Der Fall Gartenschläger

Re: Erinnerung an Michael Gartenschläger

Beitragvon steffen52-1 » 29. April 2016, 22:15

augenzeuge hat geschrieben:
Edelknabe hat geschrieben:Aber nein, da hätte ja Einer so Bundesbürger in seinem "Freiheitsdrange" gebremst, eingeschränkt werden können.Und bumms, wars doch passiert. Weil Staat DDR sich eben nicht für dumm verkaufen ließ. Und ZGD/BGS stand da....und wunderte sich. Warum eigentlich? Und eigentlich seit Ihr Heuchler, ich muss das mal so direkt schreiben ohne hier jemand zu nahe treten zu wollen. Auch uns älteren Dieter zähle ich dazu und ne, der ordentliche angenehme Kerl ist so ein feiner aber wie geschrieben....ihr heuchelt heute, wo ihr hättet damals reagieren müssen. Und genau das habt ihr nicht gemacht.


Oh, Mann, dir ist der lange Winter wirklich nicht bekommen. Solche Rückfälle. So einen Unsinn zu lesen...... [bloed]
AZ

Jörg, der Rainer-Maria hätte es ja einfacher gehabt! Bevor er sie angebaut hätte, einfach mal so über den Zaun geworfen und schon hätte sich ein Gartenschläger, nicht bemühen müssen, sie abzubauen und dafür zu sterben! Dann wäre für ihn kein Grund da gewesen sie abzubauen! Leider hat er es nicht gemacht! [frown]
Grüsse steffen52-1
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Re: Der Fall Gartenschläger

Beitragvon Werner Thal » 30. April 2016, 04:43

Heute vor 40 Jahren - in der Nacht vom 30. April zum 1. Mai 1976 - wurde Michael Gartenschläger
von einem Sonderkommando des Staatssicherheitsdienstes (SSD) am Grenzknick
Wendisch-Lieps erschossen.

Der Fall Michael Gartenschläger:
(11-Seiten, Geduld beim Öffnen!)

http://files.homepagemodules.de/b150225 ... 0999n2.pdf

DER SPIEGEL: Heft 45 / 1975:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41496158.html

DER SPIEGEL: Heft 16 / 1976:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41238170.html

W. T.
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Re: Erinnerung an Michael Gartenschläger

Beitragvon Edelknabe » 30. April 2016, 05:38

Ja ja Jörg die Wahrheit tut schon weh. Denn sie ist immer unangenehm. Aber hätte und wäre man dem Michael besser in den Arm gefallen, vielleicht mit Handschellen, ....dann könnte der Kerl vielleicht heute noch unter uns weilen, bräuchte man seiner nicht am 40zigsten Todestag zu gedenken. So schuf man einen Helden, oder doch eher ein Opfer...seiner selbst, der Gesellschaft, der Zeiten, oder doch nur ein Bauernopfer der damaligen Entspannungspolitik?

Rainer-Maria und Steffen musst du den Jörg immer lecken....also nein, kaum ist der Kerl wieder da scharwenzelt....schwänzelt alles um ihn herum.
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Re: Erinnerung an Michael Gartenschläger

Beitragvon SkinnyTrucky » 30. April 2016, 07:48

Edelknabe hat geschrieben:Ja ja Jörg die Wahrheit tut schon weh. Denn sie ist immer unangenehm. Aber hätte und wäre man dem Michael besser in den Arm gefallen, vielleicht mit Handschellen,


Die Wahrheit ist, man hatte keine Rechtsgrundlage ihn festzuhalten....nach welchem Recht hätte man das denn tun sollen....????

groetjes

Mara
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Re: Erinnerung an Michael Gartenschläger

Beitragvon augenzeuge » 30. April 2016, 09:19

Edelknabe hat geschrieben:Ja ja Jörg die Wahrheit tut schon weh. Denn sie ist immer unangenehm. Aber hätte und wäre man dem Michael besser in den Arm gefallen, vielleicht mit Handschellen, ....dann könnte der Kerl vielleicht heute noch unter uns weilen, bräuchte man seiner nicht am 40zigsten Todestag zu gedenken. So schuf man einen Helden, oder doch eher ein Opfer...seiner selbst, der Gesellschaft, der Zeiten, oder doch nur ein Bauernopfer der damaligen Entspannungspolitik?


Oh, Mann Rainer, es wird ja immer schlimmer. [angst]

Fakt ist, mir tut Wahrheit nicht weh, schon gar nicht was G. betrifft. Du verdrehst einige Wahrheiten in deinem Sinn. Fakt ist, dass die DDR damals vehement diese Anlagen verschwieg und verleugnete.
Da liegt es nahe, dass man die Lüge aufdecken will. Frage dich doch zunächst mal, warum man hier log. Hatte man etwa keine Argumentation dafür? Gerade du solltest dir noch ganz am Anfang die Frage stellen, warum musste man sie überhaupt installieren, was wären die Alternativen gewesen? Immerhin dauerte es nach G's mutmaßlicher Ermordung keine 10 Jahre, bis die Dinger wieder verschwanden. Obwohl die Fluchtgründe noch deutlicher hervortraten. Denn dies hätte zig Menschen den Tod oder extreme Körperverletzungen erspart.

Aber hätte und wäre man dem Michael besser in den Arm gefallen, vielleicht mit Handschellen, ....dann könnte der Kerl vielleicht heute noch unter uns weilen,

Diese Chance hatte doch das Kommando des MfS gehabt! Oder hätte seine Festnahme und folgende Gerichtsverhandlung vielleicht noch größere Probleme verursacht?

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Re: Erinnerung an Michael Gartenschläger

Beitragvon Kumpel » 30. April 2016, 09:39

Würde dieser Muldentaler mal den Thread im anderenForum lesen , in dem er selbigen Müll absondert könnte er sich und anderen hier seinen zynischen Stuss ersparen.

Ein BGSler schrieb dazu : Das MfS hat den zweiten Ort aufgeklärt !
Den DDR Organen wäre es durchaus möglich gewesen die gewonnenen Erkenntnisse über den heißen Draht an der nächsten Güst an den BGS zu übermitteln .
Denn das genaue wann und wo war nicht bekannt . Den DDR Organen schon !!
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Re: Der Fall Gartenschläger

Beitragvon Werner Thal » 30. April 2016, 10:20

...und hier sind weitere SPIEGEL-Berichte jener Zeit zum Fall Michael Gartenschläger:

DER SPIEGEL: Heft 18 / 1976:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41237048.html

DER SPIEGEL: Heft 20 / 1976:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41237559.html

DER SPIEGEL: Heft 45 / 1999:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41237559.html

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Re: Erinnerung an Michael Gartenschläger

Beitragvon Olaf Sch. » 30. April 2016, 10:46

warum ihn aus dem Westen keiner gehindert hat? Ein Grund den hat Mara schon genannt und ein toter Gartenschläger ließ sich besser für Propaganda ausschlachten. Minen hätten nur Stress bedeutet.
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Re: Der Fall Gartenschläger

Beitragvon Werner Thal » 30. April 2016, 10:47

...hier aber tatsächlich der Beitrag aus SPIEGEL: Heft 45/ 1999:

"Herren über Leben und Tod"

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-15045561.html

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Re: Erinnerung an Michael Gartenschläger

Beitragvon karnak » 30. April 2016, 10:52

Kumpel hat geschrieben:
Ein BGSler schrieb dazu : [i][b]Das MfS hat den zweiten Ort aufgeklärt !

Und woher wusste der BGSler das?Vielleicht kann mir auch jemand sagen woher die Informationen stammen, dass der Gartenschläger von einem MfS-Kommando erschossen wurde,gibt es da eine Akte zu?Mir ist das nicht ganz klar.
Einen heißen Draht zur westlichen Seite gab es übrigens an den Güsten nicht,nicht mal im OLZ der Abteilung,vielleicht im OLZ der HA,kann sein,weiß ich nicht. In jedem Fall war ein Kontakt zu westlichen Seite nicht so einfach und aus dem kurzen Halt herzustellen.
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Der Fall Gartenschläger

Beitragvon karnak » 30. April 2016, 11:16

Ich habe mir nun mal die Mühe gemacht und gelesen was bei Wiki zu dem Thema steht.Nun frage ich mich allerdings schon ob man nicht liest was dort zu dem Fall geschrieben wird oder ob man hofft,dass es keiner liest.
Es war doch wohl so, dass der gute Mann mit seinen beiden Mitstreitern bewaffnet an die Grenze marschiert ist,unter anderem mit einer abgesägten Schrotflinte.Im Rahmen der juristischen Aufarbeitung durch bundesdeutsche Gerichte im Jahre 2000 wurde ziemlich zweifelsfrei festgestellt,dass der Gartenschläger nach Aufforderung sich zu stellen als Erster das Feuer eröffnet hat.Daraufhin wurde das Feuer erwidert und der Gartenschläger tödlich getroffen.Die 2 Mitstreiter flüchteten daraufhin ins westliche Hinterland. Auf Grund dieser Tatsachen wurde den Schützen von DDR-Seite durch die bundesdeutsche Justiz eine Notwehrsituation zugebilligt und alle Beteiligten wurden freigesprochen.Das sind die Fakten und was soll man dazu dann sagen?Offensichtlich wird doch in speziell diesem Fall ein gehörig Maß an Unsinn verbreitet,oder verstehe ich da was falsch?
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Re: Der Fall Gartenschläger

Beitragvon pentium » 30. April 2016, 11:27

Anmerkung der Moderation!
Ich habe hier einmal alles was ich zum Thema "Gartenschläger" gefunden habe in diesem Thread zusammengeführt! Vier Threads zum selben Thema müssen nun wirklich nicht sein! Außerdem sollte man, wenn es auch etwas anstrengend bzw. ermüdent erscheint, sich durch den nun vereinten Thread lesen, damit nicht zum gefühlten hunderten mal irgendwelche Links, Berichte oder Argumente auftauchen, welche schon abgehandelt wurden, was genauso ermüdent ist!

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Re: Der Fall Gartenschläger

Beitragvon SkinnyTrucky » 30. April 2016, 12:02

Ziemlich zweifelsfrei steht da nicht Kristian....da steht mit großer Wahrscheinlichkeit....

....alle beide Ausdrücke geben keine Zweifelsfreiheit wieder und es wurde deswegen im Zweifel für die Angeklagten entschieden....es stehen noch immer andere Aussagen im Raum....

Und zum Rainer Maria noch mal: tja, dem Dieter heuchlerisches Verhalten zu unterstellen ist schon ein verdammt starkes Stück....warum hast du nicht genau das damals zu ihm gesagt als du ihm gegenüber standest....???? Was hätte Dieter Schmidt denn tun können um ihn aufzuhalten....zolltechnisch hat Michael Gartenschläger ja nichts falsch gemacht....klar, wenn er mit na scharfen SM70 zurück kommt, dann wäre das problematisch aber doch nicht vorher....


groetjes

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Re: Der Fall Gartenschläger

Beitragvon Dr. 213 » 30. April 2016, 13:00

Am Jahrestag der Ermordung des Michael Gartenschläger kann man mal wieder mal über dieses völlig zu recht untergegangene
Arbeiter- und Bauernparadis nachdenken und den vielen Opfern gedenken, die es bis zum Untergang 1989 bedurfte.

Gartenschläger wurde ermordet. Wahrscheinlich wurde er sogar verraten.
Der abgehörte Funk wird daran nicht die entscheidende Rolle gespielt haben.
Natürlich war es von M.G. leichtsinnig, es erneut dort in der Gegend zu versuchen.

Ich sehe in der Aktion einen Akt des Widerstandes. Darüber hinaus hatte er Grund zu Hass und Vergeltung.
Seine Erlebnisse im DDR- Gefängnis dürften daran einen erheblichen Anteil gehabt haben.

Manche sagen "er war ja bewaffnet". Ich sage, es diente ihm mehr als psychologische Hilfe.
Wenn er mit Vorsatz an der Grenze jemanden töten wollte, dann bestimmt nicht mit einer abgesägten Schrotflinte.

Und außerdem stelle ich folgende -für manche sicher unangenehme- Vergleiche an:
Hat Graf Stauffenberg sich auch an irgendwelche Vorschriften und Gestze gehalten als er mit der Bombe hantierte ?
Hat Fidel Castro sich während der kubanischen Revolution an geltendes Recht gehalten ?

Gruß
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Re: Erinnerung an Michael Gartenschläger

Beitragvon Ari@D187 » 30. April 2016, 13:09

augenzeuge hat geschrieben:[...]Fakt ist, dass die DDR damals vehement diese Anlagen verschwieg und verleugnete.
Da liegt es nahe, dass man die Lüge aufdecken will. Frage dich doch zunächst mal, warum man hier log. Hatte man etwa keine Argumentation dafür? [...]

Das solche Dinge der Geheimhaltung unterlagen liegt in der Natur der Sache. Sind Dir Quellen
bekannt, nach welchen die DDR die Existenz der SM70 proaktiv abstritt?

Das die Teile existierten, war wohl durch jeden Journalisten oder Hobbyfotografen in der BRD
in den siebziger Jahren beweisbar. Spätestens 1975 konnte jeder im Spiegel nachlesen an
welchen Grenzabschnitten die SM70 installiert waren und ein Foto samt Funktionsschema
war ebenfalls schon abgedruckt. Von daher gab es für Gartenschläger nichts wirklich
Neues zu beweisen oder aufzudecken.

Ari
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Re: Der Fall Gartenschläger

Beitragvon Ari@D187 » 30. April 2016, 13:19

Dr. 213 hat geschrieben:[...]Gartenschläger wurde ermordet.[...]

Das konnte eben nicht durch das Gericht festgestellt werden, von daher ist das Spekulation.

Dr. 213 hat geschrieben:[...]Manche sagen "er war ja bewaffnet". Ich sage, es diente ihm mehr als psychologische Hilfe.
Wenn er mit Vorsatz an der Grenze jemanden töten wollte, dann bestimmt nicht mit einer abgesägten Schrotflinte.[...]

Die Schrotflinte hatte er seinem Kumpel U. übergeben. Er war mit eine Pistole Kaliber 7,65 mm bewaffnet.
Aus eigener Erfahrung heraus hat die mehr als eine psychologische Wirkung...

Dr. 213 hat geschrieben:[...]Und außerdem stelle ich folgende -für manche sicher unangenehme- Vergleiche an:
Hat Graf Stauffenberg sich auch an irgendwelche Vorschriften und Gestze gehalten als er mit der Bombe hantierte ?
Hat Fidel Castro sich während der kubanischen Revolution an geltendes Recht gehalten ?
[...]

Die Vergleiche halte ich nicht für unangenehm, lediglich für ausgesprochen unpassend.

Ari
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Re: Der Fall Gartenschläger

Beitragvon andr.k » 30. April 2016, 14:16

Aus den Akten

Michael Gartenschläger war in der DDR aufgewachsen und von dort nach Verbüßung von fast zehn Jahren Haft wegen „Diversion im schweren Fall, staatsgefährdender Gewaltakte und staatsgefährdender Propaganda und Hetze im schweren Fall“ 1971 in die Bundesrepublik entlassen worden. Die DDR setzte zur Erhöhung der Wirksamkeit ihrer Grenzsicherungen ab dem Jahre 1972 an der innerdeutschen Grenze Selbstschussautomaten mit Splitterminen ein. Ein Artikel des Magazins „Der Spiegel“ brachte den früheren DDR-Bürger Michael Gartenschläger 1975 auf die Idee, eine solche Anlage zu beschaffen, um sie der Öffentlichkeit zu präsentieren und damit die DDR bloßzustellen.

In einer Nacht Ende März 1976 baute er heimlich einen Selbstschussautomaten ab und verkaufte ihn anschließend für 12.000 DM an den „Spiegel“. Ende April 1976 beschaffte er aus dem gleichen Grenzabschnitt ein weiteres Gerät, das er für 3.000 DM an die „Arbeitsgemeinschaft 13. August e.V.“ verkaufte. Diese Vorfälle sorgten sowohl im Ministerium für Verteidigung als auch im Ministerium für Staatssicherheit der DDR für große Unruhe. Erich Mielke wies die HA I an, „diesen Täter bei einem erneuten Angriff auf diese Anlage unbedingt festzunehmen“.

Der Leiter der HA I, Karl Kleinjung, entschied, eine „Einsatzkompanie“ einzusetzen. Die Einsatzkompanie unterstand der Abteilung „Äußere Abwehr“ der HA I des MfS, war aber nach außen hin eine selbständige Einheit der Grenztruppen der DDR, die für überörtliche Aufgaben im Rahmen der Grenzsicherung zuständig war. Ihr Personal setzte sich aus operativen Mitarbeitern des MfS sowie aus längerdienenden Soldaten der Grenztruppen zusammen. Der Maßnahmeplan wurde von dem Chef der Einsatzkompanie, Wolfgang S., ausgearbeitet, von dem Leiter der Abteilung Äußere Abwehr, Helmut H., unterzeichnet und von Karl Kleinjung bestätigt. Er sah unter anderem vor, daß zur Verhinderung weiterer Angriffe der oder die Täter „festzunehmen beziehungsweise zu vernichten“ seien. Auf bundesdeutscher Seite forderte gleichzeitig die StA Lübeck nach Hinweisen durch den Bundesgrenzschutz Gartenschläger auf, seine Aktivitäten an der Grenze zu unterlassen.

Die Beschaffung eines dritten Automaten plante Gartenschläger für die Nacht zum 1. Mai 1976. Er hatte vor, diesen vor der Ständigen Vertretung der DDR in Bonn aufzustellen. Damit wollte er die Freilassung des in der DDR inhaftierten Bruders seiner Freundin und eines Fluchthelfers sowie die Zahlung von 15.000 DM an diese beiden Personen erreichen. 500 In der Nacht vom 30.4. auf den 1.5.1976 waren Angehörige der Einsatzkompanie in dem betreffenden Grenzabschnitt postiert. Zusammen mit zwei Begleitern traf Gartenschläger gegen 22.00 Uhr im Grenzgebiet ein. Alle drei führten Schusswaffen mit sich. Nachdem Gartenschläger sein Vorhaben gegen 23.30 Uhr auf Anraten der Begleiter zunächst aufgegeben hatte, weil sie in unmittelbarer Nähe der Grenzanlagen Geräusche gehört hatten, entschloss er sich dann dazu, einen Selbstschussautomaten wenigstens auszulösen.

Erst als er zu diesem Zweck die Grenzlinie überquert und sich dem auf DDR-Gebiet befindlichen Metallgitterzaun bis auf wenige Meter genähert hatte, wurde er von einem Mitglied der Einsatzkompanie wahrgenommen. Als der Soldat daraufhin seine Pistole zog, entstand ein metallisches Geräusch. Kurz darauf kam es zu einem Schusswechsel, im Verlaufe dessen er und mehrere andere Soldaten Schüsse abgaben. Gartenschläger wurde von insgesamt neun Schüssen getroffen und erlag kurze Zeit darauf seinen Verletzungen. Der Tod Gartenschlägers wurde im Totenschein später für 23.45 Uhr vermerkt. Am nächsten Tag wurde gegen den bereits Verstorbenen noch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen „bewaffneter Grenzprovokation mit terroristischem Anschlag auf Angehörige der Grenzsicherungskräfte der DDR“ eingeleitet; kurz darauf wurde er beigesetzt. Die an dem Einsatz der Einsatzkompanie beteiligten Kräfte wurden mit dem „Kampforden in Silber“ ausgezeichnet, den sie jedoch nicht tragen durften.
Die Ermittlungen wegen der Tötung Gartenschlägers wurden zunächst allein von der StA II Berlin durchgeführt.

Das Verfahren gegen die unmittelbar handelnden Beschuldigten wurde abgetrennt und an die StA Schwerin abgegeben. Diese erhob dann Anklage wegen gemeinschaftlich begangenen Mordversuchs. Die Anklage griff allein auf den Strafanspruch aus dem StGB zurück, das auf die auf dem Territorium der DDR und damit nach dem funktionellen Inlandsbegriff im „Ausland“ begangene Tat gemäß § 7 Absatz 1 anwendbar war. Die Anklage beschränkte sich auf eine Versuchstat, weil ein rechtsmedizinisches Gutachten der Freien Universität Berlin aus dem Jahr 1993 zu dem Ergebnis gekommen war, dass Gartenschläger bereits durch die erste Schussfolge tödlich getroffen worden sei. Diese erste Schussfolge sei aber wegen Notwehr gemäß § 32 StGB oder zumindest Putativnotwehr gemäß §§ 32, 16 StGB nicht strafbar.

In der Abgabe weiterer Schüsse danach wurde deshalb nur noch ein Mordversuch gesehen. Das Verfahren gegen einen weiteren Soldaten, dem aufgrund der Ermittlungen die Beteiligung allein an der ersten Schlussfolge hatte nachgewiesen werden können, war gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellt worden. Die Qualifikation der Tat als Mordversuch wurde mit dem Vorliegen eines „sonstigen niedrigen Beweggrundes“ begründet. Die Soldaten hätten den schwer getroffen am Boden liegenden Gartenschläger, von dem erkennbar keine Gefahr mehr ausgegangen sei, gleichsam hinrichten und sich dadurch willkürlich zum Herren über Leben und Tod aufschwingen wollen, was das genannte Mordmerkmal verwirkliche.

Alle drei Angeklagten wurden freigesprochen, weil sich der genaue Tathergang nicht rekonstruieren ließ. Hinsichtlich einer ersten Schussfolge ging auch das Gericht von Notwehr oder Putativnotwehr aus. Es sei zwar nicht mit Sicherheit festzustellen, dass Gartenschläger als erster geschossen habe; für einen solchen Tathergang spreche aber die größere Wahrscheinlichkeit. Wegen der danach abgegebenen Schüsse konnte der Nachweis nicht erbracht werden, dass diese Gartenschläger gegolten hatten. Die auch die Qualifikation der Tat als Mord begründende Darstellung der Staatsanwaltschaft, wonach die Angeklagten auf Gartenschläger geschossen hätten, als sich die Situation bereits geklärt habe, fand keine Bestätigung in der gerichtlichen Beweisaufnahme.

Eine zweite Anklage der StA II Berlin betraf die Strafbarkeit der drei für die Planung des Anschlags verantwortlichen MfS-Offiziere. Ihnen wurde keine versuchte, sondern eine vollendete Tat in mittelbarer Täterschaft vorgeworfen. Obwohl die unmittelbar handelnden Soldaten selbst rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hätten, habe hier dennoch täterschaftliches Handeln vorgelegen. Verwirklicht sei die Ausnahmekonstellation, dass der Hintermann für seine Tat eine bestehende Organisation – das MfS mit seiner militärisch-hierarchischen Struktur – ausnutze, um regelhafte Abläufe durch seinen Tatbeitrag auszulösen. Wer sich in einem solchen Fall die unbedingte Bereitschaft des unmittelbar Handelnden zur Tatbestandserfüllung zunutze mache und den Erfolg als Ergebnis eigenen Tuns ansehe, sei mittelbarer Täter.

Der Tod Gartenschlägers sei den drei Angeklagten auch zuzurechnen, weshalb jeweils vollendete Taten vorlägen. Während für die Beurteilung des Verhaltens der Soldaten der Einsatzkompanie die Unterscheidung zwischen der ersten und der zweiten Schussfolge wesentlich sei, komme es darauf für die Hinterleute nicht an. Aus ihrer Sicht handele es sich um keine wesentlichen Abweichungen vom geplanten Tatverlauf. Ihr Plan sei von vorneherein auf die Tötung Gartenschlägers durch Erschießen an der Grenze gerichtet gewesen. Ein Handeln mit Mordvorsatz sei ihnen aber nicht nachzuweisen, so dass ihre Tat als gemeinschaftlicher Totschlag in mittelbarer Täterschaft zu werten sei.

Gemäß § 7 Absatz 1 StGB hätten alle drei grundsätzlich allein nach den Vorschriften des StGB verfolgt werden können. Im Falle von Wolfgang H. und Helmut S. stand dem aber die inzwischen eingetretene Verjährung entgegen. Da Totschlag gemäß § 78 Absatz 3 Ziffer 2 StGB einer zwanzigjährigen Verjährungsfrist unterliegt und die Tathandlungen Ende April 1976 vorgenommen worden waren, hätte eine Unterbrechung der Verjährung durch eine entsprechende Maßnahme nur bis Ende April 1996 ausgelöst werden können. Tatsächlich erfolgte die Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens, durch die gemäß § 78 c Absatz 1 Ziffer 1 StGB die Verjährung unterbrochen wird, gegenüber Wolfgang H. und Helmut S. aber erst am 8.7.1996.

Eine Strafverfolgung allein auf der Grundlage des StGB in Verbindung mit Artikel 315 Absatz 4 EGStGB kam daher nur noch bei Karl Kleinjung in Frage, demgegenüber die entsprechende Mitteilung bereits im Juli 1995 erfolgt war. Deshalb stützte die Staatsanwaltschaft die Anklage auch auf einen übergeleiteten Strafanspruch aus dem StGB-DDR. Sie führte aus, dass alle drei gemäß § 22 Absatz 2 Ziffer 1 StGB-DDR Anstifter zum vollendeten Totschlag gewesen seien. Anders als nach dem StGB scheide mittelbare Täterschaft nach dem StGB-DDR aus, wenn die unmittelbar Handelnden selber strafrechtlich voll verantwortlich gewesen seien. Hingegen sei auch gemäß dem StGB-DDR die eingetretene Abweichung des tatsächlichen von dem zuvor vorgestellten Kausalverlauf für die Verantwortlichkeit der Angeklagten unerheblich.
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Re: Der Fall Gartenschläger

Beitragvon andr.k » 30. April 2016, 14:16

Die Verhandlung in diesem Verfahren konnte erst im Mai 2002 begonnen werden. Das Verfahren gegen den inzwischen neunzigjährigen früheren Leiter der HA I Karl Kleinjung wurde wegen dessen Erkrankung abgetrennt. Nach dem krankheitsbedingten Ausfall eines Richters konnte die Hauptverhandlung nicht zu Ende geführt werden. Erst 2003 wurde der Fall erneut verhandelt. Helmut H. wurde schließlich freigesprochen. Das Verfahren gegen Wolfgang S. wurde gemäß § 206 a StPO zunächst eingestellt. Er wurde anschließend vom BGH freigesprochen. Hinsichtlich Karl Kleinjung kam es wegen dessen Tod im März 2003 zu keiner Entscheidung mehr.


Quelle:
Urteil des LG Schwerin vom 24.3.2000.
Anklage der StA II Berlin vom 27.5.1997.
Anklage der StA II Berlin vom 27.5.1997 , S. 87 f., unter Verweis auf BGH St 40, 218, 236 f.
Beschluß des LG Berlin vom 7.5.2002.
Urteil LG Berlin vom 10.4.2003 und des BGH vom 16.2.1995.
Einstellungsbeschluss des LG Berlin vom 23.6.2003.

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Re: Der Fall Gartenschläger

Beitragvon karnak » 30. April 2016, 14:22

SkinnyTrucky hat geschrieben:.es stehen noch immer andere Aussagen im Raum....


Wie in vielerlei Hinsicht auch.Ich halte mich nun mal lieber an Fakten und nicht an irgendwas was von irgendwem einfach mal so erzählt wird ohne das er es auch nur im Entferntesten belegen kann.Gerade bei dieser Grenzgeschichte, bei der ich mich nun in einigen Punkten sehr gut auskenne habe ich es mehr als einmal erlebt,dass schlichtweg dummes Zeug einfach so erzählt wird.
In dem Fall nun mal das zweifelsfrei äußerst fragwürdige Grenzregime der DDR und die Selbstschussanlagen,auf die man vor der Geschichte nun wahrlich nicht stolz sein kann,aber auch die Tatsache,dass sich der gute Mann das"Besorgen" dieser Geräte auch hat gut versilbern lassen,wie es bei den Fluchthilfen war weiß ich nicht,weggelassen,die Fakten zeigen einfach,er war wohl weit weniger Opfer und Held als das man es gerne im Nachgang feststellen will.Auch DAS steht ganz unbestreitbar im Raum.
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Re: Der Fall Gartenschläger

Beitragvon karnak » 30. April 2016, 14:35

Dr. 213 hat geschrieben:
Manche sagen "er war ja bewaffnet". Ich sage, es diente ihm mehr als psychologische Hilfe.
Wenn er mit Vorsatz an der Grenze jemanden töten wollte, dann bestimmt nicht mit einer abgesägten Schrotflinte.


Das sagen nicht"manche",es steht fest,alle drei hatten sich bewaffnet.Und das nun eine abgesägte Schrotflinte,mit der man wohl ziemlich große Wunden produzieren kann,nur als"psychologische Hilfe" mitgeführt wurde,dass willst Du doch jetzt nicht allen Ernstes als stichhaltiges Argument anführen. [flash] .
Mich würde übrigens auch interessieren für was er die 10 Jahre in den 70igern bekommen hat."Manche sagen"für das Abbrennen einer einsamen Feldscheune.Wenn ich auch gerne glauben will,dass die Strafe für was auch immer sehr"heftig"gewesen ist,mittlerweile zweifle ich aber auch sehr stark an,dass es sich nur um das Abbrennen dieser Scheune handelte.
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Re: Der Fall Gartenschläger

Beitragvon SkinnyTrucky » 30. April 2016, 14:44

Kristian, was du Fakten nennst, ist wage....wie wage, wissen nur Beteiligten....und du weißt auch genau das es unter den Beteiligten unterschiedliche Darstellungen gibt....

....deine Befangenheit aus deiner damaligen Stellung heraus, werte ich jetzt mal als etwas, was ich verstehen kann....

Für mich hat der Mord an Michael Gartenschläger schon mit dem völlig überzogenen Urteil nach dem Scheunenbrand begonnen....


groetjes

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Re: Der Fall Gartenschläger

Beitragvon karnak » 30. April 2016, 14:50

SkinnyTrucky hat geschrieben:Kristian, was du Fakten nennst, ist wage....wie wage, wissen nur Beteiligten....und du weißt auch genau das es unter den Beteiligten unterschiedliche Darstellungen gibt....

....deine Befangenheit aus deiner damaligen Stellung heraus, werte ich jetzt mal als etwas, was ich verstehen kann....

Für mich hat der Mord an Michael Gartenschläger schon mit dem völlig überzogenen Urteil nach dem Scheunenbrand begonnen....


groetjes

Mara

[flash] Kann schon sein,dass auf beiden Seiten die Gefahr der Befangenheit besteht,dass liegt wohl in der Natur der Sache.NUR,das Mitführen von Waffen,das ist nicht wage,das ist eine Tatsache und die Urteile zu diesem Vorfall durch ordentliche bundesdeutsche Gerichte stehen im Raum,ich gehe einfach mal davon aus,die haben sich tiefgründig damit beschäftigt,stehen nicht im Verdacht DDR-Regime freundlich zu urteilen.Also,was denn nun noch?
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Re: Der Fall Gartenschläger

Beitragvon SkinnyTrucky » 30. April 2016, 15:01

Ordentliche deutsche Gerichte....pah....ich hab da mal ein dickes Buch gelesen....da ging es über die Mauerschützen und deren Verantwortlichen....wie dort geurteilt wurde ist wohl mehr als deutlich....

....für mich ist Deutschland mittlerweile das Land der unbegrenzten Möglichkeiten.... [wink]


groetjes

Mara
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Re: Erinnerung an Michael Gartenschläger

Beitragvon augenzeuge » 30. April 2016, 15:30

Ari@D187 hat geschrieben:Das die Teile existierten, war wohl durch jeden Journalisten oder Hobbyfotografen in der BRD
in den siebziger Jahren beweisbar. Spätestens 1975 konnte jeder im Spiegel nachlesen an
welchen Grenzabschnitten die SM70 installiert waren und ein Foto samt Funktionsschema
war ebenfalls schon abgedruckt. Von daher gab es für Gartenschläger nichts wirklich
Neues zu beweisen oder aufzudecken.

Ari


Ari, hast du den Link von 1975? Ich weiß nur, dass der Spiegel erst nach Gartenschlägers erster Demontage eine Expertise von einem Techniker bekam.
Dies wurde 1976 gedruckt! Wenn du recht hättest, warum gab man diese in Auftrag?

AZ
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Re: Der Fall Gartenschläger

Beitragvon augenzeuge » 30. April 2016, 15:34

andr.k hat geschrieben:Aus den Akten

Ihr Plan sei von vorneherein auf die Tötung Gartenschlägers durch Erschießen an der Grenze gerichtet gewesen. Ein Handeln mit Mordvorsatz sei ihnen aber nicht nachzuweisen, so dass ihre Tat als gemeinschaftlicher Totschlag in mittelbarer Täterschaft zu werten sei.


Damit es einigen Zweiflern klar wird!

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Re: Der Fall Gartenschläger

Beitragvon Werner Thal » 30. April 2016, 15:39

Hallo AZ,

schau doch mal bei mir rein: 30. April 2016 / 05:43 Uhr,

da solltest du auf deine Frage eine Antwort erhalten.

W.T.
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Re: Der Fall Gartenschläger

Beitragvon augenzeuge » 30. April 2016, 15:40

karnak hat geschrieben:Mich würde übrigens auch interessieren für was er die 10 Jahre in den 70igern bekommen hat."Manche sagen"für das Abbrennen einer einsamen Feldscheune.


Da es ein Schauprozess war, musst du nichts mutmaßen. Natürlich wurde aus dem Abbrennen der >Scheune und dem Werfen von Farbflaschen auf SED-Losungen eine »Diversion im schweren Fall«, »staatsgefährdender Gewaltakte«, »staatsgefährdender Propaganda und Hetze im schweren Fall...

Nun sag nicht, das wundert dich. [flash] Diese ungerechten Urteile waren doch Gang und Gäbe.

AZ
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Re: Der Fall Gartenschläger

Beitragvon augenzeuge » 30. April 2016, 15:43

Werner Thal hat geschrieben:Hallo AZ,

schau doch mal bei mir rein: 30. April 2016 / 05:43 Uhr,

da solltest du auf deine Frage eine Antwort erhalten.

W.T.


Habe ich, Werner. Und ich beziehe mich darauf:

Obwohl der SM-70-Automat seit 1971 verwendet wird, weiß der Bundesgrenzschutz bis heute nicht genau, wie er funktioniert.


AZ
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Re: Der Fall Gartenschläger

Beitragvon Dr. 213 » 30. April 2016, 15:44

Vom Sofa aus ist es leicht, wer kann sich schon vorstellen, wie Gartenschläger tickte. Ich kann es.
Als ich damals bei meinen Aktionen unterwegs war, hatte ich manchmal eine richtig schöne Verkleidung an.
Die Uniformmütze war genau eingestellt, und das umgehängte Funkgerät aus Köpeniker Produnktion
plapperte ab und zu ganz echt herum.
In der dazu passenden beigefarbenen Pistolentasche war jedesmal nicht nur Luft, das kannste mal glauben.
Aus heutiger Sicht übrigens für mich absoluter Wahnsinn, wie weit ich es damals -letzlich sogar mit Erfolg- getrieben hatte.

Ich kann mich also sehr gut in Gartenschläger reindenken. Es war für ihn eine Art Beruhigungspille aus Stahl.
Eine Fehleinschätzung die er dann ja, anders als Weinhold, auch mit seinem Leben bezahlt hat.

Du Karnak weißt genau, daß es die DDR bei Feinden des Sozialismus mächtig bei den Strafzumessungen übertrieben hat.
Die Flüchtlinge, für die vielleicht genau bei dir am Grenzübergang die Flucht in der Kontrollgarage endete,
hatten wieviel Jahre noch gleich zu erwarten ? Jaja ich weiß, du hast nur Informationen gesammelt und Stempel gedrückt.

Mein Vergleich M.G. mit Castro und Stauffenberg ist zugegeben etwas provokant.
Aber ich meine, er ist trotzdem nicht völlig aus der Luft gegriffen.

Herzlichst
Dr. 213
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Re: Der Fall Gartenschläger

Beitragvon Sirius » 30. April 2016, 15:47

karnak hat geschrieben:bundesdeutsche Gerichte stehen im Raum,ich gehe einfach mal davon aus,die haben sich tiefgründig damit beschäftigt,stehen nicht im Verdacht DDR-Regime freundlich zu urteilen.Also,was denn nun noch?


Doch, die haben DDR-Regime freundlich geurteilt; vermutlich auf Anordnung der Politik. Vor langer Zeit las ich mal, dass Kohl Gorbatschow versprechen musste, dass den Regime-Angehörigen kein Haar gekrümmt werden durfte - als Voraussetzung zur Wiedervereinigung. Ob das wirklich so war, weiß ich nicht; es wäre jedoch eine Erklärung für solche laschen Urteile wie z.B. Bewährungsstrafen - also quasi Freisprüche - für Totschlag ("Mauerschützenprozesse"); oder ein paar Jahre Kuschelgefängnis für Krenz & Co. - mit täglichem Freigang, er also nur zum Schlafen ins Luxus-Gefängnis kommen musste. Ein Witz im Vergleich zu dem was die SED mit ihren Opfern gemacht hat. Und wenn Du ehrlich bist, weißt Du das auch, auch wenn Du es vielleicht aus verständlichen Gründen nicht zugeben wirst.

Wie es auch anders hätte laufen können, sieht man hier:

https://youtu.be/XsRQP7TifME?t=4m23s

Das wurde übrigens meiner Erinnerung nach so genau nie im deutschen Fernsehen gezeigt - also wo noch der Rauch zu sehen ist und die Schüsse zu hören sind.

Wie schon geschrieben - "Ihr" habt zur Wendezeit und danach ein Riesenglück gehabt.
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