karl143 hat geschrieben:... Wurde in der DDR generell psychische Krankheiten auch bei anderen Straftaten, nicht berücksichtigt, oder wurde es hier mit Absicht nicht herangezogen ? ...
Luchs hat geschrieben:War es in der DDR nicht so, dass bis zum 21. Geburtstag nach Jugendrecht verurteilt werden konnte? ...
karl143 hat geschrieben:Michael.
in irgendeinem Polizeiprotokoll ist vermerkt, das Hagedorn selber, bei dem Gedanken für die Verbrechen hingerichtet zu werden, eine Befriedigung empfand. Allein dieser Hinweis ist doch Beweis genug für eine krankhafte Veranlagung.
S51 hat geschrieben:Luchs hat geschrieben:War es in der DDR nicht so, dass bis zum 21. Geburtstag nach Jugendrecht verurteilt werden konnte? ...
Meines Erinnerung nach nicht. Jugendlicher war man ab 14. Geburtstag bis zum 18. Geburtstag. Es gab eine Sonderregelung bezügl. der Verbüßung einer Haftstrafe in der Jugendhaft. Normalerweise erfolgte mit dem 18. Geburtstag die Verlegung in eine normale Haftanstalt. Unter bestimmten Voraussetzungen jedoch konnten die Täter jedoch bis zum 21. Geburtstag ihre Reststrafe in der JuHA verbüßen. Unter Berücksichtigung der Umstände war das jedoch eher dann die Regel. Weil die Sitten in einer Erwachsenenhaftanstalt ungleich härter waren. Wurde nur durchbrochen, wenn der Täter zu große Probleme bereitete.
Die etwas altertümliche Zwischenstufe eines Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren, der noch wie ein Jugendlicher behandelt wird, gab und gibt es in Bundesgermanien. In der DDR war man mit 18 Jahren volljährig, machte meist seinen Facharbeiter, konnte gezogen werden und wurde auch wie ein Erwachsener behandelt.
S51 hat geschrieben:A pro pos, ich bitte um Entschuldigung, wenn ich jetzt ganz OT abrutsche. Rache gibt es im bundedeutschen Recht eben doch. Oder was bitte ist die Ächtung des MfS und ihrer ehemaligen Mitarbeiter bis heute. Länger als jede auch nur halbwegs anwendbare Verjährungsfrist? Länger als bei Totschlägern? Sogar vollkommen vorbei an tatsächlichen Tatbeständen? Sachliche Gründe im Sinne von Wiederholungsgefahr oder Gleichrangigem gibt es doch nicht.
karl143 hat geschrieben: @ Merkur,
du hast den Titel mit dem PR verwechselt. Der Film mit Gert Fröbe hieß "Am geschah am hellichten Tag".
karl143 hat geschrieben: es ist keine Rache und es ist keine Siegerjustiz. Es ist die Aufarbeitung von Straftaten, die du nicht mit einem Kriminalfall a la Mord, Diebstahl o. ä. vergleichen kannst.
Merkur hat geschrieben:karl143 hat geschrieben: es ist keine Rache und es ist keine Siegerjustiz. Es ist die Aufarbeitung von Straftaten, die du nicht mit einem Kriminalfall a la Mord, Diebstahl o. ä. vergleichen kannst.
Für mich ist es billige Rache. Es ist doch ein Kuriosum, wenn beispielsweise die Mitarbeiter, die maßgeblich daran beteiligt waren, Tötungsdelikte u. a. Kriminalität aufzuklären, heute geächtet werden, nur weil sie ihre Aufgabe als Mitarbeiter des MfS realisiert haben. Immerhin war z. B. die HA IX/7 an der Aufklärung einer Reihe von Tötungsdelikten beteiligt, u. a. auch am Fall Hagedorn. Die Straftaten der damaligen kriminellen Täter sind längst getilgt, die Mitarbeiter des MfS aber noch immer benachteiligt. Selbst Terroristen der KgU wurden rehabilitiert.
Egon Bahr erkannte im Mai 2011 richtigerweise, dass die Behörde (BStU) einen beträchtlichen Anteil daran habe, dass die Einheit der Deutschen 21 Jahre nach der staatlichen Vereinigung nicht erreicht sei. Recht hat er !
Buscho hat geschrieben:Moin ,
unlängst im PR 110 ,
Ulrich Mühe verlangt an einem Kiosk eine Flasche Schnaps . Die Verkäuferin , " Alkohol erst ab acht Uhr ! "
Was war das für eine Regelung ?
Grüsse Buscho
Buscho hat geschrieben:Moin ,
in vielen Dienstzimmerszenen bei der K sieht man an den Schränken und Türen oft Siegel , was hatte das auf sich ?
Buscho
ABV hat geschrieben:Eigentlich hätte ja da auch eine Schwalbe hängen müssen. Weil in dem Gebäude auch mal ein ABV-Zimmer war.
Gruß Uwe
Zurück zu TV- Fernsehfilme & Serien
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste