Edelknabe hat geschrieben:Pentium mit dem hier: "Hast du überhaupt je einen Film von Riefenstahl gesehen?"
Die Krönung ist ja dein folgender Text aus dem Geschichtsforum wo X behauptet, der ganze Kram wäre heute noch unter Verschluss. Also über was texten wir hier überhaupt? Denn in der Doku von Maischberger war doch genug davon zu sehen. Und Recht hat der Mann oder die Frau aus dem Vortext. Sind wir etwa zu blöd uns eine eigene Meinung zu bilden. Erinnert etwas an die alte DDR, eben was bestimmte Literatur vom Klassenfeind betraf.
Rainer Maria
Filmausschnitte werden dir gezeigt, mehr nicht oder willst du ernsthaft behaupten "Triumph des Willens" schon mal in voller Länge bei den ÖFF gesehen zu haben, ganz zu schweigen vom Blauen Licht und von Tiefland?
Siri sagt dazu:
Triumph des Willens" ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten, wird aber wegen seiner NS-Propaganda streng bewertet und ist nur unter Auflagen zugänglich; er ist nicht indiziert (d.h. nicht jugendgefährdend eingestuft), aber seine Verbreitung kann unter den §§ 86, 86a StGB fallen, wenn sie der Propaganda dient und nicht der Aufklärung, Forschung oder Kunst, wobei die Abgrenzung fließend ist.
Bei "Triumph des Willens" liegt die Schwierigkeit in der Abgrenzung: Wird er als Kunst oder Geschichtsdokument gezeigt (was erlaubt ist) oder zur Verherrlichung des NS-Regimes (was strafbar wäre).
Fazit:
Der Film ist nicht "verboten" im Sinne einer generellen Ächtung, aber seine öffentliche Präsentation unterliegt strengen rechtlichen Regeln. Er wird oft nur in spezialisierten Kontexten oder mit umfangreicher Einordnung gezeigt, um eine Indoktrination zu verhindern.
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