karnak hat geschrieben:Ich habe halt nur einige Jahre die"Praxis" erlebt,und weiß aus dieser Zeit,daß man alles mögliche versucht hat den Einsatz der Schusswaffe unnötig zu machen, und natürlich trotzdem die Grenze"dicht"zubekommen.Natürlich macht es die Sache nicht wesentlich besser,ich wollte auch nur zum Ausdruck bringen,daß die DDR-Führung an Toten an der Grenze nicht mehr interessiert war.Und das mit Sicherheit nicht aus moralisch-ethischen Gründen sondern aus außenpolitischen Gründen.Wie auch immer,es sollte jedenfalls nach Möglichkeit keine Tote mehr an der Grenze geben.So kenne ich zumindest die Doktrin.Das das nicht so "geklappt"hat ist eine andere Geschichte und übel,um es freundlich auszudrücken.
Alfred hat geschrieben:Diese Erklärung beruhte auf den Erfahrungen, dass der tatsächliche Verlauf der Staatsgrenze HÄUFIG KEIN EINWANDFREIES Sicht – und Schussfeld darstellte mit der Folge, dass ein verantwortungsvoller Schusswaffeneinsatz nicht immer gewährleistet war.
Alfred hat geschrieben:Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen durfte die Schusswaffe
nur zum Zwecke der Festnahme oder zur Abwendung eines Angriffes als letztes Mittel eingesetzt werden.
Alfred hat geschrieben:Es war daher im Ausnahmefall als letztes Mittel immer nur ein gezielter Schuss zulässig durch den die Flucht oder die Angriffsfähigkeit des Grenzverletzers verhindert werden sollte. Ein „erschießen“ war nie das gesetzte Ziel.
Alfred hat geschrieben:Auf Grund des Beschlusses des NVR auf seiner 45. Sitzung am 3.Mai 1974 ist keine Weisung, kein Befehl und keine Anordnung weder mündlich, noch schriftlich ergangen, die einen verschärften Einsatz der Schusswaffe an der Staatsgrenze zur folge gehabt hätten.
Volker Zottmann hat geschrieben:@SkinnyTrucky,
dein eben eingestellter Beitrag ist eine wirkliche Bereicherung hier im Forum. Selten wurden Alfreds Bemerkungen so präzise detailliert widerlegt. Das gefällt mir, denn man kann nun Punkt für Punkt die Widersprüche in seinen Aussagen als Grundlage einer wirklich ernsten Diskussion heranziehen. Danke.
Gruß Volker
Alfred hat geschrieben:Volker Zottmann hat geschrieben:@SkinnyTrucky,
dein eben eingestellter Beitrag ist eine wirkliche Bereicherung hier im Forum. Selten wurden Alfreds Bemerkungen so präzise detailliert widerlegt. Das gefällt mir, denn man kann nun Punkt für Punkt die Widersprüche in seinen Aussagen als Grundlage einer wirklich ernsten Diskussion heranziehen. Danke.
Gruß Volker
Alfred hat geschrieben:
Alfred hat geschrieben:AZ,
dass ist doch immer wieder ein alter Hut.
Als Beleg für den so genannten „Schießbefehl“ an der Staatsgrenze wird immer wieder die 45. Sitzung des Nationalen Verteidigungsrates der DDR am 3.Mai 1974 angeführt.
Auch der Spiegel 26/1991 Seite 79 bezieht sich unter der Schlagzeile „Einwandfreies Schußfelld“ auf diese Sitzung mit dem Hinweis: „In der Aussprache legte Genosse Erich Honecker folgende Punkte dar „Nach wie vor muss bei Grenzdurchbrüchen rücksichtslos von der Schusswaffe gebrauch gemacht werden und es sind die Genossen , die die Schusswaffe erfolgreich angewandt haben, zu belobigen“
Als „kleine Überschrift“ im genannten Spiegel ist mit zu lesen „ Das Protokoll der Strausberger Schießbefehl – Konferenz“
Was war mit der Sitzung des NVR ?
Wie kommt der Spiegel zu einem Protokoll ? Was möchte man dem Leser aufzeigen?
Es gibt, eine „Niederschrift“ über die am 03.05.1974 durchgeführte Sitzung des Nationalen Verteidigungsrates“ mit der Nummer GKdos ( Geheime Kommandosache ) – Nr. 19 / 74 , in zwei Ausfertigungen, mit jeweils 15 Blatt.
Was hatte es mit Niederschrift und Protokoll auf sich ?
Von 1971 bis 1985 wurde keine Sitzung des NVR durchgeführt, wenn nicht der Minister für Nationale Verteidigung Armeegeneral Heinz Hoffmann anwesend war.
1974 war Armeegeneral Hoffmann jedoch länger erkrankt.
In Vorbereitung der Sitzung wurden Minister Hoffmann vom Sekretär des NVR General Streletz - , alle Tagungsunterlagen vorgelegt und Minister Hoffmann erklärte sich einverstanden, diese Sitzung ohne ihn durchzuführen.
Gleichzeitig wurde von Minister Hoffmann dem Sekretär des NVR befohlen,
für ihn eine Aktennotiz mit dem wichtigsten Inhalt der Diskussionen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten zu fertigen und diese ihm anschließend vorzulegen. In einem persönlichen Gespräch sollten noch offene Punkte geklärt werden.
Am 03.Mai 1974 begann um 10.00 Uhr die Sitzung des NVR. 8 Mitglieder waren anwesend, 6 Mitglieder fehlten entschuldigt, weitere 6 Personen wurden zur Sitzung hinzugezogen.
Es gab sechs Tagesordnungspunkte, TOP vier beschäftigte sich mit dem „Bericht über die Lage an der Staatsgrenze der DDR zur BRD, zu Westberlin und an der Seegrenze“.
Zu Beginn gab Generaloberst Keßler einen Bericht von 15 Minuten.
Anschließend folgte eine Aussprache, in der der Vorsitzende des NVR Honecker nach den Aufzeichnungen u.a. darlegte “überall muss ein einwandfreies Schussfeld gewährleistet werden“. Dies wird vom Spiegel als Äußerung von Gen. Honecker dargestellt. Aber war dies auch so ?
Diese Erklärung beruhte auf den Erfahrungen, dass der tatsächliche Verlauf der Staatsgrenze HÄUFIG KEIN EINWANDFREIES Sicht – und Schussfeld darstellte mit der Folge, dass ein verantwortungsvoller Schusswaffeneinsatz nicht immer gewährleistet war.
Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen durfte die Schusswaffe
nur zum Zwecke der Festnahme oder zur Abwendung eines Angriffes als letztes Mittel eingesetzt werden.
Es war daher im Ausnahmefall als letztes Mittel immer nur ein gezielter Schuss zulässig durch den die Flucht oder die Angriffsfähigkeit des Grenzverletzers verhindert werden sollte. Ein „erschießen“ war nie das gesetzte Ziel.
Zweck war es offentsichtlich, den Verteidigungsminister auf diesen Umstand nochmals hinzuweisen.
Zum Punkt „nach wie vor muss bei Grenzdurchbruchsversuchen von der Schusswaffe rücksichtslos Gebrauch gemacht werden, und es sind die Genossen, die die Schusswaffe erfolgreich angewandt haben zu belobigen“.
Hier fehlt im schriftlichen Text die Voraussetzung unter der diese „Aussage“ stand.
Bei der Niederschrift handelte es sich eben nicht um ein Wortprotokoll der über 2 Stunden dauernden Sitzung, sondern nur um eine inhaltliche Zusammenfassung der einzelnen Diskussionsbeiträge.
Sonst hätte die Niederschrift – dann besser Protokoll oder Wortprotokoll- mindestens 30 bis 40 Seiten umfassen müssen.
Rücksichtslos sollte von der Schusswaffe nur dann Gebrauch gemacht werden, im Falle eines bewaffneten Angriffes auf den Grenzposten bzw. eines Angriffes auf die Staatsgrenze mit schwerer, speziell vorbereiteter Technik, wie LKW oder Traktoren, die für solche Grenzdurchbrüche vorbereitet waren. ( Was in den in den Jahren zuvor eingetreten war )
Die Belobigung sollte dann vorgenommen werden, wenn der Grenzposten unter Einsatz seines Lebens, die ihm übertragene Aufgabe zum Schutz der Staatsgrenze erfüllt hat.
Aus den Ausführungen von E. Honecker war klar ersichtlich, dass sich an den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen über den Schusswaffengebrauch nichts ändern sollte.
Denn im nachfolgenden Satz der Niederschrift ist zu lesen „an den jetzigen Bestimmungen wird sich diesbezüglich weder heute noch in Zukunft etwas ändern.“Von Seiten der Justiz und in den Medien wurde - und wird noch heute-, immer wieder hervorgehoben, dass diese Sitzung Ausgangspunkt für eine neue Aufgabenstellung für den Schusswaffengebrauch gewesen sein soll.
Dann wäre es zwingend notwendig gewesen, einen neuen Beschluss des NVR vorzubereiten und diesen dem Vorsitzenden des NVR nach Rücksprache mit dem Minister für Nationale Verteidigung zur Unterzeichnung vorzulegen. Es können alle Unterlagen zu dieser Sitzung eingesehen werden, es wurde kein „Schießbefehl“ erörtert , geschweige denn verabschiedet.
Nochmals zur Niederschrift.
Bei der Niederschrift handelt es sich weder um einen Beschluss des NVR, noch um eine Anordnung oder einen Befehl des NVR.
Die Ausführungen von E. Honecker die in der Niederschrift festgehalten sind, waren sein persönlicher „Diskussionsbeitrag“, kein Befehl, keine Weisung o.ä..
Aus dem amtlichen, bestätigten Protokoll über die 45. Sitzung ist klar ersichtlich, dass kein Beschluss über einen verstärkten Schusswaffeneinsatz an der Staatsgrenze gefasst wurde.
Die Niederschrift selbst war, niemals Bestandteil des bestätigten Protokolls.
Die Niederschrift hatte eine eigene GKdos Nr. und wurde so auch auf der VS – Stelle des NVR gesondert gelagert.
Auch wenn einige – besseren Wissens ? – anderes behaupten :
Auf Grund des Beschlusses des NVR auf seiner 45. Sitzung am 3.Mai 1974 ist keine Weisung, kein Befehl und keine Anordnung weder mündlich, noch schriftlich ergangen, die einen verschärften Einsatz der Schusswaffe an der Staatsgrenze zur folge gehabt hätten.
All dies geschriebene, ist in den Dokumenten nachzulesen.
SkinnyTrucky hat geschrieben:
....lieber Alfred, was sollen wir davon halten, wenn heute da noch immer versucht wird, das zu relativieren und im Detail zu verharmlosen....????
... es ist traurig, das du es nicht sehen willst und nicht ein wenig zornig darum auf die damaligen Verantwortlichen der ganzen Misere bist....
groetjes uit het broeiend hete Ferarra
Mara
seaman hat geschrieben:karnak hat geschrieben:
Ab wann war die DDR-Führung denn so richtig an Toten an der Grenze interessiert?
Gabs da Vorgaben+Zielstellungen,Abschussquoten??
Alfred hat geschrieben:Das die Haupentscheidungsträger zur Sicherung der Staatsgrenze in Moskau saßen, muss man hier auch nicht laufend wiederholen.
Das die Haupentscheidungsträger zur Sicherung der Staatsgrenze in Moskau saßen, muss man hier auch nicht laufend wiederholen.
Dille hat geschrieben:Alfred hat geschrieben:Das die Haupentscheidungsträger zur Sicherung der Staatsgrenze in Moskau saßen, muss man hier auch nicht laufend wiederholen.
Und @Alfred, nicht "Moskau" hat darauf gedrungen, daß Ungarn seine "..vertraglichen Verpflichtunegen.." 1989, also die Drecksarbeit für die DDR zu leisten, weiterhin erfüllt, sondern die DDR- Führung !
Gruß, Dille
Interessierter hat geschrieben:Das die Haupentscheidungsträger zur Sicherung der Staatsgrenze in Moskau saßen, muss man hier auch nicht laufend wiederholen.
Alfred, wie oft ist Ulbricht eigentlich vorher in Moskau abgeblitzt mit seinem Wunsch die Grenze zu Westberlin dicht zu machen, bevor er grünes Licht erhielt?
Alfred, was war eigentlich der Grund für den Abbau der Tötungsmechanismen an der Grenze ? Der Wunsch von Moskau oder der Milliardenkredit von Franz Josef Strauß ?
Alfred, wer so borniert ist und nicht über jedes Stöckchen meint springen zu müssen bzw. sich, mit seiner Meinung nach, unwissenden Usern nicht auseinandersetzen möchte, der sollte schon intelligentere Argumente vortragen, wie die in dem von mir zitierten Satz.
Alfred hat geschrieben:Dille hat geschrieben:Alfred hat geschrieben:Das die Haupentscheidungsträger zur Sicherung der Staatsgrenze in Moskau saßen, muss man hier auch nicht laufend wiederholen.
Und @Alfred, nicht "Moskau" hat darauf gedrungen, daß Ungarn seine "..vertraglichen Verpflichtunegen.." 1989, also die Drecksarbeit für die DDR zu leisten, weiterhin erfüllt, sondern die DDR- Führung !
Gruß, Dille
Dille,
was hat denn die Sicherung der Staatsgrenze der DDR zur BRD / WB mit der VR Ungarn zu schaffen ?
ex-maja64 hat geschrieben:мост hat geschrieben:Ja gut, also Fazit: Das gezielte Schießen auf Personen, die ohne entsprechende Papiere, also nach damaligem "Recht" illegal das Land verlassen wollten, war gar nicht von der ja so allwissenden Partei befohlen worden. Es ab da nämlich niemanden, der das gesagt oder gar noch gewollt hätte. Kurzum: Die Grenzsoldaten haben da alle nur so nach eigenem Gutdünken was rumgeknallt mit ihren Waffen...gezielt geschossen.... ganz so nach Gusto....manchmal schoss man doch sicher auch aus Symphatie....vom Wachtum links knallte es, da wollte man dann rechts nicht tatenlos daneben stehen....
Und besonders angestachelt wurden die Grenzsoldaten dann wahrscheinlich durch die positive Kenntnis davon, dass niemand zur Rechenschaft gezogen wird, der vor lauter Spass an der Grenze nach eigenem Gutdünken rumknallt und dabei dann auch noch tatsächlich einen oder gar mehrere erschießt.... ganz im Gegenteil: man wurde noch belohnt....mit Orden und Geld.... also lohnte sich das Rumballern an der Grenze ja direkt.... denn für Tote gabs nicht nur keine Strafverfolgung sondern sogar noch eine Wohltat..für den oder die Schützen....
Genauso wie du es schreibst, war es gewesen!!!
Das können sicher Wosch, der Interessierte und Zottmann bestätigen!!! [bloed]![]()
ABV hat geschrieben:Nun mal ganz sachte, alle miteinander:
Das an der innerdeutschen Grenze, die ja bekanntlich offiziell in der DDR nicht so hieß, auf Menschen geschossen wurde, weiß doch jedes Kind. Auch das diese Menschen, in aller Regel, nicht bewaffnet waren. Egal ob das ganze nun von einem " Schießbefehl" oder einer " Schusswaffengebrauchsbestimmung" geregelt wurde, die Anwendung der Schusswaffe stand in keinem Verhältnis zur Tat!
Mich stört jedoch die ätzende Polemik eines Most, die jede vernünftige Diskussion von vornherein Unmöglich macht. Warst du bei den Grenztruppen, oder woher nimmst du dir das Recht tausende junge Menschen so einfach pauschal zu verurteilen? Oder bist du damals beim Fluchtversuch angeschossen und inhuman behandelt worden? Oder kennst du jemand, dem so etwas passiert ist? Oder reimst du dir einfach nur etwas zusammen?
Und noch mal: Niemand bestreitet, dass es Tote an der Grenze gab. Niemand ist, oder darf heute darauf stolz sein! Die Grenze und die gesamte Zeit der deutschen Teilung wird wohl erst in mehreren Generationen richtig aufgearbeitet sein. Aus den Berichten von Grenzsoldaten, Bundesgrenzschüzern und nicht zuletzt von Flüchtlingen und Grenzlandbewohnern, ergibt sich nach und nach ein Mosaikartiges Gesamtbild der damaligen Zustände.
Wer aber weiter nichts zum Thema beitragen kann, als Vermutungen und billige Polemik für den gilt:![]()
Wir wollen unseren Nachkommen ein reales Abbild der Vergangenheit hinterlassen. Und keine plumpen Spinnereien.
Gruß Uwe
Aber vielleicht hast du ja andere Informationen.
Alfred hat geschrieben:Karnak,
ich kann nicht einschätzen, wie du dich mit den verschiedenen Dokumenten zur Sicherung der Staatsgrenze der DDR beschäftigt hast.
Die Rückführung von DDR - Bürgern war in entsprechenden Dokumenten mit den jeweiligen Ländern geregelt. Aber diese Dokumente sind dir ja sicher bekannt.
Alfred hat geschrieben:Mara,
ganz l a n g s a m und für DICH.
Zur Zeit ist hier keine SACHLICHE Diskussion möglich.
Und so lange dies so ist, halte ich mich eben zurück. Ganz einfach.
Auch wird hier nicht VERHARMLOST , jedoch sollte man bei den Tasachen bleiben.
karnak hat geschrieben:seaman hat geschrieben:karnak hat geschrieben:
Ab wann war die DDR-Führung denn so richtig an Toten an der Grenze interessiert?
Gabs da Vorgaben+Zielstellungen,Abschussquoten??
O.k.Ich rudere da etwas zurück.Habe mich da sicher etwas dümmlich ausgedrückt.Wahrscheinlich war die DDR-Führung nie direkt und prinzipiel an Toten an der Grenze interessiert.Hätte es sicher lieber gesehen,die DDR-Bürger hätten ihr pausenlos zugejubelt,daß habe ich schon mal geschrieben.Das zujubeln hat die Führung ihrem Volk aber auch manchmal verdammt schwergemacht und hat sich nicht sonderlich viel einfallen lassen,daß sie es irgendwann tun.Ist nun mal leider so gewesen,wenn die Gründe für das nichtjubeln auch vielfältig und durch die DDR-Führung nicht in jedem Fall beeinflussbar waren.
Man kann die Geschichte sicher aus verschiedenen Richtungen beleuchten,aber an einem Fakt kommen wir alle letztlich nicht vorbei,es wurde an der Grenze geschossen und es wurden Bürger, deren Land diese Grenze errichten lies,ERSCHOSSEN.
Dieser Tatsache müssen und sollten wir uns stellen.
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