pentium hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Polizisten würden je nach Einzelfall entscheiden
Hängt vielleicht auch von der Laune des Polizisten ab. Und von der Region natürlich.![]()
AZ
Im (Kreis Siegen-Wittgenstein, NRW) verlangt das Gesundheitsamt das Tragen von Masken, wenn mehr als eine Person im Auto sitzt.
Die zweite Person hat dabei rechts hinten zu sitzen.
Grundsätzlich gilt in Siegen, was fast überall gilt: Der Fahrer darf keine Maske tragen.
Nun erlaubt Baden-Württemberg das Tragen von Schutzmasken am Steuer – so lange, wie die Corona-Verordnung gilt. Das verstoße grundsätzlich nicht gegen die Straßenverkehrsordnung, sagt ein Sprecher des Stuttgarter Innenministeriums. Insbesondere gelte die Ausnahme für den gewerblichen Personenverkehr, also etwa für Taxi- und Busfahrer.
Das Ministerium ergänzt: Verkehrssünder könnten trotz Maske überführt werden. Denn zumindest Augen und Stirn müssten weiterhin erkennbar bleiben.
In den übrigen Bundesländern gilt jedoch wie bisher: Schutzmasken am Steuer sind tabu. Autofahrer müssen erkennbar bleiben. Sonst droht ein Bußgeld von 60 Euro. Die Mitfahrenden dürfen aber auch im Auto eine Maske tragen.
Und wenn die Insassen direkte Verwandtschaft ersten Grades sind, dürfe auch mehr als 2 im Auto sitzen.
AZ










