben:Das wäre etwas ganz anderes als über Folter ein Geständnis zu erhalten, dass am Ende nur unter Schmerzen erpresst worden sein kann ohne das ein wirkliches Fehlverhalten der Person vorliegt.
Irrtum! Es liegt vor. Und alle wissen es. Es geht nicht um ein Geständnis, was man rechtlich verwerten will oder kann, es geht um die Rettung eines oder mehrerer Menschen, die möglich erscheint. Wie beim Rettungsschuss. Lies nochmal, was ich geschrieben habe.
AZ
Das Fehlverhalten ist bewiesen zum Zeitpunkt der Gewaltandrohung/-anwendung?
Ari
steffen52 hat geschrieben:Ja leider ist das so, karnak! Aber ob das nun das gelbe vom Ei ist, das bezweifle ich halt. Das hier nicht jeder Beamte rumballern kann wie er gerade will, das ist auch klar. Aber bei Gefahrensituationen wo es um das eigene Leben geht oder um
andere unbeteiligte Personen die in Lebensgefahr sind,
braucht man nicht so ein Palaver machen. So etwas kann man ohne großes Untersuchungskomitee erkennen. Müsstest es doch noch aus Deiner Dienstzeit in der Ex-DDR kennen, erst schießen und dann fragen!!!
Gruß steffen52
steffen52 hat geschrieben:Das mag ja alles sein, karnak. Aber wie es diesen Beamten dabei geht, das lässt Du außen vor. Also wird sich jeder Polizist erst einmal überlegen, bis es für ihn oder der bedrohten Person vielleicht zu spät ist, ob er schießt b.z.w. es lässt.
Gruß steffen52
augenzeuge hat geschrieben:Karnak, das ist weitgehend alles richtig. Und dennoch reicht es mir nicht. Wenn ein Leben geschützt werden kann, ist der finale Rettungsschuss erlaubt. Du weißt nicht, ob der Täter schießt, du nimmst es an.
Was ist denn hier anders? [...]
augenzeuge hat geschrieben:Ich will darauf hinaus, dass wir nie 100%ig sicher sein können.[...]
Und deshalb muss es tabu sein, körperliche Gewalt anwenden zu können, selbst wenn mehrere Ermittler sicher sind, damit ein Leben retten zu können ohne das andere opfern zu müssen.
karnak hat geschrieben:Am Ende ist es wahrscheinlich eine ethische Frage die man so oder so sehen kann.
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