Seit 2010 beschäftigte ein Grundstücksstreit in Rangsdorf Gerichte, die Öffentlichkeit und nicht zuletzt auch Jurastudierende und Rechtsreferendare. Der Kampf einer Familie um ihr Haus hat nun mit einem Kompromiss sein Ende gefunden.
Im seit Jahren schwelenden Streit um ein Grundstück im brandenburgischen Rangsdorf ist eine Einigung erzielt worden. Das teilte das Brandenburger Justizministerium mit. Die Einigung hatte sich schon angebahnt, wie LTO berichtete.
Der Fall machte bundesweit Schlagzeilen unter der Bezeichnung "Rangsdorfer Hausdrama". Die Eheleute W. hatten das Grundstück in Rangsdorf südlich von Berlin 2010 bei einer Zwangsversteigerung erworben. Nachdem sie darauf ein Haus gebaut hatten und mit ihren damals zwei Kindern eingezogen waren, meldete sich der ursprüngliche Eigentümer des Grundstücks. Er ist ein in den USA lebender Erbe, der aufgrund eines Justizfehlers nicht ermittelt worden war. Er erfuhr von dem Zuschlag bei der Zwangsversteigerung erst, als die W.s schon in ihr Haus eingezogen waren.
Daraufhin forderte er das Grundstück zurück, weshalb der Fall vor Gericht landete: Muss Familie W. ausziehen und das Haus auf eigene Kosten wieder abreißen lassen, obwohl sie für den Justizfehler nichts konnte?
Wegen "ruinösen" Ergebnisses: BGH ändert Rechtsprechung
2014 hatte das Potsdamer Landgericht den Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts Luckenwalde zunächst aufgehoben. Erst über neun Jahre später entschied dann das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg: Die inzwischen weiter gewachsene Familie W. sollte das Haus innerhalb eines Jahres abreißen, das Grundstück räumen und eine Grundschuld über 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen lassen und dem Eigentümer rund 6.000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen.
Auch wegen dieses für die Bauherren "ruinösen" Ergebnisses änderte der Bundesgerichtshof (BGH) seine Rechtsprechung zum sogenannten Verwendungsersatzanspruch. Dabei geht es um den Verwendungsersatz nach § 996 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Wie genau der BGH seine langjährige Rechtsprechung zum Verwendungsersatz im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV) änderte, hat Dr. Max Kolter an dieser Stelle im Detail erläutert. Nach der BGH-Entscheidung ging der Fall zurück ans OLG, das nun wegen der Einigung aber nicht mehr entscheidet.
Land Brandenburg zahlt Entschädigung für Fehler bei Zwangsversteigerungsverfahren
Die Lösung, die Familie W., der Erbe aus den USA und das Land Brandenburg erarbeitet haben: Der ursprüngliche Eigentümer wird in das Grundbuch eingetragen. Die Familie erhält eine "angemessene Entschädigung" für das Haus.
Genaue Details sind zwar nicht bekannt, die Parteien haben Stillschweigen vereinbart. Doch dem Vernehmen nach soll die Familie vom Land Brandenburg eine Entschädigungssumme von über einer halben Million Euro vom erhalten. "Wir haben einen Fehler gemacht", sagte Justizminister Benjamin Grimm (SPD) in Potsdam. Der Politiker bat dafür noch einmal um Entschuldigung.
Mit der Einigung seien "sämtliche gegenseitigen Ansprüche der Beteiligten abschließend geklärt", hieß es seitens des Justizministeriums. Das gelte auch für Ansprüche gegen das Land.
Der lange Rechtsstreit ist damit nach den Verhandlungen unter Mitwirkung des Landes Brandenburg beendet. "Es ist schon eine Erleichterung, dass der Rechtsstreit nun beendet ist, auch wenn er nicht das Ende genommen hat, welches wir eigentlich wollten", teilte Familie W. mit, die am liebsten in ihrem Haus wohnen geblieben wäre. Trotz des endgültigen Abschlusses des Falls komme "keine Freude auf, weil die vielen Jahre sehr viel Kraft gekostet haben."
Das Rangsdorfer Hausdrama jedenfalls hat Rechtsgeschichte geschrieben und ist fester Bestandteil auf dem Lehrplan für Examensprüflinge. Auch ein Jurafuchs-Quiz bei LTO gibt es dazu.
dpa/sjm/LTO-Redaktion
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... chaedigung