von pentium » 17. August 2014, 17:31
Das Thema hatten wir doch schon mal, nur wo?
Jedenfalls mal was dazu.
Am 22. Juni 1957 erließ der Minister für Nationale Verteidigung den Befehl Nr. 49/57 über die Einführung von Dienstlaufbahnabzeichen und der Schützenschnur in der Nationalen Volksarmee.
Darin war u.a. festgelegt, daß bis zum 31.Dezember 1957 in der Nationalen Volksarmee Schützenschnüre einzuführen sind. Die erste Verleihung einer Schützenschnur erfolgte im November 1957.
Bei der erstmaligen Erfüllung der Bedingungen wurde die Schützenschnur verliehen (Stufe I), bei wiederholter Verleihung (Stufe II bis IV) jeweils eine Eichel. Die ungefähr 35 cm lange Schützenschnur besteht aus geflochtenem silberfarbenem Aluminiumgespinst. Die Eicheln sind im unteren Drittel der Schnur befestigt.
Entsprechend der Art der Schützenschnur ist ein Abzeichen aufgesetzt. Die 50 mm hohen und 45 mm breiten silberfarbenen Abzeichen zeigen in einem Eichenlaubkranz für Schützenwaffen zwei gekreuzte Gewehre, für Artillerie eine aufrechtstehende flammende Granate und für Panzer einen von links nach rechts fahrenden Panzer.
Die Schützenschnur für Schützenwaffen wurde von 1957 bis 1960 in vier Stufen verliehen.
Die Schützenschnur für Panzer wurde von 1957 bis 1960 in zwei Stufen verliehen.
Die Schützenschnur für Artillerie wurde von 1957 bis 1960 in zwei Stufen verliehen.
Für die Seestreitkräfte besteht die Schützenschnur aus dunkelblauem Geflecht.
Die 50 mm hohen und 45 mm breiten goldfarbenen Abzeichen zeigen in einem Eichenlaubkranz für Schützenwaffen zwei gekreuzte Gewehre und für das Schießen mit Torpedos einen von rechts nach links gerichteten Torpedo. Das vorhandene silberfarbene Stück mit Torpedo ist als Muster einzustufen, da nur goldfarbene Stücke verliehen wurden. Nach der „Vorläufigen Bekleidungsordnung der Nationalen Volksarmee“, DV 10/5, Ausgabe 1957, sollte an Angehörige der Seestreitkräfte auch das goldfarbene Abzeichen für Schützenschnüre der Artillerie verliehen werden. Diese konnten jedoch nicht nachgewiesen werden.
Die Schützenschnur für Schützenwaffen der Seestreitkräfte wurde von 1957 bis 1960 in zwei Stufen verliehen.
Die Schützenschnur für Torpedo wurde in den Seestreitkräften von 1957 bis 1960 in zwei Stufen verliehen.
Gemäß Befehl Nr. 12/59 des Ministers des Innern vom 1. April 1959 wurden die Schützenschnüre für Schützenwaffen, Artillerie und Panzer auch an Mannschaften, Unterführer und Offiziersschüler der Deutschen Grenzpolizei, Bereitschaftspolizei und der VP-Bereitschaften Berlin folgendermaßen verliehen:
- Schützenschnur für Schützenwaffen in vier Stufen;
- Schützenschnur für Schützenwaffen für Deutsche Grenzpolizei See in zwei Stufen;
- Schützenschnur für Panzer in zwei Stufen;
- Schützenschnur für Artillerie in zwei Stufen.
Die Schützenschnur besteht aus gründurchwirktem silberfarbenem Aluminiumgespinst (10 Teile silberfarben, 2 Teile grün), für die Deutsche Grenzpolizei See aus dunkelblauem Geflecht
(10 Teile dunkelblau, 2 Teile grün).
Die Abzeichen für die Schützenschnur entsprechen denen der Nationalen Volksarmee.
Mit dem Befehl Nr. 63/60 des Ministers für Nationale Verteidigung vom 1. November 1960 erfolgte eine Änderung der Schützenschnüre ab 1. Dezember 1960.
Diese wurden jetzt an Soldaten, Matrosen, Flieger, Unteroffiziere, Mate, Unteroffiziers- und Offiziersschüler aller Waffengattungen und Spezialeinheiten nur noch für das Schießen mit Schützenwaffen in drei Stufen verliehen.
Für die Stufe I wurde die Schützenschnur, für jede weitere Stufe eine Eichel verliehen.
Die nach den bisherigen Bestimmungen erworbene Schützenschnur, gleich welcher Stufe, blieb im Besitz der Armeeangehörigen und galt als Voraussetzung für den Erwerb der nächsthöheren Stufe der Schützenschnur.
Damit gab es in der Nationalen Volksarmee nur noch die Schützenschnüre für Schützenwaffen mit silberfarbenem Aluminiumgespinst und silberfarbenem Abzeichen sowie mit dunkelblauem Geflecht und goldfarbenem Abzeichen.
In der Direktive Nr. 02/82 des Ministers für Nationale Verteidigung über die Führung des sozialistischen Wettbewerbes vom 24. September 1982 wurde festgelegt, daß die Schützenschnur für das Schießen mit Panzerbewaffnung, für das Schießen mit SPW-/SPz-Bewaffnung, für das Schießen der Artillerie im direkten Schuß sowie den Start von Panzerabwehrlenkraketen und für das Schießen mit Schützenwaffen in vier Stufen an Soldaten, Unteroffiziere, Unteroffiziers-, Fähnrich- und Offiziersschüler verliehen werden konnte.
Für die Stufe I wurde die Schützenschnur, für die Stufen II bis IV je eine Eichel verliehen.
Die Armeeangehörigen wurden in allen angeführten Waffengattungen nach wie vor mit der Schützenschnur für Schützenwaffen in der Form von 1960 ausgezeichnet.
Mit der Anordnung Nr. 05/85 des Ministers für Nationale Verteidigung vom 19. Juni 1985 wurden mit Wirkung vom 1. Dezember 1985 neue Schützenschnüre in der Nationalen Volksarmee eingeführt.
Diese wurden erstmals im April 1986 verliehen.
Dabei wurden früher verliehene Schützenschnüre entsprechend den Arten umgetauscht, wenn der Erwerb nach dem 1. Dezember 1982 erfolgte.
Die Schützenschnur für Angehörige der Landstreitkräfte, Luftstreitkräfte/Luftverteidigung sowie der Grenztruppen der DDR besteht aus silberfarbenem Aluminiumgespinst und gleichfarbigem Abzeichen, für Angehörige der Volksmarine, der Grenzbrigade KÜSTE und der Bootskompanien der Grenztruppen der DDR aus dunkelblauem Geflecht und goldfarbenem Abzeichen.
Die Abzeichen für die Schützenschnur sind jetzt 51 mm hoch und 46 mm breit. Der Eichenlaubkranz ist nicht wie bei den vor 1986 verliehenen Schützenschnüren plastisch, sondern flach dargestellt.
Die Schützenschnur für Schützenwaffen der Angehörigen der Landstreitkräfte, Luftstreitkräfte /
Luftverteidigung und der Volksmarine zeigt im Eichenlaubkranz zwei gekreuzte Gewehre.
Die Schützenschnur für Schützenwaffen der Angehörigen der Grenztruppen der DDR, der Grenzbrigade KÜSTE und der Bootskompanien der Grenztruppen der DDR zeigt im Eichenlaubkranz eine Maschinenpistole vor einem Grenzpfahl.
Die Schützenschnur für Artillerie zeigt im Eichenlaubkranz eine Rakete vor zwei gekreuzten historischen Geschützrohren.
Die Schützenschnur für Turmbewaffnung Panzer zeigt im Eichenlaubkranz einen von rechts nach links fahrenden Panzer.
Die Schützenschnur für Turmbewaffnung SPz/SPW zeigt im Eichenlaubkranz einen von rechts nach links fahrenden Schützenpanzer.
Trageweise der Schützenschnur
Von 1957 bis 1979 trugen Angehörige der Landstreitkräfte, Luftstreitkräfte/Luftverteidigung und der Grenztruppen der DDR die Schützenschnur von der rechten Schulterklappenschlaufe zum zweiten oberen Knopf des Uniformrockes. An der offenen zweireihigen Ausgangsjacke wurde die Schützenschnur von der rechten Schulterklappenschlaufe bis etwa 12 cm über dem oberen Knopf unter dem Revers getragen.
Seit 1. Oktober 1979 wird die Schützenschnur an der offenen einreihigen Uniformjacke von der rechten Schulterklappenschlaufe zum oberen Knopf der Uniformjacke getragen.
Matrosen, Unteroffiziersschüler, Maate, Fähnrichschüler und Offiziersschüler der Volksmarine bis zum zweiten Lehrjahr trugen und tragen die Schützenschnur am Kieler Hemd von der rechten Schulternaht,
7 cm von der Ärmelnaht entfernt, zum Knoten des Halstuches, am Überzieher von der rechten Schulterklappenschlaufe zum oberen Knopf. Meister und Offiziersschüler der Volksmarine ab dem dritten Lehrjahr trugen und tragen die Schützenschnur von der rechten Schulterklappenschlaufe zum oberen Knopf der Uniformjacke. Die Schützenschnur wird nur zur Parade, zum Ausgang und Urlaub bzw. auf besonderen Befehl getragen. Nach der Ernennung zum Fähnrich oder zum ersten Offiziersdienstgrad durfte die Schützenschnur nicht mehr getragen werden.
Literatur:
MA, VA - 01/1831; MA, Pt 14238; DV 10/5, Ausgabe 1957; AMB1, Teil A, Nr. 18/60; AMB1, Teil I, Nr. 47/63; AMB1, Teil 1, Nr.48/63; AMB1, Nr.64/82; AMB1, Nr.48/85; K.-U.Keubke, „Die Schützenschnur“. In: Visier, H. 12/83.
mfg
pentium
PS. Ohne die Schützenschnur