Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon SkinnyTrucky » 2. Dezember 2014, 22:48

Volker Zottmann hat geschrieben:Solange die Befehle von einem AG Hoffmann und einem Polizistenmörder Mielke ausgegeben wurden, ob nun schriftlich oder mündlich, brauchen wir nicht rätseln, ob die Flüchtlinge sterben sollten oder laufen durften.

Gruß Volker


Schon das es zur Massenflucht kam, sagte viel über das Land....überhaupt das es Flüchtlinge gab....es hieß auf beiden Seiten übrigens Flüchtlinge...wobei Menschen, die in die andere Richtung gingen, nicht so genannt wurden, warum wohl.... [denken]


groetjes

Mara
Wenn es heute noch Menschen gibt, die die DDR verklären wollen, kann das nur damit zusammenhängen, dass träumen schöner ist als denken.... (Burkhart Veigel) Bild
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon vs1400 » 2. Dezember 2014, 23:57

dein1945 hat geschrieben:
vs1400 hat geschrieben:VS,
nun Frage ich mich allen Ernstes was soll die Frage ? Oder ist der Text von Herbert -Ernest- nicht in deinem Sinn. Bei Herbert und Wolfgang bedanke ich mich für ihre sehr sachlichen Texte.

Gruß aus Berlin


hi @ dein1945,
ich kann mit den aussagen von Ernest sogar sehr viel anfangen und dass nur, weil ich gewisse ähnlichkeiten erkenne. doch dazu muss man es auch selber erlebt haben und wer es nicht erlebte, der sollte eher fragen stellen und lesen.
denn es dient einem thema überhaupt nicht, wenn unbedarfte (ist nicht abwertend gemeint) sich emotional hingerissen zum "stark" machen.

gruß vs [hallo]


VS,
Du fragst „Ernest“ nach Kompaniesicherung bzw. nach dem Bataillon, nun kam ja meine Frage, warum stellst Du diese Frage ! Ist das nicht vollkommen egal, Du versuchst hier wieder jemand vorzuführen. Mir unterstellst Du aber als Nichtgedienten keine Ahnung zu haben. Beantworte doch erst mal meine Frage. Ich habe das Gefühl „Ernest“ war dichter an der Grenze als Du jemals warst !

Aus Berlin Achim[/quote]
____________________________________________________________________________________________________________________________
Achim,
ich unterstelle dir nichts.

es ist jedoch klar, dass du dort nie gewesen bist und dich "nur" auf aussagen beziehen kannst.
Ernest beschrieb seine vergatterung ...

...
Ernest hat geschrieben:
... Zug stillgestanden..........Der 3. Zug wird eingesetzt zur Sicherung der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik im Abschnitt der 10. Grenzkompanie von... ( Bez. linke Trennungslinie) bis...(Bez. rechte Trennungslinie) in der Zeit von.. bis.... (Uhrzeit, da die Vergatterung nur für diese Zeit galt), mit der Aufgabe, Grenzdurchbrüche zu verhindern, Grenzverletzer vorläufig festzunehmen oder zu vernichten, den Schutz der Staatsgrenze unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten. Dem Grenzposten ist verboten, Postentrennung, Verlassen des Postenbereiches, sowie Ablegen von Waffen und Ausrüstung..............Vergatterung !!! ...

Gruß
Ernest


... im abschnitt der 10. gk. .

nun wäre ich Ernest dankbar,
wenn er mir antworten würde.

gruß vs [hallo]
vs1400
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon vs1400 » 3. Dezember 2014, 00:41

Volker Zottmann hat geschrieben:
karnak hat geschrieben:Sicher, gar kein Widerspruch, aber das ist eben nicht der Knackpunkt um den es geht. Die Frage ob es sich bei dem Befehl zum Schießen um einen konkret formulierten Befehl zum Töten handelte oder nicht. Darum geht es IMMER in dieser endlosen Kreisdiskussion.


Kristian, ich schrieb es schon mehrmals: Mir persönlich hat man diesen Befehl zum Töten 6 oder 7 mal gegeben. Natürlich mit anderen Worten, primitiv zwar, aber klipp und klar!

Gruß Volker


@"Volker Zottmann",
es besteht jedoch weiterhin der fakt,
dass du nicht nach schusswaffengebrauchsbestimmungen der grenztruppen handeln solltes.
demnach dein "befehl" absolut nicht vergleichbar.

gruß vs
vs1400
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Edelknabe » 3. Dezember 2014, 08:41

Den fand ich noch gut, und zwar aus Ernest seinem Text Ende November:

"Und ab dem Zeitpunkt habe ich das Beste daraus gemacht und den Grenzdienst, die Natur und die "Freiheit" draußen, genossen."

Hat er doch die Freiheit in Anführungsstrichel gesetzt, wohl um das es nicht verkehrt herüber kommt, mancher sich gar dran stoßen könnte. Aber ich meine, das brauchte Ernest gar nicht.Denn es war so.Später mal ne kleine Geschichte dazu.

Rainer-Maria

Noch andere Teile von seinem Text könnte man in dem Fred unterbringen und entschuldigt, die Überschrift fällt mir für den Moment nicht korrekt ein. Nennen wir es somit:

"Wann kam denn einmal ein Grenzverletzer...vorbei?"
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon karnak » 3. Dezember 2014, 09:38

andr.k hat geschrieben:



@Karnak, wie sah es eigentlich an der GÜST aus, wenn es dort zu einem Fluchtversuch kam? Was für Weisungen/Befehle hatte das MfS bzw. wie wurde in solchen Fällen verfahren?

AK[/quote]
Dort wo ich war hatte diese Güst Ausmaße die es für jeden der die Absicht hatte zu flüchten mit Sicherheit sehr ungünstig erschien es nun gerade dort zu versuchen. Ein vorheriges Aufklären des Geländes war sowieso unmöglich. Das war uns natürlich klar und somit der "Druck" nicht so übermächtig es könnte jederzeit passieren. Ansonsten war eine Güst erst mal vordergründig dafür da einen Durchgang für berechtigte Personen zu schaffen, nicht eine Grenze hermetisch abzuschotten wie am "Kanten", ich war da also in einer anderen Situation. Das im Fall der Fälle wilde rumballern wäre für uns sowieso keine Option gewesen, das Risiko, Unschuldige, zum dort sein Berechtigte zu verletzen wäre viel zu hoch gewesen. Also hat man sich an solch einer Güst, wenn es irgendwie ging andere Dinge einfallen lassen, wie KFZ-Sperren und ähnliches, an denen dann der Flüchtende durch eigene Aktivität zu Schaden kommen würde allerdings auch jederzeit die Möglichkeit gehabt hätte dass zu vermeiden, aufzugeben. Also auch hier wieder meine Frage, wollte man töten oder nahm man den Tod eines Menschen billigend in Kauf, beides nicht sonderlich ehrenrührig, aber ein Unterschied der benannt werden muss wenn man die Sache sachlich angehen will.
Und nun noch mal meine Frage,in dem Fall etwas erweitert, gab es in der DDR einen Unterschied bei den Anwendungsbestimmungen zur Schusswaffe am Kanten und anderswo, ja oder nein? Und da es ja nun hier um die Grenze geht und nicht um andere Bereiche, man liefert mir hier ständig Zeitzeugenberichte was nun bei verschiedenen Vergatterungen gesagt und formuliert wurde. Beim Spieß soll es immer eine DV zum Anwenden der Schusswaffe gegeben haben, es hat sich nur keiner getraut da mal rein zuschauen. Ich hätte einfach nur gerne gewusst was da nun konkret drin stand. Irgendjemand muss das doch gelesen haben um daraus zweifelsfrei zu erfahren und in die Welt zu bringen, dass der Grenzer den Flüchtenden am Besten Töten sollte. Das war mein letzter Beitrag zu dieser unseeligen Kreisdiskussion bis zu dem Zeitpunkt wo ich den Inhalt dieser DV gelesen habe, dann bin ich durchaus geläutert.
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Ernest » 3. Dezember 2014, 12:47

Edelknabe hat geschrieben:"Und ab dem Zeitpunkt habe ich das Beste daraus gemacht und den Grenzdienst, die Natur und die "Freiheit" draußen, genossen."

Hat er doch die Freiheit in Anführungsstrichel gesetzt, wohl um das es nicht verkehrt herüber kommt, mancher sich gar dran stoßen könnte. Aber ich meine, das brauchte Ernest gar nicht.Denn es war so.
Rainer-Maria

ja genau, Rainer-Maria,
ich mußte Freiheit in Anführungsstrichen setzen, weil es für mich nur eine gefühlte, aber keine echte Freiheit war.
16 Stunden in der Kompanie, auch wenn wir unsere Ruhe hatten, das war für mich wie Hausarrest. Mal spontan ins Dorf, in die Kneipe oder nach Weferlingen zum Einkaufen.....all das ging ja nicht ohne weiteres.
Da war es für mich jedesmal eine Art Befreiungsschlag, wenn ich das Tor hinter mir ließ und wußte, die nächsten 8 Stunden kannst du selbst gestalten, stehst nicht unter Beobachtung, bist im gewissen Sinn dein "eigener Herr". Auch hier Anführungsstriche, weil es nur bedingt stimmt.
In den 18 Monaten Grundwehrdienst gab es keine richtige Freiheit. Man hing zu jeder Zeit in diesem Gespinst fest.


Edelknabe hat geschrieben:Noch andere Teile von seinem Text könnte man in dem Fred unterbringen und entschuldigt, die Überschrift fällt mir für den Moment nicht korrekt ein. Nennen wir es somit:

"Wann kam denn einmal ein Grenzverletzer...vorbei?"

Ich will mal diese Passage aufgreifen.......
Wie immer gesagt, ich kann nicht allgemein, sondern nur speziell aus meiner Sicht und gedienten Zeit schreiben.
Als ich in meinem ersten Halbjahr nach Döhren kam, war das Credo der "Alten"..........hier brauchst du keine Angst zu haben, hier kommt keiner, war schon Jahre kein Durchbruch, Döhren liegt auch so, dass sie es eher in den Nachbarkompanien rechts und links versuchen................
Mit diesem beruhigenden Gefühl bin ich da eigentlich hineingewachsen. Genau ein Jahr, von Aug.72 bis Aug./Sept.73 passierte auch nichts.
Dann ein versuchter Grenzdurchbruch, mit Festnahme von zwei Magdeburgern und gleich danach die Flucht von meinem Zugführer. Beides hatte ich ja schon in älteren Texten geschrieben.
Auch, dass mein schon beschriebenes (persönliches) Vorkommnis und die Festnahme im gleichen Postenbereich geschahen...... die zwei Magdeburger in meiner Schicht, mir gegenüber im Wald lauerten, uns beobachteten, um dann nach dem Schichtwechsel, meiner Ablösung sozusagen in die Arme zu laufen.
Zu der Zeit war ich ja schon Postenführer, an meiner inneren Ruhe hat das trotzdem nicht gerüttelt, jetzt bezogen auf meinen Grenzdienst.
Das mit meinem Zugführer schon gar nicht, ich kannte seine Gründe.
Andere Vorkommnisse, wo jetzt von außen jemand eindrang, gab es zu meiner Zeit nicht.

Gruß
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Nov65 » 3. Dezember 2014, 15:57

Zum Ding einer DV, die beim Hauptfeldwebel gelegen haben soll.
Ich war dicht dran beim Hauptfeldwebel und mir ist kein solches Papier bekannt.
Darauf wurde auch niemals Bezug genommen, so etwa: "Männer, wenn Ihr Fragen habt zum Einsatz der Schusswaffe auf Personen, geht zum Spieß und lasst Euch die DV... geben. Da steht alles drin." Und alle rannten hin und waren schlauer.
Der Schießbefehl war ein immanenter Auftrag an die Grenzer. Nicht als solcher nachzulesen, aber in Worten erteilt (Vergatterung) und in Bilanzen der "Heeresleitung"nachzulesen (Zu viele Schüsse und zu wenig Treffer.).
Warum erinnert mich diese Verdummung von Soldaten und der Weltöffentlichkeit nur an Putins Truppen auf der Krim ohne Hoheits-und Rangabzeichen?
Nebelkampf, aber trotzdem Kampf.
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon karnak » 3. Dezember 2014, 17:19

Heißt also es gab keine DV zu er Problematik, es wurde einfach im Rahmen einer Vergatterung bekanntgegeben was im Fall der Fälle zu tun ist und wie und mit welcher"Intensität" es zu tun ist. Je nach augenblicklichen ideologischen Zeitgeist und oder ideologischer Überzeugung eines mehr oder minder fanatischen Vorgesetzten? Einer hat von"Wegrotzen", der Andere von Vernichten und der Dritte von Verhindern gesprochen. Auf irgendetwas"amtliches" konnte sich keiner von den Dreien berufen?
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Spartacus » 3. Dezember 2014, 18:18

karnak hat geschrieben:Sicher, gar kein Widerspruch, aber das ist eben nicht der Knackpunkt um den es geht. Die Frage ob es sich bei dem Befehl zum Schießen um einen konkret formulierten Befehl zum Töten handelte oder nicht. Darum geht es IMMER in dieser endlosen Kreisdiskussion.


Na und Kristian?

Zeig mir mal so einen konkreten Befehl für die Einsatztruppen der SS.

Gibt es nicht, also war da auch nichts, ist nix passiert, niemand verantwortlich, oder?

Auch das ist egal, denn hier greifen ganz einfach die Genfer Konventionen.

Ende und Aus!

LG

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Edelknabe » 3. Dezember 2014, 18:26

Ernest, irgendwo habe ich mal nen Fred eröffnet, da ging es um ne Art Statistik. Wie viele Grenzverletzer also auf wie viele Kompanien in wie viel Jahrzehnten der DDR kamen? Frag mich jetzt nicht, wann da einmal Einer vorbei kam? Heute, da wird sinngemäß dem Schüler von Forumshardlinern verklickert, also "da kamen im Monat mindestens Drei an der Zahl".

Das dem eben nicht so war, da tragen auch deine Texte bei. Und das finde ich gut, das hilft somit bissel Realität in dieses ganze überbewertete Vergangensheitsbild der Grenztruppen und somit der DDR-Realität zu bekommen.

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon karnak » 3. Dezember 2014, 18:41

Spartacus hat geschrieben:
karnak hat geschrieben:Sicher, gar kein Widerspruch, aber das ist eben nicht der Knackpunkt um den es geht. Die Frage ob es sich bei dem Befehl zum Schießen um einen konkret formulierten Befehl zum Töten handelte oder nicht. Darum geht es IMMER in dieser endlosen Kreisdiskussion.


Na und Kristian?

Zeig mir mal so einen konkreten Befehl für die Einsatztruppen der SS.

Gibt es nicht, also war da auch nichts, ist nix passiert, niemand verantwortlich, oder?

Auch das ist egal, denn hier greifen ganz einfach die Genfer Konventionen.

Ende und Aus!

LG

Sparta

Das habe ich nicht gesagt und behauptet, dass nix war, dass war wahrlich nicht so. Konkrete Befehle für die Einsatztruppen der SS dürfte es reichlich geben, auch der Kommissar Befehl für die Wehrmacht ist nachzulesen. Und bei diesem Schiessbefehl, den es natürlich auch ohne Frage gab, für jeden der Staatlicherseits eine Waffe trägt gibt es auch eine Reglung wie er die handhaben soll, mit Sicherheit auch schriftlich, alles andere ist für Deutsche eher unüblich, von dem möchte ich einfach wissen ob der noch vorliegt und ob man nachlesen kann was da drin steht.
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Volker Zottmann » 3. Dezember 2014, 19:50

Wenn es den Befehl nicht gibt, könnte sich postum die EU darum kümmern, sobald die neue Norm für Backofenhandschuhe durch ist. (Daran arbeitet derzeit eine ganze Kommission!) [flash]

Gruß Volker
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Wosch » 3. Dezember 2014, 19:56

karnak hat geschrieben:
Spartacus hat geschrieben:
karnak hat geschrieben:Sicher, gar kein Widerspruch, aber das ist eben nicht der Knackpunkt um den es geht. Die Frage ob es sich bei dem Befehl zum Schießen um einen konkret formulierten Befehl zum Töten handelte oder nicht. Darum geht es IMMER in dieser endlosen Kreisdiskussion.


Na und Kristian?

Zeig mir mal so einen konkreten Befehl für die Einsatztruppen der SS.

Gibt es nicht, also war da auch nichts, ist nix passiert, niemand verantwortlich, oder?

Auch das ist egal, denn hier greifen ganz einfach die Genfer Konventionen.

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LG

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Das habe ich nicht gesagt und behauptet, dass nix war, dass war wahrlich nicht so. Konkrete Befehle für die Einsatztruppen der SS dürfte es reichlich geben, auch der Kommissar Befehl für die Wehrmacht ist nachzulesen. Und bei diesem Schiessbefehl, den es natürlich auch ohne Frage gab, für jeden der Staatlicherseits eine Waffe trägt gibt es auch eine Reglung wie er die handhaben soll, mit Sicherheit auch schriftlich, alles andere ist für Deutsche eher unüblich, von dem möchte ich einfach wissen ob der noch vorliegt und ob man nachlesen kann was da drin steht.




Als ob die Tausendfach gegebenen Befehle zum "vernichten" und "liquidieren" der "Grenzverletzer" nicht eine "deutliche" Sprache sprechen würden. Wenn die Befolgung solcher Befehle nicht von "Oben" gewollt gewesen wären, hätte man sie von da "Oben" mit Sicherheit verboten!!!!
Nun erzählt mir bloß nicht wieder, daß im "militärtechnischen" Sinne unter "Vernichten" und "liquidieren" lediglich das "Festnehmen" zu verstehen sein sollte.

Wosch.
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon karnak » 3. Dezember 2014, 20:38

Was soll ich sagen Wosch, es ist nun mal so, dass mir solche harten Begriffe nie untergekommen sind, ich schon damals bei solchen aufgehört hätte.
Und ich stelle fest, man ziert sich weiter wie die Zicke am Strick bei der Beantwortung meiner einfachen und doch wohl nicht ehrenrührigen Frage nach einer Existenz eines staatlichen Befehls sprich DV in dem zum Töten aufgefordert wurde. Und die muss es doch geben wenn man heute zweifelsfrei weiß, dass das staatlich angeordnet war. Die Worte vernichten oder liquidieren in solch einer DV würden mich sofort auf Deine Seite bringen.
Es bleibt also dabei, es gab solch einen Befehl nicht, man hat es einfach getan, es war ein ungeschriebenes Gesetz zu dem man sich einfach aus einer klassenkämpferischer Überzeugung verpflichtet fühlte, oder wie war das nun genau?
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Wosch » 3. Dezember 2014, 20:58

karnak hat geschrieben:Was soll ich sagen Wosch, es ist nun mal so, dass mir solche harten Begriffe nie untergekommen sind, ich schon damals bei solchen aufgehört hätte.
Und ich stelle fest, man ziert sich weiter wie die Zicke am Strick bei der Beantwortung meiner einfachen und doch wohl nicht ehrenrührigen Frage nach einer Existenz eines staatlichen Befehls sprich DV in dem zum Töten aufgefordert wurde. Und die muss es doch geben wenn man heute zweifelsfrei weiß, dass das staatlich angeordnet war. Die Worte vernichten oder liquidieren in solch einer DV würden mich sofort auf Deine Seite bringen.
Es bleibt also dabei, es gab solch einen Befehl nicht, man hat es einfach getan,[color=#00BF00] es war ein ungeschriebenes Gesetz zu dem man sich einfach aus einer klassenkämpferischer Überzeugung verpflichtet fühlte, oder wie war das nun genau?




@Karnak, nun sei mal lieb und nett und komme nicht mit solchen Schwachsinn (sorry), glaubst Du mir und den übrigen Mitlesern allen Ernstes verklickern zu können daß so ein "ungeschriebenes Gesetz" über viele Jahre Bestand haben konnte, wenn es von Oben nicht gewollt gewesen wäre???
Jeder an der Grenze zu Tode gekommener Flüchtling wurde doch an höchster Stelle zur Kenntnis gebracht und ebenfalls die Art und Weise wie das sich "abgespielt" hatte.
Ehrlich, irgendwie graut es mir vor Deinen "ungeschriebenen" Gesetzen und Deinem Hinweis auf die "klassenkämpferische" Überzeugung und das man sich weiter nichts dabei gedacht haben sollte.

Wosch.
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon karnak » 3. Dezember 2014, 21:36

[grin] War es also kein ungeschriebenes Gesetz zu vernichten oder zu liqudieren sondern ein Geschriebenes und das möchte ich eben gerne mal lesen, mehr nicht. [wink] Und jetzt gehe ich ins Bett, will Dich nicht weiter ärgern heute.
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Nov65 » 3. Dezember 2014, 22:23

karnak hat geschrieben:[grin] War es also kein ungeschriebenes Gesetz zu vernichten oder zu liqudieren sondern ein Geschriebenes und das möchte ich eben gerne mal lesen, mehr nicht. [wink] Und jetzt gehe ich ins Bett, will Dich nicht weiter ärgern heute.


Hier noch einmal den Text der Vergatterung um die 1974, von @Danny vor etlichen Tagen hier eingestellt.
Die DV Dienstvorschrift 018/0/008
"Einsatz der Grenztruppen zur Sicherung der Staatsgrenze - Grenzkompanie“ Ausgabe von 1974: Passage zur Vergatterung:
"Der Zug ..... sichert die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik im Abschnitt der ....... Grenzkompanie mit der Aufgabe, Grenzdurchbrüche nicht zuzulassen, Grenzverletzer vorläufig festzunehmen oder zu vernichten und den Schutz der Staatsgrenze unter allen Bedingungen zu gewährleisten - Vergatterung!"

Musste ein Grenzsoldat deshalb zum Hauptfeldwevbel, um den Text nachzulesen, den er vor jedem Dienstantritt vorgelesen bekam? Wohl nicht.
Aber diese DV war der Befehl...oder zu vernichten...
Ist das kein Schießbefehl?
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon andr.k » 3. Dezember 2014, 23:38

karnak hat geschrieben:War es also kein ungeschriebenes Gesetz zu vernichten oder zu liqudieren sondern ein Geschriebenes und das möchte ich eben gerne mal lesen, mehr nicht. [wink] Und jetzt gehe ich ins Bett, will Dich nicht weiter ärgern heute.


Moin @karnak, hier eine kleine Nachhilfe für Leute, denen so einige Dienstvorschriften entfallen sind.

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon andr.k » 3. Dezember 2014, 23:41

g8.JPG
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Quelle aus: DV, Einsatz der Grenztruppen zur Sicherung der Staatsgrenze der DDR

Auf einer GÜST muss es doch auch entsprechende Dienstvorschriften gegeben haben, oder?

AK
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon vs1400 » 4. Dezember 2014, 00:04

hallo Ernest,
ich möchte dich nochmals an meine frage erinnern, zu welchem bataillon gehörte denn deine gk?

meine frage wirst du hoffentlich nicht ignorieren und, wie man es von dir gewöhnt ist, sie dementsprechend beantworten.

gruß vs [hallo]
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon vs1400 » 4. Dezember 2014, 00:36

Nov65 hat geschrieben:Zum Ding einer DV, die beim Hauptfeldwebel gelegen haben soll.
Ich war dicht dran beim Hauptfeldwebel und mir ist kein solches Papier bekannt.
Darauf wurde auch niemals Bezug genommen, so etwa: "Männer, wenn Ihr Fragen habt zum Einsatz der Schusswaffe auf Personen, geht zum Spieß und lasst Euch die DV... geben. Da steht alles drin." Und alle rannten hin und waren schlauer.
Der Schießbefehl war ein immanenter Auftrag an die Grenzer. Nicht als solcher nachzulesen, aber in Worten erteilt (Vergatterung) und in Bilanzen der "Heeresleitung"nachzulesen (Zu viele Schüsse und zu wenig Treffer.).
Warum erinnert mich diese Verdummung von Soldaten und der Weltöffentlichkeit nur an Putins Truppen auf der Krim ohne Hoheits-und Rangabzeichen?
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@Nov65,
warst du nicht näher dem regimenter und schreiber dessen?
ich bin nun etwas "verwirrt", aufgrund deiner aussagen. du wurdest eingezogen, warst nen halbes jahr im grenzdienst und dann schreiber des regimenters?
egal ...

es gab eine grenzdienstvorschrift und in dieser wurde auch auf den gebrauch der schusswaffe, separat, eingegangen.
zumindest zu meiner damaligen zeit und dass ist ja ne aussage die der user augenzeuge sehr oft bei mir bemängelte. worauf ich mich einlies, doch nun, beim user Ernest, scheint dies kein grund eines mangels mehr zu sein.

... im letztem jahr, meiner damaligen dienstzeit, war ich auch mal stellvertreter des hfw der 7.gk schierke
und hatte auch nen schreiber. Bild

gruß vs [hallo]
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon vs1400 » 4. Dezember 2014, 00:43

Spartacus hat geschrieben:
karnak hat geschrieben:Sicher, gar kein Widerspruch, aber das ist eben nicht der Knackpunkt um den es geht. Die Frage ob es sich bei dem Befehl zum Schießen um einen konkret formulierten Befehl zum Töten handelte oder nicht. Darum geht es IMMER in dieser endlosen Kreisdiskussion.


Na und Kristian?

Zeig mir mal so einen konkreten Befehl für die Einsatztruppen der SS.

Gibt es nicht, also war da auch nichts, ist nix passiert, niemand verantwortlich, oder?

Auch das ist egal, denn hier greifen ganz einfach die Genfer Konventionen.

Ende und Aus!

LG

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hi Spartacus,
hast du ne ahnung, wie viele änderungen es zu den schusswaffengebrauchsbestimmungen gab?
nach den genfer konventionen dürfte es doch z.b. gladio nie gegeben haben ... odär ... [wink]

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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon andr.k » 4. Dezember 2014, 00:44

vs1400 hat geschrieben:und hatte auch nen schreiber


[flash] Kugelschreibär [laugh]

AK
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon vs1400 » 4. Dezember 2014, 01:00

@ andr.k,
stell dem forum doch bitte mal sämtliche jahresbefehle des grenzkommandos zur verfügung. [wink]

thx vorab [rose]
und gruß vs [hallo]
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon andr.k » 4. Dezember 2014, 01:05

vs1400 hat geschrieben:stell dem forum doch bitte mal sämtliche jahresbefehle des grenzkommandos zur verfügung.


Dann wird es langweilig... [grin]

AK
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon karnak » 4. Dezember 2014, 09:54

andr.k hat geschrieben:
Quelle aus: DV, Einsatz der Grenztruppen zur Sicherung der Staatsgrenze der DDR

Auf einer GÜST muss es doch auch entsprechende Dienstvorschriften gegeben haben, oder?

AK

Natürlich gab es die, entsprechend modifiziert auf die von mir schon beschriebenen Bedingungen. Und eben nicht mit der Forderung in Form dieses üblen Wortes"vernichten" sondern immer mit den Hinweisen Grenzdurchbrüche sind zu verhindern mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, NOTFALLS auch unter Anwendung der Schusswaffe und ohne den Hinweis zu vernichten, zu liquidieren. Deswegen meine Frage, meine Einlassung zu diesem Thema. Und nicht weil ich ein unhaltbares Grenzregime verharmlosen, Tote wegreden und Opfer verhöhnen will, etwas was man immer so gerne in den Mund gelegt bekommt.
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Nov65 » 4. Dezember 2014, 10:32

@VS1400,
ich wiederhole mich zwar zum xtenmal, beantworte aber deine Frage nach meinem Diensteinsatz 1965-67.
1. Halbjahr Kradstreife im Hinterland, Grenzposten auf den Türmen, Einsatz auf den Führungsstellen
2. Halbjahr Schreiber der 3. Kp. GR 35, nicht Schreiber des Hauptfeldwebels
3. Halbjahr Vorzimmer Regimentskommandeur.

Ich hatte also mit dem gesamten Schriftkram einer Grenzkompanie zu tun, verwaltete die Ablage des Kompaniechefs, fertigte Schriftsätze aus und erledigte Verwaltungskram vom Spieß, führte die Ausgangskladde der Unteroffiziere und Soldaten, verwaltete die Südfrüchtebeutel usw.
Im Regimentsstab war ich für das Vorzimmer des Regimenters und des Stabschefs verantwortlich, nahm Telefonate von der Grenzbrigade entgegen, schrieb zum Diktat, holte Dokumente von der Verschlusskammer zu Beratungen, verwaltete die Dienstpost, legte sie dem "Alten" vor, schrieb das Protokoll bei "Grenzdurchbrüchen oder-verletzungen", führte die Urlaubskartei der Offiziere des Regiments,legte Urlaubsanträge dem "Alten" vor, nahm am Dienstsport und Dienstschießen der Offiziere des Stabes teil, fuhr mit Blumensträußen zu Patenbetrieben oder Botschaften, suchte mir Mannschaften aus dem Regiment zusammen und fuhr zu den "Freunden" nach Karlshorst zu Sportvergleichen mit Prasnik usw.

Durch diese Dienstaufgaben hatte ich einen ganz guten Überblick über vieles, was anderen verborgen blieb.
Gruß, Andreas
Nov65
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Interessierter » 4. Dezember 2014, 10:46

Warum war es so unbedingt wichtig, es dem Grenzsoldaten einzuhämmern, über Fahneneid, Vergatterung, Schwur, Ehre und Treue- dass Gefechtsbereitschaft bedeutet, „den Gegner bedingungslos zu vernichten?“ Jeder Soldat im Feld wird nicht lange darüber nachzudenken haben, wenn er dem bewaffneten Feind gegenübersteht - und durch Diplomaten der Krieg erklärt worden ist. Wie sieht das aber aus, wenn von jenseits der Grenze kein Feind angreift? Wenn der „Klassenfeind“ an der „Staatsgrenze“ nicht einmal militärisch präsent ist? Die Einlösung des Fahneneides fordert vom Grenzsoldaten, die sozialistische Schwester, den Bruder, Mutter oder Vater zu vernichten. Auch wenn der Begriff „vernichten“ im militärischen Sinne im Falle eines Krieges bedeuten könnte, eine Armee vernichtend zu schlagen meint sie außer Gefecht zu setzen und das wiederum bedeutet, sie zu ca. 75 oder 85 % zu zerstören. Vernichten, bezogen auf Friedenszeiten und auf einzelne unbewaffnete Bürger des sozialistischen Vaterlandes, die die DDR verlassen möchten, also nicht angreifen, sondern weglaufen, und das waren Kinder, Jugendliche und Erwachsene, bedeutet, da eine einzelne Person nicht teilweise vernichtet werden kann, ihre brutale Ermordung, meist durch feige Schüsse in den Rücken.


http://www.berliner-mauer.tv/aktuell-20 ... oeren.html

Hier noch einmal ein Zitat aus dem Thread über das NVA-Filmstudio:

Die Einschwörungsformel „Grenzverletzer sind zu vernichten“ bezog sich auf alle Menschen, die sich den Grenzen der DDR zur Bundesrepublik und Berlin näherten. Durch Anwendung der Schusswaffe starben z.B. der westdeutsche Journalist Kurt Lichtenstein (U10.12.1961) und der ehemalige DDR-Bürger und freigekaufte Michael Gartenschläger (U30.04.1976). Insgesamt mussten aufgrund des Schiessbefehls und der Völkerrechtswidrigkeit[87] der DDR-Grenze 474[88] Menschen sterben. Die Tätigkeit der „Schöpferkollektive“ des Filmstudios der NVA muss als aktive Mithilfe am Mord von unschuldigen Menschen betrachtet werden, weil sie die Grenz- und Volkssoldaten einschworen, Menschen, die weglaufen wollten und zudem noch unbewaffnet waren, mit militärischer Präzision in den Rücken zu schießen. Das dies auch so von der DDR-Führung gesehen wurde, bestätigte der Minister für Staatssicherheit Erich Mielke am 28. April 1989 als er wortwörtlich sagte: „Ich will euch überhaupt etwas mal sagen Genossen, wenn man schon schießt, dann muss man das so machen, dass nicht der Betreffende noch weg rennt, sondern dann muss er eben dableiben, bei uns. Ja – so ist die Sache! Was ist denn das! 70 Schuss los ballern und der rennt nach drüben und die machen eine richtige Campagne. Da haben sie recht, Mensch, zu schießen! Soll'n sie doch eine Campagne machen. Wie hat Heinz Alberts gesagt: Schieß das Scheißhaus (ha ha ha)! Das kann man ruhig ein bisschen lustig machen. Na ist doch klar, hör mal zu Mensch ...!“ Das ist ein Aufruf, eine Aufforderung, sogar ein Befehl des Ministers für Staatssicherheit für die vorbildlichen Genossen der Grenz- und Volkssoldaten beim sozialistischen Ehrendienst an der Grenze rücksichtslos „Grenzverletzter“ zu vernichten.


Alte Kader der " DDR - Armee " schwafeln immer noch, sie wären die einzige Armee, die nie einen Krieg geführt hätte und verschweigen dabei, dass sie die einzige Deutsche Armee war, die an der Grenze einen Krieg gegen die eigene Bevölkerung geführt hat.

" Der Interessierte "
Zuletzt geändert von Interessierter am 4. Dezember 2014, 10:55, insgesamt 1-mal geändert.
Interessierter
 

Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon Beethoven » 4. Dezember 2014, 10:48

... und @nov65, Du warst mindestens GVS-Berechtigt, wenn nicht gar GeKDos [grins] da Du ja auch täglich die Stärkemeldungen des TT zu Gesicht bekamst.

Gruß
Die größten Vorteile im Leben überhaupt wie in der Gesellschaft hat ein gebildeter Soldat. J. W. v. Goethe

Das Gesetz ändert sich, die Gesinnung nicht.
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Re: Aussagen von Ex-DDR-Grenzern zur Anwendung des Schiessbefehls

Beitragvon dein1945 » 4. Dezember 2014, 11:03

Vor 25 Jahren: DDR-Regierung hob Schießbefehl auf

Nach 1989 wurde in den Mauerschützenprozessen immer wieder um den Schießbefehl an der deutsch-deutschen Grenze gestritten. Oft wurde er von den politisch Verantwortlichen geleugnet. Heute vor 25 Jahren wurde ein Befehl aufgehoben, der offiziell nie existierte.
"Der Generalsekretär unserer Partei hat seine Unzufriedenheit über die Entwicklung der Lage an der Staatsgrenze zum Ausdruck gebracht.

Generaloberst Fritz Streletz, Stellvertretender Minister für Nationale Verteidigung in der DDR, vor Militärs der Grenztruppen und Nationalen Volksarmee am 3. April 1989.
"Zur Anwendung der Schusswaffe an der Staatsgrenze: Es gilt zu beachten: Lieber einen Menschen abhauen lassen, als in der jetzigen politischen Situation die Schusswaffe anzuwenden."


Mit der Errichtung des Sperrgebiets zwischen der DDR und der Bundesrepublik Anfang der 1950er Jahre war die Bewachung und Sicherung der Grenze verstärkt und im Laufe der Jahrzehnte immer weiter ausgebaut worden.

So genannte illegale Grenzübertritte sollten durch den Einsatz von Schusswaffen verhindert werden. Allerdings existierte kein „offiziell“ unterzeichneter Befehl, vielmehr regelten als „streng geheim“ eingestufte Dienstvorschriften den Schusswaffengebrauch.[size=150]

Der Historiker Hans-Hermann Hertle vom Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam.
"Wenn man die verschiedenen Bestimmungen formaljuristisch betrachtet, dann begründeten sie einen Erlaubnistatbestand.

Das heißt, der Befehl, der mündliche Befehl, der den Grenzsoldaten gegeben wurde, lautete bis in die 80er-Jahre: Grenzverletzer sind festzunehmen oder zu vernichten. Und das beinhaltete eben die Erlaubnis, die Schusswaffe anzuwenden."

Im Frühjahr 1962 berichtete der RIAS, der Rundfunk im amerikanischen Sektor, über den Schießbefehl an der Berliner Mauer.
"Mancher Bewaffnete aus Ulbrichts Wehrmacht meldete inzwischen: Mordbefehl ausgeführt. Einer musste es mit ansehen. Und flüchtete ebenfalls. Er berichtet: 'Jetzt wollten die fünf Mann rüber und da schoss er zwei Warnschüsse ab, und er rief sie zweimal an. Dann hat er eben auf den einen draufgehalten, und der hat einen Durchschuss gehabt durch den Hals und einen durch den Oberschenkel und einen Steckschuss in der Hüfte. Und dafür hat der dann noch 100 Mark Prämie gekriegt. Sowas, das mach‘ ich nicht mit.'"
Mehr als 1000 Menschen starben bei Fluchtversuchen

"Wer unsere Grenze nicht respektiert, der bekommt die Kugel zu spüren", unterstrich der Verteidigungsminister der DDR, Armeegeneral Heinz Hoffmann, vor Soldaten.

Hans Hermann Hertle: "Es gab bis 1982 ausschließlich dienstliche Bestimmungen. 1982 wurde eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die sich an den Bestimmungen zum Beispiel auch in der Bundesrepublik Deutschland zum Schusswaffengebrauch orientierten. Und damit wurde in gewisser Weise eine rechtsstaatliche Fassade geschaffen. Denn in der Praxis und der Handhabung der Schusswaffe in den 80er Jahren blieb es genauso wie vorher: Es wurde nach wie vor auf flüchtende Menschen geschossen."
Mehr als 1000 Menschen bezahlten ihren Fluchtversuch über die innerdeutsche Grenze mit dem Leben. An der Berliner Mauer starben 138 Menschen. Der 20-jährige Chris Gueffroy war der letzte Flüchtling, der hier am 5. Februar 1989 erschossen wurde. Sein Tod erregte die Weltöffentlichkeit. Am 3. April 1989 hob Erich Honecker den bis zuletzt geleugneten Schießbefehl auf.
Hermann Hertle: "Die DDR hatte im Januar 1989 das Wiener KSZE-Abkommen unterschrieben und sich darin verpflichtet, das Recht eines jeden auf freie Ausreise und Wiedereinreise in sein Land zu gewährleisten. Die DDR kam jetzt ganz stark unter internationalen Druck, sie kam auch unter Druck von den eigenen sowjetischen Genossen, die einfach eine Verschlechterung des internationalen Klimas befürchteten, wenn die DDR auch weiterhin auf Menschen an der Grenze schießt."
Dennoch wurden wenige Tage später erneut Flüchtlinge an der Grenze durch Warnschüsse gestoppt - ein letztes Mal.

Erich Mielke: "Ich will überhaupt mal etwas sagen, Genossen: Wenn man schon schießt, dann muss man das so machen, dass nicht der Betreffende noch wegkommt, sondern dann muss er eben dableiben bei uns."
Der Chef der DDR-Staatssicherheit, Erich Mielke, Ende April 1989 auf einer Dienstbesprechung.
Erich Mielke: "Wat is denn das, 70 Schuss loszuballern, und der rennt nach drüben, und die machen 'ne Riesenkampagne. Wo noch etwas mehr revolutionäre Zeiten waren, da war es nicht so schlimm. Aber jetzt, nachdem so neue Zeiten sind, den neuen Zeiten muss man Rechnung tragen. Das war es, was ich euch mit auf den Weg geben wollte."
Sieben Monate später fiel die Mauer.


http://www.deutschlandfunk.de/deutsch-d ... _id=281883

Soviel nur zum im Kreis drehen, wenn karnak und noch ein User es nicht begreifen will oder wollen, ich verlasse den Kreis. Ist wie im Kreisverkehr ich kann nicht tagelang linksrum, irgentwann auch mal nach rechts, ich meine nicht die Gesinnung !

Gruß
dein1945
 

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