Staatlicher Zugriff auf Bestandsdaten muss begrenzt werden
Im Kampf gegen Straftäter und Terroristen dürfen Behörden Daten von Handy- und Internetnutzern abfragen. Karlsruher Richter erklärten nach einer Klage von Datenschützern nun einige der Regelungen für verfassungswidrig.
Polizei, Bundeskriminalamt und Nachrichtendienste dürfen für ihre Arbeit die "festen" Bestandsdaten abfragen. Dazu gehören zum Beispiel auch der Name und das Geburtsdatum, nicht aber einzelne Verbindungen - solche Daten heißen in der Fachsprache Verkehrsdaten.
Die Behörden nutzen die Auskünfte, um Verbrechen aufzuklären oder Terroranschläge zu verhindern. Zum Teil läuft die Abfrage zentral und automatisiert über die Bundesnetzagentur. Andere Daten fragen die Ermittler einzeln bei Telefongesellschaften und Providern ab, aber zum Beispiel auch bei Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Hotels. Diese manuelle Bestandsdatenauskunft verletze das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Telekommunikationsgeheimnis der Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen, heißt es in der Begründung des Karlsruher Beschlusses. Die Eingriffsschwelle sei nicht verhältnismäßig geregelt.
https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpol ... dacd50d758







