Edelknabe hat geschrieben:Dieter mal hin zu dem von dir eingestellten Video. Das war doch wohl logisch, so sage ich jetzt, das die DDR einem Michael Gartenschläger auf seine Voraktivitäten hin eine Falle stellte. Der Mann war für sie ein Krimineller, der bewusst Grenzsicherungsanlagen (ich nenn es mal Eigentum des Volkes,Volkseigentum)beschädigte oder entfernte, um damit bei den Medien der BRD hausieren zu gehen...denn Geld hatte er doch von Bild und Co erhalten,richtig?
Woher behauptetet überhaupt dieser Staatsanwalt im Video...oder besser, woher bezieht er seine Informationen, das auf den am Boden liegenden M.Gartenschläger noch in seinem Todeskampf Schüsse von Seiten des Einsatzkommando abgegeben wurden?
War der Mann vor Ort, in dieser betreffenden Nacht oder woher soll diese Info kommen?
Denn laut Buch seiner Freunde"Todesautomatik" rannten diese doch schon in Hektik um ihr Leben, als das Geballer begann, wenn ich es richtig gelesen habe?
Nochmal, er war ein Krimineller, zumindest für die Organe der DDR, für wen und was sollte sich da Einer im Nachhinein entschuldigen? Der Mann war doch kein Engel...also wer das heute einem Schüler verklickern will, der lügt frech im Sinne der Sache West und vergisst, das das ganze damals "Kalter Krieg" hies...obwohl schon 1976 mit leichten Annäherungen der beiden Seiten.
Ich bin bestimmt kein Ewig-Gestriger, aber ein Freispruch ist ein Freispruch und wenn der dann hinterher mit Sekt begossen wird...was solls, so spielt eben das Leben, der Eine liegt unter der Erde und die Anderen saufen Sekt.
Und bitte keine Befindlichkeiten in der heutigen kalten Welt des Kapital, wo Herzenswärme aber auch ein volles Fremdwort ist, das war alles gewollt, die Wiedervereinigung, also sind Freisprüche der damals Beteiligten ihr gutes Recht.
Ein hoch übrigens auf unseren Rechtsstaat, ohne hier sarkastisch herüber zu kommen.
Rainer-Maria
Rainer-Maria
Rostocker hat geschrieben:Möchte mich garnicht groß Äußern zu M.G.das habe ich irgendwo schon zu genüge getan--mir geht es nur um das Video mit der Äußerung des Generalstaatsanwalt von Rostock. Sollte es stimmen,das auf M.G. in nachhinein noch mal eingeschossen wurde.ist es mehr wie Mord.Nur kann ich mir nicht erklären,wie es dann zu einen Freispruch gekommen ist. Also diesen Äußerungen kommen doch ein Wiederaufnahmeverfahren gleich--wobei es doch angeblich Zeugen dafür gibt. Wiederrum kann ich es mir nicht vorstellen --das es so gewesen ist.Denn man musste doch davon ausgehen,das von westlicher Seite aus Zeugen da sind.Klar wird es den Befehl gegeben haben,M.G. festzunehmen b.z,w, zu liquidieren.Zu meiner Zeit bei den GT, kam ja auch bei der Vergatterung vor den Grenzdienst die Worte vor---Grenzverletzer aufzuspüren festzunehmen b.z.w. zu vernichten.
Gruß Rostocker
Die Welt, 13.05.2002 hat geschrieben:
Ex-Stasi-Offiziere plädieren auf Notwehr
Vor dem Landgericht begann der zweite Prozess um den Tod des "Grenzterroristen" Michael Gartenschläger
Selten wirkte Rechtsanwalt Frank Osterloh so gelassen. Der ehemalige Stasi-Offizier vertritt vor dem Berliner Landgericht mal wieder einen alten Kollegen: Wolfgang S., 61 Jahre, Ex-Chef einer Stasi-Kompanie für Spezialeinsätze, die im April 1976 beauftragt wurde, weitere "Grenzvorfälle" an einem Abschnitt zwischen dem DDR-Bezirk Schwerin und Schleswig-Holstein zu verhindern.
Zweimal schon wurden Selbstschussgeräte vom Typ SM70 demontiert. Eine dritte Panne dieser Art sollte unbedingt verhindert werden. So lauerten am 30. April 1976 denn auch vier Kämpfer aus Wolfgang S.s Kompanie auf Michael Gartenschläger, dessen Name und Vorhaben der Stasi durch Spitzel längst bekannt war. In der Nacht zum 1. Mai, steht in der Anklageschrift, erlag der 32-Jährige seinen Schussverletzungen.
Es ist der zweite Prozess um den Tod des Michael Gartenschläger. Der erste endete im März 2000 vor dem Landgericht Schwerin mit Freisprüchen für drei ehemalige Kämpfer der Stasi-Kompanie. Im aktuellen Verfahren müssen sich nun die mutmaßlichen Drahtzieher wegen "Totschlags in mittelbarer Täterschaft" verantworten. Sie sollen einen "Maßnahmeplan" erarbeitet und in diesem angeordnet haben, "den oder die Täter festzunehmen beziehungsweise zu vernichten".
Das Verfahren gegen Ex-Stasi-General Karl Kleinjung wird jedoch gleich zu Prozessbeginn "vorläufig eingestellt". Der 90-Jährige leide an Herzschwäche und Altersdemenz und sei nicht verhandlungsfähig, begründet Richter Hartmut Füllgraf den Entscheid. Die beiden anderen Angeklagten, Wolfgang S. und der 70-jährige Ex-Stasioberst Helmut H., sind jedoch erschienen und auch durchaus bereit auszusagen. In der üblichen Form: "Ich verlese hier eine Erklärung." Beide beschwören die Notwehrsituation, aus der heraus sich die im Unterholz lauernden Stasi-Kämpfer gegen den überrumpelten Gartenschläger gewehrt haben sollen (er hatte eine Pistole dabei und soll angeblich als Erster abgedrückt haben). Beide zitieren die Schweriner Freisprüche als Beweis für das angeblich absolut rechtmäßige Agieren der Todesschützen. Obwohl der Vorsitzende der Schweriner Strafkammer in seiner Urteilsbegründung kaum missverständlich vortrug: "Es ist alles möglich, aber beweisbar ist es nicht oder nicht mehr."
Handfeste Zweifel also und keineswegs, wie nun vor dem Berliner Landgericht mehrfach frech behauptet, ein Freispruch erster Klasse. Er habe ohnehin nichts Konkretes über den Einsatz gewusst, beteuert Wolfgang S. Zwar sei er damals vor Ort gewesen und hätte den Grenzabschnitt inspiziert. Seine mit Grenztruppenuniformen getarnten Kämpfer seien aber von einem anderen - in den 80er-Jahren verstorbenen - Offizier befehligt worden.
Ex-Stasi-Oberst Helmut H. wirkt nicht so devot. Die Vorwürfe der Anklage seien "konstruierte, wirklichkeitsfremde Behauptungen", kritisiert er in breitem Thüringisch. Habe die Befehlsgewalt doch nicht bei ihm oder dem ihm Unterstellten Wolfgang S., sondern "auf zentraler Ebene im Ministerium gelegen". Zudem habe es "zu keiner Zeit Zweifel gegeben", dass "der Grenzterrorist" lebend gefangen werden sollte. Im Gegenteil, man habe erhofft, "durch Gartenschläger Informationen über den Minendiebstahl" zu bekommen. Der Leiter der Stasi-Hauptabteilung I sei dann auch "sehr ungehalten gewesen, dass die Festnahme nicht gelungen" sei. Was General Kleinjung jedoch nicht abhielt, die Genossen nach Berlin einzuladen, wo sie bei Sekt und Würstchen den "Kampforden in Silber" und eine Prämie von 1500 Mark bekamen.
Den Angeklagten gegenüber sitzt Christa Köckeritz, Schwester des erschossenen Michael Gartenschläger. Es sei "eine Genugtuung", sagt die 64-Jährige, "dass diese Männer nun wenigstens vor Gericht stehen müssen". Und ergänzt - den Blick auf Osterloh geheftet, der schon in Schwerin als Anwalt aufgetreten war - "aber große Erwartungen an den Ausgang des Prozesses habe ich nicht".
Edelknabe hat geschrieben:...
das ist schon eine tolle Rechtssprechung im schönen Deutschland, ich glaube fast, die DDR war da konsequenter?
Rostocker hat geschrieben:Zu den Fall will ich noch mal kurz sagen,darum kurz weil ich mich schon viel darüber geäußert habe.Es war tragisch was dort vorgefallen ist.
Aber was mich mal interessieren würde ist--weil ich ja die Ecke aus eigener Dienstzeit kenne. Waren damals bei der Aktion die Postenplätze dort mit regulären Grenztruppen besetzt wie sonst,oder wurde der ganze Abschnitt von einerSondereinheit für die Zeit übernommen.Ich meine zumindestens dort auf der Ecke und der linke und rechte Nachbarposten.Wenn es so wäre --dann wurde M.G. verraten und man wusste wo er wieder auftauchen würde.Ist nur eine Vermutung von mir.Gruß Rostocker
augenzeuge hat geschrieben:Rostocker hat geschrieben:Zu den Fall will ich noch mal kurz sagen,darum kurz weil ich mich schon viel darüber geäußert habe.Es war tragisch was dort vorgefallen ist.
Aber was mich mal interessieren würde ist--weil ich ja die Ecke aus eigener Dienstzeit kenne. Waren damals bei der Aktion die Postenplätze dort mit regulären Grenztruppen besetzt wie sonst,oder wurde der ganze Abschnitt von einerSondereinheit für die Zeit übernommen.Ich meine zumindestens dort auf der Ecke und der linke und rechte Nachbarposten.Wenn es so wäre --dann wurde M.G. verraten und man wusste wo er wieder auftauchen würde.Ist nur eine Vermutung von mir.Gruß Rostocker
So eine Sondereinheit ist sicher nicht zufällig dort gewesen- Anhaltspunkte muss man gehabt haben. Und ich würde sogar sagen, dass man Gartenschläger erkannte, bevor man schoß. Denn es gab wohl nie einen anderen Fall, wo das Überschreiten der Grenze sofort mit Dauerfeuer beantwortet wurde. Odär?
AZ
karl143 hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Rostocker hat geschrieben:Zu den Fall will ich noch mal kurz sagen,darum kurz weil ich mich schon viel darüber geäußert habe.Es war tragisch was dort vorgefallen ist.
Aber was mich mal interessieren würde ist--weil ich ja die Ecke aus eigener Dienstzeit kenne. Waren damals bei der Aktion die Postenplätze dort mit regulären Grenztruppen besetzt wie sonst,oder wurde der ganze Abschnitt von einerSondereinheit für die Zeit übernommen.Ich meine zumindestens dort auf der Ecke und der linke und rechte Nachbarposten.Wenn es so wäre --dann wurde M.G. verraten und man wusste wo er wieder auftauchen würde.Ist nur eine Vermutung von mir.Gruß Rostocker
So eine Sondereinheit ist sicher nicht zufällig dort gewesen- Anhaltspunkte muss man gehabt haben. Und ich würde sogar sagen, dass man Gartenschläger erkannte, bevor man schoß. Denn es gab wohl nie einen anderen Fall, wo das Überschreiten der Grenze sofort mit Dauerfeuer beantwortet wurde. Odär?
AZ
@ AZ,
es war sicher kein Dauerfeuer, sondern 9 Schuss Einzelfeuer von mehreren Schützen. Da hat sicher nicht nur einer geschossen.
augenzeuge hat geschrieben:Im Grunde genommen ist die Vorgehensweise keine Andere als in Pakistan bei Osama......
Berliner hat geschrieben:augenzeuge hat geschrieben:Im Grunde genommen ist die Vorgehensweise keine Andere als in Pakistan bei Osama......
was willst Du damit sagen ? Ist Osama Bin Laden doch ein Held der freien Welt ?
Berliner
Dieter1945 hat geschrieben:Vor 35 Jahren, am 1. Mai 1976, wurde Gartenschlägers Leichnam von Dr. Wolf, Leiter des Institut für Gerichts Medizin Schwerin obduziert. Siehe hierzu in der Anlage die pdf Datei.
"Die Leiche wurde von Mitarbeitern der Untersuchungsabteilung der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit (BVfS) Schwerin angeliefert und anschließend auch wieder abgeholt. Im Vernehmungsprotokoll heißt es unter anderem: "Außer mir (Dr. Wolf) war niemand vom Institut anwesend, selbst die Schreibkraft kam aus der Untersuchungsabteilung der BVfS. Und auch das während der Obduktion diktierte Protokoll wurde in allen seinen Ausfertigungen mitgenommen, ebenso auch die gefertigten Lichtbilder. Auch ist damals verfügt worden, dass die Sektion nicht im Sektionsbuch eingetragen wurde". (Quelle: Volkmar Schneider "Brisante Fälle auf dem Seziertisch" Militze Verlag Leipzig).
augenzeuge hat geschrieben:Nein, über das jeweilige "Opfer" habe ich mich nicht geäussert, ich bezog es ausschließlich auf die überraschende Vorgehensweise der jeweiligen Sondereinheit, denn beide taten im Grunde nichts anderes. Beide hätte das "Opfer" festnehmen können, beide taten es nicht.
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