Interessierter hat geschrieben: Wenn Du nun die Durchführbarkeit für unmöglich hälst, dann stellst dem MfS aber ein gewaltiges Armutszeugnis aus und unterstellst diesem, dass es unfähig war, die Nichtumsetzbarkeit dieses Vorhabens zu erkennen.
" Der Interessierte "
Ich habe die Diskussion hier zum Anlass genommen, noch einmal meine Unterlagen zum Thema durchzukramen und bin bei einem entscheidenden Dokument hängen geblieben, der GVS o008-7/88. Dieses Dokument bezieht sich auf die Ausführungen des Ministers auf der Konferenz zur Mobilmachungsarbeit im MfS am 26, Februar 1988.
Ein Abschnitt beschäftigt sich mit der "Realisierung des spezifischen Vorbeugekomplexes". Hierbei kritisiert Mielke die Verfahrensweise hinsichtlich der Umsetzung der bestehenden Weisungen und Befehle. Es bestanden gem. seinen Ausführungen bei deren Umsetzung hinsichtlich Umfang und Qualität große Unterschiede. Oftmals war die Realitätsbezogenheit nicht gegeben (keine exakte Erfassung der betreffenden Personen, ungenügende Beachtung der Frage "Wer ist wer"?, Zeitplan nicht umsetzbar usw.). Und er merkt 1988 ! (21 Jahre nach Erlass der Direktive 1/67) an, dass die materielle Sicherstellung der Isolierungsobjekte noch nicht gesichert ist.
Ich komme letztlich zu dem Fazit, dass es zwar in der Theorie Befehle und oberflächlich erstellte Listen gegeben hat, das MfS aber in der Umsetzung der Maßnahmen in der Praxis erhebliche Probleme gehabt hätte.