
vs1400 hat geschrieben:hallo Ernest,
nimm es mir bitte nicht übel, dass ich dir zuerst noch ne frage stelle und dir dann erst, auf deine sehr ausführlichen posts, antworten wollen würde.
ihr hattet kompaniesicherung und in welchem bataillon musstest du abdienen?
gruß vs und danke vorab
Volker Zottmann hat geschrieben:Zwischen Deiner und @vs1400 Dienstzeit liegen Welten. Hier sollte von ihm wirklich die Zeit beachtet werden.
Gruß Volker

Mir ist nicht erinnerlich, dass vorrangig/zuerst/nur auf die unteren Extremitäten geschossen werden sollte. .....
...doch konnte man dies in der schusswaffengebrauchsbestimmung durchaus erlesen.

Nein, von dieser Bestimmung habe ich zu NVA-Zeiten nie gehört.augenzeuge hat geschrieben:Mir ist nicht erinnerlich, dass vorrangig/zuerst/nur auf die unteren Extremitäten geschossen werden sollte. .....
...doch konnte man dies in der schusswaffengebrauchsbestimmung durchaus erlesen.
Wenn ich das lese, so schlussfolgere ich daraus, dass es bei den Befehlsempfängern eine deutliche Diskussion darüber gegeben haben muss. Gab es die denn wirklich? Oder hatte man als junger Soldat nicht sogar Angst, dieses Thema überhaupt anzusprechen? Wären diese Überlegungen nicht Anlass der Abtg. 2000 gewesen, am Einsatzort des Betreffenden etwas zu ändern? Denn man wollte so eine Diskussion zu "Verbrechern" doch gar nicht.....![]()
Ich habe mir die Schusswaffengebrauchsbestimmung im Netz nochmal angesehen, mir erschließt sich nicht, dass man hier auf "untere Extremitäten" so einfach kommt.
Wenn es so gewesen wäre, dann frage ich mich, warum die Ex-Grenzer im Video diese Gedanken nicht erwähnt haben.....man hat keinesfalls das Gefühl, dass sie nicht die Wahrheit vermitteln.
AZ
Ernest hat geschrieben:Hallo vs,
ja, wir hatten Kompaniesicherung. Bei uns in der Kompanie hieß es damals Zugsicherung. Wir kannten nur diese Bezeichnung. Als ich an die Grenze kam, hatten wir nur 3 Züge....ein Zug war im Abschnitt, einer hatte Nachtruhe und einer Freizeit bis zum nächsten Dienst. Da war diese Bezeichnung eigentlich auch verständlich.
Erst in den Foren erfuhr ich, dass unsere Zugsicherung und die Kompaniesicherung identisch sind.
Im letzten Halbjahr, ab Mai 73 wurde bei uns ein 4. Zug eingeführt, aber alles mit dem alten Bestand an Leuten, also ohne Aufstockung. Kurz vor der Entlassung war dann auch die Rede davon, dass irgendwann die Bataillonssicherung eingeführt werden soll. Deshalb wohl der 4.Zug.
Wegen der Schulungen, war auch so eine Art Politunterricht, mußten wir alle paar Monate nach Oebisfelde (Bataillon).
Gruß
Ernest
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dein1945 hat geschrieben:vs1400 hat geschrieben:hallo Ernest,
nimm es mir bitte nicht übel, dass ich dir zuerst noch ne frage stelle und dir dann erst, auf deine sehr ausführlichen posts, antworten wollen würde.
ihr hattet kompaniesicherung und in welchem bataillon musstest du abdienen?
gruß vs und danke vorab
VS,
nun Frage ich mich allen Ernstes was soll die Frage ? Oder ist der Text von Herbert -Ernest- nicht in deinem Sinn. Bei Herbert und Wolfgang bedanke ich mich für ihre sehr sachlichen Texte.
Gruß aus Berlin
![Hallo [hallo]](./images/smilies/hallo.gif)
augenzeuge hat geschrieben:Mir ist nicht erinnerlich, dass vorrangig/zuerst/nur auf die unteren Extremitäten geschossen werden sollte. .....
...doch konnte man dies in der schusswaffengebrauchsbestimmung durchaus erlesen.
Wenn ich das lese, so schlussfolgere ich daraus, dass es bei den Befehlsempfängern eine deutliche Diskussion darüber gegeben haben muss. Gab es die denn wirklich? Oder hatte man als junger Soldat nicht sogar Angst, dieses Thema überhaupt anzusprechen? Wären diese Überlegungen nicht Anlass der Abtg. 2000 gewesen, am Einsatzort des Betreffenden etwas zu ändern? Denn man wollte so eine Diskussion zu "Verbrechern" doch gar nicht.....![]()
Ich habe mir die Schusswaffengebrauchsbestimmung im Netz nochmal angesehen, mir erschließt sich nicht, dass man hier auf "untere Extremitäten" so einfach kommt.
Wenn es so gewesen wäre, dann frage ich mich, warum die Ex-Grenzer im Video diese Gedanken nicht erwähnt haben.....man hat keinesfalls das Gefühl, dass sie nicht die Wahrheit vermitteln.
AZ
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Dr. 213 hat geschrieben: Und so wurde auch die Abt. 2000 an der Nase herumgeführt, und ich denke, sie wußten das selber auch.
Darum mußten sie sich auch so vieler Spitzel und Zuträger bedienen, um der wahren Denke der Grenzer etwas näher zu kommen.
Dr. 213 hat geschrieben: Das sich Grenzer große Gedanken um den Einsatz der Waffe machten, will ich nicht recht glauben.
Dr. 213 hat geschrieben: Spätestens 4 Wochen nach Dienstantritt war es Routine mit der Waffe rumzulaufen.
Ich denke, daß man sich viel mehr um den Belag vom Pausenbrot oder um das Wetter Gedanken gemacht hat.
Dr. 213 hat geschrieben: Die Grenzer werden ein Zusammentreffen mit einem Flüchtling schon im Kopf durchgespielt haben.
Wie es im Einsatzfall dann wirklich abgelaufen wäre, ist viel mehr von der Situation und vom Gemüt des Grenzers abhängig.
Dr. 213 hat geschrieben: Diesen Großen Plan "ich schieße daneben" glaube ich einfach nicht.
Dann müßten gerade an der Berliner Mauer mehr geglückte Fluchten unter Beschuss gelungen sein.
Ich denke die Wahrheit ist, man wollte als Grenzer seine Aufgabe bestmöglich erfüllen.
Schießen war nichts, was man damals als verwerflich angesehen hat, die Verweigerung allerdings schon.

vs1400 hat geschrieben:VS,
nun Frage ich mich allen Ernstes was soll die Frage ? Oder ist der Text von Herbert -Ernest- nicht in deinem Sinn. Bei Herbert und Wolfgang bedanke ich mich für ihre sehr sachlichen Texte.
Gruß aus Berlin
[/quote]karnak hat geschrieben:Also seit Jahr und Tag gibt es nun diese Diskussion zu einer Schusswaffengebrauchsbestimmung die andere Schiessbefehl nennen. Nach meinem Verständnis hat jeder der unter Waffen gestellt wird auch letztlich den Auftrag diese in irgendeinem definierten Fall anzuwenden und zwar gegen Menschen. Wenn nicht könnte man ihn ja auch mit einem Knüppel ausstatten. Ich habe nun nie direkt am"Kanten" gestanden, habe aber insgesamt 16 Jahre lang eine Waffe getragen. Habe 3 Jahre lang Objektwachen geschoben, hatte dabei eine Kalaschnikow, an der Güst dann eine Makarow. Bei der Objektwache hatte ich zu Verhindern,dass jemand reinkommt, an der Güst als "Nebentätigkeit" das jemand rauskommt. In beiden Fällen ging es immer um das Verhindern, nicht um ein angestrebtes Töten. Wie man das Letzte sicher ausschließen soll, bei der Art von Waffen und der zu erwartenden Entfernung zum "Ziel" hat man sicher lieber nicht angesprochen, weil es einfach Augenauswischerei war und auch noch heute ist, wenn man die Schusswaffe gegen Menschen einsetzt. Und so bleibt das Ganze einfach eine Kreisdiskussion, gefördert es so oder so zu sehen, je nachdem welche ideologische Grundhaltung man hat.
karnak hat geschrieben:Also seit Jahr und Tag gibt es nun diese Diskussion zu einer Schusswaffengebrauchsbestimmung die andere Schiessbefehl nennen. Nach meinem Verständnis hat jeder der unter Waffen gestellt wird auch letztlich den Auftrag diese in irgendeinem definierten Fall anzuwenden und zwar gegen Menschen.

dein1945 hat geschrieben:Mal einige Textpassagen zum Schießbefehl aus einem Buch von 1977...

karnak hat geschrieben:Sicher, gar kein Widerspruch, aber das ist eben nicht der Knackpunkt um den es geht. Die Frage ob es sich bei dem Befehl zum Schießen um einen konkret formulierten Befehl zum Töten handelte oder nicht. Darum geht es IMMER in dieser endlosen Kreisdiskussion.
Interessierter hat geschrieben:Fakt ist, dass an der Grenze getötet wurde.
Fakt ist das diejenigen AGT, welche an der Grenze Menschen getötet haben, sich eines Verbrechens schuldig gemacht haben.
Fakt ist, dass man deswegen nicht pauschal alle AGT als schießwütig bezeichnet.
Fakt ist, dass diejenigen welche eigene Bürger an der Grenze töteten, oftmals die Verhältnismäßigkeit der Mittel/den Einsatz der Waffe weit überschritten, in dem sie beispielsweise Menschen erschossen, derer man auch ohne Waffeneinsatz hätte habhaft werden können.
Fakt ist auch, dass die AGT aufgefordert wurden als letztes Mittel den Flüchtling zu vernichten.
Kristian wenn Du Dich hier jetzt als Kreisel betätigst und immer wieder ( wie ein trotziges Kind ) darauf verweist, dass man keinen " schriftlichen Schießbefehl " gefunden hätte, so gibt es doch genügend Erkenntnisse und Belege, die darauf hinweisen. Wie auch zum Beispiel die Anordnung während eines Staatsbesuches oder einer Veranstaltung in der DDR, vom Schießbefehl keinen Gebrauch zu machen.
Gleich ob man es nun Befehl oder Vergatterung oder wie auch immer nennt, die getöteten Opfer macht es nicht wieder lebendig und das Leid der Hinterbliebenen wird dadurch auch nicht geschmälert. Darum bitte ich Dich einfach einmal, innezuhalten und Deine völlig sinnlose Begriffsklauberei zu stoppen.
Bei dem Gedanken daran, dass evtl. Hinterbliebene hier mitlesen könnten, müsste eigentlich nicht nur Dir die Schamröte ins Gesicht steigen, sondern auch allen ehemaligen AGT, die meinen krampfhaft, irgendwie das Töten an der Grenze rechtfertigen zu müssen. Selbst ohne Schießbefehl oder Vergatterung wäre das feige und brutale Töten an der Grenze ein Verbrechen geblieben !!
Für die Getöteten und Hinterbliebenen hätte auch dann sich nichts an ihrem Schicksal geändert !!
" Der Interessierte "
karnak hat geschrieben:Interessierter hat geschrieben:Fakt ist, dass an der Grenze getötet wurde.
Fakt ist das diejenigen AGT, welche an der Grenze Menschen getötet haben, sich eines Verbrechens schuldig gemacht haben.
Fakt ist, dass man deswegen nicht pauschal alle AGT als schießwütig bezeichnet.
Fakt ist, dass diejenigen welche eigene Bürger an der Grenze töteten, oftmals die Verhältnismäßigkeit der Mittel/den Einsatz der Waffe weit überschritten, in dem sie beispielsweise Menschen erschossen, derer man auch ohne Waffeneinsatz hätte habhaft werden können.
Fakt ist auch, dass die AGT aufgefordert wurden als letztes Mittel den Flüchtling zu vernichten.
Kristian wenn Du Dich hier jetzt als Kreisel betätigst und immer wieder ( wie ein trotziges Kind ) darauf verweist, dass man keinen " schriftlichen Schießbefehl " gefunden hätte, so gibt es doch genügend Erkenntnisse und Belege, die darauf hinweisen. Wie auch zum Beispiel die Anordnung während eines Staatsbesuches oder einer Veranstaltung in der DDR, vom Schießbefehl keinen Gebrauch zu machen.
Gleich ob man es nun Befehl oder Vergatterung oder wie auch immer nennt, die getöteten Opfer macht es nicht wieder lebendig und das Leid der Hinterbliebenen wird dadurch auch nicht geschmälert. Darum bitte ich Dich einfach einmal, innezuhalten und Deine völlig sinnlose Begriffsklauberei zu stoppen.
Bei dem Gedanken daran, dass evtl. Hinterbliebene hier mitlesen könnten, müsste eigentlich nicht nur Dir die Schamröte ins Gesicht steigen, sondern auch allen ehemaligen AGT, die meinen krampfhaft, irgendwie das Töten an der Grenze rechtfertigen zu müssen. Selbst ohne Schießbefehl oder Vergatterung wäre das feige und brutale Töten an der Grenze ein Verbrechen geblieben !!
Für die Getöteten und Hinterbliebenen hätte auch dann sich nichts an ihrem Schicksal geändert !!
" Der Interessierte "
Niemand rechtfertigt oder beschönigt hier irgendetwas, ich in keinem Fall. Ich bestreite auch keinen Deiner Vorwürfe und geschichtlichen Fakten. Es geht lediglich um die Frage ob es gerechtfertigt ist davon zu reden, dass der ohne Frage existierende Befehl zum Schießen an der Grenze hoch offiziell darauf ausgerichtet war den Grenzverletzer zu töten oder möglichst zu töten oder eben möglichst nicht zu töten. So oder so ist es ein erheblicher Unterschied in der Bewertung der Geschichte. Die Diskussion muss in solch einem Forum erlaubt sein und zwar mit dem Ziel sich darüber Klarheit zu verschaffen.
karnak hat geschrieben:Ich will die Berichte dieser Zeitzeugen ja gerne glauben, aber ich als Zeitzeuge habe nie solche Äußerungen erfahren, wurde nie zu solchem Tun aufgefordert, sprich ich wurde nie zum Töten aufgefordert, ich wurde aufgefordert Grenzdurchbrüche zu verhindern, ohne Frage, auch mittels Anwendung der Schusswaffe aber eben immer mit dem Hinweis es dabei nicht zwingend auf ein Töten anzulegen oder zumindest nicht mit dem Hinweis nach Möglichkeit zu töten, das wäre die Beste Lösung.
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