augenzeuge hat geschrieben:Ari, meinen Beitrag um 7:21 pm hast du gelesen?
AZ
Interessierter hat geschrieben:
Wieso muss eigentlich immer etwas Schreckliches passieren, bevor unser Staat und seine zuständigen Organe aktiv werden?
Wieso müssen eigentlich Mitarbeiter, die für derartige Fehleinschätzungen verantwortlich sind, nicht " ihren Hut nehmen " ohne noch großartige Zahlungen zu erhalten?
augenzeuge hat geschrieben:Ok, dann weiß ich nicht wie ich dir noch helfen kann.
AZ
Interessierter hat geschrieben:[...]Wieso muss eigentlich immer etwas Schreckliches passieren, bevor unser Staat und seine zuständigen Organe aktiv werden?
Wieso müssen eigentlich Mitarbeiter, die für derartige Fehleinschätzungen verantwortlich sind, nicht " ihren Hut nehmen " ohne noch großartige Zahlungen zu erhalten?
Ari@D187 hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Ok, dann weiß ich nicht wie ich dir noch helfen kann.
AZ
Indem Du z.B. auf meinen Beitrag eingehst bzw. Deine Meinung zu dem zittierten Abschnitt
aus dem Urteil darlegst.
Ari
Für oben aufgeführte Frage findet sich dort keine schlüssige Antwort.
Da das Deutsche Reich fortbesteht, beschreibt der Begriff "Bundesrepublik" genau diesen Staat.
augenzeuge hat geschrieben:[...]Ich habe oben m.E. die mögliche Antwort gegeben. Deinem 2. Satz stimme ich zu.
AZ
Interessierter hat geschrieben:@karnak:
Man muss nicht das System der DDR mögen oder gar anwenden, um mit demokratischen Mitteln zu Erkenntnissen zu kommen und dementsprechend zu handeln, bevor erst Morde oder andere Verbrechen geschehen.
Wenn beispielsweise die Leipziger Polizei nicht erkennt, dass der Terrorist im Hotel mit Sprengstoff hantiert hat, dann scheint das einfach Versagen zu sein und liegt nicht am System.
Treuepflicht
Die wichtigste Pflicht aus dem Dienst- und Treueverhältnis ist die „Treuepflicht“. Von ihr lassen sich die übrigen Pflichten ableiten. Dies gilt vor allem auch für die Pflichten, die im Beamtenrechtsrahmengesetz, Bundesbeamtengesetz sowie in den Landesbeamtengesetzen nicht ausdrücklich genannt sind. So wird etwa aus der Treuepflicht die Verpflichtung abgeleitet, dass Beamte
- zu „steter Dienstleistung“ bereit sein müssen,
- sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung aktiv eintreten,
- bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Gesamtheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben,
- sich sowohl innerhalb als auch außerhalb des Dienstes so verhalten, dass sie der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, das ihr Beruf erfordert.
Demnach haben sie alles zu unterlassen, was dem Ansehen des Staates, der Dienstbehörde oder dem Berufsbeamtentum schaden könnte,
- zur Wahrhaftigkeit verpflichtet sind. Tatsachen wesentlicher Art dürfen sie nicht verschweigen, und über ihre persönlichen Verhältnisse haben sie – soweit ein dienstlicher Bezug gegeben ist – auf Verlangen Auskunft zu erteilen.
Die Treuepflicht überdauert in wichtigen Fragen sogar das aktive Beamtenverhältnis. So können Beamtinnen und Beamte auch dann ein Dienstvergehen begehen, wenn sie sich im Ruhestand gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung betätigen oder an Bestrebungen teilnehmen, die den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen könnten.
Die Treuepflicht der Beamtinnen und Beamten findet im Diensteid ihre Bekräftigung, der auf Wunsch auch ohne Religionsformel geleistet werden kann.
Eidesformel nach § 58 Abs. 1 BBG: „Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
Moritz Neumeier auf YouTube hat geschrieben:Wie man mit diesen Reichsbürgern umgehen sollte? Ich hätte da eine Idee…
Exquisit! Genau genommen sollte man diese Lappen entmündigen, damit die AfD ihr zuverlässigstes Klientel verliert. Womöglich antidemokratisch motiviert, doch wer auf das Selbstbestimmungsrecht dieser Irren baut, ist höchstselbst ein Irrer. Daran ändern auch Fakezitate von Voltaire und wischiwaschie Rechtslibertarismus nichts.
"Dieses Mal zogen die Beamten der Zulassungsbehörde allerdings ein neues Register: Sie erklärten den Mann für offenbar psychisch gestört und nahmen ihm deshalb alle seine Führerscheine (auch Motorrad- und LKW-Führerschein) ab. Die Begründung: Die "Aneinanderreihung von Paragrafen und Rechtsprechungen", die in den Schreiben des Mannes auftauche, mache "eine völlig gestörte Wahrnehmung der Realität erkennbar". Deshalb bestünden "massive Zweifel an der Kraftfahreignung im Sinne einer möglichen Psychose", und wenn der Mann nicht innerhalb einer Frist ein psychiatrisches Gutachten vorlegen könne, dann bleibe der Führerschein weg.
Das saß: Der Reichsbürger war offenbar so schockiert, dass er für einen kurzen Moment seinen Protest gegen die Rechtsform der BRD vergaß, und hat einen ordnungsgemäßen Widerspruch beim Verwaltungsgericht eingelegt – dass diese Institution seinen eigenen Theorien nach eigentlich unrechtmäßig ist, hat ihn in dem Moment wohl nicht gestört. Im ersten Anlauf bekam er sogar Recht, das Gericht entschied, Zweifel an den Institutionen falle unter die Meinungsfreiheit.
Dagegen legte aber wiederum die Behörde Beschwerde ein und hat nun wiederum Recht bekommen: Das Thüringer Oberverwaltungsgericht entschied, dass "viel für einen Verdacht, bei dem Antragsteller könnte eine psychische (geistige) Störung ... vorliegen", spricht. Das ganze Urteil hat der Anwalt Philipp Christmann auf seinem Blog veröffentlicht. "
HPA hat geschrieben:Die Reichsdeppen wieder... Genau genommen sollte man diese Lappen entmündigen, damit die AfD ihr zuverlässigstes Klientel verliert.
augenzeuge hat geschrieben:Damit sind alle Thesen der Reichsbürger widerlegt!
AZ
Spartacus hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Damit sind alle Thesen der Reichsbürger widerlegt!
AZ
Da wir gerad wieder einmal bei dem Thema sind, ich habe mich mal ein bisschen damit beschäftigt.
Die meisten selbsternannten „Reichsbürger“ leben in Bayern
Sparta, wieviel hast du in deiner Straße?
Interessierter hat geschrieben:Unter den laut Innenministerium 25 bis 30 Teilnehmern des „Reichsbürger“-Seminars am 21. Februar vergangenen Jahres war auch die Bolsterlanger Bürgermeisterin Monika Zeller[/b].
Monika Zeller distanzierte sich gegenüber der Allgäuer Zeitung „ganz extrem von Reichsbürgern“. Sie „lehne die Bundesrepublik natürlich nicht ab. Ich habe einen Eid geschworen.“ Den Antrag habe sie aus „Neugier und Interesse“ gestellt. „Ich wollte sehen“, sagt die 56-jährige, „wie der Schein aussieht und was da drauf steht.“
Außerdem habe sie einen Waffenschein beantragt.
HPA hat geschrieben:Nicht umsonst fordern die Polizeigewerkschaften Regelanfragen für Waffenbesitzer beim Verfassungsschutz.
Bei diesen Datenabgleichen wurde festgestellt, dass eine – wenn auch geringe – Anzahl von Personen über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügte, obwohl bei den Verfassungsschutzbehörden Erkenntnisse vorlagen, wonach diese Personen verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen oder unterstützen und daher die Voraussetzungen der Regelunzuverlässigkeit nach § 5 Absatz 2 Nummer 3 WaffG erfüllten.
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