Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter-Mails und -Chats überprüfen

Themen welche die EU betreffen.

Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter-Mails und -Chats überprüfen

Beitragvon augenzeuge » 13. Januar 2016, 22:12

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass Arbeitgeber unter bestimmten Umständen das Recht haben, die Online-Kommunikation der Arbeitnehmer zu überprüfen. Das "Ausschnüffeln" ist vor allem dann rechtmäßig, wenn die Arbeitszeit bzw. berufliche Kommunikation für private Zwecke eingesetzt wird.

http://winfuture.de/news,90554.html

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Re: Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter-Mails und -Chats überprüfen

Beitragvon Harsberg » 14. Januar 2016, 06:29

Richtig, während der AZ sollte man arbeiten und keinen privaten Mailverkehr haben sowie schon gar keinen Chat´s besuchen .
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Re: Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter-Mails und -Chats überprüfen

Beitragvon Interessierter » 14. Januar 2016, 07:57

Das sehe ich auch so.
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Re: Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter-Mails und -Chats überprüfen

Beitragvon Spartacus » 14. Januar 2016, 19:11

Kommt immer auf die Betriebsvereinbarung an.

Bei mir ist Surfen erlaubt, Mails und Chats können nicht mitgelesen werden und eingesehen werden darf nur , wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt
und dann auch nur im Beisein des Betriebsrates.

LG

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Re: Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter-Mails und -Chats überprüfen

Beitragvon Interessierter » 15. Januar 2016, 08:14

Spartacus hat geschrieben:Kommt immer auf die Betriebsvereinbarung an.

Bei mir ist Surfen erlaubt, Mails und Chats können nicht mitgelesen werden und eingesehen werden darf nur , wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt
und dann auch nur im Beisein des Betriebsrates.

LG

Sparta


Der Arbeitgeber hat privates Surfen während der Arbeitszeit erlaubt? Die Worte privat und Arbeitszeit fehlen dann aber bei Deiner Aussage.

Ein Arbeitgeber der das private Vergnügen seiner Arbeitgeber bezahlt ? Ich könnte mir gut vorstellen, dass da aber noch einiges mehr vereinbart wurde, beispielsweise über Dauer, Gründe und Zeiten, oder?
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Re: Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter-Mails und -Chats überprüfen

Beitragvon augenzeuge » 15. Januar 2016, 08:24

Mein AG hat das Surfen in einer Dienstvereinbarung erlaubt. Allerdings nur in Pausen! Und viele Seiten sind gesperrt. Ebay, Youtube, facebook z.B.

Über das Mitlesen gibts keine Vereinbarung, muss es auch nicht. Hier greift der Datenschutz. Auch wenn man technisch in der Lage ist mitzulesen, man darf es nicht! Das könnte nun durch EU Recht augehebelt werden...

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