Staat macht Fehler, Familie muss aus Eigenheim raus und zahlen

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Staat macht Fehler, Familie muss aus Eigenheim raus und zahlen

Neuer Beitragvon augenzeuge » 29. Juni 2023, 18:12

Ein unglaubliches Urteil

Die Walters leben seit mehr als zehn Jahren in ihrem Haus im brandenburgischen Rangsdorf. Nun müssen sie ausziehen, weil ein Gericht versäumt hat, den rechtmäßigen Erben zu kontaktieren. Anfechtung ausgeschlossen.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 82296c691d

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Re: Staat macht Fehler, Familie muss aus Eigenheim raus und zahlen

Neuer Beitragvon Spartacus » 29. Juni 2023, 18:34

augenzeuge hat geschrieben:Ein unglaubliches Urteil

Die Walters leben seit mehr als zehn Jahren in ihrem Haus im brandenburgischen Rangsdorf. Nun müssen sie ausziehen, weil ein Gericht versäumt hat, den rechtmäßigen Erben zu kontaktieren. Anfechtung ausgeschlossen.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 82296c691d

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Das passiert öfters als man denkt, habe auch schon von solchen Sachen gehört. Die Gerichte sind ja auch schlecht aufgestellt und teilweise recht überfordert. Eigentlich gehört hier per Gesetz geregelt, dass die Staatskasse für
solche Fehler aufkommen muss, denn alleine die Entschuldigung eines Richters hilft den Betroffenen nicht.

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Re: Staat macht Fehler, Familie muss aus Eigenheim raus und zahlen

Neuer Beitragvon Gerd Böhmer » 29. Oktober 2026, 12:02

neueste Entwicklung in diesem Fall:
Keine Freude "mit dem Abschluss", Hausdrama in Rangsdorf findet endlich ein Ende - 28.10.2026, 22:27 Uhr
Es ist ein kurioser Fall: Eine Familie kauft ein Grundstück bei einer Zwangsversteigerung und errichtet darauf ein Wohnhaus. Der ursprüngliche Eigentümer meldet sich, die Auktion war ein Behördenfehler. Es folgt ein jahrelanger Rechtsstreit ...
Dem Vernehmen nach soll das Land der Familie zudem eine Entschädigungssumme von über einer halben Million Euro zahlen. "Wir haben einen Fehler gemacht", sagte Justizminister Benjamin Grimm in Potsdam. Dieser Fehler sei bei dem Zwangsversteigerungsverfahren beim Amtsgericht Luckenwalde von einer Rechtspflegerin gemacht worden und habe "schwerwiegende Folgen" gehabt. "Ich entschuldige mich dafür."

https://www.n-tv.de/panorama/Hausdrama-in-Rangsdorf-findet-endlich-ein-Ende-id31469826.html
Na bitte ... es geht doch.
MfG Gerd Böhmer,
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Re: Staat macht Fehler, Familie muss aus Eigenheim raus und zahlen

Neuer Beitragvon augenzeuge » 29. Oktober 2026, 16:21

Gerd Böhmer hat geschrieben:neueste Entwicklung in diesem Fall:
Keine Freude "mit dem Abschluss", Hausdrama in Rangsdorf findet endlich ein Ende - 28.10.2026, 22:27 Uhr
Es ist ein kurioser Fall: Eine Familie kauft ein Grundstück bei einer Zwangsversteigerung und errichtet darauf ein Wohnhaus. Der ursprüngliche Eigentümer meldet sich, die Auktion war ein Behördenfehler. Es folgt ein jahrelanger Rechtsstreit ...
Dem Vernehmen nach soll das Land der Familie zudem eine Entschädigungssumme von über einer halben Million Euro zahlen. "Wir haben einen Fehler gemacht", sagte Justizminister Benjamin Grimm in Potsdam. Dieser Fehler sei bei dem Zwangsversteigerungsverfahren beim Amtsgericht Luckenwalde von einer Rechtspflegerin gemacht worden und habe "schwerwiegende Folgen" gehabt. "Ich entschuldige mich dafür."

https://www.n-tv.de/panorama/Hausdrama-in-Rangsdorf-findet-endlich-ein-Ende-id31469826.html
Na bitte ... es geht doch.


Aber welche Nerven mag das gekostet haben? Und nur wegen der Pfeifen am Amtsgericht Luckenwalde, als auch der am OLG Brandenburg. Da musste nun erst der BGH kommen und richtiges Recht sprechen.

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Re: Staat macht Fehler, Familie muss aus Eigenheim raus und zahlen

Neuer Beitragvon pentium » 29. Oktober 2026, 16:49

Seit 2010 beschäftigte ein Grundstücksstreit in Rangsdorf Gerichte, die Öffentlichkeit und nicht zuletzt auch Jurastudierende und Rechtsreferendare. Der Kampf einer Familie um ihr Haus hat nun mit einem Kompromiss sein Ende gefunden.

Im seit Jahren schwelenden Streit um ein Grundstück im brandenburgischen Rangsdorf ist eine Einigung erzielt worden. Das teilte das Brandenburger Justizministerium mit. Die Einigung hatte sich schon angebahnt, wie LTO berichtete.

Der Fall machte bundesweit Schlagzeilen unter der Bezeichnung "Rangsdorfer Hausdrama". Die Eheleute W. hatten das Grundstück in Rangsdorf südlich von Berlin 2010 bei einer Zwangsversteigerung erworben. Nachdem sie darauf ein Haus gebaut hatten und mit ihren damals zwei Kindern eingezogen waren, meldete sich der ursprüngliche Eigentümer des Grundstücks. Er ist ein in den USA lebender Erbe, der aufgrund eines Justizfehlers nicht ermittelt worden war. Er erfuhr von dem Zuschlag bei der Zwangsversteigerung erst, als die W.s schon in ihr Haus eingezogen waren.

Daraufhin forderte er das Grundstück zurück, weshalb der Fall vor Gericht landete: Muss Familie W. ausziehen und das Haus auf eigene Kosten wieder abreißen lassen, obwohl sie für den Justizfehler nichts konnte?
Wegen "ruinösen" Ergebnisses: BGH ändert Rechtsprechung

2014 hatte das Potsdamer Landgericht den Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts Luckenwalde zunächst aufgehoben. Erst über neun Jahre später entschied dann das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg: Die inzwischen weiter gewachsene Familie W. sollte das Haus innerhalb eines Jahres abreißen, das Grundstück räumen und eine Grundschuld über 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen lassen und dem Eigentümer rund 6.000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen.

Auch wegen dieses für die Bauherren "ruinösen" Ergebnisses änderte der Bundesgerichtshof (BGH) seine Rechtsprechung zum sogenannten Verwendungsersatzanspruch. Dabei geht es um den Verwendungsersatz nach § 996 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Wie genau der BGH seine langjährige Rechtsprechung zum Verwendungsersatz im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV) änderte, hat Dr. Max Kolter an dieser Stelle im Detail erläutert. Nach der BGH-Entscheidung ging der Fall zurück ans OLG, das nun wegen der Einigung aber nicht mehr entscheidet.
Land Brandenburg zahlt Entschädigung für Fehler bei Zwangsversteigerungsverfahren

Die Lösung, die Familie W., der Erbe aus den USA und das Land Brandenburg erarbeitet haben: Der ursprüngliche Eigentümer wird in das Grundbuch eingetragen. Die Familie erhält eine "angemessene Entschädigung" für das Haus.

Genaue Details sind zwar nicht bekannt, die Parteien haben Stillschweigen vereinbart. Doch dem Vernehmen nach soll die Familie vom Land Brandenburg eine Entschädigungssumme von über einer halben Million Euro vom erhalten. "Wir haben einen Fehler gemacht", sagte Justizminister Benjamin Grimm (SPD) in Potsdam. Der Politiker bat dafür noch einmal um Entschuldigung.

Mit der Einigung seien "sämtliche gegenseitigen Ansprüche der Beteiligten abschließend geklärt", hieß es seitens des Justizministeriums. Das gelte auch für Ansprüche gegen das Land.

Der lange Rechtsstreit ist damit nach den Verhandlungen unter Mitwirkung des Landes Brandenburg beendet. "Es ist schon eine Erleichterung, dass der Rechtsstreit nun beendet ist, auch wenn er nicht das Ende genommen hat, welches wir eigentlich wollten", teilte Familie W. mit, die am liebsten in ihrem Haus wohnen geblieben wäre. Trotz des endgültigen Abschlusses des Falls komme "keine Freude auf, weil die vielen Jahre sehr viel Kraft gekostet haben."

Das Rangsdorfer Hausdrama jedenfalls hat Rechtsgeschichte geschrieben und ist fester Bestandteil auf dem Lehrplan für Examensprüflinge. Auch ein Jurafuchs-Quiz bei LTO gibt es dazu.

dpa/sjm/LTO-Redaktion
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... chaedigung
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Re: Staat macht Fehler, Familie muss aus Eigenheim raus und zahlen

Neuer Beitragvon pentium » 29. Oktober 2026, 16:56

augenzeuge hat geschrieben:
Gerd Böhmer hat geschrieben:neueste Entwicklung in diesem Fall:
Keine Freude "mit dem Abschluss", Hausdrama in Rangsdorf findet endlich ein Ende - 28.10.2026, 22:27 Uhr
Es ist ein kurioser Fall: Eine Familie kauft ein Grundstück bei einer Zwangsversteigerung und errichtet darauf ein Wohnhaus. Der ursprüngliche Eigentümer meldet sich, die Auktion war ein Behördenfehler. Es folgt ein jahrelanger Rechtsstreit ...
Dem Vernehmen nach soll das Land der Familie zudem eine Entschädigungssumme von über einer halben Million Euro zahlen. "Wir haben einen Fehler gemacht", sagte Justizminister Benjamin Grimm in Potsdam. Dieser Fehler sei bei dem Zwangsversteigerungsverfahren beim Amtsgericht Luckenwalde von einer Rechtspflegerin gemacht worden und habe "schwerwiegende Folgen" gehabt. "Ich entschuldige mich dafür."

https://www.n-tv.de/panorama/Hausdrama-in-Rangsdorf-findet-endlich-ein-Ende-id31469826.html
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Aber welche Nerven mag das gekostet haben? Und nur wegen der Pfeifen am Amtsgericht Luckenwalde, als auch der am OLG Brandenburg. Da musste nun erst der BGH kommen und richtiges Recht sprechen.

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Das Amtsgericht (Vollstreckungsgericht) hätte als allererstes das zuständige Nachlassgericht abfragen müssen. Wenn jemand stirbt, wird dort eine Nachlassakte angelegt. Im Fall des Rangsdorfer Grundstücks lag dem Nachlassgericht die Information über den Erben in den USA sogar vor – das Vollstreckungsgericht hat dort nur schlichtweg nicht gründlich genug nachgefragt oder die Akten nicht richtig verknüpft.
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