Spartacus hat geschrieben:Mhmm und wie war das mit dem Völkerrecht?
Wußten die Soldaten überhaupt, dass sie durchaus das Recht hatten, einen solchen Befehl zu
verweigern?
Ich denke mal, eher nicht
LG
Sparta
Natürlich war bekannt, dass Befehle, die gegen Völkerrecht verstoßen hätten, nicht befolgt werden mussten. Das wurde zumindest uns an der Unteroffiziersschule unterrichtet.
Doch ermüdendermaßen noch mal. Es gab keinen Befehl, an der Grenze zu schießen. Somit auch keinen Grund, einen solchen Befehl zu verweigern. Es gab Schußwaffengebrauchsvorschriften, die bei Vorliegen eines Verbrechens das Recht gaben, zu dessen Verhinderung die Schußwaffe anzuwenden, wenn dies anders eben nicht ging. Diese Schußwaffengebrauchsvorschriften entsprachen bis aúf´s Komma denen beim BGS. Besonderheit und caus knaktus war eben, dass die Republikflucht lt. DDR-Recht als Verbrechen gelten konnte...
Es wurde also, wenn und sehr selten, geschossen nicht um Republikflüchtlinge zu verletzen oder zu töten sondern um Verbechen zu verhindern. Problem hierbei war und ist, dass die Ansichten, was ein Verbrechen war oder ist gerade bei politischen Taten sehr verschieden sein können.
Die Analogie zu SS-Angehörigen oder Angehörigen anderer bewaffneter Einheiten des Dritten Reiches stimmt auch deshalb nicht, weil gerade in der Bundesrepublik so gut wie kein Angehöriger dieser Truppe bestraft wurde, hat er sich seinerzeit an die damals geltenden Gesetze gehalten. Auch nicht, wenn er deshalb getötet hat. Der Vorwurf in Sachen Verbrecherischer Organisation erstreckte sich auf den Völkermord gegen Ethnien, auf Kriegsverbrechen gegen Kombattanten und Nichtkombattanten, die auch damals nicht durch Gesetze gedeckt waren aber regelmäßig befohlen und durchgeführt wurden.
Das ist mit der Anwendung von Waffen an der Grenze so gar nicht vergleichbar.